Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 22:55:03 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Erbschaft-und was dann?  (Gelesen 843 mal)
spoon10
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 26


« am: 11. November 2007, 18:15:39 »

Hallo zusammen.
Habe ein dringende Frage an euch.
In nächster Zeit steht wahrscheinlich ein Erbe vor der Tür.
Habe im Jahre 2005 mit meiner Ex-Freundin einen Unterhaltsstreit vor Gericht ausgefochten.Aus der Beziehung ging ein kleiner Mann hervor.Vom gericht wurde mir PKH zu gesagt ohne Rückzahlung.
Jetzt zu meiner Frage.
Muß ich die PKH zurückzahlenund kann die KM Geld von mir verlangen.
Um eure Antwort würde ich mich freuen
Gruß spoon10 
Gespeichert
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.856


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #1 am: 11. November 2007, 18:26:25 »

Hallo Spoon,

ich kenne das jetzt nicht von PKH, aber der Bescheid müßte enthalten, dass wenn bei erneuter Überprüfung eine auflösende Bedingung eintritt, Du zur Zahlung verpflichtet bist. Bsp: Finanzamt stundet Dir die Einkommensteuerschuld und du erbst, dann ist das ein Grund Dir die Stundung zu widerrufen, weil Du nicht mehr stundungsbedürftig bist.

Was den Unterhalt angeht, denke ich, dass Dein Erbe nur insoweit herangezogen werden kann, als es Erträge abwirft. Kassierst Du also eine Summe x durch die Du monatlich 500 Euro Zinsen bekommst, ist das monatliches Einkommen und wird berücksichtigt. Der Vermögensstock hingegen wird aber nicht angetastet. (Haus, Aktie, Auto, etc.) Also Du bist nicht gezwungen, das zu versilbern, um Unterhalt zahlen zu können.

LG LBM
Gespeichert

Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
spoon10
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 26


« Antwort #2 am: 11. November 2007, 18:31:03 »

Liebe LBM.Ich muß nur noch für meinen sohn Unterhalt zahlen.Für die KM ist alles bezahlt was bezahlt werden mußte.
Gruß spoon10
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: Erbschaft-und was dann?
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team