Hey!
So ganz glaube ich hast du da evtl etwas falsch verstanden...
Wenn die Ex das Inso-Verfahren durchläuft ist das letztendlich gut für sie..weil sie nach der Wohlverhaltensperiode schuldenfrei ist..
U da ist es völlig egal ob sie gesamtschuldnerisch haftet, sie ist dann raus aus der Sache u der andere weiterhin voll drin in der Sache..
U bei einem Insolvenzverfahren fordert nicht die oder derjenige der das Verfahren bestreitet, sonder die Gläubiger fordern...wenn denn was zum verteilen für die Gläubiger da ist ...
Kurzer Lacher. sorry.
Wieso eigentlich der Lacher?
Es sind heute leider viele Privathaushalte überschuldet, aus vielerlei Gründen, Trennung kein u.a. ein Grund dafür sein, u da ist manchmal nur der einzigste Ausweg die Inso, drüber zu lachen denk ich gibt es da nicht u muß auch nicht...u immerhin ist es für viele die leider einzigste Möglichkeit manchmal aus der Schuldenfalle zu kommen, eine nicht so witzige Sache...
Gruß
Jens