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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 22:49:29 *
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Autor Thema: Inso privat was fallt da rein so quasi  (Gelesen 604 mal)
riviera
Gast
« am: 09. November 2007, 20:00:07 »

Hi ihr Lieben,

so rein zufaellig habe ich bei Bekanntmachungen entdeckt, dass die liebe ex das PrivatInso angeleiert hat.

Kurzer Lacher. sorry.

Jetzt sind aus Ehezeiten Schulden da, die als Gesamtschuldnerkrempel laufen....

Frage:
Kommen gesamtschuldnerische Sachen in ihrer Privatinso zum tragen und wie laeuft das? Wird die Schuld geteilt? (wuerde fuer mich keinen Sinn machen) Und was ist danach?

Bislang hat mein Mann diese eine Schuld m die es mir geht alleine getilgt, nachweislich. Wenn die mit ins Verfahren reinfaellt, kann Ex von ihm fordern oder so?
Oder ist er dann die Sorge los? (waer ja mal was)

Lieben Gruss (muss noch ueben mit der neuen Tastatur, seid bite nachsichtigt), riviera
Gespeichert
JensB2001
eingeschränkt
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.099


« Antwort #1 am: 09. November 2007, 22:33:13 »

Hey!

So ganz glaube ich hast du da evtl etwas falsch verstanden...

Wenn die Ex das Inso-Verfahren durchläuft ist das letztendlich gut für sie..weil sie nach der Wohlverhaltensperiode schuldenfrei ist..
U da ist es völlig egal ob sie gesamtschuldnerisch haftet, sie ist dann raus aus der Sache u der andere weiterhin voll drin in der Sache..

U bei einem Insolvenzverfahren fordert nicht die oder derjenige der das Verfahren bestreitet, sonder die Gläubiger fordern...wenn denn was zum verteilen für die Gläubiger da ist ...

Zitat
Kurzer Lacher. sorry.
Wieso eigentlich der Lacher?
Es sind heute leider viele Privathaushalte überschuldet, aus vielerlei Gründen, Trennung kein u.a. ein Grund dafür sein, u da ist manchmal nur der einzigste Ausweg die Inso, drüber zu lachen denk ich gibt es da nicht u muß auch nicht...u immerhin ist es für viele die leider einzigste Möglichkeit manchmal aus der Schuldenfalle zu kommen, eine nicht so witzige Sache...

Gruß
Jens
Gespeichert
riviera
Gast
« Antwort #2 am: 09. November 2007, 23:20:10 »

Hi Jens,

erstmaldanke fuer deine Antwort!

Zum Lacher: ich bin eine Next und zahlte bisher immer artig die Schulden mit ab, die die Ex mitverursacht hat. DasInso kommt nicht von ungefaehr, sondern haengt einfach mit dem Lebensstil von Madam zusammen. Und ich weiss genau wovon ich da rede.

Insofern lache ich eben auch mal.

Hab mich zudem wohl bloed ausgedrueckt...sowas doofes.

Das die Glaeubiger diejenigen sind, die was zu kriegen haben, sofern was zu holen ist ist klar.

Ich gehe davon aus, dass alle Gleubiger angegeben werden muessen, insofern auch der Exvermieter, "bei" dem weiterhin nach der Trennung lebte. Die Mietschulden die sich tuermten nachdem mein Mann auszog fuehrten zur Raeumung etc. Bezahlt hat sieeinen Cent, dafuer aber wir.
Abbezahlt ist das nicht und meine Frage sollte dahin gehen, ob a diese Schuld mit in das Insoverfahren reingeht und b wenn ja ob diese Schuld (Betrag) geteilt wuerde seitens Gericht (Teil sie, Teil er) und ob sie spaeter gegen meinen Mann Forderungen bezueglich dessen stellen kann.

Koennen gesamtschuldnerische Schulden also in ein Insoverfahren mit rein, wenn der eine Gesamtschuldner ins Inso geht, der andere nicht?

Glaub mir mal, mein Mann hat ausser Zahlerei nichts aus der ersten Ehe mitgenommen sozusagen und wenn sie nun Jahre danach immer noch mit Geld rumschmeisst was sie nicht hat, dann finde ich ist es an der Zeit das mal nen Daempfer kommt.

Das wuerde aber jetzt den Rahmen sprengen...nichts fuer ungut!!!

Gruss riviera
Gespeichert
sky
Gehört zum Inventar
*****
Beiträge: 1.828



« Antwort #3 am: 10. November 2007, 01:17:26 »

Hi,

die gesamte Forderung kann zur Tabelle im Insolvenzverfahren angemeldet werden. Ob der Gläubiger aus der  Masse etwas bekommt, ist eine ganz andere Sache. Die Restschuldbefreiung befreit nur den insolventen Schuldner (Ex). Während und auch nach der Insolvenz kann ganz normal gegen den anderen, nicht insolventen Gesamtschuldner (Deinen Mann) vollstreckt und die gesamte Forderung durchgesetzt werden.

Grüsse
sky
Gespeichert

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
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