Hallo Gemeinde,
am Dienstag war unsere Scheidung.
Irgendwie habe ich mir das ganz anders vorgstellt !!!
Situation:Wir sind jetzt schon über 3 Jahre getrennt und habe ein gemeinsames Kind (8Jahre)
Über alle Scheindungsfolgen sind wir uns einig (EU und KU). Also alles im grünen Bereich!
Die Scheidung erfolgte mit einem Anwalt. Die Kosten habe ich komplett übernommen.
Was mich nun aber "verwirrt" hatte. Der Richter hat schon mehrfach nachgefragt. Er wollte die finaniellen Verhältnisse nochmal kennenlernen. Er hat jedem nach einem Einkommen gefragt.
Dann hat er den Kindesunterhalt berechnet. Wir waren uns alle einig das ich den Kindesunterhalt immer bezahlt habe und auch zu 100% !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Dennoh bestand der Richter darauf jetzt uns sofort einen Titel für den KU zu erstellen.
Dies habe ich nicht verstanden? Ich habe sofort nachgefragt warum dies?
Ich habe mir bisher nichts zu schulden kommen lassen.................
Seine Antwort: Ohne Titel keine Scheidung !!!
Dies habe ich nicht verstanden! Hat er das "Recht" dazu? Gibt es eine gesetzliche Grundlage?
Klar, der Titel ist nichts schlimmes da ich ja sowieso bezahle, aber verstanden habe ich das nicht.

Danke für eure Antworten!!!!