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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 22:39:48 *
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Autor Thema: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - Auslegung  (Gelesen 768 mal)
augenstern
Schon was gesagt
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 38


« am: 01. November 2007, 11:54:44 »

Liebe Foris,

heute eine Frage zu dem mir vorliegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Und zwar pfändete die KM die Erstattung der Einkommensteuer.

Da steht folgendes:

" Anspruch E (an Finanzamt): auf Auszahlung des als Überzahlung auszugleichenden Erstattungsbetrages bzw. auf Auszahlung es Überschusses, der sich als Erstattungsanspruch bei Abrechnung der auf die Einkommensteuer (nebst Solidaritätszuschlag) und Kirchensteuer sowie Körperschaftsteuer anzurechnenden Leistungen für das abgelaufene Kalenderjahr und alle früheren Kalenderjahre ergibt."

Pfändung ist Mitte 2006 an Finanzamt zugestellt worden.

Nun: für welche Steuererstattungen gilt die Pfändung? Für 2006 ist das Ergebnis der Rückerstattung gerade berechnet worden.

Danke euch schonmal.

Augenstern
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sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #1 am: 01. November 2007, 12:35:44 »

Hi,

Pfändung ist Mitte 2006 an Finanzamt zugestellt worden.

Nun: für welche Steuererstattungen gilt die Pfändung? Für 2006 ist das Ergebnis der Rückerstattung gerade berechnet worden.

Für 2005 und alle früher entstandenen Erstattungen. Der Anspruch auf Erstattung für 2006 ist erst mit Ende des Jahres 2006 entstanden ( § 38 AO i.V.m. § 36 Abs. 1 EStG), also nach der Pfändung. Eine Pfändung im voraus ist hier nicht möglich, deshalb erfolgt die Pfändung auch meist zum Jahreswechsel und nicht so wie hier mittendrin.

Grüsse
sky
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
augenstern
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 38


« Antwort #2 am: 01. November 2007, 13:38:19 »

Danke Dir, Sky.  schild_dankeschoen

Hier wird einem eben toll geholfen.

Da hätte sich die RA selbst mit dieser Pfändung in die Nesseln setzen können, oder? Für 2006 gilt die noch nicht, aber wäre mein LG schneller gewesen, hätte 2005 ja schon ausgezahlt sein können. Dann wäre die Pfändung wohl ins Leere gelaufen, wenn ich das richtig sehe.

Dann werden wir den Scheck mal guten Gewissen einlösen.  applaus2  Ist ja nicht so, dass es nciht dringend benötigt wird. 

Augenstern
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sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #3 am: 01. November 2007, 14:25:46 »

Hi,

Da hätte sich die RA selbst mit dieser Pfändung in die Nesseln setzen können, oder?

na ja, was heißt "in die Nesseln setzen". Kann auch sein, dass die Pfändung wegen drohender Verjährung gemacht wurde.

Für 2006 gilt die noch nicht, aber wäre mein LG schneller gewesen, hätte 2005 ja schon ausgezahlt sein können. Dann wäre die Pfändung wohl ins Leere gelaufen, wenn ich das richtig sehe.

Genau so ist es. Eine solche Pfändung Mitte des Jahres ist i.d.R. nicht sonderlich geschickt.

Grüsse
sky
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weserfrosch
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 476


« Antwort #4 am: 01. November 2007, 14:29:00 »

Übrigens..... wenn das Finanzamt die Pfändung auch für künftige Forderungen hätte werten wollen, dann hätten sie euch jetzt für den Ausgleich 2006 erst gar keinen Scheck geschickt....eine Pfändung heißt ja, dass euer Anspruch gegenüber dem Finanzamt gar nicht erst an euch gegeben werden darf, sondern gleich dem Pfändenden zufließt!
Gespeichert

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
augenstern
Schon was gesagt
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 38


« Antwort #5 am: 03. November 2007, 19:50:44 »

Nu ja, iss klar. Aber Menschen machen Fehler, manchmal auch auf ´m Amt.

Wollt halt nur vermeiden, dass die Kohle ausgegeben ist und irgendjemand Rückforderungen stellt.

Grüße

Augenstern
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