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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 22:38:35 *
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Autor Thema: BKA nach Scheidung  (Gelesen 1365 mal)
Ingo
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Beiträge: 182



« am: 28. Juni 2004, 22:31:38 »

Tach zusammen,

ich hatte mal eine Wohnung mit meiner damaligen Ehefrau  ;)  Wir standen BEIDE im Mietvertrag.

die Kurzfassung:

Die Vermieter ging pleite
BKA 1999 wurde erstellt und abgerechnet.

Der Insolvenzverwalter machte keine BKA 2000, zumindest habe ich nie eine gesehen.

vermutlich machte er eine von 2001!

Ich habe diese nie erhalten! zumindest nicht an meine Adresse, vermutlich an die neue Adresse meiner EX
Ein MB ging wohl (nach ihrer Aussage) auf meinen Namen an IHRE Adresse.

Am 6. Mai2004 erhielt ich einen Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid von 12.12.2003, zugestellt am 17.12.2003
Der VB ist mit dem 13.01.2004 datiert!!! und ursprünglich stand die Adresse der EX drin. das wurde dann geändert in meine jetztige Adresse.

Gegen den VB habe ich sofort per Fax Widerspruch eingelegt, da ich weder Abrechnung noch MB, noch BKA 2000 je erhalten habe. Trotz Widerspruchs kündigt sich der GV jetzt an. Ich bezweifel dass der einen Titel vorweisen kann.

Jetzt meine Frage:

wenn beide im Mietvertrag stehen, haften beide gesamtschuldnerisch. Reicht es dann wenn EINEM die Forderung zugestellt wird? Was ist wenn ich von meiner EX nicht darüber informiert werde, und Nachteile erleide?

Kompliziert, kompliziert....


Ingo
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Ingo
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 182



« Antwort #1 am: 01. Juli 2004, 22:48:18 »

Hallo,

<-- hat geguggt, ich kenn die Location, ist nur 5 min. von hier ;)

wieso soll ich der BKA nachlaufen???

der Insolvenzer muß ja auch gewisse Schritte einhalten, RA gehen auch gern mal auf Dummfang!

Der GV bekommt erstmal Post ;) und noch das AZ der EV von vor 2 Wochen!

I.
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Simone
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Beiträge: 117


« Antwort #2 am: 29. Juni 2004, 00:17:35 »

Hallo Ingo,

wenn das Mietverhältnis nach dem 31.08.2001 endete, kannst Du Dich beruhigt zurücklegen und sofort kontern.

Habe das gleiche auch gerade im Februar gehabt, dass mein vorheriger Vermieter mir die BKA für das Jahr 2002 nicht bis zum 31.12.2003 zugestellt hat, und das, obwohl ihm die neue Anschrift rechtzeitig bekannt war (seit dem 26.11.2003 auf Übergabeprotokoll vermerkt). Ich bekam die Abrechnung bis heute nicht, statt dessen Ende Januar eine Mahnung, ich solle 600,-- Euro!!!!!! nachzahlen. Habe dem Vermieter dann nur einen gesalzenen Brief gefaxt, dass nach dem neuen Gesetz der Vermieter nur noch 1 Jahr Zeit hat, um die BKA zu erstellen und dem Mieter zuzustellen. Gleichzeitig verlierst Du nicht den Anspruch auf Auszahlung eines evtl. Guthabens, so dass ich nur meine Kontonummer mitgeteilt habe, wohin der das restliche Guthaben von rd. 60,-- Euro überweisen möge.

Eine Woche später hatte ich das Geld ohne Kommentar auf dem Konto und die BKA habe ich bis heute nicht bekommen.

Ganz nach dem Motto: Man kann es ja mal versuchen und vielleicht ist der Mieter dumm genug es einfach zu zahlen.

Hab mal die entsprechende Passage von der Homepage www.mieterverein-hamburg.de kopiert. Vielleicht kannst Du damit etwas anfangen, denn Dich hat die BKA nachweislich ja nicht erreicht und wenn über Umwege und allemal zu spät.

 


"Nebenkosten - Abrechnungsfrist: Nach dem früheren Mietrecht gab es eine Abrechnungsfrist nur für Sozialwohnungen. Nach dem neuen Mietrecht hat der Vermieter auch für „freie“ Wohnungen über die vom Mieter geleisteten Nebenkosten-Vorschüsse innerhalb von 12 Monaten abzurechnen, gerechnet ab Ende des Abrechnungszeitraums. Bei verspäteter Abrechnung stehen dem Vermieter Nachforderungen nicht zu, der Mieter verliert aber nicht den Anspruch auf etwaige Erstattungen. Diese Regelung gilt erstmals für Abrechnungszeiträume, die nach dem 31.8.2001 enden. Beispiel: Der Vermieter rechnet kalenderjährlich ab. Dann gilt die Abrechnungsfrist erstmals für das Abrechnungsjahr 2001, die Abrechnung hierfür musste bis zum 31.12.2002 vorliegen. Wenn dieser Termin überschritten wurde, braucht der Mieter nichts nachzuzahlen. Wegen verzögerter Abrechnungen für frühere Zeiträume fragen Sie bitte den Mieterverein."

 


Wie gesagt, wenn es sich um das Jahr 2000 handelt, geht einfach zum nächsten Mieterverein oder Du stellst online diese Anfrage, das geht auch. Mit der Scheidung hat das ganze nichts zu tun, es sei denn, Deine Ex hat nachweislich die BKA bekommen und Dich einfach nicht informiert und das ganze schleifen lassen. Dann musst Du Dir schon Rat bei einem Anwalt holen.

Gruß
Simone
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sky
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« Antwort #3 am: 29. Juni 2004, 19:36:09 »

Moin Ingo!

Zitat
Trotz Widerspruchs kündigt sich der GV jetzt an. Ich bezweifel dass der einen Titel vorweisen kann.

Wieso? Den Vollstreckungsbescheid gibt’s doch. Der eingelegte Einspruch hindert nicht die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid. Zur Vermeidung von Vollstreckungshandlungen muss ein gesonderter Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gestellt werden.

Da Du Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt hast, gibt das Gericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit von Amts wegen an das Gericht ab, das in dem Mahnbescheid bezeichnet worden ist.

Da wird dann schön weitergestritten  ;)  

Gruß
sky
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« Antwort #4 am: 29. Juni 2004, 20:12:58 »

Hallo Ingo

wenn ihr beide im Mietvertrag drin steht dann haftet ihr auch gesamtschuldnerisch. Hast du deine neue Adresse dem Vermieter mitgeteilt. Deine Ex hat es anscheinend. Wenn sie Post vom Vermieter bekommen hat. Also ich denke mal wenn du die Adesse nicht angegeben hast beim Vermieter kann das nicht zu lasten des vermieters gehen wenn er dies zu deiner Ex fristgerecht? geschickt hat. Ist ja dann dein verschulden. Wenn das deine Ex versiebt hat denke ich mal kannst du schadensersatz von ihr verlangen. Dies ist aber nur meine Meinung.

Bis bald  
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Ingo
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« Antwort #5 am: 29. Juni 2004, 20:34:49 »

Na Toll....

auf dem Übergabeprotokoll steht die Adresse von der EX. Ich hatte seit dem 4 verschiedene Adressen  Schockiert  

Neulich kam auch ein dicker Brief vom Verwalter an SIE mit meiner Adresse, ich hab nur was von Zahlungen gesehen, habe ihn jedoch nicht geöffnet und der Postfrau mit der Bemerkung "N.**** B.**** wohnt nicht in diesem Haushalt" wieder mitgegeben....

soll ich die EX jetzt wegen Schadenersatz belangen?

Es kann doch nicht sein, dass ich einen Vollstreckungsbescheid bekomme ohne vorher eine Abrechnung oder einen MB zu bekommen.....

muß wohl doch zum Anwalt meines Vertrauens....
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sky
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« Antwort #6 am: 29. Juni 2004, 20:52:20 »

Ingo,

Hallooooo! Du solltest mal ganz zackig  Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung stellen.

Gruß
sky
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« Antwort #7 am: 29. Juni 2004, 23:20:42 »

Hallo Ingo, der GVZ scheint ja zum Dauergast bei Dir zu werden
 :red:

Das Problem ist nur, das Du die Widerspruchsfrist  (2 Wochen) versäumt hast wenn der Vollstreckungsbescheid ergeht ist´s zu spät. Also mach, was Sky gesagt hat, eine Pfändungsschutzklage einreichen und dann evtl. über einen Anwalt versuchern eine "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" (dazu brauchst aber einen RA) allesdings bin ich mir im Moment nicht sicher, ob das im Mahnverfahren auch geht oder nur im Zivilverfahren.

Grüsse Andrea
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sky
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« Antwort #8 am: 30. Juni 2004, 22:40:20 »

Hallo Ingo,

Der Antrag ist bei dem zuständigen Amtsgericht als Vollstreckungsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner (also Du) seinen Wohnsitz hat, zu stellen. Guckst Du hier


Ja, Du hast Einspruch eingelegt. Wie bereits gesagt: Der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid leitet in das ordentliche Gerichtsverfahren über.

Übrigens lohnt es nicht, durch Einspruch oder nun Antrag auf Einstweilige Einstellung die Zahlung berechtigter Forderungen hinauszuzögern. Alle Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Schuldners, wenn seine Einwände unberechtigt sind. Deshalb kann ich nur raten, Dir die BKA usw. zu besorgen und das zu prüfen.

Gruß
sky

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Ingo
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« Antwort #9 am: 30. Juni 2004, 20:04:49 »

Zitat
Hallo Ingo, der GVZ scheint ja zum Dauergast bei Dir zu werden
 :red:


Keine Witze!!!! Cool

die Widerspruchsfrist muß ich ja versäumt haben, da ich nie einen MB gesehen habe!!!

Auf dem VB steht auch hinten drauf:

Gegen den VB kann .......Frist....... Einspruch eingelegt werden. Hab ich gemacht!

@sky: wo stelle ich den Antrag?

Gruß Ingo
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Ingo
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« Antwort #10 am: 17. Juli 2004, 16:16:53 »

GV war da (und ich nicht, hab ich ihm aber mitgeteilt)

Er will jetzt wieder eine EV obwohl ich doch erst wegen einer anderen Sache eine abgegeben habe (was ich ihm auch mitgeteilt habe!) Schockiert  
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Ingo
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« Antwort #11 am: 26. Juli 2004, 21:10:59 »

gestern kam Post vom Gericht

In Sachen RA.. als Insolvenzverwalter....../. Ingo

blablablabla....

usw.

zieht der Kläger die Klage zurück

laola
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