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Autor Thema: Unterhaltspfändung...  (Gelesen 828 mal)
Julia
Frischling

Beiträge: 4


« am: 30. Oktober 2007, 09:02:37 »

Da bei uns ein unterhalt von 500€ offen ist und Ex Pfändet haben wir mal eine Frage...

Wir (Mann Frau + 2 Kinder) und dann die kinder aus 1. Ehe (2 Kinder) sind unterhaltsberechtigt....

Auf der Pfändung liegt eine 3/5 Reglung (also 3 Teile über 840€ wir und 2 Teile Exfrau)

Jetzt weis ich wenn ich das richtig verstanden habe das Unterhaltsrückstand VORgeht vpr den normalen Pfändungen...

Wie sieht es mit Weihnachtsgeld aus bis jetzt bekamen wir immer 500€ vom arbeitgeber rest Gläubiger.

Bekommen wir jetzt dann die 500€ und der rest die Ex oder 500€ die ex und rest die gläubiger?

Ich weis etwas verworren!

Lg Julia
Gespeichert

Wer Rechtschreib Fehler Findet kann die gerne behalten...
nichtaufgeber
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 714


Vater von 3 Kiddies


« Antwort #1 am: 30. Oktober 2007, 09:27:08 »

Hallo und guten Morgen!

Also ihr habt eine Regelung 3/5 bzw. 2/5 - die wird immer eingehalten. Das heist der gepfändete Betrag wird dann 3 zu 2 aufgeteilt. Ihr habt ja den Mindestbetrag, der nicht gepfändet werden darf - jetzt gibt es ein Gesetz, das besagt, dass vom Weihnachtsgeld 500.- zum Mindestbetrag behalten werden dürfen, der Rest geht in die Verteilungsmasse. Wenn Du also 1200.- Weihanchtsgeld bekommst gehen zusätzlich 700 Euro in die Verteilungsmasse. 500.- verbleiben zusätzlich zum Selbstbehalt bei dem Gepfändeten.

Grüße *nichtaufgeber*
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2007, 09:29:24 von nichtaufgeber » Gespeichert

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
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