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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 22:32:48 *
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Autor Thema: Umgangsrecht einkaufen?  (Gelesen 3421 mal)
3cad1
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 26



« am: 29. Oktober 2007, 15:54:16 »

Hallo zusammen,

möchte als Neuling hier im Forum erstmal Grüssen. Wie Ihr euch denken könnt hab ich natürlich auch ein paar Probleme für die dieses Forum gemacht wurde. Ich würde gerne Eure Meinung hören und natürlich den einen oder anderen Ratschlag von Euch annehmen.

Zunächst eine kurze Beschreibung von mir:
Ich war sieben Jahre mit meiner Ex zusammen, vor 6 jahren kam meinen kleine Maus auf die Welt. Im Juni dieses Jahres scheiterte unsere Beziehung.
Da ich zweihundert Kilometer von meinem Wohnort entfernt eine Firmenwohnung habe, entschied ich zunächst mehr Zeit dort zu verbringen. So konnten wir uns zumindest in der "heissen Fase" aus dem Weg gehen.
Relativ kurz danach war uns beiden klar dass die Trennung auf keinen Fall zu ungunsten unserer kleinen Maus laufen darf. Wir einigten uns auf eine Telefon und Besuchsregel
( Mittwoch und Sonntags telefonieren und jedes zweite WE die kleine zu mir)
Das ganze lief relativ gut, natürlich wollte die kleine einmal auch nicht mit, aber selbst da konnte wir noch zusammenstehen und vermeiden daß die kleine nicht Katz und Maus mit den Eltern spielt. War ihr dann auch klar und kam nie wieder vor.
Bis August lief es nun so ganz gut. Das Verhältniss zur KM entspannte sich und es schien als ob es möglich wäre die Sache so positiv wie möglich für unser Kind zu gestalten.
Leider hatten wir Ende 2006 noch ein Haus zusammen gebaut in dem ich auch mein Büro und meinen Firmensitz habe. Das Haus hatten wir je zu 50% gebaut.
Im August lud mich meine Ex nun zum Gespräch ein und erzählte mir, sie wolle meinen Anteil vom Haus übernehmen. Nun, da es mich finanziell nicht belastet aber dennoch eine Lösung dafür gefunden werden muss stimmte ich dem Vorschlag zu.
Was mich schon etwas stutzig machte war die Aussage meiner Ex daß das Haus geschätzt werden müsse. War für mich nicht nachvollziehbar da es Nagelneu ist und jeder weiß was er dafür bezahlt hat.
Meine Überlegung war es ihr für den Restkredit den ich noch auf dem Haus habe, es ihr zu überlassen. Somit wäre das ein Nachlass von ca. 25tsd EUR. Meine Ex ging aber für die Schätzung nicht zu einem Gutachter sondern zu Ihrer Bank. Die Schätzen das Haus nun Bankenüblich mit ca. 70% vom Realwert, sollten sie bei einer Finanzierung einen Ausfall haben ist dies der Wert der bei einer  Versteigerung in der ersten Instanz mindestens erreicht werden muss.
Für mich würde das aber bedeuten ich hätte eine "Schenkung" von 55tsd EUR zu machen.
Da es mir wie gesagt finanziell nicht schlecht geht, aber auch nicht unbegrenzte Mittel zur Verfügung habe, willigte ich auf diesen Vorschlag nicht ein. Sie könne das Haus gerne übernhemen und im Sinne für meine Tochter könne ich ihr auch entgegenkommen. Aber eben so daß ich auch noch vernünftig weiterleben kann. Sie sagte es täte ihr leid, aber das Haus sei nun mal nicht mehr wert, ich könne es ja auch von ihr kaufen. Ich überlegte eine Weile und kam zu dem Entschluss dass ich unter diesen Bedingungen das Haus dann kaufen werde. Bei einem evtl. Verkauf würde ich auf jeden Fall ein besseres Ergebiss erzielen. Dies teilte ich ihr dann mit.

............ und seitdem geht es nun los. Umgangs-WEs werden vereiteilt. Telefonisch kann ich meine Tochter oft die ganze Woche nicht erreichen. Im selben Hü-Hott-Schema wie es viele Kollegen hier beschreiben.

Weiter lies sie mir einen Brief durch ihre Anwältin zukommen daß man das Haus zwangsversteigern würde sollte ich nicht einwilligen. Nun, dagegen habe ich nichts, bis zu meinem Vorgeschlagenen Preis steigere ich es selbst und darüber würde ich so wie so nur besser fahren. (Seltsame Anwältin?)

Was mir aber wirklich am Herzen liegt ist meine kleine aus diesem Spiel heraus zu bekommen. Es ist ziemlich offensichtlich daß hier versucht wird, mich über das Kind mich zu klopfen und letzendlich das Haus günstig zu bekommen.

Ich hatte meiner Ex die Termine für die WEs extra schriftlich zukommen lassen, war auch in ihrem Sinne, damit wir und natürlich auch die kleine eine vernünftige Regel haben mit der wir planen können.

Vorletztes WE war sie nun bei mir und wir hatten wieder ein sehr schöes WE zusammen. Als ich sie am Sonntag nach Hause brachte fragte sie mich wie oft sie schlafen müsse bis ich sie wieder hole. Ich sagte ihr es sei diesmal gar nicht lange, nur fünf mal, weil dann Ferien sind und ich sie davor noch mal holen würde (wie vereinbart). Am Sonntag würde sie dann ihre Mama holen und zur Oma in die Ferien fahren.

Montag früh kam dann eine sms ´meiner  Ex:  Das geht nicht weil sie am Freitag schon zur Oma fahren würden.
Mein erster Gedanke war, das kann nicht sein, ich habe es der kleinen doch schon versprochen.
Es kam aber noch schlimmer: Ich konnte sie die ganze Woche nicht erreichen und hatte keine Möglichkeit Ihr wenigstens eine Erklärung dafür zu geben.
Der Grund fürs Telefonverbot ist klar. Hätte die kleine mit mir Gesprochen hätte sie womöglich am WE zu mir gewollt.
Ein besch.... Gefühl.

Am Sonntag konnte ich dann endlich mit ihr telefonieren. Da merkte ich wie zurückhaltend und gedrückt Ihre Stimmung war. Ich weiß nicht was ihr erzählt wurde. Auf Ihre Stimmung hin wollte ich sie auch nicht auf die Geschichte ansprechen. Nicht daß ihr noch mehr Druck entsteht. Vorsichig fragte ich sie ob sie dann nächstes WE zu mir kommen möchte? Sie sagte: Sie wüsste es nocht nicht und würde es sich überlegen.
Da konnte ich mir sehr gut zusammen reimen was gespielt wird!

Was soll ich nun tun??? Kann es sein dass ich mir das Umgangsrecht für meine Tochter kaufen muss???


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brille007
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« Antwort #1 am: 29. Oktober 2007, 16:16:37 »

Moin 3cad1,

erst einmal herzlich willkommen bei vatersein.de, dem Forum auch (und vor allem) für die Opfer von Umgangserpresserinnen...

Das Procedere in Sachen Immobilie hast Du bereits richtig erkannt. Tatsächlich kauft niemand eine Second-Hand-Immobilie zum Erstellungspreis; dafür könnte er sich schliesslich selbst ein nagelneues Haus nach seinen eigenen Wünschen bauen. Deshalb fällt die Wertverlustkurve in den ersten Jahren besonders steil. Andererseits sind manche Exen (meine gehörte auch dazu) zwar gerne bereit, einen Gutachter zu beauftragen, der die Hütte besonders niedrig schätzt - aber überhaupt nicht damit einverstanden, dass der Ex-Partner die Hütte dann auch zu diesem Preis übernimmt.

Die Vermischung von Kindesumgang mit einer Geld- oder Immobilienfrage ist ein absolutes "NoGo" (wenngleich hier im Forum wohlbekannt): Die Damen tun nichts anderes als ein Bankräuber, der einen Kassierer mit vorgehaltener Pistole zur Auszahlung von Geld "überredet". Deshalb ist es besonders wichtig, sich auf solche Erpressungen niemals einzulassen; jeder, der sich damit auskennt, wird Dir bestätigen, dass weitere Erpressungen folgen, wenn das Verfahren einmal funktioniert hat.

Ich an Deiner Stelle würde der Ex schriftlich (!) eine glasklare Umgangsregelung zukommen lassen, die sie Dir (mit knapper Fristsetzung!) unterschrieben zurückschicken soll. Oma- oder sonstige Besuche muss sie dann eben in die anderen Zeiten legen. Nett und freundlich würde ich Madame darin auffordern, weiterhin das Wohl Eures gemeinsamen Kindes im Auge zu haben, keine sachfremden Dinge miteinander zu vermischen und ihr ebenso freundlich ankündigen, dass Du umgehend (!) gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen wirst, wenn keine einvernehmliche und verlässliche Regelung im Interesse Eurer Tochter möglich sein sollte. Wenn Du - auf welchem Weg auch immer - Madame zusätzlich noch dazu bringen kannst, Dir sinngemäss schriftlich mitzuteilen, dass Du Dich ihren Haus-Forderungen beugen sollst, um wieder vernünftigen Umgang zu bekommen - umso besser für ein eventuelles Gerichtsverfahren. Nur wie gesagt: Du darfst nie auf diese Forderungen eingehen.

Lass das Ganze nicht schleifen und Dich auch nicht mit irgendwelchen mündlichen Versprechungen hinhalten. Wenn die Damen merken, dass man "cojones" in der Hose hat, kommt der Umgang am schnellsten in die Gänge.

Ermutigende Grüsse
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Milan
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« Antwort #2 am: 29. Oktober 2007, 17:10:45 »

Moin!

Zitat
Kann es sein dass ich mir das Umgangsrecht für meine Tochter kaufen muss???
Ne - das kann nicht sein, da Du und -viel wichtiger- Deine Tochter das Umgangsrecht BEREITS BESITZT.

Abr offensichtlich mußt Du etwas tun, damit es auch durch- und umgesetzt wird. Den Ausführungen von Brille habe ich da nix mehr hinzuzufügen. Zeig der holden Madame wo der Hammer hängt. Will sie ihn nicht sehen, so wird ihr das Gericht die Augen öffnen. Letzter Versuch zu gütlicher Einigung per Schriftstück mit kurzgesetzter Fristsetzung. Danach ab zum Gericht. Deine rechtliche Situation ist nämlich eindeutig.

Und wenn Du sie tatsächlich dazu bewegen könntest Dir schriftlich zu geben, daß sie Umgang wegen materieller Unstimmigkeiten erschwert oder verhindert ... dann wird es für sie u.U. eine höchst unangenehme Anhörung bei Gericht.

Greetz,
Milan
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3cad1
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« Antwort #3 am: 29. Oktober 2007, 19:01:45 »

Hallo Brille, Hallo Milan,

vielen Dank für Eure Aufmunterung. Im Prinzip denke ich nicht anders, im Moment sitzt mir halt nur die Angst Nacken, ich könnte meine Kleine dadurch ganz verlieren.
Ich weiß aber irgendwo im Inneren daß es nicht passieren wird, wir haben einen sehr guten Draht zueinander.

Mit der immobile hast Du schon Recht, nur man muss das ganze halt in Relation sehen. Es ist nicht gerade ein kleines Einfamilienhaus und ich denke, ich habe es wenn man sich am mittleren Marktwert Orientiert, sehr günstig erstellt. Also sprich, zum Herstellungswert wäre es eigentlich schon nicht teuer.
Bestätigt mir auch ein befreundeter Architekt.

Zur klaren Regel:
Die hatten wir ja schon, und sie hat sie absolut ignoriert.
Hatte ich vorher vergessen zu erwähnen: Auf meinen Hinweis per sms dass sie wusste dass ich die Kleine dieses WE holen möchte und es der kleinen auch schon versprochen hattea ntwortete Sie:
Sie hätte gar nicht mehr an das Schreiben gedacht.

Also, ich glaub mir bleibt gar keine andere Wahl als die Ampel auf ROT zu stellen!  mad

Viele schreiben hier man solle erst den Weg übers JA gehen. Was denkt ihr, bringt das noch was in der Situation???

Grüsse
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #4 am: 29. Oktober 2007, 19:24:58 »

Hallo 3cad1

Ich mische mich auch nochmal ein.

Auch aus meiner Sicht hast du 2 absolut getrennte Themen.

Beide erscheinen mir lösbar.

Beim Haus kannst du ja anscheinend gelassen abwarten, ob sie dir ein gutes Angebot macht und ggf. ein besseres machen. Ansonsten kannst du ja die Versteigerung abwarten. Dazu ist ja schon alles gesagt und eigenlicht kein grosse Problem.
Du musst nur darauf achten, dass du nicht einfach vor die Tür gesetzt wirst. Das gibt es nämlich auch.



Das Umgangsproblem ist eines der wenigen, bei dem auch Väter vor Gericht gute Karten haben.

Du solltest dabei den Gang vor Gericht nicht scheuen, da dies nicht viel kostet aber viel bringt.

Der Weg zum JA bringt nicht immer etwas, da die oft (nicht immer) sehr Mütterlastig sind.

Es ist nur einfach ein Hügel den du besetzen solltest bevor du in die Schlacht ziehst.

Es gehört eben auch zum guten Ton eine gewisse Eskalationsleiter einzuhalten.

1. Schriftlich an die Mutter.
2. Bitte um Vermittlungsgespräch beim JA.
3. Klage auf geregelten Umgang.

Gruss Beppo
« Letzte Änderung: 29. Oktober 2007, 19:35:16 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
3cad1
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« Antwort #5 am: 29. Oktober 2007, 20:12:21 »

Hallo Beppo,

das ist auch vollkommen richtig. Das mit Haus kann ich abwarten. Ist mir eben nur wichtig dass meine tochter nicht mit in diesen Streit gezogen wird.

Der Tipp mit dem Aufpassen dass ich nicht vor die Tür gesetzt werde kam leider schon zu spät. Das hat sie bereits gemacht und zwar so dass ich nicht mal mehr in mein Büro kann. Schlösser an allen Haupteingängen ausgetauscht. Diesbezüglich habe ich aber gleich eine Anwältin eingeschaltet und binnen zwei Stunden hatte ich auch die Zusage dass ich jederzeit rein kann. Müsste mich nur kurz vorher per sms anmelden.
Da ich dringend meine Umsatzsteuer machen musste ging ich auf den Deal ein.

Jetzt ist die Tür aber wieder zu weil sie weggefahren ist und der nächste Termin steht an. (Ich hatte sie aber informiert dass ich rein muss)

Das ist aber dann die dritte Geschichte. Werde auf jeden Fall per "einstweiliger" die Öffnung erzwingen. Ihre "sogenannten privaten Räume" kann sie ja zusperren. Nicht aber den Haupteingang des Hauses.

Wie gesagt, ich bin ja nicht offiziell ausgezogen und zudem befindet sich Büro und Firmensitz im Haus.

 gun
Grüsse
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Milan
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« Antwort #6 am: 30. Oktober 2007, 10:46:54 »

Moin!

Also nun 3 Geschichten .... bei dieser Frau braucht man nicht an ein Einlenken oder eine Verlässligkeit zu glauben.

Zitat
Der Weg zum JA bringt nicht immer etwas, da die oft (nicht immer) sehr Mütterlastig sind.
Eigentlich sind die gar nicht mehr so mütterlastig. Zumindest bei denen fangen die Reformen an zu greifen und sie haben auch neue Arbeitsaufträge durch den Gesetzgeber bekommen. Diese viel zitierte JA-Mütterlastigkeit halte ich für ein Gespenst, das weiterhin durch die KV-Gehirnwindungen geistert.

Trotzdem scheint mir der Gang zum JA sinnlos, weil sie schlichtweg nichts machen KÖNNEN. Dazu haben sie keine Kompetenzen. Die hätten sie erst durch einen gerichtlichen Umgangsbeschluß.

Greetz,
Milan
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Milan
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« Antwort #7 am: 31. Oktober 2007, 14:59:27 »

Was zum Mut machen:

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1417.html

Milan
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3cad1
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« Antwort #8 am: 03. November 2007, 08:34:48 »

Hallo Milan,

Danke. Na ja, zumindest gibt es wohl doch hin und wieder gerechte Entscheidungen.

viele Grüsse
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3cad1
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« Antwort #9 am: 13. November 2007, 15:05:48 »

Hallo zusammen,

erstmals noch mal vielen Dank für Eure Antworten und Beiträge. Heute gibt's nun wieder mal neues zu berichten und natürlich wie Ihr euch denken könnt stehen bei mir mal wieder ein paar Fragen an.

Natürlich hab ich in den letzten Wochen nicht aufgegeben um meine kleine zu kämpfen und konnte trotz zahlreicher Boykottversuche einigermaßen Umgang mit meiner Kleinen verbringen.
Letzte Woche schickte mir meine Ex einen amtlichen Mahnbescheid zu der wegen ein paar Streitigkeiten mit einer Baufirma entstand. Allerdings schickte sie ihn mir am Ablauftag und zudem war er noch an sie gerichtet. Da ich Miteigentümer bin wird wohl an mich auch einer raus gegangen sein, konnte mich aber, da meine Ex mir das Haus zugesperrt hatte nicht erreichen.

Kurzum musst ich ihr den Bescheid postwendend wieder zurückschicken mit kurzer Anttwort dass ichbei diesem Bescheid da er an sie gerichtet ist nichts machen darf und kann.

Das hat sie dann wohl etwas verärgert! 

Am Freitag erhielt ich nun einen Brief Ihrer Anwätin in dem sie mir bekanntgaben dass Madame mir künftig keine WE's mit der kleinen gestatten werde mit der Begründung dass ich momentan in einem Einzimmerappartment Wohne und meine Tochter kein eigenes Bett zur verfügung stehe. Ausserdem lebe meine neue LG bei mir und das wären doch wohl unzumutbare Zustände.
Beteurn aber das man mir die Kleine nicht wegnehmen wolle sonder das nur vorübergehend sei bis meine Wohnsituation geklärt sei.

Die kleine würde ausserdem durch meine häufigen Anrufe nie zur Ruhe kommen und wäre nicht mehr Belastbar. Sie werden mit dem zuständigen Jugendamt reden und die Maus in psychologische Betreuung geben.

Nun zu den Realitäten:
Ja ich lebe momentan in einem 34m² Appartment laut Mietvertrag. Küche ist extra, Bad natürlich sowiso. Durch hinzurchnung der Dachgeschossschrägen hat es in etwa eine Grundfläche von 45m².

Meine Kleine hat ein 1,80m breites Doppelbett zur Verfügung. Würde sagen das reicht. Für mich und LG steht eine 2,3m Schlafcouch zur Verfügung. Im übrigen war es bisher nur 2x der Fall dass meine LG bei "uns" geschlafen hat und das mit einverständniss der Kleinen. Im Gegenteil die hatte sich sogar gefreut und jeden morgen Ihrern Spass beim "Wachkitzleln" gehabt.

Ja meine neue LG ist letzte Woche zu mir gezogen. (Seitdem war die kleine aber noch gar nicht bei mir) weil ich Anfang nächsten Jahres ein 160m² Penthouse zu mieten beabsichtige und wir ihre Wohnung relativ schnell weiter vermieten konnten.

Zur kleinen kann ich nur sagen, bei mir ist die voll Belastbar. In den letzten WE's die wir hatten, habe ich gemerkt wie sehr sie sich nach einer festen Hand und Zuspruch sehnt. Sie durch die KM-Einflüsse ein relativ scheues Kind geworden ist das sich nicht wirklich viel zutraut. (Dass ich das nicht schon längst bemerkt habe verstehe ich selber nicht?) Seit die KM nicht mehr zwischen uns steht, egal was wir machen, ob Wandern, Schwimmen oder ein schwieriges Rätsel zu lösen versuchen, und nicht von vornherein schon sagt dass das für die Kleine zuviel ist wächst sie! Endlich wächst Ihr Selbstbewusstsein, endlich fängt sie an sich was zuzutrauen und natürlich auch für sich als Kind etwas zu fordern.

Ich denke dass ist das wahre Problem der KM, sie kommt mit dem "wachsenden" Kind nicht mehr klar. Sie kann sie nicht mehr so steuern wie sie will. Sie kann sie nicht mehr so leicht unterdrücken.


Mit meiner neuen LG versteht sie sich prächtig, sie ist zwar nicht mehr ganz so jung aber selbst noch ein großer Kindskopf.(Hoffentlich liest sie das nie) gun
Wir hatten uns in einem Schwimmbad mit riesen Rutschenlandschaft getroffen und einen gemeinsamen Nachmittag verbracht, nach ca. einer Stunde ging ohne LG nichts mehr für die Kleine.
Seither sind die beiden wie gute Freundinnen und meine Kleine frägt schon wenn ich sie hole, ob denn meine LG auch da sei und wir etwas zusammen machen.


Meiner Anwätin habe bereits davon unterrichtet und die sagt natürlich: Geht gar nicht! Da ich aber zu Juristen nicht immer ein gutes Gefühl habe würde ich heut gern noch mal eure Meinungen hören. Was denkt ihr kann sie mit solchen Argumenten wirklich bewirken?Huch Hat sie das Recht daraufhin den Umgang einzuschränken?

Sprich wie groß sind ihre Chancen mir da wieder eins rein zu würgen? gun gun

viele Grüsse und im voraus Danke für die Beiträge

Robert
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Beppo
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« Antwort #10 am: 13. November 2007, 15:26:21 »

Absolut keine Gefahr!

Üblicher RAttendreck, der dir nur Sand in die Augen streuen soll.
Madame hat den Umgang nicht nur zu gestatten, sondern zu fördern.

Nicht drauf eingehen, sondern deutlich auf dem Umgang inkl. Übernachtung bestehen.

Auf keinen Fall weniger als die üblichen WEs alle 14 Tage, eher mehr fordern.

Wie schon gesagt, mache am besten einen Termin beim JA, stelle dich dort als verantwortungsvoller Vater, der nur im Interesse seines Kindes handelt vor, um dir den Rücken frei zu halten.

Sollte deine EX den Umgang nicht nur mit Worten sondern auch mit Taten behindern, sofort gerichtliche Schritte ankündigen und durchziehen.

Keine Zeit verstreichen lassen, denn die arbeitet sonst gegen dich.

 
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82Marco
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« Antwort #11 am: 13. November 2007, 15:34:08 »

Servus 3cad1!
Zitat
Sprich wie groß sind ihre Chancen mir da wieder eins rein zu würgen?
Relativ gering bis null, denn die Gestaltung des Umganges (dazu gehört auch die Übernachtung) obliegt dem betreuenden Elternteil, heißt also, KM darf und kann Dir keine Vorschriften machen!

Umgekehrt würde Dir KM was husten, kämest Du auf die Idee, irgendwelche Vorschriften während ihrer Betreuung machen zu wollen.

Nimms gelassen und handle wie beppo es beschrieben hat!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
3cad1
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« Antwort #12 am: 13. November 2007, 15:45:25 »

Hallo Beppo Hallo Marco,

jetzt hat es mich beim posten wohl irgendwie rausgeschmiessen. Also noch mal.

Die KM verhindert bereits kräftig mit Taten die geplannten WE's. Macht da übernachtungstermine für die kleine bei Freundinnen aus usw. Was sollst da zu der Kleinen sagen? Ich beiß auf die Zähne und sag ihr dann das wir es halt wieder mal um eine Woche veschieben.
Gleiches galt für die Herbstferien: Sollte das erst WE zu mir kommen und dann zur Oma mit KM in Urlaub. KM vereitelte eine Woche vorher Konntakt und fuhr einfach am Freitag mit der Kleinen weg. Ich könne Sie dann, sofern die kleine das will das letzte WE bei Oma holen.
Klar war der Gedanke: Action bei Omi, Hunde, usw. und noch dazu die Kleine vor die Wahl gestellt, Omi oder Papi.
Dafür könnt ich dann...... gun gun gun
Sie hat sich aber für mich entschieden und ich holte sie. 

Nur am Sonntag musste ich sie dann brüllend ins Auto zur KM setzen. Wollte nicht mehr zurück zu Ihr. cry_smile

Das reisst einem verdammt tiefe Löcher ins Herz.

Habe meiner RA bereits grünes Licht für Gericht gegeben.

Vielen Dank für euren Zuspruch und Rat

Liebe Grüsse

Robert
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Beppo
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« Antwort #13 am: 13. November 2007, 16:53:40 »

Mache am besten eine Liste mit langfristig festgelegten Umgangsterminen, lege ihr diese vor und bitte um Bestätigung.

Diese sind dann einzuhalten, anderenfalls machst du Schadensersatz geltend.
Verabredungen mit Anderen bitte nur ausserhalb dieser Zeiten. Du hast an diesen Tagen das ABR.
Sie hat eurem Kind auch kein attraktives Konkurrenzangebot zu machen und ihr auch nicht den Umgang freizustellen, nach dem Motto: Willst du wirklich zu Papa oder lieber mit mir ein Eis essen?

Dies würde auch vor Gericht so festgelegt werden.

Gab es hier nicht mal irgendwo eine Umgangsvereinbarung als Muster?

Lass ggf. deinen RA so etwas entwerfen und, wenn du magst, hier reinstellen, damit die "alten Hasen" hier das noch mal quer checken können.

Gehe guten Mutes in einen Kampf, den du kaum verlieren kannst.

Schlage in diesem Bereich auch gerne etwas fester zu, um ihr deutlich die Grenzen zu zeigen. Evtl. verliert sie durch eine Niederlage die Lust an weiterem Streit.
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« Antwort #14 am: 13. November 2007, 19:59:37 »

Moin!

Mann, mir wird beim Lesen ganz schummerig und ich habe ein krampfhaftes Lachen auf den Lippen. Vergiss blos diese dummen Vorwürfe, diesen Dreck von Anwaltsschreiben. Das ist sowas von 08/15-Standard, daß ich langsam das Gefühl bekomme, daß die RAs ähnlich wie die Ämter mit vorgefertigten Satzbausteinen arbeiten, die sie von ihren Sekretärinnen zusammen basteln lassen.

VERGISS DAS!!!! Kopf schütteln und lächeln ... falls es noch geht. Einerseits ist es völlig durchschaubar und andererseits total kalter Kaffee. Hat zudem nix mit Umgang zu tun. Du als Umgangselternteil hast die alleinige Verantwortung für die Ausgestaltung Deiner Umgänge. Selbst wenn Du mit 20 Neanderthalern in einer Höhle hausen würdest. Niemand - auch nicht Exe- darf Dir da rein reden (Gerichte und JAs tun das übrigens auch nicht). Und ganz sicher ist das KEIN Grund für Boykott. Nein, dieses Schriftstück ist vielmehr ein wunderbarer Beleg für Dich, mit dem Du deutlich machen kannst, welch unsubstantiierte Umgangsverweigerung die Exe durchzieht.

Hier geht kein Weg am Gericht vorbei. Alles andere wäre Zeitvernichtung. Eure Erde ist bereits komplett verbrannt.

Greetz,
Milan
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« Antwort #15 am: 13. November 2007, 21:27:32 »

Hallo Milan,

ja, da hast Du wohl recht, die Erde ist längst verbrannt. Auch Beppos vorschlag mit der Liste habe ich schon längst gemacht. Habe bis mitte nächsten Jahres alles geplant, ist ja schließlich für alle besser um sich das weitere Leben einrichten zu können.

Beim ersten Boykott und meinem daruffolgenden Verweis auf den WE-Plan war die schlichte Antwort: An das Schreiben hätte Sie gar nicht mehr gedacht.

So weit so gut. Morgen ist D-Day. Das heisst Fristende zum Bestätigen des Umgangsplanes sowie auch die Öffnung meiner Büroräume.

Am Donnerstag hat meine RA grünes Licht, für Gericht (hihi, reimt sich sogar. Bisschen Humor muss noch sein!) mad

Dein coment zu den RAs: Ist doch klar, jeder Brief bringt bares Geld. Auch wenn er noch so haltlos ist wird die Exe ihn Bezahlen müssen. Kann man das auch noch von Gehilfen erledigen lassen, ist das ein super Geschäft. Was sollte sie denn argumentieren, sonst gibt es nichts? gun

Aber noch mals ein dickes Danke an euch alle,ich hoffe euch ist bewusst wie sehr ihr einem in diesem Vorum Halt gebt ! ! ! 

 Wenn man das alles das erste mal durchmacht lässt man sich, trotzdem man es besser weiß, immer wieder mal einschüchtern.

viele Grüsse



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Milan
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« Antwort #16 am: 14. November 2007, 04:10:18 »

Noch ne Anmerkung zu dem Schrieb von der RA:

Ggf könntest Du einen weiteren Profit daraus ziehen. Nimm das, was sie Dir vorwirft und überprüfe es mit der Realität. Z.B. das fehlende Bett, unaufgeräumte Küche, Kakerlaken im Badezimmer. Whatever. Solltest Du tatsächlich einen Punkt finden, der zutrifft, so behebe ihn schnellstens und schweigend.

Ggf bekommst Du in absehbarer Zeit nen Besuch vom JA. Die finden dann nen KV, bei dem keine Kakerlaken wohnen und -viel wichtiger- einen KV, der auf unsachliche Dinge nicht reagiert, sondern sich auf das Wesentliche konzentriert - Umgang zur Tochter. Und davon abgesehen hat er sogar in jeder Steckdose eine Kindersicherung....

Aber ich habe ohnehin den Eindruck, als hast Du im Gegensatz zu vielen anderen Kampfvätern eine realistische Einschätzung und eine professionelle Rangehensweise. So kann meines Erachtens eigentlich nix schief gehen. Dir zu raten das JA und andere nicht mit Papier zuzumüllen oder mit nervigen Anrufen zu terrorisieren, scheint mir daher fehl am Platz.

Ich denke Dir ist bewusst, daß ab jetzt Dein Auftreten und der gesamte Eindruck, den Du bei den offiziellen Stellen hinterlässt, eine mächtige Waffe gegen Exe ist. Gehe damit weise um und lenke die begutachtenden Blicke durch ein positives Gesamtbild.

Greetz,
Milan
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« Antwort #17 am: 14. November 2007, 10:29:13 »

Hallo Milan,

danke für den Tip. Wie Du richtig erkannt hast, bin ich mehr strategisch veranlagt und neige nicht zu (dreckigen) Schnellschüssen.
Meine kleinen Haustiere habe ich im Griff, die verstecken sich auf Komando! 

Das fehlende Bett ist ja ne schlichtweg gelogene Behauptung. Habe natürlich im Appartment keine zwei Betten stehen, habe mir aber deshalb kurz nach der Trennung eine große Schlafcouch besorgt. Wie gesagt, somit hat die Kleine wenn sie es möchte, das 1,80 Bett alleine zur Verfügung.

Sie würde es aber nicht dulden, wenn ich ihr zum Einschlafen nicht noch eine Geschichte erzähle oder vorlese und anschließend mit ihr noch etwas kuscheln würde.
Ich denke das ist nichts unnormales, hatten wir vor der Trennung so gemacht und ist auch heute noch so.

Ich habe mich auch ganz bewusst während der ganzen Trennung "sauber" verhalten. Im Gegensatz zur Exe nie versucht auf fiese Art zu Intervenieren oder sie zu Beschimpfen. Ist mir schon längst klar dass ich nur so die besseren Karten in der Hand halte. Auch wenn sie mich mal schnell am Vormittag 600km fahren lassen hat um die kleine von der Oma zu holen, hab ich es ohne murren hingenommen (auf die Zähne hab ich natürlich schon gebissen)  gun

Ich denke da wird sie nicht viel chancen haben.  rofl2

Was mir wirklich sorgen macht, ist dass die Exe vor unserer Beziehung kaum kontinuität im Leben hatte. Sie leidet psychosomatisch an Neurodermitis und fiel mehr oder weniger bis zu unserer Beziehung durchs Leben. Fiel dann Krankheitsbedingt teilweise monatelang aus und wurde halt von ihren (nicht armen) Eltern dann immer wieder aufgefangen. Wurde dann halt mal wieder zwei Monate auf die Kanaren zur Erholung geschickt.
Ich mach mir da sorgen über die psychische Stabiltät der Frau. So wie ich sie kenne, muss der Zirkus den sie da jetzt abzieht, sie ziemlich belasten.
Weiter ist sie nicht gut fähig Konflikte zu lösen und Einigungen zu finden. Das kann sie im Prinzip nur in dem sie rigoros mit dem Problem bricht oder es zur Seite schiebt bis es jemand für sie löst. (Siehe Mahnbescheid den sie mir komentarlos geschickt hat)

Da hat sie jetzt aber ein Problem, wir haben ein gemeinsames Kind und werden noch ziemlich lange dadurch eine "Beziehung" haben. Ein Problem dass eine Einigung erfordert, das nicht "weggeschoben" werden kann.

Aber genau gemäß ihrem gewohntem Schema versucht sie das Haus jetzt alleine zu haben, mich beiseite zu schieben und somit das Problem auf einfachste Weise zu lösen. Sie musste in ihrem Leben nie große Kompromisse eingehen. Irgendjemand hat die Sachen schon für sie gelöst. Erst die Eltern, dann halt ich. Es gibt halt Menschen, die können es sich leisten ein Auto kaputt zu fahren und am nächsten Tag steht ein neues vor der Tür.

Wo bleibt aber da meine kleine Maus?Huch 

Soll sie jetzt ein Leben lang mit einer frustrieten Mutter aufwachsen weil niemand deren Problem löst? cry_smile

Meine Anwältin hat mich schon gefragt ob ich das ESR haben möchte. Ich habe ihr gesagt das sofern wir eine gute Lösung im Umgang finden es keinen Sinn machen würde meine Maus nun aus ihrer gewohnten Umgebung zu reissen. Ich wohne 200Km entfernt, somit würde es für die kleine eine komplette Umstellung ihres sozialen Umfelds bedeuten(Schule, Freundinnen usw.). Kommt es zu einer ertäglichen Lösung wäre ich der letzte der das einem Kind aus Egoismus antun würde.

Auf der anderen Seite sehe ich aber dass die Kleine unter der negativen Einstellung der Exe bereits ziemlich leidet. Selbst wenn sie versucht (weiß ich aber nicht) dass vieleicht vor der Kleinen zu verstecken. Sie spürt es auf jeden Fall!  Und wie gesagt, die Kleine wächst und die Probleme der KM werden immer größer. Es ist nicht mehr so einfach sie abzulenken und ihr etwas vorzumachen. Das Versucht die KM eben jetzt über den Umgangsboykott zu verhindern.

Wir schieben den Papa jetzt weg und unser Problem wäre damit gelöst   cry_smile

Wenn es zum Besseren für meine Tochter wäre und sie es möchte, würde ich sie selbstverständlich zu mir nehmen.
GSR hab ich ja. Nur wir Männer und ESR ist ja immer so ne Geschichte.

viele Grüsse




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Milan
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« Antwort #18 am: 14. November 2007, 12:59:58 »

Moin!

Tja, das ist schwierig. Die meisten unserer Exen haben nen Lattenschuß, meine war gar mehrere Monate in der Ballerburg. Argumentativ hilft das im Umgangsverfahren nix und da sollte Dein RA sich auch zurück halten, damit Du nicht im Licht des Schlammwerfers stehst.

Deine Angst ums Töchterchen ist da verständlich. Doch solange die offiziellen Stellen sie nicht teilen, wirst Du damit eher kein Gehör finden. ASR zu bekommen ist schwierig und abhängig davon, ob Exe sich übel genug benimmt und wie Eurem Schwarzkittel der Morgenkaffee geschmeckt hat. Alleiniges ABR verhält sich ähnlich. Ich würde nicht sagen unmöglich aber es würde ein unsicherer Weg sein. Andersherum hättest Du aber wohl auch nicht viel zu verlieren...

Zitat
Wir schieben den Papa jetzt weg und unser Problem wäre damit gelöst
Das ist das "alte Spiel". Das wollen "die alle". Schaffen sie aber nicht, wenn wir Väter uns richtig verhalten. Vielleicht weicht sie ja ein, wenn sie dies eines Tages kapiert hat.

Meine eigene Exe, die vielleicht noch brutaler als Deine Exe ihre Schlacht geführt hat, ist mittlerweile (nach 8 Verfahren und 2 Jahren) sehr kooperativ, nett und kommunikativ. Wir waren sogar schon gemeinsam bei Kiga-Veranstaltungen, beim Arzt, etc pp. Es kann also durchaus sein, daß wenn Du im Umgangsverfahren hart und erfolgreich bleibst, daß alles andere davon profitieren wird.
Mußt halt versuchen trotz verständlichem Groll der Exe immer wieder die Hand anzubieten solange, bis sie sie nimmt.

Ich will nicht sagen, daß Du Dir ein SR-Verfahren verkneifen sollst. Ich will sagen, daß Du abchecken mußt, ob es ein realistisches Ziel wäre.

Greetz,
Milan
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3cad1
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« Antwort #19 am: 14. November 2007, 18:11:58 »

Hi Milan,

jetzt muss ich noch mal als Anfänger blöd nachfragen? Was ist ABR???

Danke, Gruß
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Katinka
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« Antwort #20 am: 14. November 2007, 19:23:41 »

ABR = Aufenthaltsbestimmungsrecht...

Grüße,

Katrin
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« Antwort #21 am: 14. November 2007, 22:07:26 »

hi katinka,
danke für die Aufklärung, hab es allerdings schon im Lexikon gefunden und mich mittlerweile bisschen weitergebildet.

Aktuell zu meinem oben aufgeführtem Problem, hatte ich eben sms Kontakt mit der Exe und sie hat Behauptet daß das JU bereits Stellung zu íhrer Schilderung genommen hat und es voll rechtlich wäre mir jetzt wegen 1- Zimmer.Appartement und so den Umgang komplett zu verweigern. Macht sie aber auch sogar telefonisch, das heißt ich darf jetzt nach ihrer Meinung meine Tochter auch nicht mehr anrufen.

Eigentlich sollte es mir selber klar sein daß das alles Bockmist ist was sie da von sich gibt aber bitte bitte bitte noch mal eure Meinungen.

brauch ich jetzt einfach zur Aufmunterung.

Falls noch jemand da ist der was sagen, bitte.

ich danke euch
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midnightwish
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« Antwort #22 am: 14. November 2007, 22:10:21 »

Hi cad,

du weißt das sie Bockmist erzählt. Der einzige Grund um den Umgang zu verbieten wäre das euer Kind dadurch gefährdet wäre. Selbst wenn du das WE mitdem Kind im Hotel verbringst... es geht sie nichts an. Das JA kann allenfalls eine Stellungnahme abgeben, aber nichts erlauben oder verbieten.

Lass den Umgang gerichtlich klären, dort wird man ihr schon deutlich sagen, was geht und was nicht.

Ach ja und frag mal höflich nach den genauen § die den Umgang in einer 1-Zimmer-Wohnung verbieten, sie möge auch den zuständigen MA des JA nennen und seine Stellungnahme dir geben oder du fragst dort mal nach.

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
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« Antwort #23 am: 14. November 2007, 22:21:36 »

hi Tina,

danke, ich weiß es ja, nur manchmal brauch ich euch einfach. Einfach um an dem ganzen Mist nicht kaputt zu gehen und für meine kleine weiter kämpfen zu können.

Die Sache geht morgen vor Gericht, ist bereits mit der Anwältin abgesprochen. Beim JU werde ich mal nachfragen, können sowieso keine Stellungnahme abgeben ohne Püfung der tatsächlichen Verhältnisse.

Das mit dem Hotel ist gut, hab auch schon darüber nachgedacht und könnte es mir Gottseidank locker leisten.

vielen Dank, Tina

liebe Grüsse, Robert

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Milan
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« Antwort #24 am: 15. November 2007, 03:18:20 »

Moin!

Damits auch wirklich hält stell ich noch mal die Gesetzestexte ein. Ich les da nix von Wohnungsgröße, Bettenausstattung oder Mikrowellen.

Greetz,
Milan

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§ 1684 BGB Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder
Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des
Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die
Erziehung erschwert. (...)

(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts
entscheiden und seine Ausübung (...) näher regeln. Es kann die
Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2
geregelten Pflicht anhalten.

(4) (...) Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen
Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt,
kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes
gefährdet wäre.
(...)

§ 1626 BGB Elterliche Sorge, Grundsätze

(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang
mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen
Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre
Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

-----------------------------------------------------

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