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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 22:31:10 *
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Autor Thema: Unterhalt - teilweises Wechselmodell  (Gelesen 1132 mal)
Spondy
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« am: 28. Oktober 2007, 10:10:14 »

Hallo ich bin nach langer Suche auf diese Seite gestoßen und denke hier vieleicht einen Rat oder Jilfe zu bekommen. exclamation

Ich wurde im Frühjahr geschieden und habe 2 Söhne ( 6+ 9 Jahre) . Gerichtlich wurde beschlossen das meine 2 Kinder monatlich an 10- 12 Tagen,aufgeteilt in 2 Blöcke bei mir sind.
Jetzt die Frage: question question
Mir bleiben noh ca. 910 € nach der Zahlung des Kindesunterhaltes. Da meine Kinder aber doch relativ häufig bei mir sind habe ich eine 3 Zimmerwohnung gemietet. Warmmiete 610 €. Das ist billig für unsere Gegend. Bisher bekam ich Unterstützung von meinen Eltern.
Doch das können sie auf Dauer nicht.
Gibt es irgendwie eine möglichkeit das mir mehr Geld bleibt als die 910 € ??
Ich habe ja auch für die Ernährung der Kinder  und die Wohnung, zu der mir mein Anwalt riet.
Er meinte in einer " Zimmerwohnung hätte ich bald Probleme mit meiner  gun EX   :thumbdown:und die Kinder hätten dann nicht genug Platz in der Wohnung.

So das wars erst mal  yltype
Viele Grüße    Spondy
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John007
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 100


« Antwort #1 am: 01. November 2007, 15:37:20 »

Es ist ungerecht, aber die Kosten, die dir durch den Umgang mit den Kids entstehen hast Du zusätzlich zu tragen.

Soweit ich weiß kannst Du den Unterhalt nur dann verrringern, wenn Die Kids mind 50% der Zeit bei Dir sind.
Hast Du bei der Berechnung alles abgezogen (Riester, gemeinsame Schulden etc.)? Bei 610.- Euro Miete erhöht sich  der Selbstbehalt, d.h. es müßte mehr als 910 Euro überbleiben.
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papi74
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.419



« Antwort #2 am: 01. November 2007, 16:22:00 »

Hallo,

Zitat
Bei 610.- Euro Miete erhöht sich  der Selbstbehalt

das ist nicht zwangsläufig so. Als erstes ist der KU abzudecken und man wird von Dir verlangen, dass du eine günstigere Wohnung Dir suchst.

Erst wenn du stichhaltig nachweisen kannst, dass keine andere Wohnung in Frage kommt...dann kannst du Glück haben, dass der SB erhöht wird...sonst siehts aber schlecht aus.

Mfg

papi74
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Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Spondy
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« Antwort #3 am: 01. November 2007, 17:23:36 »

    xmaswink:Hallo, weihnachtsmannwink
ich danke Euch für die Antworten.
Die 2 Jungs sind leider nicht 50 % bei mir und nach Abdeckung des Kinderunterhaltes bleiben mir leider nur ca. 910 €.
Da werde ich wohl doch eine 2 Zimmerwohnung für mich suchen und die 10- 12 Tage die meine Kinder bei mir sind etwas sehr eingeengt mit ihnen leben müssen.
Ob das auf Dauer klappt ,habe ich meine Zweifel. Da die Jungs , wenn sie bei der Mutter leben in einer 4 Zimmerwohnung wohnen.

Danke und viele Grüße 
                                          Spondy
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DeepThought
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Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #4 am: 01. November 2007, 20:13:04 »

Moin,

gem. BGH ist eine 2/3 zu 1/3 Betreuung unbeachtlich für den KU (>hier<). Sorry, so ist die harte und unverständliche Realität.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
John007
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« Antwort #5 am: 02. November 2007, 19:55:04 »

schau Dir mal die hier zitierten Urteile an, vielleicht kannst Du Dich darauf berufen. Es durchzusetzen wird aber eher nicht so einfach sein.
http://www.vaeternotruf.de/kindesunterhalt-urteile.htm
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flojoflo
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 27


« Antwort #6 am: 06. November 2007, 18:27:02 »

schau Dir mal die hier zitierten Urteile an, vielleicht kannst Du Dich darauf berufen. Es durchzusetzen wird aber eher nicht so einfach sein.
http://www.vaeternotruf.de/kindesunterhalt-urteile.htm
ja und da habe ich dann folgendes Urteil gefunden: http://www.kbbe.de/news/urteile/XII_ZR_56-02_verkuendet_am_23_02_2005.htm, aus dem hervorgeht, dass die Umgangskosten in angemessener Höhe den Selbstbehalt steigern.
Das heißt Kosten, die tatsächlich durch den Umgang mit den Kindern entstehen, dürfen nicht dazu führen, dass man selbst hilfsbedürftig wird.
Mit anderen Worten: die zusätzlichen Kosten tangieren zwar nicht den Unterhaltsanspruch der Kinder - und müssen auch selbst getragen werden, wenn genügend Einkommen vorhanden ist - aber sie gehören - durch Recht des Kindes und Recht beider Eltern auf Umgang - zum Selbstbehalt dazu.
Hab ich das richtig verstanden?
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DeepThought
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Beiträge: 12.054



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« Antwort #7 am: 06. November 2007, 18:39:55 »

Moin,

das Urteil gibt's auch >hier<

Das Urteil kann dahingehend verstanden werden, dass die Umgangskosten angemessen zu berücksichtigen sind. Diese Auffassung vertritt auch das BVerfG (>hier<) seit 2003. Insofern ist das BGH-Urteil die Fortführung der ENtscheidung des BVerfG. Letztlich läuft es auf eine Einzelfallentscheidung hinaus.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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