Hey!
Wenn dein LG ein Mangwelfall ist und derzeit noch zu viel zahlt, sollte man doch nciht erst die Inso abwarten, sondern doch gleich tätig werdne, bzw hätte das schon längst tun sollen..
Natürlich hast du Recht, wenn er im Insolvenzverfahren ist, kann er keine Schulden mehr machen, ansonsten wird das Verfahre kippen, was also heißt er muß den KU bedienen....
Welchen Betrag schreib ich ins Formular PI rein?
Bei fragen zum Antrag, sollte dein LG (nich du, denn letztendlich ist ja er der Ansprechpartner) die euch unterstüzende Stelle Fragen, entweder ein RA, oder eine Schuldnerberatungsstelle, die muß euch letztendlich ja noch beim Ausfüllen des Antrages helfen, bis dahin ist sie ja auch noch für euch zuständig...und solche Unterstützung müßtet ihr ja haben, ansonsten wäre ein Stellung des Antrages ja nicht möglich...
Gruß
Jens