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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 22:03:47 *
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Autor Thema: Privatinsolvenz und Änderung des KU  (Gelesen 775 mal)
augenstern
Schon was gesagt
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 38


« am: 04. Oktober 2007, 10:46:40 »

Hallo zusammen,

mein LG steht kurz davor PI zu beantragen. Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan ist fehlgeschlagen. Nun werden wir das Formular ausfüllen zur Beantragung PI.

Fragen dazu:

LG zahlt 170 EUR Unterhalt (müsste eigentlich 226 EUR), damit ist er bereits ein Mangelfall.

Da man nach beantragter PI ja keine weiteren Schulden aufbauen darf, wird ihm wohl nichts anderes übrig bleiben, als erstmal wirklich
226 EUR zu zahlen und Abänderungsklage einzureichen.

So müssts sein, oder hab ich was übersehen?

Welchen Betrag schreib ich ins Formular PI rein?

Danke schonmal
Augenstern

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papi74
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.419



« Antwort #1 am: 04. Oktober 2007, 11:40:31 »

Hallo,

die Fragen sind sehr speziell und du bist ja dabei eine Abänderungsklage zu führen.

Frage am besten Deinen Anwalt was du einträgst...so geht wenigstens nichts schief.

Mfg

papi74
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Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
augenstern
Schon was gesagt
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 38


« Antwort #2 am: 04. Oktober 2007, 12:04:51 »

Noch haben wir keine Abänderungsklage eingereicht.

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JensB2001
eingeschränkt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.099


« Antwort #3 am: 04. Oktober 2007, 12:13:53 »

Hey!

Wenn dein LG ein Mangwelfall ist und derzeit noch zu viel zahlt, sollte man doch nciht erst die Inso abwarten, sondern doch gleich tätig werdne, bzw hätte das schon längst tun sollen..

Natürlich hast du Recht, wenn er im Insolvenzverfahren ist, kann er keine Schulden mehr machen, ansonsten wird das Verfahre kippen, was also heißt er muß den KU bedienen....

Zitat
Welchen Betrag schreib ich ins Formular PI rein?

Bei fragen zum Antrag, sollte dein LG (nich du, denn letztendlich ist ja er der Ansprechpartner) die euch unterstüzende Stelle Fragen, entweder ein RA, oder eine Schuldnerberatungsstelle, die muß euch letztendlich ja noch beim Ausfüllen des Antrages helfen, bis dahin ist sie ja auch noch für euch zuständig...und solche Unterstützung müßtet ihr ja haben, ansonsten wäre ein Stellung des Antrages ja nicht möglich...

Gruß
Jens
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papi74
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.419



« Antwort #4 am: 04. Oktober 2007, 12:14:24 »

Hallo,

auf was wartet Ihr...das die Schulden noch größer werden bzw. dass Ihr Euch den Weg mit der PI selber verbaut???

Mfg

papi74
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augenstern
Schon was gesagt
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 38


« Antwort #5 am: 04. Oktober 2007, 12:21:24 »

Sorry, is nicht meine Materie und die von meinem LG schon gleich gar nicht. Das meiste hab ich hier erst erfahren.

Stehen Abänderung des Titels und PI sich entgegen?

Stehen die Chancen auf Abänderung des Titels überhaupt gut? JA sagte uns, das wäre ja soooooo schwierig und meist nicht so einfach.
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papi74
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.419



« Antwort #6 am: 04. Oktober 2007, 12:46:28 »

Hallo,

Ihr habt 2 Baustellen und seid unwissend...also was machen.

Sucht Euch einen RA der im Familienrecht was auf der Kirsche hat und auch zum Thema PI fest im Sattel sitzt.

Was passiert...Ihr macht eine PI und habt das Thema Unterhalt nicht sauber geklärt...Ihr zahlt nicht "richtig" und zack liegt ein Verstoß gegen die PI vor.

Also, jetzt bringt den Unterhalt zu Ende und dann zeitnah die PI...

Lasst Euch von "Profis" beraten...

Mfg

papi74
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sky
Gehört zum Inventar
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Beiträge: 1.828



« Antwort #7 am: 04. Oktober 2007, 13:26:07 »

Hi,

Stehen Abänderung des Titels und PI sich entgegen?

nein.

Stehen die Chancen auf Abänderung des Titels überhaupt gut? JA sagte uns, das wäre ja soooooo schwierig und meist nicht so einfach.

Das ist immer eine Einzelfallentscheidung und von vielen Faktoren abhängig. Die bisher genannten reichen jedenfalls nicht aus. Um eine Abänderung durchzusetzen, müssen sich die Umstände wesentlich geändert haben.

In das Formular den titulierten Betrag reinschreiben und auch zahlen. Ansonsten kann der Gläubiger auch in der laufenden Insolvenz pfänden.

Grüsse
sky
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
augenstern
Schon was gesagt
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 38


« Antwort #8 am: 04. Oktober 2007, 13:29:16 »

Hatte gard in einer anderen Rubrik, dass der Mangelfall nach dem Gehalt der letzten 12 Monate geprüft wird. LG hatte durch Schichtzulagen mal mehr verdient, nur eben jetzt nicht mehr. Wenn die
letzten 12 Monate von jetzt an zugrunde gelegt werden, ist der Mangelfall grenzwertig und wegen 10 EUR lohnt dann der Aufwand auch nicht.

Die PI ist in voller Vorbereitung. Für die endgültige Beantragung brauche ich wieder einen Termin bei der Schuldenberatung. Und dann gehts los.

Also werden wir den Mangelfall wohl erst dann angehen können, wenn die letzten 12 Gehälter auch wirklich ein Mangelfall ausweisen. Bis dahin werden wir (mein LG) wohl irgendwie die volle Höhe des KU zahlen müssen.
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papi74
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.419



« Antwort #9 am: 04. Oktober 2007, 13:43:05 »

Hallo,


eine Abänderung geht nur bei Änderungen > 10%. Hier hätten ggf. Rücklagen gebildet werden müssen, aber wenn jetzt nachweislich auf Dauer weniger Einkommen zu Verfügung steht, so kann man ebenfalls eine Abänderung versuchen zu erwirken.

ich warne nochmals vor Alleingänge...nehmt Euch einen RA.

Mfg

papi74
Gespeichert

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