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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 22:01:18 *
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Autor Thema: Haus saniert und soll jetzt ausziehen - Ex droht mit Räumung durch Polizei  (Gelesen 1587 mal)
Hanno61
Schon was gesagt
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Beiträge: 9


« am: 28. September 2007, 12:29:57 »

Hallo Forumuser!
bin neu hier im Forum und habe leider ein Riesenproblem.
Vielleicht hat ja jemand ein paar Tips?
Nun zu der Geschichte:
Wir leben in einer Lebensgemeinschaft und haben vor zwei Jahren ein Fachwerkhaus gekauft, das ich in Eigenarbeit entkernt und wieder bewohnbar gemacht habe(Bodenplatte neu, Fundamente neu, Ständer neu .....etc) . Das Haus wurde auf Sie eingetragen da sie nicht wollte daß mein Sohn aus erster Ehe erbberechtigt ist, habe dem gegen den Rat mehrer Freunde zugestimmt. 
Anfang Juni sind wir mit unseren 4 Kindern eingezogen, Restarbeiten sind noch zu erledigen, Rechnungen noch offen. Vor ca. 4 Wochen, nach dem Sie aus einem 2-Wöchigen Urlaub mit den Kindern zurückkam, hat meine (Ex)-Liebste mit eröffnet daß sie mit mir nicht mehr zusammenleben möchte und ich am besten sofort zu einem Freund ziehen soll und mir dann eine Wohnung nehmen soll.
Habe ihr vorgeschlagen daß ich geegentlich bei einem Freund übernachte und ihr auch sonst möglichst aus dem Wege zu gehen um mehr Raum für eine Lösung zu schaffen, Gesprächsversuche hat es mehrere gegeben, leider recht ergebnislos.
Gut, an Ihrer Entscheidung ist nicht zu rütteln, für mich bricht die Welt zusammen, die Familie war und ist das Wichtigste für mich. Mediation und Paarberatung lehnt sie ab, die Kinder soll ich sehen können so oft ich möchte, Sorgerecht hat allerdings allein sie.
 Ausgezogen bin ich noch nicht, was dazu geführt hat saß ich gestern einen Brief vom Anwalt mit einem konkreten Termin zum Auszug in drei Wochen bekommen habe. Wenn dieser Termin verstreicht und ich mich dann noch im Haus befinde sei das Hausfriedensbruch und ich könnte mit der Polizei "entfernt" werden.
Frage 1: Ist das so, muß ich nun wirklich SOFORT ausziehen?

Weiter sagt meine "Ex", daß alle Arbeiten und Aufwendungen, die ich in das Haus gesteckt habe, meine "Pflicht als Mann" gewesen seien und ich keine Ansprüche habe.
Frage 2: hat sie damit recht?

Wäre schön, wenn ihr ein paar Tips habt!

Hanno61
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Vater von 3 Kiddies


« Antwort #1 am: 28. September 2007, 12:51:26 »

Hallo und Willkommen!
Ich hoffe, dass Du wenigstens  "Einwohneramtlich"  da gemeldet bist, dann hättest Du die gesetzliche Kündigungsfrist, was ein - auch in Deinem Fall - zustandegekommenes Mietverhältnis betrifft. Und die ist länger als 3 Wochen. Solltest Du in die Obdachlosigkeit stürzen, geh sofort ins Rathaus, oder Wohnungsamt und schildere denen die Situation.
Zitat: "weil sie nicht wollte, dass Dein eigener Sohn erbberechtigt ist .." Und Du hast dem zugestimmt?!
Meiner Meinung nach sieht es sehr schlecht aus! Aber bin mir sicher, dass Du hier noch einige wertvolle Tips bekommst!
Grüße *nichtaufgeber*
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Hanno61
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« Antwort #2 am: 28. September 2007, 12:57:22 »

Hallo nichtaufgeber,
danke für die schnelle Antwort!
Gemeldet bin ich dort.
Habe gleich einen Termin beim Anwalt, mal hören was der so sagt....
Werde später berichten!

hanno61
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DeepThought
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« Antwort #3 am: 28. September 2007, 13:03:07 »

Moin,

ihr habt ein Haus gekauft und sie steht im Grundbuch? Wie ist dein Eigentum, dein eingebrachtes Geld denn abgesichert? Lies dir bitte >dieses< Urteil des OLG Hamm durch.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
nichtaufgeber
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Vater von 3 Kiddies


« Antwort #4 am: 28. September 2007, 13:04:39 »

Hallo!
Dachte ich hätte es geschrieben - gesetzliche Kündigungsfrist beim Vermieter Dir gegenüber 3 Monate - unter der Voraussetzung, dass man davon ausgeht, dass ein Mietvertrag zustande gekommen ist - gibt es auch mündlich! In dem Fall wichtig, mache Fotos von Deinen Sachen, etc. dass Du richtig drin wohnst, denn wenn sie Deine Sachen vor die Türe legt, kannst Du nichtmal das mehr beweisen ...
nehme mal an, Du hast auch die Rechnungen undsoweiter auf Deinen Namen laufen lassen ...
Grüße *nichtaufgeber*
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brille007
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« Antwort #5 am: 28. September 2007, 13:27:20 »

Moin Hanno,

auch von mir noch eine zusätzliche Verständnisfrage: Von wem kam der Kaufpreis/Eigenkapital - und auf wen laufen die Kreditverträge? Falls Du diese mit unterschrieben hast, bist Du nämlich auch weiter in der Haftung, auch wenn Du da nicht mehr wohnst.

Stell am besten mal ein paar Zahlen ein, wie die Hütte bezahlt/finanziert wurde und wer welche Kosten für den Ausbau getragen hat.

Grüssles
Martin
(der vor vielen Jahren auch schon mal ein "fremdes" Haus renoviert hat und nach Abschluss der Renovierung gehen "durfte")
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Hanno61
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« Antwort #6 am: 28. September 2007, 17:59:34 »

Hallo Leute,
ist ja super daß Ihr gleich Rat dabei seid!
dann werd ich erst mal die Fragen beantworten:

1.Deep Thought :  ihr habt ein Haus gekauft und sie steht im Grundbuch?
>> sie steht allein im Grundbuch und Kaufvertrag

2. Urteil werde ich gleich lesen


Martin:
3. Dachte ich hätte es geschrieben - gesetzliche Kündigungsfrist beim Vermieter Dir gegenüber 3 Monate - unter der Voraussetzung, dass man davon ausgeht, dass ein Mietvertrag zustande gekommen ist - gibt es auch mündlich! In dem Fall wichtig, mache Fotos von Deinen Sachen, etc. dass Du richtig drin wohnst, denn wenn sie Deine Sachen vor die Türe legt, kannst Du nichtmal das mehr beweisen ...
nehme mal an, Du hast auch die Rechnungen undsoweiter auf Deinen Namen laufen lassen ...
>> Nachweis eines Mietvertrages soll laut Anwalt nicht nötig sein da die ganze Struktur der Sache "eheähnlich" sei
>> Fotos habe ich
>> Rechnungen habe ich fast alle, habe ja auch alles Material bezahlt bis auf z.B.: Treppe (selbst aus Esche und Lärche selbst mit einem Tischler-Freund gebaut, Rechnung kann dafür noch folgen)

4.: Kaufpreis/Eigenkapital: Kaufpreis 4-Stellig, fast geschenkt, war halt eine Ruine die 4 Jahre lang keiner haben wollte, hat sie bezahlt
Material und Leistung( auch Architektenleistung): ich, Arbeitsleistung grob geschätzt: 200 Tage Arbeit a 8-10 Std

Kredite: keine!
offene Rechnungen: ja, laufen alle auf mich. Sie sagt:" habe ich nicht bestellt, mußt Du alles zahlen...." javascript:void(0);
cjavascript:void(0);
Bauantrag für Sanierung, Umnutzung des Nebengebäudes und Abbruch eines Anbaus: haben wir gemeinsam gestellt

so, das erstmal dazu.

Der Termin hat ergeben, daß es mit dem Auszugsdatum wohl nicht so eng zu sehen ist. Vorschlag des Anwalts ist es, daß ich es nochmal versuchen soll, sie von dem Sinn einer Mediation zu überzeugen.
Für die Kinder wäre der Erhalt der Familie das Beste, finde ich eigentlich auch, aber sie ist dermaßen unfair und borniert...

Werde ich heute abend machen wenn die Kurzen schlafen....

Je nach Erfolg/Mißerfolg des Versuchs soll dann eine Reaktion meines anwalts auf das Schreiben Ihres Anwalts mit dem Auszugstermin erfolgen.

Ich bin gespannt!

@Martin:
wie ist denn Deine Geschichte ausgegangen?

Danke und Grüße

Hanno
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Hanno61
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« Antwort #7 am: 28. September 2007, 18:14:06 »

Hallo DeepThought,
habe das Urteil gelesen,
haben natürlich KEINE schrifliche Vereinbarung getroffen, allerdings war es immer Ziel, das Haus, das leider nur ca. 35 m Grundstück hat, zu sanieren und dann später zu vermieten oder zu verkaufen und dann ein anderes Objekt mit Scheune, Weide, Acker, Gärten, Bäumen, Obstwiese, Bach, Teich........
Da gab es in der Renovierungsphase von Ihr auch schon konkrete Termine mit potentiellen Verkäufern. Habe allerdings fieserweise nicht mitgespielt und darauf bestanden doch erst die Sanierung des einen Hauses zum Abschluß zu bringen.
Daraus könnte man ja auch die stillschweigende Gründung einer GbR mit den Folgen der "aufdröselung" nach deren Scheitern ableiten.

Hat davon schon mal jemand was gehört?

Beste Grüße

Hanno
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Hanno61
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« Antwort #8 am: 29. September 2007, 12:24:30 »

Hallo user,

leider ist es mir nicht gelungen sie vom Sinn einer Mediation zu überzeugen. Mein Argument war u.A., daß eine M  ja ergebnisoffen ist und zumindestens für unsere Kommunikation langfristig im Hinblick auf die Kinder doch nur positiv sein kann.
Dort kann dann ja auch "schmutzige Wäsche" gewaschen werden, was ja auch weiterhilft.
Habe ihr dann noch eine Anwältin vorgeschlagen, die ursprünglich mich vertreten sollte( hatte einen Termin bei ihr), bei der sie leider auch einen Termin wollte mit dem Ergebnis daß die Anwältin nun keinen von uns beiden mehr vertreten kann.
Dachte daß diese Frau ein guter Mediator sein könnte und habe sie vorgeschlagen.
Antwort: Die ist mir zu spießig, die will ich nicht!
Ja warum wollte sie sich dann von ihr vertreten lassen?
Sie habe keine Lust mehr auf blabla, ich soll in 3 Wochen weg sein, dann sehen wir weiter. Die Kinder könne ich sehen wann ich will.
Meine Werkzeuge soll ich da lassen damit sie im Haus weiterarbeiten (lassen) kann.
Und dann soll ich in 3 Wochen draußen sein sonst kommt die Polizei!

Also jetzt weiß ich immer noch nicht weiter, soll /muß ich jetzt was suchen oder nicht?
Kommt sie damit durch?


Grüße

Hanno




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brille007
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« Antwort #9 am: 29. September 2007, 12:54:04 »

Moin Hanno,

verfahrene Kiste. Die Dame scheint der Ansicht zu sein, dass sie alle Trümpfe in der Hand hat.

Lass Dich zunächst mal wegen der Rechnungen nicht kirre machen: Was hier bestellt und montiert wird, gehört dem, dem die Immobilie gehört, mit der diese Gegenstände "baulich verbunden" sind. Man kann also nicht sagen "Die Heizkörper sind meine, aber bezahlen muss sie mein Ex, weil er sie bestellt hat". Halte hier erst mal Dein Portemonnaie geschlossen und verweise eventuelle Gläubiger an Madame.

Was das hier angeht:
Und dann soll ich in 3 Wochen draußen sein sonst kommt die Polizei!
solltest Du erstmal vollkommen cool sein: Du bist an dieser Adresse gemeldet, und es ist nicht Aufgabe der Polizei, Dich aus diesem Haus zu entfernen, nur weil Madame Dein Gesicht nicht mehr sehen kann. Aber: Sei nett und freundlich zu ihr, erhebe weder die Stimme noch die Hand gegen sie, lass Dich nicht provozieren. Manche Damen besinnen sich leicht auf den Gewaltschutz-Paragraphen und behaupten, sie wären geschlagen worden. Dann kommt die Bullerei tatsächlich; möglicherweise nimmt sie Dich auch erst einmal mit. Mein Vorschlag wäre: Komme dem zuvor, indem Du selbst zur Polizei gehst und sagst, dass Du derartige Aktionen befürchtest. Das muss die Polizei-Dienststelle dann in ihrem Tagebuch notieren, und damit ist es mit Datum und Uhrzeit aktenkundig, bevor (!) es angeblich überhaupt passiert ist.

Mittelfristig wirst Du bei dieser Konstellation vermutlich tatsächlich ausziehen müssen. Ich kann Dir auch keine grosse Hoffnung machen, dass Du Deine investierte Arbeit nachträglich irgendwie vergütet bekommst, wenn das vorher nicht vereinbart war. Sehr wohl aber die Dinge, die Du für die Hütte gekauft und bezahlt hast; Genaueres sagt Dir ein Anwalt.

Und wie gesagt: Verkaufe Deine Haut so teuer wie möglich; da ist noch jede Menge Raum für Verhandlungen. Und hab keinen Schiss vor der Polizei; Du hast nichts Schlimmes getan

Grüssles
Martin
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« Antwort #10 am: 29. September 2007, 13:42:01 »

Moin,

ich möchte Martins absolut richtige Darstellung ein wenig ergänzen.

KM hat für sich entschieden, dass diese Beziehung beendet ist und nicht an einer Umkehr interessiert scheint. Je eher Du Dich mit dieser Situation anfreundest, um so realistischer wirst Du dem folgenden Kampf richtig begegnen können. Das es einen Kampf geben wird, entnehme ich Deinen Ausführungen über die Ansicht der KM.
Sie hat an Dir dem Anschein nach nur noch ein einziges interesse, an Deinem Geld!

Die erste Stufe wurde erfolgreich absolviert, Du hast aus einer Bruchbude ein Schmuckstück gebaut und es gehört ihr. Ein Zugewinn fällt weg, damit kann sie den Unterhalt voll vereinnahmen. Welch ein Leben ...

Ich möchte keine schwarzmalerei betreiben, aber ich denke das die Aussage "die Kinder jederzeit sehen zu können" mit einer gewissen Vorsicht zu geniessen ist. NOCH will sie was von Dir, aber der Wind wird sich schnell drehen.

Mein ergänzender Rat:
  • Dokumente sichern.
    Lagere Dokumente bei vertrauensvollen Verwandten ein. Versicherungsurkunden, Quittungen, lieber mehr wie weniger.
  • Suche Dir einen Fachanwalt für Familienrecht
    Keinen "Wald- und Wiesenanwalt, ich vermute ganz stark, dass Du bald gute Hilfe brauchst und dann spar das Geld bevor Du nachher teuer wechseln musst.
  • Wertgegenstände sichern
    Computer, Schmuck ... wenn sie Dich erst einmal aus dem Haus hat, kommst Du ganz schwer wieder rein und vor allem an Dein Eigentum. Versuch es aber auch nicht als Umzug aussehen zu lassen. Vom PC unbedingt eine Sicherungskopie auf eine USB-Festplatte ziehen.
  • Unbedingt den Rat von MArtin annehmen und sich bei der Polizei melden .... ich rechne mit entsprechenden Strafanzeigen.

So, ich wäre mit meiner ergänzenden schwarzmalerei erst einmal fertig.

Gruß
Kasper
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Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hanno61
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« Antwort #11 am: 29. September 2007, 14:17:32 »

Hallo Martin und Kasper,

danke für die Tips, geben mir wieder etwas Aufwind!

Den Tip mit der präventiven Information der Polizei werde ich schnellstens machen, scheint mir nach einigen Vorkommnissen der KM auch angebracht, da der letzte Absatz im Anwaltlichen Schreiben mich auch auf den Gewaltschutz-Paragraphen hinweist. Gehöre allerdings nicht zu den Typen die so etwas auch nur im entferntesten in Betracht ziehen, aber Vorsicht scheint mir hier wirklich angesagt zu sein.

Bin auch heute gerade dabei eine Bleibe zu organisieren.

Daß sie GELD will sagt sie ja auch sehr direkt!!
Werde versuchen mein Portemonnaie geschlssen zu halten und wegen der offenen Rechnungen mal den Anwalt direkt fragen.

Das Wohl der Kinder scheint ihr ja letzendlich auch nicht so wichtig zu sein da sie ganz kalt sagt daß "die schon damit klar kommen" würden wenn der Vater weg sei, sie könnten ihn ja immer sehen wenn er will.
Nur SIE kann nicht mehr mit mir!

Daß in eine Familie auch ein Vater gehört der auch eine wichtige Rolle im TÄGLICHEN Leben der Kinder hat spielt für sie nicht die allergeringste Rolle, das ist mal wieder typisch für diese feministische Selbstverständnis.
Eine Partnerschaft kann ja auch gleichberechtigt sein und muß nicht patriarchalisch ausgerichtet sein, doch der feministische Ansatz sieht das ja leider nicht vor sondern versucht nur den Spieß komplett umzudrehen. Das regt mich natürlich auf daß der Vater mal wieder völlig ausgeliefert ist und dessen Bedürfnisse und letztendlich auch die Bedürfnisse der Kinder untergeordnet werden.
Wie soll da eine Gesellschaft funktionieren wenn die Feminist-Innen dominieren!!

Grüße und Danke

Hanno


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brille007
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« Antwort #12 am: 29. September 2007, 15:36:52 »

Moin Hanno,

Du hast mehrere Baustellen. Versuche, da Struktur reinzubringen und Emotionales bestmöglich aussen vor zu lassen.

Deine Überlegungen des letzten Absatzes sind verständlich - aber reine Theorie. Dass unser Familienrecht überaus mütterfreundlich und in vielen Teilen feministisch geprägt ist, kannst Du nicht ändern; also macht es keinen Sinn, viel Zeit auf solche Gedanken zu verschwenden. Du musst jetzt einfach an die Zukunft denken; dafür braucht es strukturiertes Denken.

Dass Ihr nicht verheiratet wart, hat Vor- und Nachteile. Nachteilig könnte sein, dass Du für Eure Kinder nicht sorgeberechtigt bist (sofern keine spezielle Sorgeerklärung zu Deinen Gunsten unterschrieben wurde). Das beeinträchtigt jedoch nicht Dein Recht auf Umgang mit den Kindern; das ist gesetzlich verbrieft und auch gegen den Willen der Mutter durchsetzbar. Ihre jetzige "Grosszügigkeit" in dieser Frage kann bestehen bleiben (weil sie gerne einen kostenlosen Babysitter hat) oder sich zum Boykott umwandeln (wenn Du nicht tust, was sie sagt). Vermische hier keinesfalls Kohle und Kinder; Du musst ihr den Umgang auch nicht "abkaufen".

Vorteilhaft ist dagegen, dass Du Madame ein Haus gebaut hast; das dürfte sie wahrscheinlich hindern, alles gleich wieder hinzuschmeissen und ans andere Ende der Republik zu ziehen. Wenn Du eine Wohnung in der Nähe suchst, steht einem umfänglichen Kontakt mit Deinen Kindern also zumindest räumlich nichts im Wege. Vorteilhaft am Nicht-verheiratet-gewesen sein ist auch, dass sich die Frage nach nachehelichem Unterhalt nicht stellt; Du bist also nur Deinen Kindern zum Unterhalt verpflichtet, aber nicht ihr. Wenn Du einmal ein paar Zahlen (Einkommen, berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge etc.) sowie das Alter der Kinder hier einstellst, kann man Dir zumindest näherungsweise bei der Unterhaltsberechnung helfen.

Was die Hütte angeht, kann ich Dir nur dringend raten, Dein Portemonnaie fest geschlossen zu halten; ganz egal, was Madame sagt: Wenn sie Wert darauf legt, dass es allein ihr Haus sei, zahlt sie auch die Rechnungen. Wovon sie das tut und ob sie es sich allein leisten kann, muss Dich nicht interessieren; es gibt ja Banken. Lass Dich auch nicht damit einwickeln, dass es ja "für die Kinder" sei.

Und wenn irgend möglich: Bring neben den von Kasper genannten Unterlagen auch alle Haus-relevanten Rechnungen, die Du bezahlt hast, in Sicherheit; hier gibt es gewisse juristische Möglichkeiten einer Rückerstattung.

Grüssles
Martin
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Hanno61
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« Antwort #13 am: 29. September 2007, 16:15:57 »

Hallo Martin,
die Emotionen kann ich schon beiseite schieben, kann ein Mann besser als eine Frau, so meine Erfahrung.

Struktur ist wichtig, die fehlt mir noch. Doch durch die Hilfe hier im Forum konglomeriert sie sich so langsam, Danke dafür!

Das Argument, "es ist doch für die Kinder" habe ich schon oft von ihr gehört, da fällt es mir schwer gegenzuhalten (ist halt doch schwer mit den Emotionen).
Beispiel:
Ein Teil des Anbaus ist noch nicht fertig gedämmt, Material ist vorhanden. Vorschlag von ihr: Wenn du erst mal draußen bist kannst du das ja fertigdämmen, ist ja für die Kinder!

Natürlich wird es für die Kinder kalt werden wenn ich das nicht mache, habe dafür keine richtige Lösung, geht mir verständlicherweise sehr nah!
Bin allerdings geneigt ihr bei der Lösung dieses Problems nicht zu helfen. Schließlich will sie das Haus und meinen Auszug und sollte dann auch dafür eine Lösung finden die ohne mich funktioniert.( Dein Hinweis auf die Banken z.B.)

Unterlagen und Rechnungen sind schon gesichert, ging nicht ohne "Nicklichkeiten" ab. Sie war sehr empört daß ich die Ordner ohne sie vorher um Erlaubnis zu bitten zum kopieren mitgenommen habe und hat sich dann durch verschwindenlassen meines USB-Sticks revanchiert. Habe ich mittlerweile wieder. Zum einen waren die Ordner schon" aufbereitet", allerdings waren die wesentlichen Dinge, die ohnehin auf meinen Namen lauteten noch enthalten. Bei der Rückgabe waren die Ordner etwas dünner, habe alle auf mich lautetenden Dokumente entfernt, die gemeinsamen Dokumente nach kopiern dringelassen.

Der Krieg hat leider schon begonnen, habe allerdings keine Lust darauf. Doch klein beigeben werde ich nicht!

Über die juristischen Möglichkeiten der Rückerstattung der Rechnungen wäre ich schon gern informiert!
Es ist immer gut alle Möglichkeiten zu kennen!

Die Moglichkeit meiner Verwendung als kostenlosen Babysitter befürchte ich auch. Wird die Zeit zeigen.
Eine gemeinsame Sorgerechtserklärung wurde leider nicht unterschrieben.
Werde mir gleich eine kleine Wohnung ansehen, ist nur 15 Autominuten vom Haus entfernt.


Viele Grüße

Hanno


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« Antwort #14 am: 29. September 2007, 17:41:22 »

Das Argument, "es ist doch für die Kinder" habe ich schon oft von ihr gehört, da fällt es mir schwer gegenzuhalten (ist halt doch schwer mit den Emotionen).
Beispiel:
Ein Teil des Anbaus ist noch nicht fertig gedämmt, Material ist vorhanden. Vorschlag von ihr: Wenn du erst mal draußen bist kannst du das ja fertigdämmen, ist ja für die Kinder!

Natürlich wird es für die Kinder kalt werden wenn ich das nicht mache, habe dafür keine richtige Lösung, geht mir verständlicherweise sehr nah!

Och da wüßte ich eine ganz einfach Lösung. Wenn es ohne Dämmung für die Kinder zu kalt ist und ein Verbleiben in dem Haus für die Kinder im Wintr zur Gesundheitsgefährundung wird, können sie ja so lange zu dir 

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
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Vater von 3 Kiddies


« Antwort #15 am: 01. Oktober 2007, 08:03:25 »

Hallo!

Ich halte 2 Dinge für problematisch:

1. Er hat die Ware/ Dienstleistung mit seiner Unterschrift bestellt, also muss er sie bezahlen. Es ist nicht Sache des Möbelhauses/ Schreiners, etc. zu prüfen, wem das Haus gehört ... ?! Da wird er ganz schnell ne Klage am Hals haben, meine Meinung.

2. Sobald er das Haus verlässt und sich ne Bleibe sucht gesucht hat, iss er draussen, und sie wird Argumente finden, die Schlösser auszuwechseln.

Soll heissen, gerade in diesen beiden Punkten höllisch aufpassen und keine Fehler machen - gute Beratung iss genau hier anzusetzen.

Grüße *nichtaufgeber*
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sandgren
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« Antwort #16 am: 01. Oktober 2007, 09:04:17 »

hy zusammen,
nichtaufgeber hat  recht.

wer bestellt und unterschreibt haftet beim lieferanten.
diese werden sich also auch an Hanno halten.

hanno kann also lediglich versuchen das geld bei seiner ex zu bekommen.

und genau das ist die hintertür für ihn.

sein anspruch ist belegbar und ein cleverer anwalt wird versuchen das geld zu bekommen.
entweder sie zahlt also oder das haus geht unter umständen unter den hammer.

mir ist ein fall bekannt wo die sache vor gericht so ausging:

die rechnungen des partners wurden wie ein lieferantenkredit behandelt,waren also vom hausbesitzer zu zahlen!
UND
die arbeitsleistung am haus wurde durch ein wertgutachten ermittelt.
von diesem wertzuwachs bekam der kläger 50% zugesprochen.

amüsanter weise war es eine gleichgeschlechtliche beziehung unter männern.

gruss sandgren Cool
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Hanno61
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« Antwort #17 am: 01. Oktober 2007, 10:19:05 »

Hallo Leute,

erstmal Dank für die tips!

Tina: werd ich genauso machen, befürchte aber daß sie dann "durchdreht". Die Kinder bei mir - NEVER!

nichtaufgeber und sandgren:
mit den Ansprüchen an Material und Arbeitsleistung stellt es sich wohlwirklich so dar wie beschrieben. Deshalb wäre es äußerst hilfreich wenn der erwähnte Fall auch meinem Anwalt bekannt wird. Läßt sich das vielleicht einrichten? Aktenzeichen oder Stichworte zur Suche?


Mediation wird weiterhin abgelehnt, der Keinkrieg geht weiter. So habe ich jetzt etliche Frühstücksbeutel mit Schrauben auf meinen Sachen gefunden. Die hat unsere Große mir hingelegt. Die hat sie in ihrer "Kiste" gefunden, das seien doch meine sagte sie.
Jetzt geht das "hamstern" schon los!
Habe meine Ex gefragt was das soll. Sie brauche die Schrauben, sie will weiterarbeiten können auch wenn ich alles mitnehme......
Wo den die Bits seien, die brauche sie auch noch!
Ist doch unwürdig, kann ich zwar verstehen daß es irgendwie weitergehen muß aber doch nicht so.

Grüße

Hanno

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nichtaufgeber
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Vater von 3 Kiddies


« Antwort #18 am: 01. Oktober 2007, 10:31:58 »

Hallo!
Wie *sandgren* schon geschrieben hat, musst Du ad asap! einen Anwalt/ Gutachter daransetzen, Deinen Wertzuwachs des Hauses durch Deine Arbeit beurteilen zu lassen, um dann Deine Ansprüche betiteln zu können.
Streitereien um Schrauben etc. helfen da nicht - es geht um große Summen!
Du musst schon zu Deinem Anwalt hingehen und sagen, ich will, dass "unser gemeinsames Haus - blabla" - und da ich alleinig die Renovierung betrieben habe - in einer eheähnlichen Gemeinschaft - unter berücksichtigung des Wertzuwachses - unter Vorlage Deiner Rechnungen und Angabe der Arbeitszeiten, ecetera! -  ich jetzt auch was davon haben will!
Grüße *nichtaufgeber*
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Hanno61
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« Antwort #19 am: 01. Oktober 2007, 10:45:37 »

Hallo nichtaufgeber,

Anwalt habe ich, bin jetzt dabei die "Rechnung" aufzustellen.

Daß die Schrauben recht nebensächlich sind ist klar, der Vorfall zeigt mir nur noch einmal daß wohl keine Hemmungen mehr da sind.

Deshalb wäre es vorteihaft mehr Infos von *sandgren* über den ihm bekannten Fall zubekommen.

Grüße

Hanno
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« Antwort #20 am: 01. Oktober 2007, 10:46:17 »

Moin Hanno,

Ist doch unwürdig, kann ich zwar verstehen daß es irgendwie weitergehen muß aber doch nicht so.

da beisst sich die Katze nun mal in den Schwanz, denn genau solche Nickeligkeiten könnte eine Mediation lösen: Sie muss ja nicht das Ziel haben, Euch wieder als Paar zusammenzubringen, aber sie könnte Euch die Wege zeigen, verantwortungsvoll miteinander umzugehen. Und das ist extrem wichtig, denn über die Kinder seid Ihr noch für Jahre und Jahrzehnte zur Kommunikation "verdammt". Wenn diese stressfrei und sachlich möglich ist: Umso besser. Vielleicht erklärst Du Deiner Demnächst-Ex das Prinzip "Mediation" mal unter diesem Aspekt?

Was Deine Leistungen für Haus und Hof angeht, bin ich nach wie vor der Ansicht, dass eine Rückforderung hier auf wackeligen Beinen steht. Ein paar hilfreiche Informationen findest Du jedoch vielleicht >>>HIER<<<, beispielsweise unter "8. Rückgewähr von Leistungen". Interessant ist auch >>>DIESER<<< Link, auch wenn dort eine Rückgewährung eher verneint als bejaht wird. Manchmal macht es aber durchaus Sinn, hier gut zu pokern - auch für die Gegenseite ist das keine sichere Bank. Deshalb kann man der Gegenseite aussergerichtlich einen akzeptablen Ausgleichsbetrag für die zweifellos erfolgte Wertsteigerung des Hauses vorschlagen - das ist vielleicht interessanter als ein langer und teurer Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang.

Grüssles
Martin
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