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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 21:53:33 *
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Autor Thema: Umgangasrecht bei einen 5 jährigen  (Gelesen 1260 mal)
HaseNrw
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 15


« am: 14. September 2007, 10:02:17 »

Hallo,mein Mann und ich wollten mal in erfahrung bringen was uns an umgangsrecht mit seinen 5 jährigen sohn zusteht,im moment bekommen wir ihn Mittwochs für ein paar std wenn mein Mann gerade keine Mittagschicht hat,nur das ist uns zu wenig,was steht uns zu und wie bekommen wir dies am besten durch.
Muß dazu sagen das die KM nicht so wirklich mit mir einverstanden ist und am liebsten gar nicht möchte das ich den kleinen auch sehe.
Mein Mann und ich haben auch 2 Töchter im alter von 3,5jahren und 3mon.und der kleine ist total hinter den beiden her,was würdet ihr uns empfehlen???
Mfg verzweifelte Mutter
Gespeichert
papi74
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.419



« Antwort #1 am: 14. September 2007, 10:27:15 »

Hallo,


sucht das Gespräch beim JA und versucht dann (KV und KM) eine Umgangsregelung zu erzielen.

Was der KV mit dem Kind macht während seines Umganges geht der KM nichts an.

Sollte die´KM nicht bereit sein mit dem KV und JA eine Vereinbarung zu erzielen so muß / kann der KV eine Umgangsklage bei Gericht einreichen.

Je nach Einkommen kann PKH beantragt werden.

Bei 5 jährigen Kindern wird das gericht in der Regel alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag "festlegen".


Mfg

papi74
Gespeichert

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
sandgren
Gast
« Antwort #2 am: 14. September 2007, 10:34:12 »

hy hase NRW,

ein grundsätzlich zutehender umgang ist leider nirgends fixiert.

es gibt aber soetwas wie allgemeine richtlinien den umgang betreffend.
bei einem 5jährigem ist es schon ohne schwierigkeiten möglich umgänge mit übernachtung durchzuführen ohne das kind zu überfordern.
selbst komplette WE sowie ferien sind möglich.

da ihr bis jetzt nur stunden hattet solltet ihr es langsam angehen und z.b. mal versuchen auf einen tag + übernachtung eine einigung zu erziehlen.
nach und nach ausbauen bis es mal ein WE freitag-sonntag ist.

in eurem fall sehe ich 2 wege.

1.
es scheint so als könntet ihr wenigstens halbweg noch mit der KM sprechen.
versucht ihr freundlich aber bestimmt klar zumachen das ihr das kind nun auch einmal einen samstag lang haben möchtet zum umgang.

ihr könnt ihr auch durchaus dabei die vorteile wie "etwas mehr freizeit" für sie erläutern.
sollte sie sich dagegen stellen macht auch keinen hehl daraus das ihr euch nicht scheut den umgang einzuklagen und fixieren zu lassen.

in eurem fall müsste das funktionieren.

2. der klageweg,
es steht euch die möglichkeit offen den umgang einzuklagen und somit auch fixieren lassen.
in welcher höhe dieser umgang anschliessend ist aber dann ungewiss.

gruss sandgren Cool
Gespeichert
Milan
Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3.380



« Antwort #3 am: 14. September 2007, 10:42:59 »

Moin Hase!

Zitat
was uns an umgangsrecht mit seinen 5 jährigen sohn zusteht

Zuerst einmal steht Euch kein Umgang zu, sondern dem Vater bzw eigentlich dem Sohn. Da die Mutter eh nicht gut auf Dich zu sprechen scheint, würde ich nur noch vom Umgangsrecht des Sohnes mit dem Vater sprechen.

Greetz,
Milan
Gespeichert

HaseNrw
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 15


« Antwort #4 am: 14. September 2007, 15:37:24 »

Moin Hase!

Zuerst einmal steht Euch kein Umgang zu, sondern dem Vater bzw eigentlich dem Sohn. Da die Mutter eh nicht gut auf Dich zu sprechen scheint, würde ich nur noch vom Umgangsrecht des Sohnes mit dem Vater sprechen.

Greetz,
Milan
Achso,und dann soll ich mich mit unseren Kindern beim umgang verdüniesiren?Huch
Ist klar,muß ich dann wohl als ehefrau ein we trip dann veranstalten.
Gespeichert
Daredevil
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 55


« Antwort #5 am: 14. September 2007, 15:39:48 »

Ich glaube damit sollte eher die Formulierung gemeint sein die man gegeüber der KM oder den Behörden angibt. Den rein rechtlich gibt es kein geseztliches Umgangsrecht mit der Ehefrau des Vaters.....
Gespeichert
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.856


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #6 am: 14. September 2007, 15:40:49 »

Hi Hase,

ich glaube Milan meinte das anders: Um das Durchsetzen des Umgangs bzw. ggf. das Einklagen sollte sich der Vater kümmern und in diesem Fall ihr nicht von "WIR" sprechen. Für die Mutter wirkt das provokativ, oder könnte es zumindest so wirken, wenn DU damit auch DEIN Recht auf Umgang mit dem Stiefkind klagst.

Natürlich sollt ihr euch nicht verdünnisieren, Du sollst auch Deinen Mann weiter unterstützen, aber eben aus dem Hintergrund. Grundsätzlich aber finde ich es gut  thumbup, dass Du den Sohn Deines Mannes akzeptierst und für ihn scheinbar derart viele positive Gefühle hast.

LG LBM
Gespeichert

Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
Milan
Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3.380



« Antwort #7 am: 16. September 2007, 00:51:50 »

Moin!

Zitat
ich glaube Milan meinte das anders: Um das Durchsetzen des Umgangs bzw. ggf. das Einklagen sollte sich der Vater kümmern und in diesem Fall ihr nicht von "WIR" sprechen. Für die Mutter wirkt das provokativ, oder könnte es zumindest so wirken, wenn DU damit auch DEIN Recht auf Umgang mit dem Stiefkind klagst.
thumbup

So meinte ich das. Wenn die KM eh nen Hals auf die Next hat, dann wird sie ein "wir" wohl eher noch anstacheln. Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit dem Vater. Nur darum geht es. Was der Vater während der Umgangszeiten mit dem Kind macht, geht niemanden etwas an und demzufolge braucht auch nirgends erwähnt werden, wer alles die Umgangszeiten nutzt.

Und rechtlich ist es tatsächlich so - Next, Stiefmama oder wie auch immer man sich nennen will, hat KEIN RECHT AUF UMGANG. Also kein Recht, auf welches sie sich stützen und berufen könnte. Umgangstechnisch ist sie rechtlich eine nicht existierende Person.

Greetz,
Milan
Gespeichert

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