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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 21:47:34 *
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Autor Thema: Was deckt mein Kindesunterhalt alles ab???? Schulgeld, Musikunterricht ...??  (Gelesen 1755 mal)
OWD
Frischling

Beiträge: 3


« am: 07. September 2007, 13:58:46 »

Hallo an alle!
Bin erste Mal hier im Forum. Kann mir jemand helfen?
Was deckt mein Unterhalt, den ich für meine Kinder zahle alles ab?

Seit diesem Monat arbeitet meine Frau und verdient 1100 €. Ich zahle 771€ für meine drei Töchter (11,9,7) Unterhalt
Was muß meine Frau nun alles davon bezahlen?
Die Kinder gehen in die Musikschule (50€ / Monat), Privatschule (80€/Monat). Außerdem Klassenfahrten ...
Muß meine Frau diese Ausgaben tragen und ist mein Anteil daran mit dem Unterhalt abgegolten?

Danke für jeden Hinweis.
Lieben Gruß

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midnightwish
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« Antwort #1 am: 07. September 2007, 14:21:03 »

Hallo OWD,

ob deine Frau arbeitet oder nicht ist erstmal völlig uninteressant.

Kannst du den KU mal aufschlüsseln. Wieviel zahlst du für welches Kind. Also welche Stufe der DDT.

Grundsätzlich sind mit dem KU alle normalen Kosten abgedeckt, also auch Musikunterrricht oder Sportverein. Sonderbedarf (z.B. Klassenfahrt) ist immer eine Sache wie die verschiedenen OLG´s das handhaben. Allerdings ist es meist so das ab der Stufe 6 der DDT Sonderbedarf verneint wird, weil vom laufenden KU für unvorhersehbare Dinge angespart werden kann. Wird weniger als DDT 1 gezahlt gibt es keinen Sonderbedarf, weil der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig ist. Dazwischen ist so ne Grauzone, da geht es dann auch darum, in wieweit überhaupt Geld für Sonderbedarf übrig ist. Denn dein SB muß dir ja bleiben.

Privatschule ist ein beliebtes Streitthema. Wer wollte denn das die Kidner dorthin gehen?

Tina
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« Antwort #2 am: 07. September 2007, 14:27:15 »

moin, OWD,

erstmal willkommen bei VS, dem forum auch für männer mit 'vier frauen'  !

am besten, du orientierst dich erst mal hier auf der website, suchst nach dem stichwort 'sonderbedarf', im forum wie in den aufsätzen/urteilen (siehe linke spalte) sowie in den leitlinien 'deines' OLG.

>>hier<< schon mal eine liste, die dir weiterhelfen kann.

gruss
ulli

edit: ha, tina war schneller und hat sich schon in die details gestürzt!
« Letzte Änderung: 07. September 2007, 14:35:09 von ulliberne » Gespeichert

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« Antwort #3 am: 07. September 2007, 14:27:42 »

Hallo und mal Herzlich willkommen!

Du redest von Sonderbedarf: --> Definition:
Bei Sonderbedarf handelt es sich um einen unregelmäßigen, außerordentlich hohen Bedarf, der überraschend und der Höhe nach nicht einschätzbar war. Typisch für den Sonderbedarf ist, dass er aus dem normalen, laufenden Unterhalt nicht gezahlt werden kann und auch nicht angespart werden kann. Die Rechtsprechung der Gerichte ist aber in einzelnen Punkten leider nicht einheitlich. Brillenkosten werden jedoch überwiegend als Sonderbedarf angesehen.
Ob die von der Gegenseite in Ansatz gebrachten Kosten aber als Sonderbedarf durchgehen, wird nur eine intensive Prüfung anhand der Rechtssprechung ergeben können.

Musikschule eher nein - außer ihr habt einen sehr hohen Lebensstandard gehabt.
Privatschule eher nein, selber Grund
Klassenfahrten eher ja - kommt auf das Gericht/ Bundesland an.

Es wird daruaf geschaut, welche Zeile Du aus der DDT bezahlst, also zahlst Du über 135% gehts eher zu Deinen Gunsten aus, bist Du darunter, hast Du eher schlechte Papiere. Anteilige Berechnung

---> midnightwish war schneller.

Grüße *nichtaufgeber*
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midnightwish
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« Antwort #4 am: 07. September 2007, 14:30:40 »

edit: ha, tina war schneller und hat sich schon in die details gestürzt!


*g* Ulli, kennst mich doch 

P.S. Warte immer noch auf nen Anruf, sonst wird´s nix mit dem Sommertreffen  rofl2

LG Tina
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OWD
Frischling

Beiträge: 3


« Antwort #5 am: 07. September 2007, 14:56:16 »

Danke  an alle für die prompten Antworten! Super Sache, dieses Forum.

Ich zahle 146,5 %.

Eure Infos haben mir erstmal sehr geholfen.

Eine Frage noch:
Ist Unterhalt so zu verstehen, dass für die Versorgung der Kinder meine Frau und ich zu gleichen Teilen verantwortlich sind. D.h. meine Frau theoretisch auch eine Summe (vergleichbar mit meinem Unterhalt) von ihrem Einkommen für die Versorgung der Kinder bereithalten muß und diese Gesamtsumme dann für die Kinder zur Verfügung steht?

« Letzte Änderung: 07. September 2007, 15:04:26 von OWD » Gespeichert
ulliberne
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« Antwort #6 am: 07. September 2007, 17:10:45 »

moin, OWD,

ohne jetzt zum x-ten mal eine entspr. (und i.d.r. sinn-/ergebnislose) diskussion lostreten zu wollen:

1. nein, der mit den kindern zusammenlebende elternteil (auch 'betreuungselternteil' genannt), erbringt seinen anteil am unterhalt der kinder durch eben diese mehr oder weniger ständige betreuung. eine (definierte) geldleistung schuldet er den kindern nicht.

2. ich behaupte mal, es gibt keinen betreuungselternteil, der a) ständig, nur und ausschliesslich, exakt den als KU + KG zur verfügung stehenden betrag für die kinder verwendet und b) überhaupt den tatsächlichen anteil der kosten, die durch die kinder in seinem haushalt verursacht werden, exakt beziffern kann (oder hat schon mal jemand heiz-, miet-, müll-, auto-, lebensmittel-, strom-/gas-/wasser- etc. kostenanteile aufgefieselt??? ich hab's mal versucht, bin aber kläglichst gescheitert, denn 'kartoffeln portionsweise abwiegen' wollte ich nun doch nicht).

aus beiden punkten ergibt sich m.e.: selbstverständlich wird deine (noch-?) frau nicht ihr gesamtes einkommen nur für sich verwenden, sie wird sicher nicht z.b. am 25., wenn (rechnerisch) das KG und der KU aufgebraucht sind (wg. teurer schulbücher) den kindern nix mehr zu essen geben ....

durch das jetzt höhere einkommen deiner frau ändert sich nichts am KU (sofern tituliert), den du den kindern schuldest, weil der nur nach deinem einkommen berechnet wird.

versuch', das mal positiv (für die kids) zu sehen: freu' dich für sie, dass es finanziell nicht mehr so 'eng' ist wie evtl. vorher! dann kann 'dein' KU auch mal für einen besuch im freizeitpark genutzt werden, statt nur für 'hemd und brot' - die kinder wird's freuen!

gruss
ulli

p.s.: wir sprechen hier nur von minderjährigen kindern.
p.p.s.: das thema 'sonderbedarf' ist da natürlich aussen vor und separat zu klären.
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midnightwish
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« Antwort #7 am: 07. September 2007, 17:27:50 »

Ich zahle 146,5 %.


Sicher? Wenn ich die 771 durch 3 teile komme ich auf 257 pro Kind in der 2. Alterstufe in der alle derzeit sind wäre das 135 %.

Tina
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OWD
Frischling

Beiträge: 3


« Antwort #8 am: 07. September 2007, 22:58:24 »

Danke Ulli, danke Tina!
Auf meiner Berechnung für KU vom Jugendamt, steht 146,5 %

Wenn die Betreuung der Kinder bei meiner Frau als Unterhalt angerechnet wird, gilt das auch für mich? Denn die Kinder wohnen 2-3 Tage in der Woche bei mir, mit allem drum und dran. Sie haben zwei Zimmer bei mir, ich wasche dann ihre Wäsche, mache ihnen ihr Pausenbrot und koche für sie und ihre Freunde das Mittagessen ...

Beim Sonderbedarf haben wir es bisher zu 50% geteilt. Und das möchte ich auch weiterhin. Ich freu´ mich auch sehr, dass die dürren Monate jetzt vorbei sind und wir den Kindern nicht ständig sagen müssen: Wir müssen sparen :-(
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #9 am: 07. September 2007, 23:06:57 »

Hi OWD,

nix da. Solcher Art Anrechnung gibt es nicht. Aber: Du tust es ja für Deine Kinder, das ist doch Lohn genug.

Falls du eine gütliche Einigung mit Deiner Ex erziehlst - ok.

Tschau oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
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