Hallo!
Ich bin ziemlich neu hier und möchte kurz mein Problem schildern. Vielleich ist jemand in einer ähnlichen Situation und versteht auch meine Gefühle.
Meine EX ist vor einem Jahr von Österreich nach Deutschland (Norddeutschland) verzogen. Wir haben einen gemeinsamen Sohn mit neun Jahren den sie mitten im Schuljahr aus der Schule genommen hat und praktisch von einem Tag auf den anderen ihre Zelte in Österreich abgebrochen hat.
Meine EX ist Österreicherin und ihr neuer Lebensgefährte Deutscher.
Sie hat das alleinige Sorgerecht. Ich konnte einfach nichts dagegen machen, dass sie das Kind nach Deutschland mitnimmt. Das hat mich und vor allem den kleinen sehr hergenommen. Er hat es bis jetzt noch nicht richtig verkraftet zumal er komplett aus seiner angestammten Umgebung herausgerissen wurde.
Ich darf den kleinen 3 mal im Jahr auf eigene Kosten von Bremen nach Wien einfliegen lassen. Ich telefoniere mit meinem Sohn so 2 mal die Woche. Als er noch in Österreich war hatte ich mindestens einen Tag pro Woche das Besuchsrecht.
Eine Frage an die Gemeinschaft? Wie entscheiden deutsche Gerichte in Bezug auf gemeinsamen Sorgerecht. Hätte ich eine Chanche das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht bei dem in Deutschland zuständigen Gericht zu erhalten und eventuell eine Rückführung des Kindes nach Österreich zu veranlassen oder sind das absolut unrealistische hypotetische Überlegungen meínerseits. Der österreichische Richter meinte solange sie mit dem Kind nicht in den IRAK zieht kann ich gar nichts machen und muss mich mit der Situation abfinden.
Die österreichischen Gerichte fühlen sich für mich nicht mehr zuständig. Laut Auskunft des zuständigen Bezirksrichters richtet sich die Zuständigkeit des Gerichtes nach dem Standort des Kindes in diesem Fall Deutschland.
Wäre Dankbar für Antworten. Vielleich hat jemand ähnliche Erfahrungen. Ein Erfahrungsaustausch würde sich positiv auf meine darniederliegenden Gefühle auswirken, denke ich mal.

DANKE