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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 21:46:22 *
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Autor Thema: Gutachten bestellt...  (Gelesen 1523 mal)
Manni Manni
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 27


« am: 07. September 2007, 00:06:50 »

hi an alee, bräuchte mal paar tipps und tricks von euch,

kurz zu mir.. vor acht wochen von frau getrennt und wohne seit dem mir meinen beiden kinder 2+4 alleine in unserem haus.die trennung wollte ich, weil frau fremdgegangen, hohe handykosten verursacht und nur noch vorm pc gehangen hat... sie sicherte mir zu, das die kinder bei mir bleiben sollen und kein gerichtstreitereien entstehen sollen...habe dies auch schriftlich mit ihr vereinbart, ohne anwalt und so. wollten eben beide, das alles geregelt und friedlich abläuft.

sie nach 4wochen mitbekommen, dank ihrer freunde, das sie mit kinder ein gutes leben auf meine kosten führen kann. also mich verklagt, wollte die kinder haben...

dazu kam, das sie versuchte die kinder still und heimlich vom mir wegzuholen, was aber ein fehlschlag für sie war, da ich die kinder ab diesen montag zum glück in einen neuen kindergarten gebracht hatte. sie wusste es nicht, weil ein gespräch darüber mit ihr nicht möglich war.sie an diesem tage auch versucht das jugendamt gegen mich zu hetzen, leider ebenso ohne erfolg...

erstes urteil ohne anhörung zu meinen gunsten, gestern war erster gemeinsamer gerichtstermin,keine einigung erzielt.. ABR bleibt bei mir, sie darf nun die kinder alle zwei wochen sehen... sie wohnt aber 450km weg und hat kein geld eigentlich, nur reiche freunde... gericht hat nun auch ein gutachten bestellt, um herrauszufinden, wer besser geeignet ist. grund für diese entscheidung des gerichts war ausser unserer unfähigkeit selber eine einigung zu erzielen, das schreiben mit unserer einigung, das abgelehnte gesprächsangebot mit ihr und dem jugendamt sowie der wunsch der richterin, das die kinder erstmal in ihrem gewohnten umfald bleiben sollten. also kleiner sieg für mich...

sie wird sicher alles tun, um beide kinder zu sich zu ziehen.als sie sie gestern holte, habe beide gleich erstmal geschenke bekommen von ihr, aber trotztdem war die freude bei beiden nicht sonderlich gross...aber kinder gehen nun mal dahin, wo die schokolade ist, wie mein anwalt zu sagen pflegte.

wie soll ich mich verhalten wenn das mit dem gutachten losgeht und was kommt auf mich drauf zu? wer kann da helfen und tipps geben....

gruss jörg
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PhoeniX
Gast
« Antwort #1 am: 07. September 2007, 00:15:51 »

Moin

ließ dier mal >diesen Link< durch. Dort ist einiges sehr genau beschrieben.

Sollten dann noch Fragen auftauchen hab keine Scheu sie hier zu stellen.

Sei auf jeden Fall ehrlich zum Gutachter auch wenn du dich in einigen Punkten dadurch negativ darstellst oder sie dir unangenehm sind. Mache dich darauf gefasst das Ihr alle einen Schaden habt und derjenige der den kleineren hat, bekommt das ABR.

Gruß

Martin (nazistische Persöhnlichkeitsstöhrung mit ABR und Gesundheitsfürsorge) 
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Blue__21
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Beiträge: 57



« Antwort #2 am: 07. September 2007, 00:36:41 »

Servus Jörg,

der Link von Phoenix ist sehr gut, den kannte ich Gott sei Dank auch schon. Bei mir war es bisher so, dass ich für knapp 2 Std. zur Psychologin musste, die hat mich dann alles mögliche gefragt: Geburtsdaten der Kinder, wann wir geheiratet haben, meine Kindheit, unser Eheleben, die Schuldfrage, die Trennung, das jetzige Auskommen, Stärken und Fehler der Ex, der Umgang mit den Kindern, Erziehungsmethoden, etc.
Dann ist sie zu mir gekommen, ich musste mit den Kinder spielen und dann hat sie sie einzeln alleine befragt. Sie mussten mit Puppen spielen, aufzeigen, wer ihre Freunde sind, wer ihnen nahesteht, wie sie mit wem auskommen, wo sie gerne bleiben wollen.
Das selbe ist jetzt bei der Ex mit den Kindern gewesen und wir haben beide eingewilligt, einen Termin zu dritt bei ihr zu machen, um ein Schlichtungsgespräch zu führen. Das wird wohl bald sein. Dann gibt es entweder eine aussergerichtliche Einigung (wohl nicht, die Ex hat exakt die gleiche Motivation wie deine) oder ein schriftliches Gutachten für die Hauptverhandlung vor Gericht.

Servus,

Blue__21
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Manni Manni
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Beiträge: 27


« Antwort #3 am: 16. September 2007, 13:10:35 »

angst habe ich trotzdem davor, weil ich um die finanziellen möglichkeiten der freunde meiner ex weiss... "geld regiert die welt"

fehler eingestehen habe ich auch schon vor gerich gemacht, war auch ehrlich von mir gewesen. 

nun noch ne andere frage. koste so ein gutachten jemanden etwas? ich bekomme wohl keine prozesskosten beihilfe wie meine ex.

befragt der gutachter auch verwandte, die oft umgang mit den kindern haben...
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DeepThought
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WWW
« Antwort #4 am: 16. September 2007, 13:21:47 »

Moin,

hab's mal verschoben 

Die Kosten eines Gutachten beginnen bei 3.000,00 € und können schnell das Doppelte erreichen. Wegen der Entfernung zwischen den Eltern dürften die Kosten schon krass sein. Die Kosten sind vom Unterlegenen zu tragen bzw. werden gequotelt.

Wie lautet die exakte Formulierung bzgl. der Beauftragung (Zitat!)?

Noch eines: Ehrlichkeit hat nichts damit zu tun, alles zu sagen. Nur in dem was du sagst, sollte du Ehrlichkeit walten lassen.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
entsetzt
_entsetzt
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Beiträge: 68


« Antwort #5 am: 03. April 2009, 08:29:22 »

Hallo zusammen,

eine Frage von mir: Wenn ein Gutachten von der Gegenseite gefordert wird (Übernachtung des Kindes bei mir) der Richter es von sich aus nicht brauchte weil er und JA der Meinung sind, daß Übernachtung kein Problem ist, wer trägt dann die Kosten?

Gruß
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Blue__21
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« Antwort #6 am: 03. April 2009, 10:19:02 »

Servus,

ganz einfach: Der, der es beauftragt. Wenns nicht richterlich angeordnet wird, warum solltest Du dann ein "Fremdgutachten" bezahlen müssen? Du bist auch nicht verpflichtet, es über Dich ergehen zu lassen... So ein Gutachten muss höchstrichterlich angeordnet werden und sollte vor allem auch wirklich notwendig sein, da es für die Kinder und die Eltern eine Belastung ist.

Servus,

blue__21
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