Hallo AJA,
Und warum kommt die Umgangsklage "irgendwann" mal?
Ganz einfach: Erst kommt der Vermittlungsversuch des JA, vom Umgangselternteil initiiert, wegen Umgangsbehinderung/-boykott. Das dauert so zwischen 2 und 12 Wochen, bis man dort zusammen trifft. Es zu einer Vereinbarung oder auch nicht. Kommt es zu einer Vereinbarung und wird diese vom Betreuungseltrenteil wieder gebrochen, führt das zur Umgangsklage. Selbst wenn das über EA abgewickelt werden soll, gehen schon mal 2 bis 9 Monate ins Land.
Es muss nach der Vereinbarung vorm JA ja auch nicht sofort zum völligen Boykott kommen. Meist geht es anfangs ganz gut, dann kommen die ersten Verschiebungen ohne Ausweichtermin bis irgendwann nix mehr geht. So können in Summe schon mal zwei Jahre ins Land gehen und real hat man das Kind vielleicht drer Mal gesehen.
Und ja, der Betreuungselternteil kann letztlich machen was er will. Mir ist kein Fall bekannt, in dem per Gerichtsvollzieher oder Ordnungskraft das Kind zwecks Umgang "gepfändet" wurde. Selbst angedohte Zwangsgelder werden nicht durchgesetzt.
Aber es bröckelt gaaaanz langsam auf.
DeepThought