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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 21:26:18 *
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Autor Thema: französische studentin mit kind als freundin  (Gelesen 1305 mal)
TheEnd
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 35


« am: 23. August 2007, 22:53:53 »

Hallo zustammen,


ich benötige dringend Euren rat.Meine Freundin kommt aus Frankreich und Studiert wirtschaftswissenschaft.Sie hat ein Kind. Jetzt meine Frage:

-bekommt Sie unterstützung?
-wenn ja wieviel?
-gibt es Förderprogramme?
-welche mittel stehen zur verfügung( aus Heiraten c) damit Sie dableiben kann und Ihr Studium hier beenden kann?

Bitte beeilt Euch mit ... uns rennt die Zeit davon....

Ich danke EUch für Eure hilfe!!!!!
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midnightwish
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Beiträge: 7.771



« Antwort #1 am: 24. August 2007, 08:43:22 »

Hallo TheEnd,

erstmal wie alt ist das Kind undwelche Staatsangehörigkeit hat es denn?

Ich denke nicht das irgendeine deutsche Stelle für ein französisches Kind aufkommt. Da müßte sie eher in Frankreich nachfragen oder den Vater bemühen. Evtl. kann dieser ja das Kind nehmen bis sie ihr Studion beendet hat.

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
papi74
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.419



« Antwort #2 am: 24. August 2007, 09:17:57 »

Hallo,


wenn ich mich recht erinnere bekommt die Mutter dann Unterstützung wenn es sich um ein deutsches Kind handelt.

Sprich wird das Kind in Deutschland geboren dann kann die Mutter und das Kind in Deutschland bleiben.

Mit allen Rechten und Pflichten...Sollte die KM mit dem Kind dann nach Frankreich gehen...dann gibts max. KU seitens des Vaters.

Die Arge wird dann m.E. nichts mehr zahlen....bin mir da allerdings nicht ganz sicher.

Mfg

papi74
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Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
midnightwish
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Beiträge: 7.771



« Antwort #3 am: 24. August 2007, 09:23:08 »

Hallo papi,

ich glaub ohne weiter Infos ist es hier schwer einen Rat zu geben. Warten wir mal auf etwas genauere Ausführungen.

Tina

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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
TheEnd
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 35


« Antwort #4 am: 29. August 2007, 09:34:46 »

Hallo zusammen,


das Kind hat die Französische staatsbürgerschaft... ich hab aber irgendwo gelesen das weil die Franzosen in der EU
sind Sie eine Unterstützung für Ihr Studium bekommt...?
Den Vater könnt ihr vergessen der ist in Tunesien abgetaucht...

LG Theend
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Uli
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Beiträge: 5.561


VS-Fossil


WWW
« Antwort #5 am: 29. August 2007, 09:50:48 »

Hallo TheEnd,

ich hatte auch mal so ein französisches Exemplar. Von daher kann ich vielleicht etwas dazu beitragen. Dazu müsstest Du aber mehr erzählen.

Seit wann ist sie in Dt., hat sie eine (permanente) Aufenthaltsgenehmigung, Wer ist der Vater (dt. oder fr.), ist die Vaterschaft anerkannt, bekommt sie Fördermittel für ihr Studium (Unterhalt, Stipendium, BAFöG, etc.), wird KU gezahlt, usw., usf.?

Gruß, Uli
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midnightwish
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.771



« Antwort #6 am: 29. August 2007, 12:15:12 »

Hallo zusammen,

das Kind hat die Französische staatsbürgerschaft...

Ich schätze mal EU hin oder her, dann wird das Kind in Deutschland keine Leistungen bekommen, weil es wahrscheinlich keinen Anspruch hat.

Zitat
ich hab aber irgendwo gelesen das weil die Franzosen in der EU
sind Sie eine Unterstützung für Ihr Studium bekommt...?

Das weiß ich nicht so. Normalerweise ist so ein Studium entweder über eine Art Auslandsaufenthalt oder ein Gaststudium irgendwie hingemodelt. Ich kenne es nur so, das man für ein Auslandssemester oder mehrere Unterstützung aus dem Heimatland bekommen kann und für ein Gaststudium muß man es sich selbst finanzieren, sofern man aus dem Nichteuropäischen Ausland kommt. Wie das innerhalt der EU ist hab ich keine Ahnung. Aber, wenn sie noch als rechtmäßige Studentin eingeschrieben ist, soll sie mal nach Fragen, das Studentenwerk oder die Studienkanzlei (weiß nicht merh was von beidem) hat irgendwie ein Büro in dem man rechtlichen Fragen klären lassen kann.Vielleicht kann sie da mal nachfragen. > hier < mal der entsprechende link meiner alten Uni.

Zitat
Den Vater könnt ihr vergessen der ist in Tunesien abgetaucht...

Was wohl heißt das er nicht deutscher Staatsbürger ist



LG Tina
« Letzte Änderung: 29. August 2007, 12:17:25 von midnightwish » Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
voegele
Frischling

Beiträge: 1


WWW
« Antwort #7 am: 27. Oktober 2007, 23:30:40 »

Hallo theEnd,

wie hat es fuer euch geklappt?
Habt ihr eine schoene Loesung gefunden?
Gespeichert

mm
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