Hallo zusammen,
das Kind hat die Französische staatsbürgerschaft...
Ich schätze mal EU hin oder her, dann wird das Kind in Deutschland keine Leistungen bekommen, weil es wahrscheinlich keinen Anspruch hat.
ich hab aber irgendwo gelesen das weil die Franzosen in der EU
sind Sie eine Unterstützung für Ihr Studium bekommt...?
Das weiß ich nicht so. Normalerweise ist so ein Studium entweder über eine Art Auslandsaufenthalt oder ein Gaststudium irgendwie hingemodelt. Ich kenne es nur so, das man für ein Auslandssemester oder mehrere Unterstützung aus dem Heimatland bekommen kann und für ein Gaststudium muß man es sich selbst finanzieren, sofern man aus dem Nichteuropäischen Ausland kommt. Wie das innerhalt der EU ist hab ich keine Ahnung. Aber, wenn sie noch als rechtmäßige Studentin eingeschrieben ist, soll sie mal nach Fragen, das Studentenwerk oder die Studienkanzlei (weiß nicht merh was von beidem) hat irgendwie ein Büro in dem man rechtlichen Fragen klären lassen kann.Vielleicht kann sie da mal nachfragen.
> hier < mal der entsprechende link meiner alten Uni.
Den Vater könnt ihr vergessen der ist in Tunesien abgetaucht...
Was wohl heißt das er nicht deutscher Staatsbürger ist
LG Tina