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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 21:24:58 *
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Autor Thema: JA-Titel - Kind wird 12  (Gelesen 3015 mal)
sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #25 am: 23. August 2007, 14:27:36 »

Hi,

wenn AJA Klage erhebt und den Regelbetrag für die Kinder einfordert, wird sie m.E. damit  erfolgreich sein. Warum, hab' ich ja schon geschrieben. Ich würde mir die Frage stellen, ob sich aus dem dann gewonnenen Titel erfolgreich vollstrecken lässt. Wenn der Kindesvater so überschuldet ist, wird es evtl. nicht mehr lange dauern bis einer kommt und das Haus zwangsversteigert - andere Gläubiger mit titulierten Forderungen gibt es doch offensichtlich, sonst wäre der Gerichtsvollzieher nicht da gewesen.

Grüsse
sky
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
midnightwish
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Beiträge: 7.771



« Antwort #26 am: 23. August 2007, 14:34:38 »

- andere Gläubiger mit titulierten Forderungen gibt es doch offensichtlich, sonst wäre der Gerichtsvollzieher nicht da gewesen.

Grüsse
sky

Und genau aus dem Grund wäre es wichtig, das es einen Titel überden Mindestunterhalt gibt, denn nur dann wird dieser auch berücksichtigt

Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
sky
Gehört zum Inventar
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Beiträge: 1.828



« Antwort #27 am: 23. August 2007, 15:00:32 »

Hallo Tina,

wobei werden die Kinder dann berücksichtigt? Doch nur, wenn AJA einen Rang sichert, möglichst den 1. , was bedeutet, dass sie selbst eine Zwangssicherungshypothek eintragen lässt oder die Zwangsversteigerung beantragt. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Oder hab ich Dich jetzt falsch verstanden?

Grüsse
sky
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midnightwish
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Beiträge: 7.771



« Antwort #28 am: 23. August 2007, 15:23:15 »

Hi sky,

ja, stimmt. Ich war schon einen Schritt weiter und somit bei der Privatinsolvenz. Da steht der KU immer vor allem anderen.

Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #29 am: 23. August 2007, 19:18:04 »

Hi ihr,

@nichtaufgeber - ich arbeite 25 Stunden/Woche, wenn es mehr gäbe, würde ich auch mehr arbeiten. Im November werde ich allerdings 8 Stunden weniger haben, da der Chef bei dieser Arbeitsstelle aufhört und der nächste über 100 km weit weg sein wird. Du siehst, ich arbeite nicht nur halbtags, sondern sogar auf zwei Stellen und wenn ich eine dritte fände, würde ich die auch noch annehmen. Das Problem sind halt die Arbeitszeiten. Derart flexibel, dass ich sagen kann ich kann aber nur am Dienstag und Freitag nachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, sind halt die wenigsten Arbeitgeber.

Zitat
Wenn der Kindesvater so überschuldet ist, wird es evtl. nicht mehr lange dauern bis einer kommt und das Haus zwangsversteigert - andere Gläubiger mit titulierten Forderungen gibt es doch offensichtlich, sonst wäre der Gerichtsvollzieher nicht da gewesen.

Die gibt es. Wieviele es sind, weiß ich nicht. Die Zwangsversteigerung findet sich allerdings in meinen Augen in allernächster Nähe und wieviel dabei heraus kommt, brauche ich wohl nicht zu schreiben. Dann ist tatsächlich die Inso nicht mehr zu vermeiden. Würde er das Haus ein "bisschen" herrichten, dass nicht jeder gleich an der Straße umdreht und gar nicht zur Besichtigung rein kommt, könnte er es mit einem bisschen Glück noch schuldendeckend verkaufen. Die Mieter sind zwar ein Hinderungsgrund, aber es ist nicht unmöglich. Ich kenne einen guten Makler, der dieses Haus kennt und der schon mal einen Interessenten dafür gefunden hatte.

Zitat
Doch nur, wenn AJA einen Rang sichert, möglichst den 1. , was bedeutet, dass sie selbst eine Zwangssicherungshypothek eintragen lässt oder die Zwangsversteigerung beantragt.

Wie meinst du das sky, dass ich den ersten Rang gegenüber den anderen Gläubern sichern muss? Dass KU noch nicht automatisch vor allem steht? Und was muss ich tun um eine Zwangssicherungshypothek eintragen zu lassen, ich habe dieses Wort noch nie gehört und wo trägt man so etwas ein?

Gruß AJA

edit: Noch ein paar Anmerkungen zur Vermietung. Das Haus war bereits einmal vermietet, die Mieter haben nach ein paar Monaten auf einer nicht endenden Baustelle die Lust verloren und sind nach Mietminderung und nicht mehr Zahlung ausgezogen. Die jetzigen Mieter sind etwas geduldiger, aber sie werden zunehmend sauer. Es ist nur eine Frage der Zeit bis auch die ihre Kartons wieder packen. Dann ist das Haus nicht mehr vermietet und leichter verkäuflich.
« Letzte Änderung: 23. August 2007, 19:33:10 von AJA » Gespeichert
sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #30 am: 23. August 2007, 21:36:04 »

Hallo AJA,

Wie meinst du das sky, dass ich den ersten Rang gegenüber den anderen Gläubern sichern muss? Dass KU noch nicht automatisch vor allem steht?

genau. Die Zwangshypothek ist in erster Linie ein Sicherungsmittel, um sich den noch freien, möglichst besten Rang zu sichern. Geld gibt es dann noch nicht. Verkauft der Schuldner das Haus, bekommt der Gläubiger aus dem Erlös sein Geld. Aus seinem Rang heraus kann der Gläubiger aber auch die Zwangsversteigerung beantragen.

Und was muss ich tun um eine Zwangssicherungshypothek eintragen zu lassen, ich habe dieses Wort noch nie gehört und wo trägt man so etwas ein?

Der Antrag ist an das Grundbuchamt (i.d.R. das Amtsgericht) zu richten, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Dort entscheidet der Rechtspfleger als Vollstreckungsorgan. Dem Antrag sind Titel, Vollstreckungsklausel, Zustellung (Zustellungsurkunde an den Schuldner) beizufügen. Der Mindestbetrag der zu vollstreckenden Forderung beträgt 750€. Auf dem Titel wird dann die Eintragung der Sicherungshypothek vermerkt (§ 866 ZPO und § 867 ZPO).

Die Zwangshypothek ist in erster Linie ein Sicherungsmittel, um sich den noch freien, möglichsten besten Rang zu sichern. Geld gibt es dann noch nicht. Verkauft der Schuldner das Haus, bekommt der Gläubiger aus dem Erlös sein Geld. Der Gläubiger kann aus seinem aber auch die Zwangsversteigerung beantragen.

Bevor wir hier weiterreden. Sind bereits Rückstände aufgelaufen, wenn ja, in welcher Höhe?

Grüsse
sky
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AJA
Frischling

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« Antwort #31 am: 23. August 2007, 22:02:06 »

Hallo sky,

danke für deine Antwort.

Rückstände - ich vermute mal, sie beziehen sich auf das Haus - sind meines Wissens noch nicht aufgelaufen. Die Hypothek wird vom Gehaltskonto als allererstes abgebucht.

Wie jetzt weiter?

Gruß AJA
Gespeichert
sky
Gehört zum Inventar
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Beiträge: 1.828



« Antwort #32 am: 23. August 2007, 22:05:12 »

Hallo AJA,

nein, ich wollte wissen, ob bereits Unterhaltsrückstände aufgelaufen sind und in welcher Höhe.

Dann sehen wir weiter  .

Grüsse
sky
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AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #33 am: 23. August 2007, 22:21:33 »

Achso, okay,

nein, Unterhaltsrückstände sind noch nicht aufgelaufen, es geht nur um die Abänderung der Titel.

Gruß AJA
Gespeichert
sky
Gehört zum Inventar
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Beiträge: 1.828



« Antwort #34 am: 23. August 2007, 22:50:29 »

Hi,

dann brauchen wir über die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung/Zwangsversteigerung doch gar nicht reden bzw. erst, wenn Verzug eingetreten ist. Vorsorglich einen Rang sichern, falls Verzug eintritt, geht nicht.

Überleg' Dir jetzt erstmal, ob Du die Unterhaltsklage durchziehen willst.

Grüsse und gutes Händchen bei Entscheidungsfindung.

sky
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AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #35 am: 24. August 2007, 11:57:17 »

Hallo sky,

aha, so ist das, danke dir.

Gruß AJA
Gespeichert
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