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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 21:19:14 *
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Autor Thema: was muss ich beachten beim Auszug?  (Gelesen 854 mal)
3 Kinder-Vater
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« am: 10. Juni 2004, 00:22:10 »

Hallo! erst einmal dickes Lob für die echt geniale Seite. Ich werde mal meine Person und die Lage vorstellen und hoffe dass ich dann einige Tipps bekomme, damit ich nicht Fehler begehe, die andere schon hinter sich haben.

Also ich bin verheiratet und habe drei Kinder ( Jungs ) im Alter von 6, 9 und 12 Jahren. Wir sind seid 11 Jahren verheiratet und bisher recht glücklich gewesen. ich gehe einer geregelten Arbeit nach und verdiene so um die 2400 - 2600 € im Monat Netto. Schwankt ab und an. Meine Frau ging bisher nur einen 400 € Job nach, was aber momentan nicht möglich ist. Dazu später mehr.

Nun ist voriges Jahr im Sommer der große Knall passiert wo ich erfahren habe dass sie ein Verhältniss mit einen anderen Mann hatte. Die Geschichte zog sich bis Ende 2003 hin. Im August 2003 ist sie zusätzlich von dem Schaumschläger noch schwanger geworden und erwartet nun Ende diesen Monats das Kind.

Nun meine Fragen. Was erwartet mich an Zahlungen für meine Kinder und meiner Frau. Wie sieht es mit dem Dahrlehen aus, welches monatlich mit ca  650 € zu buche schlägt? Kann ich den Unterhalt für meine Frau reduzieren, da sie nun bekanntlich die Ehe zum scheitern verurteilt hat? Kann ich den Vater des Kindes verklagen und was muss er meiner Frau zahlen außer Kindesunterhalt?

Wenn ich nun ausziehe dann kann ich ja nach Abzug der Dahrlehensrate, die von meinen Konto geht, dem Selbsterhalt ( 890 € ? ) nur ca 830 € zahlen. Dies ist doch aber sicherlich weniger als ich müsste? Woher bekommt sie dann den Rest?

Danke für eure Antworten. Bin für alle Tipps und Ratschläge dankbar.
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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #1 am: 10. Juni 2004, 14:15:36 »

Moin du,

herzlich willkommen auf vatersein.de.

Ab dem Zeitpunkt der Trennung musst du KU zahlen. Da bis zur Geburt des neuen Kindes die Scheidung nicht ausgesprochen werden wird, bist du der rechtliche Vater und musst hierzu eine Vaterschaftsanfechtungsklage anstrengen. So lnage, meine ich, bist du auch diesem Kind zu Unterhalt verpflichtet.

Du rutsch bedingt in der Anzahl der Unterhaltspflichtigen in der DT eine Stufe runter. Dein Netto wird sich ab dem nächsten durch den Steuerklassenwechsel reduzieren. Ich würde auch versuchen, auf Verwirkung des Ehegattenunterhaltes zu gehen, wegen erwiesener Untreue. Ich sehe zwar kaum Chancen, würde es aber nicht unversucht lassen. Wie hoch der Unterhalt ist, hängt von vielen Faktoren ab (Anzahl Gehälter, Zulagen, Sachbezüge, Fahrtkosten für  Arbeitswerg, usw.)

Die Schulden werden nach Berechnung des KU berücksichtigt. Der SB beträgt 840 Euro (West).

Wie viel der KV des neuen Kindes zahlen muss, würde ich völlig außer acht lassen.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
3 Kinder-Vater
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #2 am: 11. Juni 2004, 00:22:39 »

Hi! Nun ist noch vieles unklar für mich. Du schreibst so als wenn ich nächste Woche geschieden werde, aber ich will doch ,,erst,, einmal ausziehen. Meine Frage daher noch mal. Bleiben mir auf jeden Fall 840 €? Woher bekommt meine Frau dann den Unterhalt für die Kinder und sich da ich nach Abzug der Kreditrate nicht einmal den Unterhalt für die Kinder aufbringen kann? Springt da nicht das Jugendamt ein? MfG
Gespeichert
Xe
_vj
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.619



« Antwort #3 am: 11. Juni 2004, 11:34:06 »

Moin,

sofern nicht genügend "Verteilungsmasse" da ist (also Netto minus 1/7 Erwerbsbonus minus Fahrtkosten minus KU), bekommt deine Nochehefrau keinen TU, da Kindesunterhalt privilegiert ist. Sollte auch der KU nicht zu decken sein, wird eine Mangelfallberechnung durchgeführt. Fällt der Unterhalt pro Kind unter die UVG-Grenze, kann UVG beantragt werden (Anteilig in dem Fall).

Gruß, Xe
Gespeichert
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