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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 21:12:18 *
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Autor Thema: Feststellung der Vaterschaft im Ausland  (Gelesen 890 mal)
kerred
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 19


« am: 08. August 2007, 12:06:00 »

Hallo an Alle noch einmal!

Da sich mein Trennungsszenario allmählich konkretisiert, habe ich eine recht spezielle Frage.
Meine bisherige Lebensgefährtin hat eine Tochter von einem anderen Mann im europäischen
(nicht EU) Ausland. Die Vaterschaft ist nicht offiziell festgestellt. Der (vermutliche) Vater hatte bis vor zwei Jahren Kontakt zu dem Kind, leistete aber keine Unterhaltszahlungen, will aber jetzt nichts mehr davon hören. Das Kind wurde bisher von mir ohne rechtliche Verpflichtung unterhalten.
Die Mutter wird trotz Halbtagstätigkeit nicht genügend verdienen, um sich und ihre Tochter zu ernähren. Wenn sie Unterhaltsvorschuss beantragt, werden die deutschen Behörden auf der Feststellung der Vaterschaft bestehen und Unterhaltszahlungen von dem Vater im Ausland verlangen (der übrigens nicht unvermögend ist)?

Gruß

kerred
 
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weserfrosch
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 476


« Antwort #1 am: 08. August 2007, 12:09:30 »

Hi.....
bei UVG wird mit Sicherheit die Feststellung der Vaterschaft und der Versuch betrieben, das Geld wieder einzutreiben. Inwieweit das erfolgreich im nicht-EU-Ausland überhaupt angefasst wird, kann ich allerdings nicht sagen.
Kann es aber sein, dass du ggf. für deine Freundin und deren Kind aufkommen musst? Soweit diese aus einem nicht-EU-Land stammen, werden sie ihren Aufenthalt hier in Deutschland auch nicht ohne entsprechende Aufenthaltserlaubnis haben, oder?
Gruß
MAtthias
Gespeichert

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
kerred
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 19


« Antwort #2 am: 08. August 2007, 20:44:48 »

Hallo Weserfrosch,

den Aufenthaltstitel hat meine bisherige Lebensgefährtin aufgrund der Familienzusammenführung mit unserem gemeinsamen Sohn (Deutscher). Daran wird sich bei dem beabsichtigten Wechselmodell nichts ändern und die fünfjährige Tochter kann ja wohl nicht alleine ausgewiesen werden.

Gruß

kerred
Gespeichert
weserfrosch
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 476


« Antwort #3 am: 09. August 2007, 08:25:25 »

Hi kerred,

habe erst jetzt deine frühere Darstellung der Verhältnisse (01.04.) gesehen....sorry.
Natürlich wird das erste Kind nicht allein ausgewiesen, keine Frage....trotzdem bleibt die Frage, welchen Status die Mutter und das erste Kind denn nun haben: Aufenthaltserlaubnis auf unbestimmte Zeit?
Allein die Tatsache, dass sie Mutter eines "Deutschen" ist, ergibt ja noch keinen eigenen Status (auch wenn sie Anspruch darauf hat....)

Aber unabhängig davon: grundsätzlich besteht der Anspruch auf UVG auch bei der KM für ein Kind eines ausländischen Vaters. Die Mutter muss aber erheblich mitwirken bei der Vaterschaftsfeststellung und den versuchen, das Geld zurückzubekommen...da kann es auch gut sein (je nachdem, wie sich "anstellt" bzw. "aufführt"), dass ihre Aussage "Vater ist der und der, aber nix amtliches!" nicht geglaubt wird. Und vielleicht vermutet wird, dass ein hier in Deutschland lebender Vater geschützt/geschont werden soll.... sprich: rechne damit, dass sie auch dich als potentiellen Vater "verdächtigen"....
Gespeichert

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
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