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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 21:09:28 *
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: Unterhalt
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Autor Thema: Unterhalt  (Gelesen 650 mal)
pepe
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 67


« am: 08. Juni 2004, 16:32:28 »

Hallo, ich habe heute ein Schreiben vom Anwalt meiner EX-Frau bekommen.
Darin steht das ich nach 5 Jahren aufeinmal Unterhalt für Sie bezahlen soll.
Der Anwalt hat folgendes berechnet:

wenn man statt der Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen die tatsächlichen Fahrtkosten von 228,80 € berücksichtigt verbleiben von 2028,79 € ein Betrag von 1799,99€so dases eine einordnung in Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle ergäbe.

Privater Krdit von monatlich 250,00 € (weiß aber nicht ob er anerkannt wird) käme man auf ein Einkommen von 1550,00 € Stufe 3 Düsseldorfer Tabelle.

Berechnung:
1 Kind 275,00 €
2 Kind 275,00 €
verbleiben 1000 €
Ehegattenunterhalt3/7  428,57
Da nach Abzug des Selbstbehalt von 840,00 € nur 710,00 € bleiben, sind nach der Mangelverteilung folgende Beträge zu zahlen.
! Kind 199,53 €
1 Kind 199,53 €
Geschiedenenunterhalt 310,95 €

ich habe die letzten beiden Monate aber nur 1500 € verdient wie rechnet man es dann wenn mir 840,00 € plus 228,80 € bleiben müssen ?
wenn ich davon dann die 710,01 € Unterhalt bezahle bleiben mir ja nur ca. 790 € übrig, ich habe kein gehalt sonder Lohn ich verdiene jeden Monat unterschiedlich.

Peter



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