pepe
Zeigt sich öfters
 
Geschlecht: 
Beiträge: 67
|
« am: 08. Juni 2004, 16:32:28 » |
|
Hallo, ich habe heute ein Schreiben vom Anwalt meiner EX-Frau bekommen. Darin steht das ich nach 5 Jahren aufeinmal Unterhalt für Sie bezahlen soll. Der Anwalt hat folgendes berechnet:
wenn man statt der Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen die tatsächlichen Fahrtkosten von 228,80 € berücksichtigt verbleiben von 2028,79 € ein Betrag von 1799,99€so dases eine einordnung in Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle ergäbe.
Privater Krdit von monatlich 250,00 € (weiß aber nicht ob er anerkannt wird) käme man auf ein Einkommen von 1550,00 € Stufe 3 Düsseldorfer Tabelle.
Berechnung: 1 Kind 275,00 € 2 Kind 275,00 € verbleiben 1000 € Ehegattenunterhalt3/7 428,57 Da nach Abzug des Selbstbehalt von 840,00 € nur 710,00 € bleiben, sind nach der Mangelverteilung folgende Beträge zu zahlen. ! Kind 199,53 € 1 Kind 199,53 € Geschiedenenunterhalt 310,95 €
ich habe die letzten beiden Monate aber nur 1500 € verdient wie rechnet man es dann wenn mir 840,00 € plus 228,80 € bleiben müssen ? wenn ich davon dann die 710,01 € Unterhalt bezahle bleiben mir ja nur ca. 790 € übrig, ich habe kein gehalt sonder Lohn ich verdiene jeden Monat unterschiedlich.
Peter
|