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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 21:05:30 *
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Autor Thema: Wie läuft eine Pfändung ab  (Gelesen 1591 mal)
OHRI
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 59


« am: 08. Juni 2004, 15:26:25 »

Hallo,

meine von mir seit Nov 2003 getrennt lebende Frau und ich müssen an den Bruder meiner Frau noch insgesamt 25.000 Euro bezahlen, da wir von meinen Schwiegereltern sehr günstig ein Haus erworben haben. Die Summe ist fällig in 5 gleichen Raten a 5.000 Euro. Das ganze ist notariell festgehalten und somit hat mein Schwager einen Titel zur Vollstreckung. Er hat mich jetzt schriftlich aufgefordert die ersten beiden Raten bis zum 30.6.2004 zu bezahlen. Das Haus gehört meiner Frau und mir zu gleichen Teilen und sie bewohnt es mit den Kindern. Sie verweigert mir die Herausgabe jedweden Hausrats und redet auch nicht mehr mit mir.

Ich habe dieses Geld jedoch nicht zur Verfügung. Von meinem Nettogehalt von 1.750 Euro bezahle ich die Kreditraten für das Haus in Höhe von 540 Euro und Kindesunterhalt in Höhe von 422 Euro (tituliert). D.h. mir bleiben momentan nur ca 790 Euro im Monat. Kann mein Schwager trotzdem mein Gehalt pfänden?? Meine Hälfte des Hausrats befindet sich ja noch in der Wohnung meiner Frau. Die Möbel in meiner Wohnung sind der Nachlass von meiner Oma und gehören meinen Eltern.

Es ist schon ziemlich bitter, dass ich für die Kreditraten alleine aufkomme, aber dass ich jetzt auch noch aufgefordert werde den Bruder meiner Frau auszuzahlen für ein Haus dass meine Frau (mit den Schulden) nach der Scheidung übernimmt. Ich habe ihm einen Brief geschrieben und um Aufschub gebeten, bis die finanziellen Dinge zwischen mir und meiner Frau geklärt sind, er hat jedoch nicht reagiert

Wie läuft so eine Pfändung jetzt konkret ab?? Bekomme ich vor der Pfändung die Chance zu reagieren oder ist auf einmal das Girokonto leer bzw. das Gehalt gepfändet? Der Gerichtsvollzieher kann ja aus meiner Wohnung kaum etwas pfänden, da mir die Dinge sowieso nicht gehören.

Ich bin etwas ratlos!!

Gruß Peter

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DeepThought
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« Antwort #1 am: 09. Juni 2004, 09:36:10 »

Hallo Ohri,

ski ist für ein paar Tage offline, wird sich aber rechtzeitig und umfassend dann äußern.

Vorab die Information für dich, dass die Pfändungstabellen maßgeblich sind; es wird also nicht so schlimm. Ferner, da ihr Gesamtschuldner seid, ist deine Frau im Innenverhältnis, also dir gegenüber, ausgleichspflichtig. Da bei ihr momentan wohl nichts zu holen ist, erfolgt die Pfändung seitens des Schwagern bei dir.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
sky
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« Antwort #2 am: 10. Juni 2004, 22:35:58 »

Hallo Peter,

ich denke, allzu große Sorgen brauchst Du Dir nicht machen. Der Bruder kann "nur" nach den Pfändungstabellen pfänden, diese findest Du z.B.hier. Dort findest Du die Beträge, die bei Unterhaltspflichtigen gepfändet werden dürfen.

Bei einer Lohn/Gehaltspfändung wird dem Arbeitgeber (so genannter Drittschuldner) auf Antrag des Gläubigers ein Pfändungs-und Überweisungsbeschluss zugestellt (für die Zustellung ist der Gerichtsvollzieher zuständig). Eine Anhörung des Schuldners ist gem. 834 ZPO nicht vorgesehen.
Der Gerichtsvollzieher hat eine (Zustellungs-) Urkunde auszustellen, mit Tag und Uhrzeit der Zustellung und Aufforderung, sich innerhalb von zwei Wochen zu erklären (Drittschuldnererklärung).
Der Arbeitgeber hat die pfändbaren Beträge zu errechnen und an den Gläubiger abzuführen. Für falsch abgeführte Pfandbeträge kann der Arbeitgeber als Drittschuldner haftbar gemacht werden.

Bei einer Kontopfändung wird der kontoführenden Bank ein Pfüb zugestellt und dadurch verpflichtet, Guthaben auf dem Konto bis zur Forderungshöhe an den Gläubiger zu überweisen. Mit dem Eingang des Pfüb bei der Bank werden laufende Daueraufträge für Miete und Strom nicht mehr ausgeführt. Die Bank zahlt eingehendes Einkommen nicht aus, sondern muss alles Geld nach Ablauf von 14 Tagen an den Gläubiger abführen. Ist das Geld einmal abgeführt, gibt es keine Möglichkeit mehr, dieses zurückzubekommen.
Wenn das passiert, sollte man sich sofort eine Kopie des Pfüb von der Bank geben lassen, sofort zur Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht galoppieren und dort den Beschluß auf Freigabe des nicht pfändbaren Anteils des Einkommens (siehe Pfändungstabellen) nach § 850 k Abs. 2 ZPO auch für alle zukünftigen Lohneingänge beantragen. Der Beschluss des Gerichtes muss dann der Bank vorgelegt werden, damit der unpfändbare Anteil des Lohnes/Gehaltes monatlich ausgezahlt wird.

Ich weiß ja nicht, welches Verhältnis der Bruder zur Schwester hat: Pfändet er in das Konto, sind die Kreditraten für das Haus in "Gefahr". Dann dürfte es Ärger mit der Schwester geben fallendesteine, nicht wahr?

Die Kreditraten stehen in keinem Zusammenhang mit den Ratenzahlungen an den Bruder, oder? Vielleicht kann so im Innenverhältnis "verrechnet" werden. Rechtlich allerdings keine blitzsaubere Lösung.

Gruß
sky
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ASB98
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« Antwort #3 am: 11. Juni 2004, 19:38:17 »

Hallo Ohri!

jetzt muss ich das noch mal schreiben eben ging es nicht.

Kurzfassung:
Wenn deine EX Frau mit in den Vertrag drin steht dann ist das so wie ein Bürge das heißt sie bürgt für dich und wenn du nicht zahlen kannst dann muss der Bruder erst zu Ihr gehn und dies bei Ihr einfordern. So ist der Sinn des Bürgens. Das heißt konkret wenn es zu einer Pfändung kommt dann richtet sie sich nicht nur gegen dich sondern auch gegen deine EX.

Dann , wieso bezahlst du noch den Kredit vom Haus wenn du nicht drin wohnst??? Ich finde da muss eine Lösung her oder nicht? Wenn sie sich stur stellt, stell dich auch stur wenn es nicht anderst geht. Zahle die Raten nicht mehr dann geht die Bank zu ihr und fordert es bei ihr ein. Das hilft dir zwar nicht weiter wenn es bei ihr nichts zu holen gibt. Aber an deiner Stelle würd ich versuchen aus dem Grundbuch rauszukommen. Dann müsste sie dich noch auszahlen. Das heist so wie ich deine Rate sehe habt ihr ein Kredit von ungefähr 100.000 euro dies müsste man dann von dem Wert des Hauses abziehen das durch 2 dann hast du den Betrag der dir rein Theoretisch zu stehn würde.

nu gut vielleicht können die Experten noch was dazu sagen
halt mich auf den laufenden

Mfg ASB98
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OHRI
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« Antwort #4 am: 12. Juni 2004, 20:30:10 »

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Die Kontopfändung wäre in sofern für mich dumm, weil auf diesem Konto auch immer die Reisekosten meinder Firma, meist im Voraus überwiesen werden. Wird dieses Konto gepfändet, so kann die Kreditkartenabrechnung nicht mehr bezahlt werden. Da ich des Öfteren auch Flüge über das Konto abrechne können da leicht auch ein paar tausend Euro zusammenkommen. Im Klartext heißt dies: Mein Job ist dadurch in Gefahr!!! Dies kann jedoch nicht im Sinne meines Schwagers sein.

Leider redet keiner mehr von meiner angeheirateten Verwandschaft mit mir. Ich kann jetzt nur abwarten. Bekomme ich einen Bescheid, bevor etwas gepfändet wird, um evtl. von meinen Eltern Geld zu beschaffen?

Die Kreditraten für das Haus und der Unterhalt wären natürlich auch in Gefahr. Den Kredit verrechne ich mit dem Unterhalt. Nicht ganz sauber, der Richter hat sich bei der 1. Verhandlung jedoch nicht negativ darüber geäußert.

Ich habe bisher alle finanziellen Dinge ordentlich geregelt und eher etwas mehr bezahlt als notwendig. Ich habe keine Ratenzahlung sowohl für das Haus als auch für ihr Auto auflaufen lassen, um keine negative Schufa Auskunft zu bekommen. Ich bin beruflich unbedingt auf eine Kreditkarte und einen gewissen finanziellen Spielraum angewiesen.

Mir ist es nicht ganz Wohl bei der Sache.

Gruß Peter


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OHRI
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« Antwort #5 am: 12. Juni 2004, 20:34:50 »

Hallo,

vielleich noch als Hinweis, das Verhältnis meines Schwagers zu seiner Schwester ist sehr gut. Er macht immer Alles was sie sagt. Er hat letztes Jahr auf die Zahlung der Rate verzichtet, damit sie sich ein schönes Rennrad kaufen konnte. Jetzt verlangt er von mir die rate für das letzte und für dieses jahr auf Einmal.

Gruß Peter
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sky
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« Antwort #6 am: 13. Juni 2004, 00:35:04 »

Hallo Peter,

nein, Du bekommst keinen Bescheid, bevor etwas gepfändet wird. Dann würden ja viele Schuldner...........!

Leider fällt mir vorbeugend nichts Schlaues ein.

Bei einer Kontopfändung kann ein sog. Freigabeantrag beim Vollstreckungsgericht gestellt werden. Das Gericht ermittelt den pfändungsfreien Betrag anhand der Pfändungstabelle und setzt einen bestimmten Betrag fest, der von der Bank ausgezahlt werden muss. Bei einer Einkommenserhöhung müsste ein Änderungsbeschluss beantragt werden, damit der Mehrbetrag ausgezahlt werden kann. Zu einer Einkommenserhöhung zählt z.B. Weihnachtsgeld, aber auch  Fahrtkostenzuschuss (also scharf nachdenken), wenn dieser als solcher ausreichend deklariert ist.
Das die Reisekosten in unterschiedlicher Höhe überwiesen werden, ist zwar logisch, bei einer Pfändung aber ziemlich blöd, weil Du dann ständig Antrag auf Änderung stellen musst.

Du kannst Dich also schon gegen die Kontopfändung wehren, allerdings ist mit dem Eingang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zunächst mal die Hand des Gläubigers auf dem Konto; Du musst dann reagieren. Den PfÜB brauchst Du wiederum für den Freigabeantrag.

Vielleicht hilft wirklich noch mal ein deutlicher Brief an den Schwager, dass die Unterhaltszahlungen a) durch eine Pfändung direkt und b) durch den möglichen Arbeitsplatzverlust sehr gefährdet sind. Wenn die KM so einen Einfluss auf ihren Bruder hat, solltest Du ihr das vielleicht mal (schriftlich) unter die Nase halten.

Ist dem Schwager die Kontoverbindung denn überhaupt bekannt?
Kannst Du mit dem Arbeitgeber bezüglich der Spesen nicht eine andere Lösung finden? Denn  den Rest dürfte doch die Pfändungstabelle "erledigen".

Gruß
sky
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« Antwort #7 am: 13. Juni 2004, 00:39:35 »

@ASB98
In diesem Fall ist es möglich, den gesamten Forderungsbetrag auch nur gegen einen der Schuldner geltend zu machen.
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