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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 21:04:37 *
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Autor Thema: Ab wann bin ich eigentlich "dauernd getrennt lebend"?  (Gelesen 689 mal)
Eduas
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 32


« am: 25. Juli 2007, 11:07:52 »

Hallo Forum,

erstmal ein großes Lob an alle die sich hier engagieren. Was man hier als wertvolle Unterstützung und Hilfe mitnehmen kann ist wirklich unglaublich  thumbup

Nachdem ich jetzt schon einige Zeit rege mitlese habe ich auch ein aktuelles Problem bei dem ich eure Hilfe bräuchte.

Kurz zu mir:

Ich bin am 1.7. nach 19 Ehejahren zuhause ausgezogen und habe mir eine eigene Wohnung genommen. Die Gründe dafür kann ich z.Zt. noch nicht weiter ausführen, werde dies jedoch sicher später noch unter "Meine Geschichte" nachholen.


Zur Zeit stolpere ich immer wieder über die Bezeichnung "dauernd getrennt lebend", u.a. jetzt wieder bei der Anmeldung an meinem neuen Wohnort als es darum ging welche Wohnung jetzt Hauptwohnung und welche Nebenwohnung ist.

Ab wann bin ich denn dauernd getrennt lebend? Reicht da schon daß ich ausgezogen bin (das könnte ja auch nur vorübergehend sein) oder welche Voraussetzungen müssen für diesen Status gegeben sein?

Eigentlich möchte ich mich noch nicht als "dauernd getrennt lebend" bezeichnen (müssen).

Danke für eure Hilfe!


Eduas
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nichtaufgeber
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 714


Vater von 3 Kiddies


« Antwort #1 am: 25. Juli 2007, 11:17:28 »

Hallo und Willkommen!
Ein dauernd getrennt lebend liegt vor, wenn die Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft Ehe nicht mehr besteht. Bei einem Auszug leicht zu dokumentieren. Also ab Tag des Auszugs.
Grüße *nichtaufgeber*

Zusatz: es gilt natürlich auch der Umkehrschluss - um es auf Dich konkret zu beziehen.  thumbup
« Letzte Änderung: 25. Juli 2007, 11:28:31 von nichtaufgeber » Gespeichert

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
weserfrosch
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Beiträge: 476


« Antwort #2 am: 25. Juli 2007, 11:20:34 »

Moin Eduas.....
im Moment liegt die Entscheidung noch mehr oder weniger in deiner Hand; wenn du deine neue Wohnung als Nebenwohnsitz angibst, wird dir das erst einmal keiner streitig machen....außer deiner Frau vielleicht!
Du gist bei der Anmeldung an, ob du die neue Wohnung nur als Nebenwohnsitz nutzt oder aber als Hauptwohnsitz und kannst bzw. musst dann auch angeben, ob du dauernd getrennt lebst oder nicht. Das hat Folgen für deine Steuerklasse, Bürgerrechte etc. Solange deine Frau auch nichts Gegenteiliges macht, wird es da wenig Probleme geben....geht sie aber z.B. zum einwohnermeldeamt und meldet sich "dauernd getrennt lebend" - um vilelleicht von Steuerklasse V in I oder - soweit sie noch Kinder zu Hause hat und die tatsächlich allein erzieht - in Klasse II zu kommen, dann wirst du es nicht mehr halten können.
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Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
balduin
_balduin
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 537



« Antwort #3 am: 25. Juli 2007, 11:21:23 »

Moin......

§ 1567 BGB, Getrenntleben
(1) 1 Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. 2 Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.


LG balduin


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Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN
Eduas
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 32


« Antwort #4 am: 25. Juli 2007, 12:07:05 »

Danke für eure schnellen Antworten  achtung

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, kann ich mir (Einigkeit mit meiner Noch-Ehefrau) vorausgesetzt, selbst aussuchen zu welchem Zeitpunkt der Status "getrennt lebend" für uns dann greift. Inkl. aller Konsrquenzen wie beginn des Trennungsjahres, Steuerklasse usw.

Richtig?


Eduas  schild_mahlzeit
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weserfrosch
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 476


« Antwort #5 am: 25. Juli 2007, 12:14:42 »

 schild_genauso
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Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Kasper
Gehört zum Inventar
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.963



« Antwort #6 am: 25. Juli 2007, 13:28:51 »

Moin,

nicht vergessen, dass bei Unterhalt die entsprechenden Steuerklassen berücksichtigt werden. Im übrigen halte ich es für gefährlich, an den Steuerklassen künstlich rumzufeilen. Wenn es Ex in den Kopf kriegt, schwärzt sie Dich an und Du darfst nachzahlen, aber den zuviel gezahlten Unterhalt gibt es deswegen noch lange nicht zurück.
Die aktuelle Steuerklasse wird bis zum Jahresende gewährt, so dass Du ab 1.1.2008 in die "1" reinrutschst ... das würde ich so auch machen.

Gruß
Kasper
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Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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