Hallo Forum,
erstmal ein großes Lob an alle die sich hier engagieren. Was man hier als wertvolle Unterstützung und Hilfe mitnehmen kann ist wirklich unglaublich
Nachdem ich jetzt schon einige Zeit rege mitlese habe ich auch ein aktuelles Problem bei dem ich eure Hilfe bräuchte.
Kurz zu mir:
Ich bin am 1.7. nach 19 Ehejahren zuhause ausgezogen und habe mir eine eigene Wohnung genommen. Die Gründe dafür kann ich z.Zt. noch nicht weiter ausführen, werde dies jedoch sicher später noch unter "Meine Geschichte" nachholen.
Zur Zeit stolpere ich immer wieder über die Bezeichnung "dauernd getrennt lebend", u.a. jetzt wieder bei der Anmeldung an meinem neuen Wohnort als es darum ging welche Wohnung jetzt Hauptwohnung und welche Nebenwohnung ist.
Ab wann bin ich denn dauernd getrennt lebend? Reicht da schon daß ich ausgezogen bin (das könnte ja auch nur vorübergehend sein) oder welche Voraussetzungen müssen für diesen Status gegeben sein?
Eigentlich möchte ich mich noch nicht als "dauernd getrennt lebend" bezeichnen (müssen).
Danke für eure Hilfe!
Eduas