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vatersein.de - Forum 09. Februar 2012, 16:55:10 *
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Autor Thema: Abgetrennt: Noch ein Schock nach Gutachten  (Gelesen 2330 mal)
NihatOnur
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« am: 19. Juli 2007, 18:31:10 »

Hallo.
Ich habe kürzlich mein Gutachten erhalten. Indem meiner Ex das Kind zugesprochen wird.

Kurz. Meine Ex hat die gemeinsame Wohnung verlassen ohne Kind. Nach 1,5 Monaten hat sie unseren Sohn ohne meine Zustimmung von der Schule und vom Wohnsitz abgemeldet. Sie hat ARGE beantragt, eine Wohnung angemietet etc.
Bei der 1 Gerichtsverhandlung hat der Richter einen Vergleich zugestimmt indem unser Sohn wieder zur alten Schule gehen sollte. Das bedeutete das er um 6 Uhr morgens aufstehen und ca. 30 km zur Schule fahren musste. Was für ihn eine grosse belasstung war.
Daraufhin habe ich einen 2 Gerichtstermin beantragt, mit der Begründung, dass wenn unser Sohn bei mir zur Schule gehen soll ich ihn auch abholen kann so das die belastung nicht so hoch ist anderweils meine Ex den kleinen auch bei sich an einer nahen Schule anmelden soll.
Fazit ich habe den kleinen bekommen mit der Auflage erst als Nebenwohnsitz bei mir. Nun ist er in der 2 Klasse Schockiert)
In der Zwischenzeit ist ein Gutachten erstellt worden. Das besagt, die KM ist besser geeignet das Kind zu beaufsichtigen. Ich arbeite VZ mit variablen Arbeitszeiten, was sie nicht berücksichtigt hat. An Tagen wo ich im Stau stehe etc. holen ihn meine Eltern (Rentner) ab. Sie (GArin) schreibt nun, KM will eventuell ihr studium vorstetzen oder sich eine Tätigkeit suchen was mit der Nachmittagsbetreungszeiten vereinbar ist. An Tagen wo sie es nicht schsafft steht der Bruder mit seiner Familie zur verfügung. Unser Sohn besucht schon eine Nachmittagsbetreung?!?!  Ich muss jetzt versuchen unstimmigkeiten im Gutachten hervorheben. Du und auch andere könnt mich unter *gelöscht* per Email erreichen. Für Hilfe und Erfahrungsaustausch. HAb noch ca 2 Wochen bis zum nächsten Termin. LG NO


Anm.: Bitte Forenregln beachten (Nr. 2). Kontaktaufnahme ggf. über veröffentliche E-Mail-Adresse im Profil oder PN.
« Letzte Änderung: 19. Juli 2007, 19:25:13 von DeepThought » Gespeichert
Jemmy
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*rotzfrech*sagt LG


« Antwort #1 am: 19. Juli 2007, 18:41:25 »


Hallo Nihat,

Das schreit geradezu nach: Deeeeep....!!!!

Dir, Nihat, muss ich allerdings sagen, dass du gerade die Forenregel Nr.5 zerlegst!
Mach einen eigenen Thread auf, ich denke das würde dir auch weiter helfen.

"Noch", kann ich dir leider nicht helfen, aber ich wünsche dir alles gute  thumbup.

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Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)

Eine EX ist wie Krieg. Einmal erlebt, bleibt sie bestimmend, bis ans Lebensende !

Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
DeepThought
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« Antwort #2 am: 19. Juli 2007, 19:30:00 »

Du hast 'ne >PN<.
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
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« Antwort #3 am: 19. Juli 2007, 23:45:46 »

HAllo Jemmy.

Sorry. Hab das mit der Regeln verpennt. Stehe wirklich neben mir.
@Deep: Kannst du mir deine Adresse geben? Oder ich scanne alles ein.

Grüsse
NO
« Letzte Änderung: 19. Juli 2007, 23:48:22 von NihatOnur » Gespeichert
DeepThought
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« Antwort #4 am: 19. Juli 2007, 23:50:48 »

'n Abend,

meine Adresse steht im Impressum. Unter der von dir angegebenen Tel.-Nr. passiert nix. Kann aber auch an meinem Telefonprovider liegen  puzzled Du hast noch nicht vollständig alle Fragen (aus der PN) beantwortet.

DeepThought
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« Antwort #5 am: 21. Juli 2007, 11:52:17 »

Hi DeepThought.

Ich hoffe du hast alles erhalten.

Grüsse
NO
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« Antwort #6 am: 21. Juli 2007, 12:02:06 »

 thumbup
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« Antwort #7 am: 29. Juli 2007, 14:41:12 »

thumbup

Hi Deep. Du hast eine Email. LG
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« Antwort #8 am: 03. August 2007, 21:09:03 »

 cry_smile Hallo zusammen.

Letzter Stand: Einstweillige Anordnung vom Richter. Trotz Gerichtstermin am 3.9. soll unser Sohn schon am 06.08.2007 zur Mutter und die dortige Schule besuchen.
HILFE! Verzweiflung pur macht sich bei mir breit.

Danke im Voraus
NO
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« Antwort #9 am: 06. August 2007, 11:53:33 »

Moin,

sofort in die Beschwerde vors OLG gehen.

DeepThought
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« Antwort #10 am: 09. August 2007, 12:55:33 »

Moin,

sofort in die Beschwerde vors OLG gehen.

DeepThought

Laut meinem RA und einem weiteren, wo ich ein Beratungsgespräch hatte, geht das wohl nicht, weil auf dem Schreiben " Vorleufiger einstweilige Anordnung" steht.

Warum kann ein Richter, der den Wunsch des "Gegnerischen Anwalts" auf Terminvorverlägung (6.8.2007 Schulbeginn) abgelehnt hat so handeln? Hat er schon seine Entscheidung getroffen und lässt mich bis zum 3.9.2007 zappeln? Irgendetwas läuft schief im Staate Deutschland. Unter den Blinden ist der einäugige König. Er hat alle Fakten vor sich und kennt den Fall von Anfang an. Warum sieht er hinweg?

Bin für alles offen. Wenn jemand Erfahrungen diesbezüglich hat bitte bitte teilt sie mit mir.

Grüsse
Gökhan



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« Antwort #11 am: 09. August 2007, 13:25:37 »

Moin Gökhan,

die Information ist meines Erachtens nicht richtig  achtung

Das Gericht kann gem >§ 620 ZPO< im Wege der EA die elterliche Sorge regeln. Hiergegen ist die sofortige Beschwerde beim OLG gem. >§ 620c ZPO< zulässig. Neben der sofortigen Beschwerde ist die Aussetzung der Vollziehung der EA gem >§ 620e ZPO< beim OLG zu beantragen.

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« Antwort #12 am: 10. August 2007, 14:01:56 »


die Information ist meines Erachtens nicht richtig  achtung


Leider doch. Wir hatten bisher 2 Verhandlungen, wo 2 Beschlüsse gegeben wurden. Das was unter 620c steht gilt gilt sozusagen dann für die 3 kommende Verhandlung am 3.9. Der Richter hat somit diese Möglichkeit ausgehebelt.  cry_smile

Grüsse
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« Antwort #13 am: 03. September 2007, 15:25:31 »

Hallo zusammen.

Letzter Stand. Heute war Gerichtstermin. Der Richter hat die Gutachterin nicht eingeladen!!!
Mein Anwalt hat nach einer Stunde hin und her erwirkt das das wir nicht mit dem Gutachten einverstanden sind. Der Richter gab meinem Anwalt darufhin 10 Tage um das Gutachten zu entkräften und der GAin die gelegenheit zu geben darauf zu Antworten. Nächster Termin ohne Kind 25.10.
Bevor unsere Anwälte reingegangen sind wollte mein Kurzer mit dem Richter und dem Verfahrenspfleger sprechen. Nach 10 MInuten kam der Verfahrenspfleger raus und hat nach einem Taschentuch gefragt, weil meiner sich die Seele ausgeheult hat. Wie sich später im Gespräch mit meinem RA rausstellte wollte unser Sohn zu mir. Doch der Richter hat die einstweilige Anordnung in Berufung auf das Gutachten nicht aufgehoben. Ihr könnt euch das Geheule unseres Kurzen nicht vorstellen.
Nun meine Bitte.

Deep du hast das Gutachten ja gesehen. Gib es jemanden der es innerhalb dieser Woche auseinandernehmen kann. So das mein RA gezielt das GA anfechten kann und die GAin Stellung dazu bezieht. Wo kann ich mich erkundigen.

Mittlerweile um Hilfe betelnt
NO cry_smile
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DeepThought
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« Antwort #14 am: 03. September 2007, 15:33:40 »

Bis 18:00 Uhr hast du 'ne PN.
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Milan
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« Antwort #15 am: 03. September 2007, 22:02:10 »

Moin!

Auch wenns Dir nicht viel hilft jetzt - diese Taktik eines Richters kenne ich bzw habe sie an eigenem Leib erfahren. Mit ihren "einstweiligen Anordnungen" schmeissen sie uns vorerst die Tür zum OLG zu, ziehen den Prozess in die Länge und sagen dann am Ende "Och, lieber Herr Papa, jetzt ist der Sohnemann soooooo lange bei Mama. Nun lassen wir ihn auch dort." So gesehen trifft der Richter erst seine Entscheidung und sorgt dannnachträglich für Fakten, auf denen er seine Entscheidung begrüdnden kann. Pfui Teufel.

 gun gun gun

Sieh zu, dass Du schnell nen Beschluss von dem maroden Schwarzkittel bekommst und dann ab in die 2te Instanz.

Greetz,
Milan
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NihatOnur
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« Antwort #16 am: 04. September 2007, 12:15:07 »


Sieh zu, dass Du schnell nen Beschluss von dem maroden Schwarzkittel bekommst und dann ab in die 2te Instanz.

Greetz,
Milan

Danke. Das habe ich auch jetzt vor. Am 25.10 soll abschließend die Gutachterin vor Gericht Rede und Antwort stehen. Darum muss ich auch alles in ihrem Gutachten angeführte et absurdum ziehen. Um eventuell was zu reissen. Auf die Kooparationsschiene ist es wohl nicht zu machen.

Letzte Info über Sohnemann. Nachdem er so gestern nach dem Gericht so geweint hatte habe ich ihn am Abend angerufen. Er hat kein Wort gesagt. Nur der eine Satz unter stottern was ich seit gestern nicht aus dem Kopf bekomme. "Ich habe mich an die Schule gewöhnt. Muss jetzt schlafen. Tschüss" cry_smile
Daraufhin habe ich den Verfahrenspfleger angerufen das er heute direkt einen Termin mit meiner EXE vereinbart um nach unserem Sohn zu sehen. Am Freitag bekomme ich ihn übers WE sollte er genau so sein werde ich versuchen übers JA etwas zu erreichen. Habt ihr Tipps?

Grüsse
NO
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