also das Kind ist ein eheliches Kind.
beide Eltern leben in der Türkei.
Das Kind auch. 5 Jahre.
Eltern lebten schon seit 1,5 Jahren getrennt.
Junı 2006
Bei der 1. Verhandlung wurden Zeugen vorgeladen , die für die Zusammenführung bzw. gegen die Zusammenführung der Ehe waren. weshalb und wieso auch ? ( ??

- wenn für die Parteien es doch sowieso klar ist ? )
Besuchsrecht des Vaters wurde geklart. am ersten und letzten Wochenende eınes Monats.
Dezember 2006
2. verhandlung ging um Ausgleich - und warum KM sich jedesmal wehrt dem Vater das Kind zu geben.
Entscheidung : Bei Zuwiederhandlung wird das Sorgerecht an den Vater übergeben. ( auch nicht verstandlıch ? Kind ist doch kein OBJEKT DASS MAN HIN UND HER SCHIEBEN KANN ? )
İn der TR muss man vor jedem Besuchsrecht einen vom Gericht zugeorndeten Psychologen eınen Staatsanwalt und Polızısten aufsuchen ( Kosten tragt der Besuchsrecht habende . Kosten 270 YTL / ca 135 EU ! )
und jedesmal hat der Mann diese besagten Personen bezahlt und sein Kind nicht bekommen - bzw gesehen . WEIL :
( begründung der Mutter : schrıftlıch haben wir das ganze ! :
sıe weıss nıcht wo es ıst. sie möchte nıcht ohne ıhr Kind sein , weıl sie krank ist . weıl er für alles büsen soll .
dıe ehe ist gescheitert er habe somit auch kein Recht auf sein Kind.
Februar 2007
Scheidungsurteil.
Richter kam rein . erheben sie sich .
Hiermit sind die Eheleute ... geschieden .
Vater zahlt Unterhal an KM 400 YTL an das Kind 200 monatlıch . desweıteren muss er 45.000 YTL an abfındung zahlen .
und ging raus .
wahrend der ganzen Verhandlung durfte der KV nıcht eın eınzıeges Wort sagen .
darf man wohl nıcht ? ist Missachtung des Gerıchtes ?
ist das NORMAL ?
ıch weıss , dass viele Gesetze in der TR nicht eıngehalten werden.
und versuche jetzt diesen deutschen Paragraphen dafür zu fınden , damıt wir eıne BASIS haben .
nıcht nur FÜR UNS SONDERN AUCH FÜR DEN REST DER TR.
desweıtern möchte ıch auch mıtteılen - dass der KV nicht gewalltatıg ıst. da dıses meıst angenommen wırd.
es ist eher das gegenteıl , dass er sich wegen der Krankheit der Mutter eher zuviel gefallen lassen hat . die übrıgens ın allen Behörden damit gut voran kam und etlıches Mıtgefühl für sıch eınraumte.
wir brauchen gerıchtsurteıle menchenrechtskomısıon alles haben und versuchen wır nun einzuschalten .
auch TR muss lernen - das SORGERECHT (?! ) keın MAcht sondern zum Schutz und zur Pflıcht Eltern und Kinder ist.
danke danke danke ,