Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 20:57:46 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: TOD und Jetzt ? :(  (Gelesen 1262 mal)
mondlicht
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 5


« am: 16. Juli 2007, 17:34:24 »

hallo , kann mir einer helfen ?
was ist eigentlich wenn KM vor 2 Monaten Sorgerecht bekommen hat - jetzt aber verstorben ist ?
Vater hat Besuchsrecht-
gıbt das Kind natürlich nicht zurück ? klar !
doch  jetzt gibt es Protest von Seiten der Grosseltern mütterlicher seits ?
von KİNDESENTFÜHRUNG ist jetzt die Rede ?

weiss einer einen Rat ?
danke
Gespeichert

DM
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.771



« Antwort #1 am: 16. Juli 2007, 17:45:47 »

Mh,

nicht ganz so einfach. Normalerweise geht das SR, wenn ein Elternteil verstirbt auf den anderen Elternteil über. Das ist auch bei ASR möglich. Hier kommt es denke ich auf die Gründe an, warum das ASR auf sie übertragen wurde. War das denn anzusehen oder war es ein Unfall.

Im Moment hat halt keinder das SR, doch das JA. Falls es ein Testament gibt in dem die Mutter ihre Wünsche betreff einer Regelung des Aufenthalts für den FAll ihres Todes getroffen aht sind die Gericht angehlaten dies zu prüfen und dem Wunsch zu entsprechen, wenn es dem Kindeswohl nciht schadet. Ich kann euch nur raten als Vater schnellstmöglich einen Anwalt aufzusuchen und mit dem JA Kontakt aufzunehmen. Sofern ihm das SR nicht aus Gründen, die das Kind gefährden entzogen wurde, sollte es ja im Interesse des Kindes sein, nun beim Vater bleiben zu können.

Tina

P.S.: Vielleicht kannst du die Situation etwas ausführlicherschildern. Das würde helfen die Situation besser beurteilen zu können
« Letzte Änderung: 16. Juli 2007, 17:47:24 von midnightwish » Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
mondlicht
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 5


« Antwort #2 am: 16. Juli 2007, 18:08:08 »

als erstes danke .

Eigentlich ist das eın Fall in der Türkei.
mein jetziger Lebenspartner macht das gerade drüben durch.
TRK justiz ist sowieso sehr undeutlich .und einfach nicht nach zu voll ziehen.
 aber gibt es wirkkich einen Paragraphen, indem steht , dass das SG gleich auf den Vater übergeht , wenn die Mutter verstirbt ?
ın der TR gibt es leider kein Jugendamt Traurig. jedenfals habe ich kein gefunden .

habe heute mit İstanbul KIND UND FRAUEN VEREIN telefonıert . ob die uns vielleicht helfen können .
ANTWORT :
( übersezt )
ist ja toll von uns , wenn eine FRAU UNS anruft um RAt für eınen MANN zu holen . DAs heisst, dass wir es wirklich schaffen den Mannern das leben schwer zu machen .
...

danach gab es nur noch Beschimpfungen ıhrer und meıner seıts :
zu dem ich hier nicht mehr eingehen möchte.

versteht bitte nicht meıne Situatıon falsch.
habe selbst auch jahrelang um meine Kinder kampfen müssen.

mir haben auch nur ganz wenig Leute geholfen Traurig.

habe die ganze palette von Kindesentführung bis 5 jahresprozess im Ausland hinter mir.

War für mich und die kidis ziemlich schwierige Zeıt.
aber trotzalem HABE ICH  VERSUCHT MEİNE KİNDER MEINEM EX Nİ;CHT ZU ENTFREMDEN .
deshalb verstehe ıch dıese gesetze mıt SORGERECHT ( denn das wird alles viel schwieriger gemacht - als es ist ) .
bin sowieso gegen da WORT SORGERECHT - . müsste man abschaffen .
also meıne Frage noch eınmal ? ( habe wieder Faden (FAST =) verloren .
GİBT ES İRGENDWELCHE GESETZE Paragrahphen dies bezüglich ?

danke
Gespeichert

DM
mondlicht
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 5


« Antwort #3 am: 16. Juli 2007, 18:11:03 »

sorry . habe vergessen mitzuteılen .
KM hatte krebs . laut gutachtens war sie im Endstadıon .

Gespeichert

DM
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.771



« Antwort #4 am: 16. Juli 2007, 18:18:40 »

Kalr gibt es diese §, nur wird es dir grade wenig nützen.

Das erste problem ist nämlcih das es nicht in Deutschland ist.Das zweite das es nun noch mehr Fragen gibt.

Ich nehme an die Etlern waren verheiratet. Nun wäre interessant zu wissen, ob beide ausländischer Herkunft sind oder wer nicht. Sind oder waren sie deutsche Staatsbürger, welche Staatsbürgerschaft hat das Kind. Wie alt ist dieses. Wo ist es derzeit. Warum wurde der Km das ASR zugesprochen, obwohl absehbar war das sie nicht mehr lange lebt. Vor welchen Gericht wurde verhandelt u.s.w

Vielleicht ist es dann etwas klarer und es können dir einige weiterhelfen

Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
mondlicht
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 5


« Antwort #5 am: 16. Juli 2007, 19:42:23 »

also das Kind ist ein eheliches Kind.
beide Eltern leben in der Türkei.
Das Kind auch.  5 Jahre.
Eltern lebten schon seit 1,5 Jahren getrennt.

Junı 2006
Bei der 1. Verhandlung wurden Zeugen vorgeladen , die für die Zusammenführung bzw. gegen die Zusammenführung der Ehe waren. weshalb und wieso auch ? ( ??  c - wenn für die Parteien es doch sowieso klar ist ? )
Besuchsrecht des Vaters wurde geklart. am ersten und letzten Wochenende eınes Monats.

Dezember 2006
2. verhandlung ging um Ausgleich - und warum KM sich jedesmal wehrt dem Vater das Kind zu geben.
Entscheidung : Bei Zuwiederhandlung wird das Sorgerecht an den Vater übergeben. ( auch nicht verstandlıch ? Kind ist doch kein OBJEKT DASS MAN HIN UND HER SCHIEBEN KANN ?  )

İn der TR muss man vor jedem Besuchsrecht einen vom Gericht zugeorndeten Psychologen eınen Staatsanwalt und Polızısten aufsuchen ( Kosten tragt der Besuchsrecht habende . Kosten 270 YTL / ca 135 EU ! )
und jedesmal hat der Mann diese besagten Personen bezahlt und sein Kind nicht bekommen - bzw gesehen . WEIL :
( begründung der Mutter : schrıftlıch haben wir das ganze ! :
sıe weıss nıcht wo es ıst. sie möchte nıcht ohne ıhr Kind sein , weıl sie krank ist . weıl er für alles büsen soll .
dıe ehe ist gescheitert er habe somit auch kein Recht auf sein Kind.

Februar 2007
Scheidungsurteil.
Richter kam rein . erheben sie sich .
Hiermit sind die Eheleute ... geschieden .
Vater zahlt Unterhal an KM 400 YTL an das Kind 200 monatlıch . desweıteren muss er 45.000 YTL an abfındung zahlen .

und ging raus .
wahrend der ganzen Verhandlung durfte der KV nıcht eın eınzıeges Wort sagen .
darf  man wohl nıcht ? ist Missachtung des Gerıchtes ?
ist das NORMAL ?

ıch weıss , dass viele Gesetze in der TR  nicht eıngehalten werden.
und versuche jetzt diesen deutschen Paragraphen dafür zu fınden , damıt wir eıne BASIS haben .
nıcht nur FÜR UNS SONDERN AUCH FÜR DEN REST DER TR.

desweıtern möchte ıch auch mıtteılen - dass der KV nicht gewalltatıg ıst. da dıses meıst angenommen wırd.
es ist eher das gegenteıl , dass er sich wegen der Krankheit der Mutter eher zuviel gefallen lassen hat . die übrıgens ın allen Behörden damit gut voran kam  und etlıches Mıtgefühl für sıch eınraumte.

wir brauchen gerıchtsurteıle menchenrechtskomısıon alles haben und versuchen wır nun einzuschalten .


auch TR muss lernen - das SORGERECHT (?! ) keın MAcht sondern zum Schutz und zur Pflıcht Eltern und Kinder ist.

danke danke danke ,

Gespeichert

DM
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #6 am: 16. Juli 2007, 20:32:02 »

*verschoben*

Das türkische Recht ist, so meine ich, hier keinem wirklich bekannt. Eine Hilfe in der Sacje ist daher wohl kaum möglich.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Auslandsthemen (Moderator: DeepThought)  |  Thema: TOD und Jetzt ? :(
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team