Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 10. Februar 2012, 22:18:14 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: 1 2 [3] 4 5   Nach unten
Drucken
Autor Thema: meine geschichte - wellentäler  (Gelesen 8135 mal)
Wegnachvorn
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 153


« Antwort #50 am: 20. Mai 2009, 19:42:56 »

Hallo oldie,

danke für deine warnenden worte....

da ich sicher weiß, dass ich alle Tassen im Schrank habe, muss ich wohl sehr hart im nehmen sein....
(smile... Lesemaus wird es bestätigen...)

im Ernst: natürlich mache ich mir sehr viele gedanken über ide neue Entwicklung und den neuen Plan. Ich hoffe einfach, dass es gut wird.

Wolfgang
Gespeichert
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.649


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #51 am: 20. Mai 2009, 19:53:38 »

Ich hoffe einfach, dass es gut wird.

Mann, mann, mann und ich dachte immer, man sagt Frauen Naivität und Rosa-Wolken-Denken nach....

Du bist der beste Beweis, dass diese Pauschalurteile Quatsch sind!  rofl2

Mensch Wolli.....

LG LBM
Gespeichert

Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
oldie
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.370


Bonnie 2


« Antwort #52 am: 20. Mai 2009, 20:09:02 »

Hi

Na dann möchte ich Dir/euch mal alles Gute Wünschen. Zum Thema:
Rein gefühlsmässig würde ich unter euren Bedingungen die Variante bevorzugen, wo Du der Alleinmieter bist. Sicher gibt es sowohl für und wider - doch wenn ihr es euch in den Kopf gesetzt habt so ist das nun mal ein Risiko, welches kaum zu reduzieren ist. Freilich wäre es schick, wenn Deine Frau Alleinmieter werden würde, da sie nun mal im Falle des Scheiterns eurer Ehe mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit die Wohnung zugesprochen bekommen bzw. erst mal geraume Zeit darin wohnen bleiben würde.
Du kannst das drehen wie Du willst, neben der freien Entscheidung bleiben ebenso äussere Sachzwänge.

Jedenfalls beide zusammen im Mietvertrag könnte im Falle des Scheiterns für Dich die meisten Probleme bringen.

Gruss oldie

Edit:
Um den Faden mal weiter zu spinnen:
Es ist durchaus üblich und gesetzeskonform, wenn zw. Eheleuten, wo einer alleine Hauptmieter ist, Mietverträge im Sinne eines Untermietvertrages geschlossen werden. Wichtig dabei ist lediglich, dass sich an die üblichen Formen eines Mietvertrages gehalten wird. Dadurch würde im Falle, dass Deine Frau Hauptmieterin ist, sie zum einen ein "Einkommen"erzielen, welches dem Eigentümer präsentiert werden kann (Mietzahlungssicherheit), zum anderen Dir in Bezug auf Deine anderen UH-Verpflichtungen keine Mietersparnis wegen kostenfreiem Wohnen untergeschoben werden können.

Edit2: falls ich das jetzt nicht mit Wohneigentum und den sich daraus ergebenden Konsequenzen/Möglichkeiten durcheinander bringe.
« Letzte Änderung: 20. Mai 2009, 20:39:14 von oldie » Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Wegnachvorn
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 153


« Antwort #53 am: 07. August 2009, 16:25:24 »

Hallo an alle,

es gibt ein Update:
....was nicht so alles passieren kann...Nachstehende Mail habe ich heute von meiner "Frau" bekommen

Hintergrund:
Ich hatte angedeutet, dass unser gemeinsames Kinde (jetzt 18 Monate) vielleicht irgendwann mal (mit 13, 14 Jahren) bei mir wohnen könnte, wenn es denn wollte...sie hat das in den falschen Hals bekommen und fühlt sich jetzt bedroht, dass ich ihr das Kind "wegnehmen" will (nachdem ich sie ja schon der Möglichkeit "beraubt" habe, einem Job nachzugehen, da ich sie durch Wahrnehmen meines eigenen Jobs dazu zwingen würde, rund um die Uhr nur Babysitter zu sein). Da wiill sie jetzt, dass ich im Scheidungsfall einem alleinigen Sorgerecht für sie zustimme. Für den falle der Zustimmung wird die Ehe auf dem Papier aufrecht erhalten, um das Ehegattensplitting zu erhalten..

Andernfalls reicht sie die Scheidung ein....Ehegattensplitting fällt weg...ich falle sofort auf den Selbstbehalt zurück...und meine Ex-Frau, mit der ich mittlerweile wieder einen guten Draht auf der Elternebene habe, erhält im Zuge der Unterhaltsneuberechnung deutlich weniger als bisher, was ich ihr nicht antun will..

Soll ich etwa die Füße stillhalten??? Fühle mich zum Kotzen. Intuitiv würde ich sagen, lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende...aber die finanziellen Folgen machen mir echt Sorgen...

P.S. Wir wohnen (natürlich) nach wie vor in getrennten Wohnungen...

Danke!


Mail:
"Die momentane Gesetzeslage ist nicht lebbar. Deine Äußerungen zum möglichen Wechsel eines Kindes zum anderen Elternteil aus verschiedensten Gründen auch nicht.

Entweder, ich mache nächste Woche einen Anwaltstermin um abzusprechen, wie folgender Ehevertrag nachzuschieben ist:

im Scheidungsfall:

-alleiniges Sorgerecht an Mutter
-Betreuungsunterhalt:
50% Erwerbstätigkeit der Mutter ab 5.Geburtstag des Kindes
75% Erwerbstätigkeit der Mutter ab 12. Geburtstag des Kindes, alles andere überobligatorisch

falls Du nicht einverstanden bist (nachfolgende Eheverträge zum Thema Betreuungsunterhalt werden aufgrund der unzufriedenstellenden da ungewissen neuen Rechtslage inzwischen von Rechtsanwälten empfohlen, Vergabe von alleinigem Sorgerecht wird aufgrund der hohen Trennungsrate immer öfter ausgesprochen. Du hast zu keinem Zeitpunkt mit K. zusammengelebt/ für /um ihn gesorgt ) werde ich nächste Woche Scheidung mit Antrag auf alleiniges Sorgerecht einreichen.

Antwort erwarte ich bis montag mittag"
Gespeichert
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.649


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #54 am: 07. August 2009, 16:59:21 »

Hi!

Weder das eine noch das andere würde ich ehevertraglich regeln lassen. Eure Ehe war recht kurz, daher sehe ich keinen Grund für so langen Unterhalt für die nette Dame. Und das Sorgerecht ist nicht daran geknüpft, ob man zusammen gelebt hat.

Ich würde sie OHNE zu antworten, auflaufen lassen.

LG LBM
Gespeichert

Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
bronze
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 918


ultima ratio regum


« Antwort #55 am: 07. August 2009, 17:03:47 »

Moin,
die will Dich als Rentenpunktesammler festketten. Ich würde das ungefähr so beantworten:

Liebe Exe,
einem Ehevertrag stimme ich nicht zu. Deinem Wunsch einen Scheidungsantrag zu stellen, will ich mich nicht in den Weg stellen. Es bleibt Dir in diesem Zusammenhang natürlich freigestellt besagten Antrag auf Übertragung des Sorgerechts zu stellen, auf dessen Begründung ich schon gespannt bin. Im übrigen sehe ich dem weiteren Verfahren gelassen entgegen.

Mit den besten Grüßen

wegnachvorn

PS: Gesetzlagen fragen nicht danach ob sie lebbar sind. Sie greifen in unser Leben ein.
Gespeichert

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 9.780



« Antwort #56 am: 07. August 2009, 17:06:27 »

Moin,

Deine Frau hat ja irgendwo gepflegt ein Rad ab. Mir hatten sich ja schon vor zwei Jahren angesichts Deiner Schilderung die Fussnägel aufgerollt:
sie sagte mir mit kalt-freundlicher stimme, dass sie ja nun damit leben müsste, dass ich kein glücksgefühl aufbringe, jetzt müsste ich aber zumindest meine zusage einhalten und sie heiraten, damit sie finanziell abgesichert ist  und sie gesellschaftlich nicht als ledige mutter mit 2 kindern von zwei verschiedenen vätern dasteht, was sie völlig unmöglich wäre
ich sagte, dass ich mir momentan nicht vorstelklen kann, sie zu heiraten - nicht nach all den worwürfen und angriffen von ihrer seite, deren heftigkeit ich hier nicht wiedergeben will...
da flippt sie aus....drohte mir offen: das mir das sehr leid tun würde...das sich nicht glauben würde, dass ich als 'sieger'aus dieser situation hervorgehen würde...sie würde dafür sorgen, dass ich auch verlierer bin..
Die Dame scheint es sich - nachdem sie Dir die Ehe abgerungen hat - verpflichtet zu fühlen, ihre damaligen Ankündigungen in die Tat umzusetzen. Leider sind unsere damaligen Warnungen nicht auf fruchtbaren Boden gefallen; ansonsten wäre das BU-/EU-Problem demnächst vom Tisch.

Aktuell lässt mich allerdings speziell diese Sorgerechts-Nummer auflachen:
Vergabe von alleinigem Sorgerecht wird aufgrund der hohen Trennungsrate immer öfter ausgesprochen. Du hast zu keinem Zeitpunkt mit K. zusammengelebt/ für /um ihn gesorgt ) werde ich nächste Woche Scheidung mit Antrag auf alleiniges Sorgerecht einreichen.
Das Gemeinsame Sorgerecht ist Standard und wird bei Scheidungen auch nicht umverteilt; es sei denn, es wäre eine konkrete Kindeswohlgefährdung nachweisbar. Da solltest Du Dir ob dieses Geplänkels also keine grossen Sorgen machen. Ein Kind ist kein Alleinbesitz. Und ob eine kaum 2-jährige Ehe, die nicht einmal in einer Wohnung "stattgefunden" hat, Unterhaltsansprüche über 10 und mehr Jahre begründen oder ob es sich dabei eher um eine Kurzzeit- oder gar Scheinehe gehandelt hat, klären gute Juristen...

Was den Betreuungsunterhalt angeht, hat die Lady ja auch recht sportliche Vorstellungen; vor allem in Sachen "überobligatorisch". Aber auch Dein Rückfall in Steuerklasse 1 erhöht die Unterhaltsleistungen für Mutter und Kind nicht. Ich persönlich würde mich jedenfalls kein weiteres Mal (!) erpressen lassen, sondern einfach auf meine eigene Kenntnis der Rechtslage (und deren Abweichung von Madame's Utopien) hinweisen (oder ggf. auch garnichts sagen). Die von ihr genannten "Erwerbstätigkeits-Prozentsätze" sind jedenfalls so wenig einforderbar wie das ASR. Da hat wohl ein Anwalt oder eine Kaffeekränzchenfreundin genau das gefaselt, was Madame hören wollte.

Dein "neues" Kind steht im gleichen Rang wie die "alten"; ob und wieviel Unterhalt für die Mütter überhaupt noch möglich ist, wenn der KU erst einmal bedient wurde, steht in den Sternen. Reich werden dürfte jedenfalls niemand dabei, wenn die Unterhaltskette 5 Personen lang ist. Deine DEF ist also gut beraten, ihre eigene Erwerbstätigkeit nicht schleifen zu lassen, wenn sie nicht der Armut anheim fallen möchte. Mit Mitte 40 oder Anfang 50 wird man ihr keine gut bezahlten Vollzeit-Jobs mehr anbieten.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Wegnachvorn
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 153


« Antwort #57 am: 07. August 2009, 17:41:08 »

Danke für Eure ersten Meinungen......bestärken mich in meiner (zugegeben momentan schockierten) Wahrnehmung.

zum Unterhalt:
3 Kinder (12, 6, 18 Monate)
Netto Stkl I 4.900€  (noch ohne Bereinigung durch Abzüge aber bereits inkl. des positiven Nettoeffektes  durch begrenztes Realsplitting bzgl. !. ExFrau)

Es wird also bzgl Betreuungsunterhalt einiges zum Verteilen bleiben....
Frage:
> Wird bei 2 ExFrauen das verbleibende Geld gedrittelt? Oder wie bestimmt sich dann der jeweilige Anteil?
Gespeichert
bronze
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 918


ultima ratio regum


« Antwort #58 am: 07. August 2009, 17:51:39 »


Es wird also bzgl Betreuungsunterhalt einiges zum Verteilen bleiben....


Ja, aber doch nicht ewig! Und stell doch erst Mal eine Gegenrechnung auf. Schön wird es sicher nicht, in nicht allzu langer Zeit reduziert sich der Betreuungsunterhalt jedoch und fällt später sogar weg. So what - besser als dieser erpresserisch herbeigeführte Schwebezustand ist das allemal. Außerdem scheint es 5 Unterhaltsberechtigte zu geben, daraus läßt sich ein Herabstufung begründen. Stell mal Deine abzugsfähigen Kosten rein, damit echte Zahlen ins Spiel kommen.
Grüße
Till
Gespeichert

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Wegnachvorn
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 153


« Antwort #59 am: 07. August 2009, 18:15:53 »

...echte Zahlen....ich versuchs mal und bitte um Korrekturen/ Richtigstellung

   Netto Stkl I:                          4500€
+ Realsplittingvorteil Ex1:     400€
+ Realsplittingvorteil Ex 2     350€???
+ Bonuszahlung 1x/ahr             0€ in 2009 (aber 12.000 in 2008...)
-  Pensionszusatz/ LV         - 165 €  (hatte RA bei 1. Ex anerkannt)
-  Berufsunfähigk.Vers.      - 130 €  (hatte RA ebenfalls anerkannt)
-  Pausch.berufsbed. Auf,  - 150 €
---------------------------------------------------
         verbleibt                        4800€

Kinder
+ 3x Hälfte KG                       +246€
- K1 (12J)                                -574 (Stufe 9 statt Stufe 10 wg. 5 Untberecht.)
- K2 (6J)                                   -490 (dito)
- K3 (18 M)                              - 428 (dito)
---------------------------------------------------------------
bleibt                                       3550€:3
Drittelung                                1180€ (Drittelung wg. 3 Ansprucgsberechtigter)

Ist das so richtig?
Wenn ja: hurra, das wäre dann ja noch ein Stück mehr als der SB
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.592


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #60 am: 07. August 2009, 19:36:22 »

Moin.

Mir fallen schon mal 5 Punkte auf.

1. Keine Altersvorsorge.
Bei geschätzten 10.000,- € Brutto kannst du 400,-€ im Monat für eine zusätzlich Altersvorsorge aufwenden.
2. Pauschale für berufsbedingte Aufwendung ist (meistens) 5% vom Netto. Das wären 240,-€ und nicht 150,-
Damit fällst du schon mal 2 Zeilen weiter runter in die 8.
3. 5 Berechtigte bedeuten 2 Zeilen Abzug, also Zeile 6.
4. Abzug von 1/7 Erwerbsanreiz fehlt vor EU. Das wären nochmal 500,-€
5. Bei 4.800,- Netto liegt der Bedarfskontrollbetrag bei 1.800,-€

Auch wenn nicht alles so glatt durchgehen wird, dürfte sich der Traum vom schönen EU stark relativiert haben.
Allerdings in erster Linie für deine 1. Frau, da sie nachrangig bedient wird.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Wegnachvorn
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 153


« Antwort #61 am: 07. August 2009, 20:27:04 »

Danke Beppo!

hatte mich bei der Rechnung vertan: die 4500 netto sind bereits inkl. des Realsplittings von Ex 1.
werde unten eine neue Rechnung aufmachen...bitte schaut nochmal rüber

zu 1.) es sind 8000€ brutto; die 165€ Pensionszusatzversich./LV ist Altersvorsorge; 4% von 8000 wären demnach 320€ allerdings habe ich real keine so hohen Beiträge...können die auch "fiktiv" angesetzt werden?
zu 2.) die 5% habe ich auch gelesen, allerdings habe ich in Unterhaltsleitlinien auch von einer Begrenzung auf 150€ gelesen. Was stimmt ?
zu 3.) 2 Zeilen Abzug? das wußte ich nicht.
zu 4.) Bist Du sicher, dass ich vor der Drittelung noch 1/7 abziehen darf?!
zu 5.) Was bedeutet der Bedarfskontrollbeitrag in diesem Fall? dass mir mind. 1800€ bleiben müssen?

Was bedeutet es, dass die 1. Frau nachrangig bedient wird? wie wirkt sich das in Zahlen aus?

Neue Rechnung:

Netto Stkl I:                          4100€
+ Realsplittingvorteil Ex1:     400€
+ Realsplittingvorteil Ex 2     350€
+ Bonuszahlung 1x/Jahr            0€ in 2009 (aber 12.000 in 2008...)
-  Altersvorsorge                 - 165 €  (tatsächl. Aufwendung)                     -320€ (4% vom Brutto)
-  Berufsunfähigk.Vers.      - 130 €  (tatsächl. Aufwend)                           - 130€
-  Pausch.berufsbed. Auf,  - 150 €                                                               - 200€ (5% Netto)
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
         verbleibt                        4400€                                                               4200€

Kinder
+ 3x Hälfte KG                       +246€                                                                 +246€
- K1 (12J)                                -513 (Stufe 7 statt Stufe 9 wg. 5 Pers.).)     -483 (St. 6 statt  Cool
- K2 (6J)                                   -438 (dito)                                                        -413 (dito)
- K3 (18 M)                              - 383 (dito)                                                        -360 (dito)
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
bleibt                                       3312€                                                                  3190€
1/7 Erwerbsanreiz               -  473                                                                     -455€
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
bleibt                                       2839€ :3                                                              2.735€€ : 3
Drittelung                                   946€ (Drittelung wg. 3 Erwachsenerr)          911€

=> für mich: 4850 - 2x 946 - 513/438/383 = 1.624€?
=> Ex 1 und Ex 2: jeweils 946€ Betreuungsunterhalt + KU?

So ok? oder habe ich was übersehen?
« Letzte Änderung: 07. August 2009, 20:32:15 von Wegnachvorn » Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.592


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #62 am: 07. August 2009, 20:44:27 »

Schon besser!

1.) Die 4% musst du tatsächlich aufwenden. Das ist eine Obergrenze und keine Pauschale.
Ob sich das für dich lohnt, musst du entscheiden.
Evtl., wenn du knapp über einer DT Zeile stehst.

2.) Das hängt vom jeweiligen OLG ab.
Schau mal in deine Leitlinien oder sag uns, welches zuständig ist.

3.) Steht so in der DT. 3 ist normal, jede Person mehr oder weniger bringt es um eine Zeile rauf oder runter.

4.) Ja, wobei auch das bei den OLGs unterschiedlich gehandhabt wird. Südlich des Weißwurstäquators ist es nur 1/10.

5.) Steht am rechten Rand der DT und bedeutet, dass Besserverdienenden auch mehr bleiben muss.
Hält sich aber auch nicht jedes OLG dran.
Das ist wahre Rechtsstaatlichkeit alá Schland!
Ob sie dir tatsächlich 1.800,- lassen sei mal dahingestellt, aber fordern würde ich es auf jeden Fall.

Nachrangig heißt, dass erst die Kinder ihr Geld kriegen, dann die Mütter mit kleinen Kindern, und die Anderen kriegen nur was übrig bleibt.
Wie das dann genau gerechnet wird, ist aber Spökenkiekerei.

Ansonsten ist deine neue Rechnerei schon recht plausibel.
Ob es nun eher die linke, oder die rechte Spalte wird, sei mal dahin gestellt.
Das hängt vom Richter und deinem Pokerface ab.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Wegnachvorn
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 153


« Antwort #63 am: 07. August 2009, 20:52:20 »

Nochmals danke!

Wohne in Düsseldorf.

Also OLG Düsseldorf oder OLG Hamm zuständig?
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.592


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #64 am: 07. August 2009, 21:00:05 »

Also von denen (Düsseldorf) kann man ja wohl erwarten, dass sie ihre eigene Tabelle ernst nehmen.
Das erhöht die Chancen für die Anwendung des Bedarfskontrollbetrages.

Die Leitlinien findest du jedenfalls hier.

Ich habe grade keine Lust, das Kleingedruckte zu lesen.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
bronze
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 918


ultima ratio regum


« Antwort #65 am: 08. August 2009, 10:52:23 »

beppo  thumbup

der Laden hier zaubert mir immer wieder ein Lächeln auf die Lippen
Gespeichert

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Wegnachvorn
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 153


« Antwort #66 am: 09. August 2009, 19:28:42 »

Hallo,

Ich habe nochmal eine Fragen bzgl. der obigen Unterhaltsrechnung:

Meine Demnächst-Ex hat noch einen Sohn ( 8J.) aus einer früheren Beziehung. Der Vater des Kindes zahlt seit Jahren keinen Unterhalt (arbeitslos).

Solange ich nicht mit ihr verheiratet war, hat sie Unterhalt von der Unterhaltsvorschusskasse erhalten. Dies wurde eingestellt, nachdem wir geheiratet haben, d.h. ich musste für den Lebensunterhalt mit aufkommen.

Meine Frage:
Wird im Rahmen der Scheidung dieses Kind in der o.a. Unterhaltsberechnung berücksichtigt? Muss ich auch für dieses Kind nach der Scheidung Unterhalt zahlen oder erhält meine DEF nach der Scheidung dann wieder Geld von der Unterhaltsvorschusskasse?

Danke!
Gespeichert
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.649


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #67 am: 09. August 2009, 19:31:49 »

Moin,

nein, für dieses Kind bist Du nicht unterhaltspflichtig. Sie muss mit einer Bestätigung der erfolgten Trennung (Bürgeramt oder Notar) zur UHV-Stelle und bekommt dann für diese Kind wieder UHV.

LG LBM
Gespeichert

Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
Wegnachvorn
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 153


« Antwort #68 am: 09. August 2009, 20:40:59 »

Hallo nochmal,

jetzt taucht noch ein Problem auf:

Wenn ich mich scheiden lasse, wird meine DEF zunächst keinen Job haben.

Was ist dann mit ihrer Krankenversicherung? Muss sie sich selbst versichern und muß ich das dann noch zusätzlich übernehmen?

Oder muss sie die KV-Beiträge aus dem Unterhalt bestreiten?

Anmerkung: ch bin freiwillig gesetzlich versichert; meine DEF ist bei mir familienversichert

Danke!
« Letzte Änderung: 09. August 2009, 21:21:47 von Wegnachvorn » Gespeichert
ginnie
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.538



« Antwort #69 am: 09. August 2009, 21:05:20 »

Hi
ich denke im Moment ist sie bei dir familienversichert, und zwar in der gesetzl. Krankenkasse? Ab Rechtskraft der Scheidung geht das nicht mehr. Die Voraussetzungen für ihre Familienversicherung entfallen. Sie kann sich dann aber selbst freiwillig in der gesetzl. Krankenversicherung versichern, die Beitragsberechnung ist je Satzung verschieden, es gibt einen Mindesbeitrag bzw. ist der Beitrag einkommensabhängig. Ehegattenunterhalt=Einkommen.
Die Kinder kann sie dann aber kostenfrei mit familienversichern.
Falls sie beim Arbeitsamt gemeldet ist, könnte darüber eine Pflichtversicherung für sie erfolgen.

Deine Kinder (oder dein Kind?) kannst du übrigens auch selbst kostenfrei bei dir mitversichern.

Ob du ihren Beitrag zusätzlich zum Unterhalt zahlen musst, weiß ich nicht.

ligr ginnie
Gespeichert

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.592


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #70 am: 10. August 2009, 00:20:23 »

Ob du ihren Beitrag zusätzlich zum Unterhalt zahlen musst, weiß ich nicht.

Durchaus!
Wenn sie selbst nicht versicherungspflichtig tätig ist, kommt noch Kranken- und Altersvorsorgeunterhalt oben drauf.
Allerdings bleiben die SBs unverändert, so dass sich die gesamt Zahlung kaum verändern dürfte.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Wegnachvorn
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 153


« Antwort #71 am: 10. August 2009, 05:43:05 »

Moin Beppo,

danke für Deine Antwort!

Ich verstehe das noch nicht ganz:

Du schreibst einerseits, dass Kranken- und Altersvorsogeunterhalt noch oben drauf kommen - andererseits sagst Du, dass sich die gesamte Zahlung durch die unveränderten SB'e kaum verändert?!

In meiner Rechnung oben kam heraus, dass meine Ex 946 € (+ KU) erhält; mir bliebe demnach 1.624€.
Wenn ich jetzt nochmal z.B.150€ KV (günstigster Tarif in gesetzl. KV) und nochmal 100€ für Altersvorsorge abziehe, kommt Ex 2 bereits auf 1.196€ und mir bleibt noch1.374€.

Das wäre dann doch aber schon eine ziemlich deutliche Veränderung der gesamten Zahlung, oder?!
Wie wirkt sich nun der von Dir angesprochene "unveränderte SB" aus? Kommt hier der von Dir angesprochene Bedarfskontrollbeitrag ins Spiel?

Habe ich etwas übersehen?

Danke!
« Letzte Änderung: 10. August 2009, 06:06:27 von Wegnachvorn » Gespeichert
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.649


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #72 am: 10. August 2009, 06:13:55 »

Hi Wolli!

Ja, Du hast den Bedarfskontrollbetrag übersehen, der wohl ebenfalls nicht unterschritten werden darf.

Zitat
6.  Der Bedarfskontrollbetrag des Unterhaltspflichtigen ab Gruppe 2 ist nicht identisch mit dem Eigenbedarf. Er soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den unterhaltsberechtigten Kindern gewährleisten. Wird er unter Berücksichtigung anderer Unterhaltspflichten unterschritten, ist der Tabellenbetrag der nächst niedrigeren Gruppe, deren Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird, anzusetzen.
Quelle


Heißt, dass eine andere Stufe zugrunde gelegt werden muss, so dass letztendlich für alle der Unterhalt passt und Dein Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird.

LG LBM,
Gespeichert

Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.626



« Antwort #73 am: 10. August 2009, 08:25:07 »

Hm lbm,

da bin ich nicht so sicher. Der Bedarfskontrllbetrag ist ja was anderes als der SB. Von daher gehe ich davon aus, das dieser eher und leichter unterschritten werden darf als der SB.

Hatte Beppo nicht mal was davon geschrieben, das der Bedarfskontrollbetrag bei ihm keine große Berücksichtigung fand?

Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.592


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #74 am: 10. August 2009, 08:29:35 »

Guten Morgen
Hatte Beppo nicht mal was davon geschrieben, das der Bedarfskontrollbetrag bei ihm keine große Berücksichtigung fand?

Ich kämpfe noch drum und versuche den BKB zu verteidigen.

Bei meiner Scheidung wurde mein BKB leicht unterschritten und eigentlich müsste der BKB verhindern, dass meine Ex vorm OLG noch mehr Forderungen durchsetzen kann.
Abwarten.
Hängt aber auch davon ab, ob der mit der Anzahl der Unterhaltsberechtigten nach unten wandert.

Gruss Beppo
« Letzte Änderung: 10. August 2009, 08:31:19 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Seiten: 1 2 [3] 4 5   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Deine Geschichte (Moderatoren: midnightwish, Malachit)  |  Thema: meine geschichte - wellentäler
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team