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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 20:56:58 *
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Autor Thema: wieviel zahlen nach scheidung?  (Gelesen 7337 mal)
mitschiii
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« am: 15. Juli 2007, 21:46:53 »

ha
hatte letzte woche meinen langersehnten scheidungstermin. lief alles glatt. sie hat den antrag auf trennungsunterhalt gestellt (nachehelichen unterhalt eben)

im moment zahle ich noch ehegattenunterhalt in höhe von  ca 300,- euro + 199,- euro kindesunterhalt

wenn ich jetzt die bestätigung vom familiengericht bekomme, daß die ehe gescheitert ist, wieviel muß ich dann im darauffolgenden monat zahlen?

erstmal weiter die summe von fast 500,- euro (für unser kind und sie) oder erst mal nur den kindesunterhalt bis wir bzw das gericht den nachehelichen unterhalt festgelegt haben/hat???

mein anwalt sagte daß ich bis zur nächsten verhandlung das volle weiterzahlen soll, aber ich kann mich damit net anfreunden, weil es einfach zu viel ist...

wäre dankbar für antworten
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #1 am: 15. Juli 2007, 22:30:12 »

N' Abend mitschiii,

würde Deinem Anwalt erstmal recht geben. Bis nichts anderes vereinbart wurde gelten die alten Absprachen.  Nach Deinen Anmeldedaten bist Du noch reichlich jung. Warst Du länger als 3 Jahre verheiratet?

Tschau oldie
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« Letzte Änderung: 06. September 2007, 08:13:56 von midnightwish » Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
mitschiii
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« Antwort #2 am: 15. Juli 2007, 22:36:59 »

ist das echt so?

dachte, nachdem die scheidung durch ist, wird sozusagen neu verhandelt und man überweist für sie in dem moment nix, weil der nacheheliche unterhalt wird viel geringer ausfallen, als der ehegattenunterhalt u wenn das dann neu entschieden ist, kann ich den betrag ab scheidung ja dann noch nachzahlen, der eben noch aussteht für die monate ab scheidung...

bin 25. haben zusammen ein kind (wird im august 4) heirateten im mai 2003, trennten uns nach ca 2 einhalb jahren im dezember 2005 und der scheidungstermin war jetzt letzte woche...

zählt das als mehr als 3 jahre verheiratet oder zählt die ehe bis zur trennung (das wären ja keine 3 jahre ehe dann)
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #3 am: 15. Juli 2007, 22:50:54 »

kommt darauf an was die Grundlage Deiner bisherigen Zahlung ist. Ist das eine Einigung zw. ihr und Dir oder worauf beruht es? Und wurde beim Scheidungstermin vor Gericht keine Festlegung der Unterhaltszahlungen getroffen? Liegen keinerlei Anweisungen, Titel, Vergleiche oder sonstige Verpflichtigungen vor?
Du musst da schon etwas konkreter werden.

Und ob Trennungjahr(e) noch mit zur Ehe zählen oder erst mit Einreichung der Scheidungsklage, dit wees ick nich - aber da gibt es hier Experten.

oldie
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« Letzte Änderung: 06. September 2007, 08:13:28 von midnightwish » Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
AnnaSophie
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« Antwort #4 am: 15. Juli 2007, 23:16:26 »

Hallo,

da ein gemeinsames Kind aus dieser Ehe entstanden ist wird diese nicht als Kurzzeitehe gehandelt, selbst wenn sie es rein rechnerisch wäre.

Was den Trennungsunterhalt angeht, gibt es darüber einen Titel? Wenn ja musst du weiterzahlen. Wenn nein könntest du es nicht weiterzahlen, dass Geld aber beiseite legen, falls du es nach der Verhandlung doch zahlen musst, noch hast.

Wieso wurde im Scheidungsverfahren nicht darüber entschieden?

Sophie
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mitschiii
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« Antwort #5 am: 16. Juli 2007, 21:15:11 »

Was den Trennungsunterhalt angeht, gibt es darüber einen Titel? Wenn ja musst du weiterzahlen. Wenn nein könntest du es nicht weiterzahlen, dass Geld aber beiseite legen, falls du es nach der Verhandlung doch zahlen musst, noch hast.

Wieso wurde im Scheidungsverfahren nicht darüber entschieden?

Sophie

ein titel ist ja ein beschluß z. b. vom olg. also hab ich einen titel!

beim scheidungsverfahren wurde darüber nicht entschieden, weil der antrag von der gegenseite erst 2 tage vorm termin beim gericht einging und die gegenseite auskunft über meine gehalt in den letzten 12 monate haben möchte.

so wurde bei gericht ausgemacht, daß es erst mal außergerichtlich geschieht.

was ich jedoch nicht verstehe, daß ich das gleiche weiterzahlen muß, auch wenn die scheidung wirksam wird! weil das ist ja trennungsunterhalt, den ich nach der scheidung zahle, aber wir sind ja geschieden und über den nachehelichen unterhalt muß ja erst entschieden werden.

so zahle ich, wie es jetzt aussieht 200,- zu viel an ihr, wenn ich weiter trennungsunterhalt zahle.

beim antrag der gegenseite steht auch drinnen:

nachdem der trennungsunterhalt vor dem olg ... im verfahren ... gemäß vereinbarung vom xxx bis zur rechtskraft der ehescheidung geregelt ist, ist im hiesigen verfahren der nacheheliche unterhalt zu klären.

könnt ihr mir da bitte weiterhelfen???

und wann wird in der regel die scheidung wirksam (wieviel tage /wochen/monate nach dem termin)?
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DeepThought
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« Antwort #6 am: 16. Juli 2007, 21:20:30 »

Moin,

und wann wird in der regel die scheidung wirksam (wieviel tage /wochen/monate nach dem termin)?
4 Wochen nach Zustellung.

Damit ist deine Zahlungspflicht für EU erloschen und es kann nicht gepfändet werden. Jedoch wirst du sicherlich mit der EU-Forderung in Verzug gesetzt worden sein und schuldest damit den Betrag X ab diesem Datum.

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« Antwort #7 am: 16. Juli 2007, 21:32:36 »

Moin,
4 Wochen nach Zustellung.

Damit ist deine Zahlungspflicht für EU erloschen und es kann nicht gepfändet werden. Jedoch wirst du sicherlich mit der EU-Forderung in Verzug gesetzt worden sein und schuldest damit den Betrag X ab diesem Datum.

DeepThought

danke für die antwort. nur nochmal kurz, ob ich alles richtig verstanden habe. ich bekomme demnächst einen brief vom gericht, in dem steht, daß die scheidung ab z.b. 1.8. wirksam ist. dann muß ich noch für august den trennungsunterhalt zahlen.

wenn die scheidung erst ab 1.9. wirksam ist, muß ich noch die nächsten 2 monate trennungsunterhalt zahlen.

danach erst mal nix mehr, bis die entscheidung über den nachehelichen unterhalt gefallen ist und das was da entschieden wird, muß ich dann nachzahlen. richtig?Huch?

und noch eine frage, was ist , wenn die scheidung z. b. am 10.8. wirksam wird, dann darf ich ja sozusagen bis zum 9.9. zahlen. gilt das dann anteilsmäßig oder zählt der volle monat?
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« Antwort #8 am: 16. Juli 2007, 22:07:33 »

Moin,

ich schrieb 4 Wochen nach Zustellung und so meinte ich es auch. Es gibt keine Ziel-Rechtskraft, sondern eine automatische und die ist eben in diesem Fall 4 Wochen nach Zustellung.

Es zählen nur volle Monate.

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Vater von 3 Kiddies


« Antwort #9 am: 17. Juli 2007, 08:13:37 »

Hallo, moin!
Ich gehe davon aus, dass ihr nicht Rechtsmittelverzicht eingelegt habt, denn dann wäre die Scheidung grade für diese Dinge sofort rechtskräftig - steht dann auch im Protokoll (das kriegt man vorab zugeschickt) drin. Das einzige, was ich nicht reinbringen kann, ist die Rentenregelung - die Behörden haben grundsätzlich 4 Wochen Zeit, um zu widersprechen. Danach bekommst Du das Urteil zugeschickt "im Namen des Volkes". Und die zahlungspflicht hast Du in vielen Bereichen im deutschen Recht, bis zur rechtskräftigkeit eines Urteiles/ Bescheides. So musst Du auch bei Finanzämtern erstmal bezahlen, auch wenn Du Widerspruch einlegst, etc. Ist für Dich nimmer relevant - aber für andere vielleicht.
Grüße *nichtaufgeber*
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« Antwort #10 am: 17. Juli 2007, 08:58:59 »

Moin,

Ich gehe davon aus, dass ihr nicht Rechtsmittelverzicht eingelegt habt, denn dann wäre die Scheidung grade für diese Dinge sofort rechtskräftig - steht dann auch im Protokoll (das kriegt man vorab zugeschickt) drin.
Ok, den Rechtsmittelverzicht hatte ich außen vor gelassen. Danke für die Ergänzung. In diesem Fall wäre die Rechtskraft tatsächlich schon am Prozesstag eingetreten.

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Vater von 3 Kiddies


« Antwort #11 am: 17. Juli 2007, 10:31:59 »

Hallo!
Zurück zu Deinem Ausgangsposting. Du schreibst: "lief alles glatt..." - da Du ja schon seit Januar 07 mehr oder weniger aktiv dabei bist, müsstest Du gelesen haben, dass da net viel glatt lief.
KU ist klar, sind wohl weiterhin 196.- Euronen ab 01.07.2007 - aber wo hast Du gelesen, dass Du 200 .- zuviel an Deine Exe zahlst? Sie will mal Geld von Dir. Ich nehme an, sie lebt net eheähnlich mit einem Next zusammen - arbeitet sie? Wenn nein, dann würde sich erstmal nicht allzuviel ändern bei euch, es sei denn Du verdientest die letzten 12 Monate mehr, als bei Festsetzung des EU, dann zahlst Du auch mehr.
Wenn sie aber arbeitet, dann verdienst Du hoffentlich recht wenig, sodass es Sinn macht, mal mit ihr darüber zu reden, ob sie Dir nicht unterhaltspflichtig wäre. Mal angenommen, Dein Job steht auf wackligen Beinen ... Du wärst großzügig und bötest an, gegenseitig auf Unterhalt zu verzichten. Müsste aber überzeugend sein.
Wie gesagt, nur mal angenommen.
Grüße *nichtaufgeber*
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mitschiii
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« Antwort #12 am: 17. Juli 2007, 16:10:05 »

hallo,

erst einmal danke an euch für die klasse antworten, haben mir sehr geholfen.

dann zu dem thema, warum ich damit rechne, daß ich ca 200,- euro weniger zahle, obwohl ich leicht mehr verdiente in den letzten 12 monaten, als bei der berechnung des trennungsunterhaltes: (erkläre es aus sicht meines anwaltes, wie er mir es erklärte)

verdiente damals ca 1540,- jetzt 1600,- (arbeite akkord, verdiene deshalb wesentlich mehr, davor war auch akkord, aber machte extra langsamer, jedoch wurde bei den 1540,- die jahresausgleiche von 2005 u 2006 mit eingerechnet so daß ich überhaupt auf den betrag komme! mein anwalt meint: weil ich in diesem jahr fast nix mehr durch den ausgleich herausbekomme, weil das km geld gestrichen wurde,  u die richter zukunftsorientiert entscheiden müssen, bleiben diese heraussen)

mein selbstbehalt wurde von den richtern auf 890,- euro festgelegt. jedoch meinte mein anwalt, daß er auf 1000,- angehoben werden muß!

dann wurden bei mir 275,- fahrtkosten anerkannt, das bleibt ja. sowie 26,- vwl und 60,- riesterrente.

da sind wir schon bei 1350,-, die mir bleiben müssen, rechnet man das minus 1600, bleiben noch 250,-, die für unser kind und sie bleiben.

bei der ersten verhandlung sind wir nur auf einen so hohen betrag für sie gekommen, weil wir ehegattensplitting hätten machen sollten, haben wir aber nicht gemacht und weil ich ja "nur" 38,5 std in der woche arbeite und ich mir einen nebenjob in höhe von 150,- euro suchen sollte, um auf meinem selbstbehalt zu kommen.

mein anwalt meinte, daß das auch rausfällt bei nachehelichen unterhalt.

muß nochmal dazu sagen, mei ex bring meinen kleinen um halb neun in den kiga und holt in in der regel um halb drei ab. sie wohnt seit ca 1 3/4 jahr bei ihrem neuen freund.

hoffe, daß ich das jetzt alles einigermaßen verständlich erklärt habe
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« Antwort #13 am: 17. Juli 2007, 22:59:09 »

Ich muss mal kurz Erbsen zählen.

Damit ist deine Zahlungspflicht für EU erloschen und es kann nicht gepfändet werden.
...ist ein bischen ungenau. Nach der Scheidung hat man keine Verpflichtung mehr, Trennungsunterhalt zu zahlen, wegen Trennung isnich (mehr). Normalerweise wird aber von der Gegenseite der Antrag auf nachehelichen Unterhalt (=Ehegattenunterhalt) gestellt und verhandelt.

Wenn dem nicht so ist, kannst Du die Zahlung einstellen. Ob das taktisch geschickt ist oder besser ein Kompromiss mit der Ex musst allein Du entscheiden.


Gruß,
Michael
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« Antwort #14 am: 17. Juli 2007, 23:07:20 »

Ich muss mal kurz Erbsen zählen.
...ist ein bischen ungenau. Nach der Scheidung hat man keine Verpflichtung mehr, Trennungsunterhalt zu zahlen, wegen Trennung isnich (mehr). Normalerweise wird aber von der Gegenseite der Antrag auf nachehelichen Unterhalt (=Ehegattenunterhalt) gestellt und verhandelt.

Wenn dem nicht so ist, kannst Du die Zahlung einstellen. Ob das taktisch geschickt ist oder besser ein Kompromiss mit der Ex musst allein Du entscheiden.


Gruß,
Michael


es wurde antrag auf nachehelichen unterhalt gestellt. jetzt geht es erstmal außergerichtlich vor mit gehaltbescheinigung an die gegenseite schicken und dann irgendwann kommt es zur verhandlung, da wir uns da eh nicht einigen.

ich werde es auf jeden fall so machen, wie deep gesagt hat. ich muß ja in spätestens eineinhalb wochen ein schreiben vom gericht bekommen, mit der wirksamkeit der scheidung und wenn die vier wochen rum sind, werd ich vorübergehend nix mehr zahlen und erst dann das nachzahlen, was bei der neuen verhandlung des nachehelichen unterhaltes rauskommt.

oder muß ich deiner meinung früher nix zahlen oder wie? pfänden könnten die doch so lange, wie deep gesagt hat (bis 4 wochen nach wirksamkeit)?
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« Antwort #15 am: 17. Juli 2007, 23:09:36 »

Hi Mitschii,
Dann würde ich auch erstmal nach der Rechtskraft keinen EU zahlen. Das wäre vorauseilender Gehorsam. Die Kohle, die du zuviel gegeben hast ist futsch.

Lege aber das Geld an die Seite.

Gruß,
Michael
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Vater von 3 Kiddies


« Antwort #16 am: 18. Juli 2007, 08:15:40 »

Hallo!
Warte mal nicht unbedingt das Schreiben vom Gericht ab, das kann auch sehr viel später bei Dir eingehen - zumindest ist es im Süden so. *Deep* hat es schon geschrieben - bei Dir sind es 4 Wochen ab Verhandlung und dann ist erstmal Schluss! In der Regel werden entgegenkommen, sprich weitere Zahlungen, etc. von der Gegenseite nur ausgenutzt, sprich die bauen darauf dann auf. Es wird unter Umständen unterstellt "das kann er ja schon freiwillig stämmen, da geht sicher noch was ..."
Grüße *nichtaufgeber*
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« Antwort #17 am: 18. Juli 2007, 10:03:33 »

*Deep* hat es schon geschrieben - bei Dir sind es 4 Wochen ab Verhandlung und dann ist erstmal Schluss!
Falsch! Ich schrieb vier Wochen nach Zustellung und ausschließlich so meinte ich das auch!

Also nochmal zum Mitlesen: Die Rechtskraft eines Urteiles/Beschlusses im Familienrecht tritt ein
  • sofort bei gegenseitigem Rechtsmittelverzicht
  • sonst 4 Wochen nach Zustellung

Es ist völlig unerheblich, wie viel Zeit zwischen Verhandlung und Urteil/Vergleich vergeht.

DeepThought
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« Antwort #18 am: 18. Juli 2007, 15:01:14 »


@Deep

Moooment, ich habe ein paar Tage nach der Scheidung eine Abschrift des Scheidungsurteiles bekommen und ca 6 Wochen später die Ausfertigung inklusive Rechtskraftstempel und Vermerk " rechtskräftig seit...vier Wochen nach Scheidungsermin.  Und das waren fast zwei Wochen ( wenn ich die Zeiten jetzt richtig in Erinnerung habe, kommt aber in etwa hin ). Das ganze war also VOR der Zustellung schon rechtskräftig.
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« Antwort #19 am: 18. Juli 2007, 15:26:00 »

Hallo - das ist auch nicht so eindeutig -  ich hatte 4 Monate nach Verhandlung das Urteil bekommen - Vermerk Rechtskraft rückwirkendes Datum -

Nach Abschluß des Verfahrens erhalten die geschiedenen Eheleute das schriftliche Urteil. Es ist mit einem Rechtskraftvermerk versehen. Der Vermerk dokumentiert den Tag, seit dem das Urteil rechtskräftig und damit nicht mehr angreifbar ist. Wichtig: Das Urteil gehört zu den persönlichen Dokumenten und ist sorgfältig zu verwahren.

siehe auch: www.scheidung.de

Zitat:
"Falls sich bei Gericht noch ein Anwalt findet, der kurz einen Rechtsmittelverzicht gegen das Scheidungsurteil erklärt, wird die Scheidung bereits an diesem Tag rechtskräftig und damit wirksam. ---> Ansonsten wird die Scheidung erst einen Monat nach dem Scheidungstermin rechtskräftig, so dass die Ehe erst ab diesem Termin als geschieden gilt."

Aber das gilt auch:

Gem. § 516 ZPO beträgt die Berufungsfrist einen Monat ab Zustellung des Urteils.

Grüße *nichtaufgeber*
« Letzte Änderung: 18. Juli 2007, 15:34:12 von nichtaufgeber » Gespeichert

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« Antwort #20 am: 18. Juli 2007, 19:22:15 »

also danke erstmal für das rege interesse, aber ist ja auch ein brisantes thema, wo man einiges falsch machen kann u viel kohle verlieren kann...

da mein scheidungstermin ja am 12.07.07 war, werde ich nächsten monat nochmal das geld überweisen (august), aber den september nicht mehr!

außer ich bekomme post vom gericht und die wirksamkeit der scheidung wird auf einen späteren zeitpunkt bestimmt, wovon ich mal nicht ausgehe!

und da sie da nix pfänden können, werd ich es mal sein lassen! (danke an alle)

aber vl ist bis dahin eh schon die nächste verhandlung wegen nachehelichen unterhalt gewesen wer weiß...
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« Antwort #21 am: 25. Juli 2007, 16:48:20 »

nochmals ich:

habe heute das protokoll vom amtsgericht bekommen...

darin steht antragsteller, wie gegnerin mit persönlichen daten, sowie jeweils zur sache, daß keine chance auf wiederherstellung der ehe besteht.

ein kind geht aus der ehe hervor.

sowie dann schriftlich aus dem bericht:

Elterliche Sorge wird erörtert, Anträge werden nicht gestellt.

Zum Versorgungsausgleich werden die Auskünfte der Deutschen Rentenversicherung für beide Parteien und der Versicherung für die Ehefrau sowie die Berechnungen zum Versorgungsausgleich erörtert. Der Ehemann ist der Ehefrau mit 3,46 Euro ausgleichspflichtig.

Es wird sodann festgestellt, dass vorliegt ein Folgesachantrag zum nachehelichen Ehegattenunterhalt, Schriftsatz des Antragsgegnervertreters vom 10.07. Der Antragstellervertreter erhält zunächst Abschriften von diesem Schriftsatz. Dieser betrifft die Folgesache nachehelicher Ehegattenunterhalt in der Form eines Stufenantrages.

Es wird in der Folgesache nachehelicher Ehegattenunterhalt verhandelt. Der Antragstellervertreter erklärt, dass Gehaltsbescheinigungen vorgelegt werden. Die Parteien erklären, dass zunächst über die Auskunftssuche außergerichtlich nochmals verhandelt wird.

Es ergeht dann

Beschluss

Neuer Termin wird auf Antrag einer der beiden Parteien von Amts wegen bestimmt.




das ist ein kleiner bzw der wichtigste teil aus dem protokoll. was heißt das jetzt für mich, wie lange muß ich den trennungsunterhalt zahlen bzw. geschieden sind wir ja noch nicht, da muß es noch eine verhandlung geben oder wie hab ich das zu verstehen?
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Vater von 3 Kiddies


« Antwort #22 am: 25. Juli 2007, 17:04:29 »

Hallo!
oh mann, mann das ist aber nicht das Protokoll vom 12.07., oder? ich dachte du sagtest da wäret ihr geschieden worden - such mal, wo das steht! Das bekommt man doch mit.

Grüße *nichtaufgeber*
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« Antwort #23 am: 25. Juli 2007, 17:51:48 »


Hallo mitschiii,

Was is das denn? Nen Scheidungsurteil jedenfalls nicht ! Steht denn dadrin auch das ihr jetzt geschieden seid?
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« Antwort #24 am: 25. Juli 2007, 18:15:58 »

Hallo!
oh mann, mann das ist aber nicht das Protokoll vom 12.07., oder? ich dachte du sagtest da wäret ihr geschieden worden - such mal, wo das steht! Das bekommt man doch mit.

Grüße *nichtaufgeber*

doch das ist das protokoll vom 12.07.!!!  was noch dabeisteht: wegen scheidung und folgesachen...

ich hätte gedacht, daß nach der aufnahme der persönlichen sachen (personalausweisvorlage) u wir beide keine möglichkeit mehr sehen auf einen fortbestand der ehe eben jetzt ein schrieb kommt, wo die scheidung ihren wirkungseintritt hat

aber dem ist ja nicht so, zumindest steht da nix weiter dabei u ich hätte gedacht in einer evtl zukünftigen sitzung sind wir schon geschiedene leute u eben nicht noch verheiratet
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