*verschoben*
Moin,
die Pfändung muss ja passiert sein, weil du nicht oder nicht in voller Höhe die Titel bedient hast. Arbeitslosigkeit wird als vorübergehendes Ereignis gewertet und beeinflusst nicht die Höhe des Unterhaltes. Im Rahmen einer Pfändung von Unterhalt ist der SB unerheblich. Ich vermute, es wurde nach
>§ 850d ZPO< gepfändet und es kann schlimmstenfalls bis auf den Sozialhilfesatz runtergepfändet werden. Du kannst die Pfändungsgrenze nur durch Nachweis höherer Kosten nach oben setzen lassen.
DeepThought