Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 20:51:22 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1] 2   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Unterhaltsabänderung? Brauche eure Hilfe!!  (Gelesen 2054 mal)
Alessia3108
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 26


« am: 12. Juli 2007, 12:31:26 »

Hallo zusammen,

wir hoffen ihr könnt uns mal wieder weiterhelfen :-)

Und zwar ist uns mittlerweile auch bekannt, dass sich wohl die Düsseldorfer Tabelle geändert hat. Unsere Situation sieht folgendermaßen aus:

Mein Verlobter hat ein Kind aus vorangegangener Beziehung, für welches wir Unterhalt leisten. Wir selbst haben eine gemeinsame kleine Tochter von 10 Monaten. Mein Verlobter befindet sich nun seit 13 Monaten im Krankenstand, wir beziehen ausschließlich Krankengeld in Höhe von monatlich 1100,00 Euro. Hinzu kommt noch, dass ich selbst im Erziehungsurlaub bin und 300 Euro Erziehungsgeld bekomme. Jetzt haben wir uns diesbezüglich mit unserem Anwalt in Verbindung gesetzt zwecks Abänderung des Unterhaltes, aber so richtig rückt er mit der Sprache nicht raus. Er meinte, dass mein Verlobter nur einen Selbstbehalt hat von 770,00 Euro im Krankenstand hat, was mich tierisch aufregt, denn von diesem Selbstbehalt kann man hier gerade mal die Miete bezahlen  mad  Könnt ihr mir sagen um wieviel sich der Unterhalt senken wird? Momentan zahlen wir den Mindestsatz von 199,00 Euro "netto".  Achja unser anwalt meinte auch noch, dass er den Unterhalt nicht abändern würde, sonder bei dem jetzigen Betrag belassen würde. Aber um ehrlich zu sein, ärgert uns seine Ex ständig, zeigt uns laufend an, für nichts und wieder nichts etc. allein aus diesem Grund würden wir schon den Unterhalt abändern lassen. Kann man dies selbst ändern lassen, oder wird dafür ein Anwalt benötigt? Denn wenn unser Anwalt da nicht mitmacht, könnten wir es ja dann auch selbst in Angriff nehmen.

Wir hoffen sehr dass ihr uns weiterhelfen könnt.

Gruß
Sandra
Gespeichert

Herzliche Grüsse
Sandra
nichtaufgeber
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 714


Vater von 3 Kiddies


« Antwort #1 am: 12. Juli 2007, 12:43:38 »

Hallo Sandra! Willkommen!
Also mal etwas vorsichtig - Dein Verlobter hat ein Kind aus erster Beziehung. Dafür hat er aufzukommen! Das Kind kann nix für eure Lage und auch nix für die Untaten seiner Ex Zitat: "...Ex zeigt ihn dauernd an ... allein dafür .... ".
Daher klar trennen, bitte. Er zahlt keinen EU?
Eine Abänderung des KU kannst Du Dir in der Situation echt sparen, da 1.100 .- / 199 .- immer noch 900.- macht. Wäre der Selbstbehalt bei Arbeit. Im Krankenstand geht man meist von einer vorübergehenden Situation aus - dass da euer Anwalt nicht mitmacht, ehrt ihn diesmal.
Eine Abänderung des KU geht nur mit Abänderungsklage, wenn ein Titel existiert, bei Änderung der Einkommenssituation um mehr als 10% bzw. mit Zustimmung der Ex.
Grüße
« Letzte Änderung: 12. Juli 2007, 12:45:46 von nichtaufgeber » Gespeichert

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
papi74
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.419



« Antwort #2 am: 12. Juli 2007, 12:46:31 »

Hallo,


was Euer RA sagt ist schon richtig. Längere Krankheit wird wie arbeitslos gewertet und dann hat Dein LG einen SB von 770€.

Jetzt ist er 2 Kindern zum Unterhalt verpflichtet 1100€ - 2 x 199€ = 702€.

Das bedeutet, das der SB unterschritten wird. Ihr könntet jetzt auf eine Herabsetzung des SB klagen.

Aber, jetzt kann es Euch passieren das der Richter sagt, ok der KV von der Kleinen ist zu Hause...also kannst du arbeiten gehen...dann bist du dem KV zu BU verpflichtet und davon könnte er seinen KU entrichten.

Des Weiteren habt Ihr gewusst, dass er KU zu zahlen hat und demensprechent hättet Ihr Eure Lebensplanung anpassen können.

Je nachdem wie gut Euer RA ist...kann die Klage gelingen oder auch nicht.

Das Argument Miete fällt nicht ins Gewicht...ggf. müßt Ihr Euch eine billige Wohnung suchen.

Mfg

papi74
Gespeichert

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
nichtaufgeber
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 714


Vater von 3 Kiddies


« Antwort #3 am: 12. Juli 2007, 12:50:23 »

ehhh papi, für eine Herabsetzung des Selbstbehalts braucht man doch nicht klagen, oder? nur mal anmerk - géht einfacher ... einfach akzeptieren ...
Grüße
Gespeichert

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
eskima
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2.752



« Antwort #4 am: 12. Juli 2007, 13:07:28 »

Hallo Alessia,

in dieser Situation würde ich keine Prognose wagen. Es wäre auch möglich, dass euch eine Haushaltsersparnis in Höhe von 20% berechnet wird...

Der einfachste Weg wäre eigentlich, erstmal zur Arge zu gehen und ALG II zu beantragen. Dann könnt ihr sehen, wie weit ihr unter dem gesetzlichen Mindestbedarf seid und mit diesem Wissen würde ich mir dann überlegen, ob eine Klage sinnvoll erscheint. Denn eines dürfte klar sein: eine Klage unter den Voraussetzungen dürfte viel Nerven kosten.

LG

eskima
Gespeichert

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
nichtaufgeber
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 714


Vater von 3 Kiddies


« Antwort #5 am: 12. Juli 2007, 13:15:21 »

Fakt ist:
Einkommen des Ex von 1.100 .-
Ex zahlt für sein Kind 199.-
Ihr seid nicht verheiratet.
Du hast Urlaub und gehst nicht arbeiten.
Ihr habt ein gemeinsames Kind.
Ihr habt ne gemeinsame Wohnung.

Ich sehe einfach nicht, wo will man da klagen?
Alles andere ist Spekulation.

Nur mal angemerkt, wo gibt es ein einklagbares Recht, dass man auch mit einem Kleinkind nicht arbeiten gehen darf? Zumindest teilzeit?
Ist jetzt nicht böse gemeint, aber irgendwie kommt mir das bald so vor, ich bin der einzige, der arbeitet und alle anderen klagen.
Ich habe auch nur 50.- übrig - verdammt!
Gespeichert

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Alessia3108
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 26


« Antwort #6 am: 12. Juli 2007, 13:19:16 »

hallo,

danke erstmal für die schnellen Antworten :-)

Sicherlich weiss ich dass das Kind nix dafür kann, das stimmt schon, jedoch ist es einfach nicht fair, dass seine ex ständig uns schikaniert nur um ein umgangskontakt zu seinem sohn zu verhindern. dies hat bereits auch unser anwalt erkannt und wir sind auch dran an der ganzen sache. mein verlobter ging sogar darauf ein, sein kind beim kinderschutzbund zu sehen, bzw. dort 6 termin wahrzunehmen, da seine ex ihm den kleinen aus persönlichen gründen nicht geben will. die psychologin dort teilte uns auch bereits mit, dass seine ex psychisch nicht auf der höhe ist und sie damit nicht klar kommt, dass ihr sohn eigentlich einmal wöchentlich zu seinem vater darf/soll. Aber irgendwann ist bei uns leider auch das maß voll. nur als beispiel, jetzt fand letzten freitag der letzte termin beim kinderschutzbund statt, demnach dürfte er seinen jungen jetzt jeden sonntag für 3 stunden holen. tja die gute ex hat uns mal wieder angezeigt wir würden bei ihr telefonterror machen, was überhaupt nicht stimmt, aber sie sucht leider gottes immer wieder etwas neues um einen umgangskontakt zu umgehen. und das ist nur ein kleiner teil was sie ständig treibt und auf grund dieser situation hatten wir einfach überlegt den unterhalt eben nach der neuen tabelle anzupassen. aber es stimmt schon, es wir dann natürlich auf dem rücken des kindes ausgetragen was absolut nicht richtig wäre. es ist alles nicht einfach. Und nein, er zahlt keinen EU da er nicht verheiratet war. Wir zahlten noch die ersten 3 Jahre Betreuungsunterhalt für sie, aber das ist glücklicherweise auch schon ne weile vorbei.

Es ist richtig, dass wir wussten, dass wir KU zu bezahlen haben, jedoch als ich schwanger war und ich meinem Arbeitgeber mitteilen musste, dass ich 1 Jahr in Erziehungsurlaub gehen werde, war mein Verlobter noch nicht krank gewesen. Ich konnte somit nicht vorzeitig zurück und wir versuchten einfach das beste aus der Situation zu machen. Da mein Verlobter weiterhin noch krank ist, werde ich natürlich diesen November wieder anfangen mit arbeiten, das läuft schon alles. Glücklicherweise hab ich da einen sicheren Job. Von daher war es uns leider nicht  möglich diese Situation im Vorfeld unserer Lebensplanung anzupassen. krank werden sucht man sich leider gottes nicht aus!!!

Wie ist es eigentlich wenn mein LG nach seinem Krankenstand in die Arbeitslosigkeit fallen würde? Dann wäre ja sein Einkommen noch geringer, denn das Arbeitslosengeld wird ja dann vom Krankengeld berechnet.

Aber so wie ich das alles verstehe, wäre es wohl am sinnvollsten alles beim alten zu belassen, sofern keine großartige Änderung in unserer finanziellen Situation eintreten würde.


Gruß
Sandra
Gespeichert

Herzliche Grüsse
Sandra
nichtaufgeber
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 714


Vater von 3 Kiddies


« Antwort #7 am: 12. Juli 2007, 13:31:19 »

Hallo!
....Zitat: "...was sie ständig treibt und auf grund dieser situation hatten wir einfach überlegt den unterhalt eben nach der neuen tabelle anzupassen...."
Meine Meinung dazu sagte ich schon. (Bullshit!)
Du meinst, wenn er wieder gesund und arbeitslos ist? Dann trifft ihn die gesteigerte Unterhaltspflicht (bei geschuldetem KU) und er sollte gleich mal anfangen Bewerbungen zu schreiben, sonst wird ihm evtl. ein fiktives Einkommen zugerechnet.
Mal ganz neugierig frag, was hat denn Dein Verlobter? Er kann sich ja laut Deinen Schilderungen zumindest zum Kinderschutzbund und zurück bewegen ....
Grüße
« Letzte Änderung: 12. Juli 2007, 13:34:14 von nichtaufgeber » Gespeichert

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
oldie
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.527


Bonnie 2


« Antwort #8 am: 12. Juli 2007, 13:38:50 »

Hi Sandra,

naja, ganz so schwarz sehe ich es nicht, mir einem guten Anwalt sollte da was möglich sein.
Erst mal, Dein LG ist krank = nicht arbeitsfähig. Damit sollte er wohl auch nicht die Betreuung eines Kleinkindes übernehmen können. Oder ist das keine Arbeit, keine Verantwortung - da muss man doch jederzeit voll einsatzfähig sein (das Kind ist 10 Monate) ? Kommt natürlich auf das Krankheitsbild an, aber mir fallen nicht allzu viele ein, die das rechtfertigen könnten.
Da Dein LG also krank ist kannst Du, musst Du die Betreuung des Kindes übernehmen. Das ist meine Interpretation.
Mein Ansatz ist also, das Du die Betreuung übernimmst. Damit ist Dein LG ein Mangelfall, er schuldet sogar Dir Betreuungsunterhalt, was wohl die Haushaltsersparnis über den Haufen wirft. Und somit kann über eine Abänderungsklage die Unterhaltszahlung angepasst werden.
Und wie Eskima sagte, prüf das mal mit ALGII. Kann nur von Vorteil sein.

@nichtaufgeber
Zitat
Nur mal angemerkt, wo gibt es ein einklagbares Recht, dass man auch mit einem Kleinkind nicht arbeiten gehen darf? Zumindest teilzeit?
warum so aggressiv einseitig? Sehe es doch mal andersrum. Auch seine Ex hat Verantwortung wahrzunehmen. Und die beiden hier haben auch nicht viel - ich sehe jedenfalls keine 50 Euro.

Gruss oldie
_________________________________________________
Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt
« Letzte Änderung: 05. September 2007, 14:16:22 von midnightwish » Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
nichtaufgeber
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 714


Vater von 3 Kiddies


« Antwort #9 am: 12. Juli 2007, 13:50:07 »

... wieder etwas ruhiger geworden - oldie, ich sehe den Titel dieses Forums als absolutes Ziel, als das Wichtigste überhaupt. "VATERSEIN"
und wenn wegen ein paar Euro hin oder her nach Klage geschrien wird, weil die Exe spinnt, um dem eigenen Kind weniger bezahlen zu müssen, dann flipp ich aus!
So wurde es geschildert - sorry - alles andere ist Spekulation und Unterstellung.
Grüße
Gespeichert

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Alessia3108
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 26


« Antwort #10 am: 12. Juli 2007, 14:07:24 »

Hallo!
....Zitat: "...was sie ständig treibt und auf grund dieser situation hatten wir einfach überlegt den unterhalt eben nach der neuen tabelle anzupassen...."
Meine Meinung dazu sagte ich schon. (Bullshit!)
Du meinst, wenn er wieder gesund und arbeitslos ist? Dann trifft ihn die gesteigerte Unterhaltspflicht (bei geschuldetem KU) und er sollte gleich mal anfangen Bewerbungen zu schreiben, sonst wird ihm evtl. ein fiktives Einkommen zugerechnet.
Mal ganz neugierig frag, was hat denn Dein Verlobter? Er kann sich ja laut Deinen Schilderungen zumindest zum Kinderschutzbund und zurück bewegen ....
Grüße

Jetzt muss ich mir nochmal luft ablassen und zwar ist ja alles schön und gut, wenn man immer zu hören bekommt "zum wohle des kindes etc." und was ist mit uns? haben wir nicht den anspruch ein normales leben führen zu dürfen?Huch Ständig dreht sich immer alles nur ums seine Ex und das Kind... Halloooooooo...wir haben schließlich auch ein Kind was genauso geld kostet wie jedes andere auch von daher finde ich es ziemlich **tsts - ID 35** dass immer die ex in schutz genommen wird...das ist jetzt nicht persönlich gegen dich gerichtet, aber allgemein läuft es doch immer so ab und das nervt schon ziemlich!! Man hat ja viel geduld und macht so manche spielchen mit die die ex verlangt aber irgendwann ist halt auch mal schluss!!! Wir lassen uns doch nicht unser leben und unsere familie kaputt machen durch eine frau die schlichtweg was an der klatsche hat!! selbst vom kinderschutzbund hat neulich die psychologin mit mir telefoniert und mitgeteilt, dass diese frau nie aufhören wird etwas gegen uns zu suchen bzw. gegen uns zu kämpfen, wieso auch immer. sie meinte nur, dass es wohl darauf hinauslaufen wird, dass wir früher oder später noch um das sorgerecht kämpfen müssen, weil sie einfach nicht kapiert, dass ihr das kind nicht alleine gehört!! sie akzeptiert mich nicht als neue partnerin an der seite ihres ex deswegen will sie auch das kind ihm nicht zu seinen ihm zustehenden umgangskontakt geben. ist das denn alles fair?Huch und dann wird mir vorgeworfen, dass es bullshit ist, wenn man eben zurückschießt und sie beim unterhalt treffen will?? die frau will nur geld, das hat sie oft genug gesagt, dass sie uns finanziell ruinieren will und das lasse ICH nicht zu!! Boaaaah das musste jetzt einfach raus, denn irgendwann staut sich einfach alles bei mir!! sorry wenn ich jemanden persönlich angegegriffen habe, war nicht meine absicht!

ja leider gottes wird mein verlobter wohl arbeitslos nach seiner genesung. er bekommt noch bis oktober krankengeld, wir haben schon alles mögliche über die krankenkasse und das rentenamt in die wege geleitet, ebenso mit seinem seitherigen arbeitgeber gesprochen. leider kann er seine seitherige tätigkeit nicht in vollem umfang mehr ausüben, da er nicht mehr stehen kann. sein arbeitgeber kommt ihm nicht entgegen und möchte nach der genesung sein beschäftigungsverhältnis auflösen.

du möchtest wissen was mein verlobter hat? das sage ich dir gerne. Er ist in erster linie schwerbehindert. sein rechtes bein ist  von geburt an stark verkürzt, so dass er eine Orthese (keine prothese) tragen muss um überhaupt laufen zu können. auf grund der ständigen belastung auf das linke bein, hat sich dort eine schwere arthrose im fuß gebildet, so dass er gar nicht mehr laufen konnte. er wurde operiert man versteifte ihm das äußere sprunggelenk. man nennt dies wohl trippelarthrodese. das ende vom lied ist, dass es nach der OP nicht besser wurde, er seitdem krankt ist, schlecht laufen kann - nur kurze strecken- und somit seine arbeit nicht mehr ausüben kann. zumindest nicht vollständig. er ist gelernter qualitätsfachmann , arbeitet diesbezüglich in der messtechnik und muss dort viel stehen und schwere alu- und gussteile tragen. das geht alles nicht mehr :-( sicherlich hatten wir uns nach der OP auch ein besseres ergebnis gewünscht, aber dem war leider nicht so :-( jetzt versucht er eben eine umschulung zu bekommen unter berücksichtigung seiner schwerbehinderung oder eben einen anderen arbeitsplatz. demnach möchte ich noch hinzufügen, dass wir schon lange dabei sind und bewerbungen schreiben. wir sind keine schlafmützen und warten ab was kommt...im gegenteil!!

meine frage noch, wieso sollten wir zu ALG II gehen? noch ist er ja nicht abeitslos und wenn es soweit ist, ist es doch dann so, dass er erstmal 1 jahr arbeitslosengeld bekommt oder nicht? Und wie gesagt, ich selbst fange sowieso im november wieder an zu arbeiten und unsere tochter kommt in eine tagesstätte.

gruss
sandra
Gespeichert

Herzliche Grüsse
Sandra
eskima
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2.752



« Antwort #11 am: 12. Juli 2007, 14:19:10 »

Hallo Alessia,

ALG II kann man auch beantragen, wenn das Einkommen insgesamt unter dem lebensnotwendigen Mindestbedarf liegt und so rein überschlagsweise kann ich mir vorstellen, dass ihr drunter liegt. Lasst das doch einfach mal prüfen. Soweit ich informiert bin, wird Elterngeld nicht mitgerechnet beim ALG II.

Es waren schon einige Väter, die aufgrund von Unterhaltslasten ALG II beantragen mussten, obwohl sie arbeiten gehen und besonders verbreitet ist dieses Phänomen in Zweitfamilien.

Guckst du auch hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-9312.html

LG

eskima
Gespeichert

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
nichtaufgeber
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 714


Vater von 3 Kiddies


« Antwort #12 am: 12. Juli 2007, 14:36:29 »

Hey Sandra!
Mein Rat, macht euch nicht zum Spielball der Ex. Versucht euer Leben auf gesicherte, eigene Beine zu stellen. Weiss ich, sagt sich einfach!
Habt ihr schon über eine Umschulung nachgedacht? Also Berufssparte, die man hauptsächlich sitzend verbringen kann ...
Grüße
Gespeichert

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Alessia3108
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 26


« Antwort #13 am: 12. Juli 2007, 14:41:59 »

Hi,

ja, es ist sicherlich nicht ganz so einfach, aber wir versuchen es...nur manchmal macht es einen einfach fertig, wenn man nicht mehr weiter weiss und sich die probleme immer mehr und mehr häufen anstatt weniger zu werden.  Man stellt sich immer die Frage welche Entscheidung die richtige ist. wir wollen ja auch nicht dass der kleine leidet, aber wenn die mutter sich immer querstellt ist es nicht einfach.

ja klar haben wir über eine umschulung nachgedacht, wir haben bereits alles beantragt, d.h. eine umschulung, oder eine weiterbildung auf seinem fachgebiet oder eventuell auch erstmal eine längere ReHa um ihn vielleicht wieder fit zu bekommen. Jedoch teilte uns diese woche der arzt mit, dass er vielleicht nochmals operiert werden muss und man dann das komplette fußgelenk versteift, aber das will mein LG nicht, denn dann fällt ihm das laufen ja noch schwerer und den gedanken, dass er mal vielleicht in einem rolli sitzen muss, schieben wir noch ganz weit weg.


gruß
sandra
Gespeichert

Herzliche Grüsse
Sandra
lupina
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 255



« Antwort #14 am: 12. Juli 2007, 14:46:45 »

danke nichtaufgeber ,mich wundert auch dass das thema umschulung  bzw weiterbildung nochnicht zu sprache kam.

es gibt doch auch im qualitätswesen genug möglichkeiten eine sitzene tätigkeit auszuüben.
das ist kein angriff allessia ,nur eine frage.und soeinfach auf grund von krankheit kündigen ,erkündigkeit euch mal beim anwalt,bzw er ist nicht zufällig in der gerkschaft . fragt beim betriebsrat (falls vorhanden) nach.

nur eins ist klar ,ihr müßt tätig werden.
zahlen muß er ,seit froh das er "nur KU" zahlen muß ,viele männer mussen trotz neuer familie noch EU zahlen ,obwohl die kinder sogar bei ihm leben nech ulli

werdet aktiv.ich weiß ja nicht was du gelernt has tund ob du die möglichkeit hast zum beispel im EZU auf 400 euro basis zu arbeiten damit es euch besser geht.

die vernatwortung für eure neue familie liegt ja nun nichtnr bei deinem lg.und weso muß immer die frau den EZU nehmen,.laß deinen lg in EZU gehen ,dann ist er erstmal vor der kündigung geschützt (ausser zeitvertrag).du kannst geld verdienen.
wo ein wille ist auch ein weg meine meinung.
Gespeichert

lg lupina

[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
paulina
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 420



« Antwort #15 am: 12. Juli 2007, 14:56:23 »

Mhm..ich schieße mal quer.
Selbst beim Bezug von AlgII bleibt es immer noch einem selbst überlassen, wer die Elternzeit nimmt!
Ist Euer Kind beim Unterhalt schonmal mitberücksichtigt worden?


lg, paulina
Gespeichert

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr
papi74
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.419



« Antwort #16 am: 12. Juli 2007, 15:05:11 »

Hallo

Zitat
ehhh papi, für eine Herabsetzung des Selbstbehalts braucht man doch nicht klagen, oder? nur mal anmerk - géht einfacher ... einfach akzeptieren ...
Grüße

meinte KU...Tschuldigung

mfg

papi74
Gespeichert

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Alessia3108
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 26


« Antwort #17 am: 12. Juli 2007, 15:30:07 »

@ lupina

ja sicherlich gibts im qualitätswesen auch genügend möglichkeiten im sitzen zu arbeiten, das ist ja auch nicht das problem. das problem ist einfach der arbeitgeber, der ihn anderweitig nicht beschäftigen möchte. die firma ist in keinem verbund oder ähnlichem, d.h. es gibt weder betriebsrat noch personalrat, da wir jedoch in der gewerkschaft sind haben wir auch schon alles mögliche veranlasst. wir haben uns jetzt mit dem integrationsamt in verbindung gesetzt welches für schwerbehinderte zuständig ist und mit deren hilfe versuchen wir den arbeitgeber doch irgendwie umzustimmen und hoffen dass sie ihm doch die möglichkeit geben eine anderweitige sitzende tätigkeit dort zu übernehmen. jedoch stehen die chancen nicht gut. der arbeitgeber hat auch einer wiedereingliederung stundenweise nicht zugestimmt. so wie es ausschaut kommen wir nicht drum herum und müssen vors arbeitsgericht.

das mit einem 400 Euro job ist mir durchaus auch bewusst, habe mich da auch vor längerer Zeit beworben, nur sind bei den beiden stellen noch keine entscheidungen getroffen worden. ich müsste ich da noch gedulden. aber trotzdem geht die suche natürlich weiter. jedoch wenn ich im november wieder in vollzeit anfange zu arbeiten stellt mich vorher wahrscheinlich auch keiner mehr ein für 400 euro.

das mit dem EZU tauschen hatten wir anfangs auch mal überlegt, da jedoch meine tochter 2006 geboren ist, greift noch das alte recht, d.h. wenn mein LG ab november in den EZU gehen würde, würde er nur 300,00 Euro bekommen, was natürlich auch nicht wirklich viel ist. Er möchte sofern es  möglich ist schon vorher wieder arbeiten bzw. eine umschulung/weiterbildung durchsetzen. Und da wir für die kleine einen Tagesstättenplatz haben, wäre ein weiteres Jahr EZU vergeudete Zeit im Bezug auf unsere finanzielle/berufliche Situation.

gruss
sandra
Gespeichert

Herzliche Grüsse
Sandra
oldie
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.527


Bonnie 2


« Antwort #18 am: 12. Juli 2007, 16:14:24 »

Also sandra,

was den KU betrifft sehe ich nur 2 Möglichkeiten:
1. sich mit der KM einigen (was nach Deiner Schilderung äußerst schwierig ist)
2. Abänderungsklage
Das JA wird hier ausschließlich die Interessen des Kindes wahrnehmen und Euch keinen Schritt angegen kommen - das dürfen die auch glaube ich nicht ohne KM.
Was den Umgang angeht: offensichtlich will die KM den Umgang des Kindes mit dem KV verhindern/vermeiden. Da bleibt Deinem LG nur die Möglichkeit über das JA , und wenn es schlimm wird über ein Gericht ,zu seinem Recht und dem des Kindes auf Umgang miteinander zu ermöglichen bzw erzwingen. Aber das alles ist Nerven aufreibend, meisst langwierig usw usf und mitunter erfolglos. Deswegen stimmen mir hier wohl die meisten zu, dass der beste Weg über eine Kompromisslösung mit der KM ist. Versucht also alles, um eine Möglichkeit zu finden, doch noch ins Gespräch zu kommen. Ihr müßt vielleicht Abstriche hinnehmen, aber der Lohn ist vielleicht ein erfolgreicher Umgang zw Sohn und Vater, und vielleicht noch mehr.

Gruss oldie
_________________________________________________
Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt
« Letzte Änderung: 05. September 2007, 14:16:42 von midnightwish » Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Alessia3108
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 26


« Antwort #19 am: 12. Juli 2007, 16:35:01 »

Hallo oldie,

wie du bereits sagtest gestaltet sich das miteinanderauskommen mit der KM äußerst schwierig. Und leider läuft das ganze bei uns bereits schon über 1 Jahr über das Gericht. Die KM selbst hatte damals klage eingereicht. Sie brachte den Stein ins Rollen und jetzt hat eben das Gericht so entschieden gehabt, dass dem KV ein Umgangsrecht zustehen würde. Jedoch machte sie sowas von Theater, rückte den Kleinen nicht raus etc. dass das Gericht eben entschied man sollte mal einen begleiteten Umgang beim Kinderschutzbund wahrnehmen, um der KM auch etwas die Angst zu nehmen, was auch immer. Diese Umgangskontakte fanden nun auch statt und während 6 Terminen beim Kinderschutzbund hat uns die KM 2 Mal angezeigt wegen Nichtigkeiten,  sie bekam wohl mit der Angst zu tun, dass es nun bald soweit sein würde, dass wir das Kind auch mit zu uns bekommen würden. Ich finde es nur absolut heftig, dass sogar die Psychologin uns erklärte, dass die KM "nicht alle Tassen im Schrank hat", aber trotzdem wird alles unternommen, damit die KM milde gestimmt wird...das kanns irgendwo nicht sein, jedoch wiederum wie oben von mir mal geschrieben hieß es dann, dass wir wohl früher oder später um das Sorgerecht kämpfen müssten, da die KM sonst nie aufhören wird uns das Leben schwer zu machen. Kanns das sein??? Wieso schaut da das JA zu und unternimmt nix? Muss immer erst was passieren?
Was auf jeden Fall Fakt ist, ist, dass es unmöglich ist mit dieser Frau auf irgendeiner Art und Weise zu kommunizieren. Das hat seither jeder Beteiligte gemerkt (auch die Behörden). Sie hat halt ihre eigenen Ansichten und ihre ganz eigene Interpretation von Recht und Unrecht. Nur ein Beispiel, sie will meinem LG den Jungen nicht geben, da er ihn nicht richtig wickeln würde. Davon mal abgesehen wird der kleine bald 4....und er trägt immer noch pampers....
naja wie auch immer....es ist keine einfache Situation, wenn man das gefühl hat auch rechtlich nicht gehört zu werden...

Grüssle
sandra
_________________________________________________
Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt
« Letzte Änderung: 05. September 2007, 14:15:59 von midnightwish » Gespeichert

Herzliche Grüsse
Sandra
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #20 am: 12. Juli 2007, 17:02:44 »

Moin,

ich lese nur in gerigem Maße die Notwendigkeit der KU-Abänderung heraus. Vielmehr habe ich den Eindruck, dass du der Ex jetzt endlich auch mal einen beipulen willst. Du ergießt dich in den Ausführungen, was die Ex deinem LG alles angetan hat. Und nun siehst du die Chance im Bezug von Krankengeld, der Ex mal so richtig einen Scheitel mit der Geldkeule zu ziehen.

DAS ist das Thema, an dem DU arbeiten musst.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Alessia3108
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 26


« Antwort #21 am: 12. Juli 2007, 17:42:33 »

hi,

ich will der ex überhaupt nicht eins reindrücken oder ähnliches... in erster linie ging es mir ganz einfach um unsere finanzielle situation. das hatte ich ganz oben aber auch geschrieben!!! mein LG bekommt krankengeld und ich erziehungsgeld. Uns ging es anfangs nur darum, wie sich das ganze aufgrund der neuen düsseldorfer tabelle auf uns auswirken wird. Natürlich bin ich und auch mein LG stinkig auf die ex, weil sie uns das leben zur hölle macht, nur ist es nicht wirklich einfach, das alles hier zum ausdruck zu bringen, deswegen habe ich meine aussagen teilweise auch sehr beschränkt. Und übrigens, mein LG bekommt schon seit 13 Monaten Krankengeld. Wenn ihr einen Scheitel hätte ziehen wollen, hätte ich das schon früher getan!!!!
Gespeichert

Herzliche Grüsse
Sandra
nichtaufgeber
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 714


Vater von 3 Kiddies


« Antwort #22 am: 13. Juli 2007, 08:13:19 »

Hallo - moin!
nun Alessia, Du musst Dich uns gegenüber hier nicht rechtfertigen, Du hattest Dein Anliegen hier reingestellt, bist mit einer Intention gekommen, hattest die Vorstellung mit Deiner Idee willst Du jetzt von uns Beistand. Da bist Du halt nunmal in Deinen Augen enttäuscht worden. Die Mehrheit der hier aufgezeigten Meinungen geht nicht mit Dir konform. Mehr iss net rauszuholen - Du kannst jetzt nicht andere Meinungen erzwingen, indem Du jetzt beginnst die Geschichte zu ändern, etc. Du hast einen Standpunkt, wenn Du der Überzeugung bist, es ist der Richtige, dann mach es - aber z.B. ich habe halt eine andere Meinung. Viel Glück
Grüße *nichtaufgeber*
Gespeichert

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Alessia3108
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 26


« Antwort #23 am: 13. Juli 2007, 14:40:55 »

Hallo,

doch leider bekommt man hier das Gefühl sich rechtfertigen zu müssen. Ich hatte Hilfe benötigt bzw. Ratschläge und was ich bekam waren Vorwürfe und Vorhaltungen. Das ist auch nicht unbedingt der richtige Weg. Ich denke halt auch der Ton macht die Musik. Das hat mich hier schon sehr enttäuscht muss ich sagen. Zumal ich auch das Gefühl bekam, dass meine Nachrichten nicht richtig gelesen wurden und dann wurden mir Sachen vorgeworfen, die sich nach gründlichem Lesen meiner Nachrichten sicherlich geklärt hätten. Schade eigentlich! Jeder hat seine Meinung, das ist richtigu nd dass man nicht immer einer Meinung sein kann ist auch richtig. Nur gings mir in erster Linie nur um eine eventuelle Unterhaltsabänderung und das Ende vom Lied war, dass ich mich hier total wegen anderen Dingen offenbaren musste. Naja wie auch immer, schade eigentlich, denn in anderen Dingen habe ich hier schon häufiger Hilfe gefunden ohne Vorhaltungen zu bekommen. Trotzdem danke.

Grüssle
Sandra
Gespeichert

Herzliche Grüsse
Sandra
eskima
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2.752



« Antwort #24 am: 13. Juli 2007, 15:03:12 »

Hallo Alessia,

Naja wie auch immer, schade eigentlich, denn in anderen Dingen habe ich hier schon häufiger Hilfe gefunden ohne Vorhaltungen zu bekommen. Trotzdem danke.

Schade nur, dass du auf meine posts nicht eingegangen bist. Ich kann mich nicht entsinnen, dir Vorwürfe gemacht zu haben, das waren von meiner Seite aus ernstgemeinte konstruktive Vorschläge. Aber jeder schaut dahin, wo es ihm gefällt...

Gruß

eskima
« Letzte Änderung: 13. Juli 2007, 15:09:05 von eskima » Gespeichert

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
Seiten: [1] 2   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: Unterhaltsabänderung? Brauche eure Hilfe!!
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team