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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 20:50:33 *
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Autor Thema: Unterhaltsabänderung? Brauche eure Hilfe!!  (Gelesen 2054 mal)
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.381



« Antwort #25 am: 13. Juli 2007, 15:14:28 »

Moin Alessia,

in einem Online-Forum wird jeder nur nach dem beurteilt, was er schreibt; das liegt in der Natur der Sache. Wenn man kompetente Ratschläge bekommen will, muss man eben auch die Hosen runterlassen und sagen, was Sache ist - das ist in der Anonymität von vatersein.de ja auch kein Problem.

Eine Info wie "13 Monate Krankenstand" wirft zwangsläufig die Frage nach dem Grund für die lange Krankheit auf - hier ist nur zu oft die Rede von Menschen, die sich über Krankheit vor Erwerbsarbeit drücken. Wenn das im Fall Deines Verlobten nicht der Fall ist, wäre es sinnvoll gewesen, zur Vermeidung von Missverständnissen gleich ein paar entsprechende Infos mitzuliefern. Bitte nicht vergessen: Hier gibt es hunderte (wenn nicht tausende) von Vätern, die am Selbstbehalt herumknapsen und sich trotzdem für jede Stunde mit ihren Kindern ein Bein ausreissen würden. Die interessiert dann durchaus, welche Krankheit einen Vater an der Kinderbetreuung hindern soll.

Also: Einfach die relevanten Infos gleich einstellen ist allemal besser als sich unverstanden zu fühlen und beleidigt zu sein. Denn auch und gerade hier gilt: Der Sinn einer Botschaft entsteht beim Empfänger...

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Alessia3108
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 26


« Antwort #26 am: 13. Juli 2007, 22:59:56 »

@eskima

sorry, ich wollte hier nicht alle über einen kamm scheren...tut mir leid wenn du das so aufgefasst hast. war vielleicht blöde von mir ausgedrückt.

@ brille 07

sicherlich verstehe ich deine Argumente, aber es ging mir doch in erster Linie gar nicht um die Kinderbetreuung meines LG gegenüber seines Sohnes. Es ging mir doch nur darum ob sich eine Abänderung des Unterhaltes nach der neuen Düsseldorfer Tabelle lohnen würde oder nicht. Leider ist die ganze Geschichte aus den Bahnen geglitten und letzten Endes ging es hier nicht mehr um den Unterhalt. Zumal ich nochmals erwähnen muss dass mein LG sich doch nicht weigert an der Kinderbetreuung und dass auch dies mal überhaupt nichts mit der Krankheit und seiner Schwerbehinderung zu tun hat. Die Kinderbetreuung klappt nur nicht weil seine Ex-Freundin das schlichtweg nicht will und man auch nach zig Terminen übers Gericht nicht in der Lage ist eine vernünftige Lösung zu finden.

Ich dachte im vorfeld einfach dass die Angaben, welche ich in meiner ersten Nachricht schrieb reichen würden, aber gut, wieder was dazu gelernt. Nächstes Mal werde ich sicherlich erst Mal einen Roman schreiben, nur ist es für mich dann fraglich ob sich jemand hier dann die Mühe macht und es durchliest...aber ich gelobe Besserung :-)

P.S. ich war/bin übrigens nicht beleidigt...war nur etwas enttäuscht, aber nach längerem Überlegen hattet ihr ja nicht ganz Unrecht.

Grüssle
Sandra
Gespeichert

Herzliche Grüsse
Sandra
babsi
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 22


« Antwort #27 am: 28. Juli 2007, 10:06:13 »

Hallo,
ich verstehe Dich, wenn Du der Ex eins auswischen willst. Obwohl ich es nicht so bezeichen will, dann Du willst ihr ja nur zeigen, dass sie so nicht weitermachen kann. Leider begreifen die meisten es nur wenn es ums Geld geht.
Ich mache den Terror von der Ex meines Mannes schon fast 10 Jahre mit . Immer wenn sie einen neuen Lover hatte ging es besser.
Nur ein paar Hinweise.
Wenn man ein Formular nicht versteht , nicht darauf vertrauen was die Ämter sagen (besonders Frauen). So hat mein Mann sich einen Unterhaltstitel eingefangen.
Ihr seit nicht verheiratet. Versucht es zu bleiben, denn wenn ihr verheiratet seid und Du mehr wie den Mann verdienst, bist Du ihm unterhaltspflichtig. Dein Gehalt wird also für die Berechnung des Kindesunterhaltes gerücksichtigt.
Habe ich gerade hinter mir

viel Glück
Gespeichert
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