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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 20:45:49 *
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Autor Thema: Aufhebung Entscheid durch Vorschusskasse  (Gelesen 622 mal)
riviera
Gast
« am: 09. Juli 2007, 13:00:21 »

Hi zusammen,

noch ne Frage zum folgendem Sachverhalt:

Die Vorschusskasse hat in 2004 ein Schreiben an meinen Mann geschickt, dass mit dem Ende des Anspruchs auf Vorschuss seitens der Kasse keine Forderung bestehen.

Das kam zustande, weil ich damals nen Haufen Unterlagen hinschickte, welche laut Vorschusskasse einer Zahlung von indirektem Unterhalt gleicht.

Nun wollen die erneut prüfen, ob es doch eine Leistungsfähigkeit gegeben hat. Er war arbeitslos zu der Zeit und die haben alle Unterlagen bekommen-es wurde sogar ein Betrag der gepfändet wurde zurückerstattet.

Kann es sein, dass die nachdem die ja geschrieben haben, dass keine Forderung besteht nun doch Geld haben wollen?

Gruß riviera
Gespeichert
RomyH
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.006


« Antwort #1 am: 11. Juli 2007, 08:02:48 »

Hallo riviera,

ich kann mir vorstellen dass der SB gewechselt hat und alles "ganz anders" sieht. An eurer Stelle würde ich einen netten Brief schreiben mit der Bitte um Hintergrundwissen.

LG Romy
Gespeichert
nichtaufgeber
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 714


Vater von 3 Kiddies


« Antwort #2 am: 11. Juli 2007, 08:09:40 »

Moin!
Also ganz klare Definition - falls es sich damals um einen Bescheid handelte, kurzer Brief/ Fax zurück mit Verweis auf den Bescheid.
Falls aber dies damals nur ein vorläufiger Abschluss war - geht aus dem Schreiben i.d.R. hervor, erstmal genaue Informationen verlangen - und die Regel: Mündlich ist Silber, schriftlich ist Gold ...

Grüße
Gespeichert

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
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