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Autor Thema: Volljährigen-Unterhalt ab 21  (Gelesen 6716 mal)
Aniram
Gast
« Antwort #50 am: 18. August 2007, 17:19:59 »

Hallo oldie !

Wenn Deine Ex diesen Brief wie von Sky vorformuliert bekommt,
kriegst Du bestimmt eine vernünftige Antwort.

Der klingt ziemlich beeindruckend.

Du bist echt die Größte auf dem Gebiet Sky !!!

LG Marina
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Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt
« Letzte Änderung: 05. September 2007, 13:38:00 von midnightwish » Gespeichert
oldie
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Beiträge: 4.525


Bonnie 2


« Antwort #51 am: 18. August 2007, 17:49:33 »

Wirklich sky, beeindruckent - Danke.

Diesen Schriebs wegen Konto oder sogar UH-Vereinbarung mache ich doch nicht wegen mir, sondern um ihm einen finanz. Rückhalt (Garantie) zu geben. Er ist da sehr unsicher. Die UH-Vereinbarung ist befristet bis Ende Schuljahr 2007/2008 (max 31.07.2008) und die Formulierung ist -> Du hast eine pn. Und sie tut mir nicht weh.

Tschau oldie
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Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt

« Letzte Änderung: 05. September 2007, 13:38:22 von midnightwish » Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
sky
Gehört zum Inventar
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Beiträge: 1.828



« Antwort #52 am: 18. August 2007, 19:00:00 »

Hi,

nach dem Lesen der PN  und so wie es formuliert ist, leuchtet mir das ja auch schon ein wenig mehr ein. Vielleicht hab' ich aber auch ab und zu ganz einfach Verständnisprobleme.

Nur noch mal zur Klarstellung, auch wenn es dem ein oder anderen schon zum Hals raushängt: Auf diese Unterhaltsvereinbarung muss sich Sohn nicht einlassen. Er hat mit dieser Vereinbarung keine Vollstreckungsmöglichkeit. Ich hoffe natürlich, dass sich zwischen Euch ein vertrauensvolles Verhältnis entwickelt und Ihr das hinbekommt, ohne Gericht. Es kann natürlich sein, dass Dein Sohn sich bereits in einem Konflikt befindet bzw. hineingerät. Es sieht ja so aus, als ob es wenigstens Unstimmigkeiten mit der Mutter gibt. Dann wirde es schwierig für ihn, denn es ist nie einfach den eigenen Vater oder/und die Mutter zur Auskunft aufzufordern oder gar zu verklagen. Das aber nur am Rande.

Was ich mich die ganze Zeit schon frage: Warum wurde eigentlich nicht schon viel früher, nämlich mit Eintritt der Volljährigkeit, Auskunft von der Mutter verlangt? Brauchst ja nicht beantworten, ist ja Deine Sache und geht mich nichts an.

@Marina

Danke, das ist keine Garantie für eine vernünftige Auskunft. Du glaubst ja gar nicht, was da manchmal so geantwortet wird .

Grüsse
sky
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
oldie
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.525


Bonnie 2


« Antwort #53 am: 18. August 2007, 19:33:48 »

jepp, dass er nicht braucht ist mir klar, soll ein Angebot sein. Und Stress mit KM hat er schon. Gibt ihm nicht einen Cent.
Als er 18 wurde haben die KM und ich uns geeinigt, alles beim alten zu belassen also ich nach BT, anteiliges KG lt Tabelle usw. Mir war es Recht: keinen Stress mit der Frau und das Geld vom Sinne her gut angelegt. Er hat eingewilligt und wollte, dass ich weiter aufs Konto der KM zahle. Tja, und nun sind die Probleme da.
Was solls, wer erwachsen werden will sollte frühzeitig anfangen aus Fehlern zu lernen und bei wichtigen Dingen beachten, dass Vertrauen nicht alles ist. Menschen ändern sich halt, so oder so.

Nochmals Danke - Tschau oldie

Edit: Das nicht darauf gepfändet werden kann ist auch klar. Aber er könnte klagen. Ist ja ein Vertrag.
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« Letzte Änderung: 05. September 2007, 13:42:01 von midnightwish » Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
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