Hi,
nach dem Lesen der PN und so wie es formuliert ist, leuchtet mir das ja auch schon ein wenig mehr ein. Vielleicht hab' ich aber auch ab und zu ganz einfach Verständnisprobleme.
Nur noch mal zur Klarstellung, auch wenn es dem ein oder anderen schon zum Hals raushängt: Auf diese Unterhaltsvereinbarung muss sich Sohn nicht einlassen. Er hat mit dieser Vereinbarung keine Vollstreckungsmöglichkeit. Ich hoffe natürlich, dass sich zwischen Euch ein vertrauensvolles Verhältnis entwickelt und Ihr das hinbekommt, ohne Gericht. Es kann natürlich sein, dass Dein Sohn sich bereits in einem Konflikt befindet bzw. hineingerät. Es sieht ja so aus, als ob es wenigstens Unstimmigkeiten mit der Mutter gibt. Dann wirde es schwierig für ihn, denn es ist nie einfach den eigenen Vater oder/und die Mutter zur Auskunft aufzufordern oder gar zu verklagen. Das aber nur am Rande.
Was ich mich die ganze Zeit schon frage: Warum wurde eigentlich nicht schon viel früher, nämlich mit Eintritt der Volljährigkeit, Auskunft von der Mutter verlangt? Brauchst ja nicht beantworten, ist ja Deine Sache und geht mich nichts an.
@Marina
Danke, das ist keine Garantie für eine vernünftige Auskunft. Du glaubst ja gar nicht, was da manchmal so geantwortet wird

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Grüsse
sky