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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: Unterhalt
Seiten: [1]   Nach unten
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Autor Thema: Unterhalt  (Gelesen 1525 mal)
spitzbub
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« am: 29. Juni 2007, 18:01:56 »

Hallo Leute
hab da mal eine Frage.
Mein Sohn ist 17 Jahre, wird im Oktober 18 Jahre.

Muss ich das Geld der Mutter überweisen, (ich weis sie ist ihm Naturuntehaltsplichtig) oder kann ich es dem Jungen direkt auf sein Girokonnto überweisen. So wie ich die kenne wird der Junge von dem Geld nichts bekommen.
Oder kann ich Schwierigkeiten mit dem Jugendamt bekommen wenn ich das so mache. Wie ist denn da die Rechtslage
Wäre toll wenn ich von euch eine Info bekäme

Gruss Andi
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Taccina
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.813



« Antwort #1 am: 29. Juni 2007, 18:10:39 »

Hallo,

wie die rechtslage ist, kann ich Dir nicht sagen.
Aber zu bedenken ist, das die Mutter ja auch zB Wasserkosten, Heizkosten, Miete, Lebensmittel, Kleidung usw bezahlen muss... Und das macht sie nun zum Teil auch von dem Unterhalt... deshalb wird es wohl normal sein, das das Geld auf das Konto der Mutter weiter gezahlt wird.

Es sei denn das Kind bezahlt die Muuter fpür Kost und Logie

Liebe Grüße Taccina


Gespeichert

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
82Marco
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.766



« Antwort #2 am: 29. Juni 2007, 18:16:11 »

Servus spitzbub!
Da Dein Sohn mit 18 volljährig wird, wird er entscheiden (dürfen), wohin das Geld soll
Gespeichert

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
haddock
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 837


« Antwort #3 am: 29. Juni 2007, 18:47:56 »

Hallo,

hinzuzufügen wäre noch: lass es dir von deinem Sohn schriftlich geben, wohin überwiesen werden soll.

Übrigens hast du einen Anspruch darauf, dass Sohnemann seine Unterhaltsberechtigung darlegt D.H. er muß Studien/Schulbescheinigungen vorlegen.
Außerdem ist die KM mit Volljährigkeit des Sohnes auch Barunterhaltspflichtig, und muss ihm gegenüber - genau wie du - ihre Einkünfte offenlegen. Ob sie ihre Pflicht in Form von Naturalien leistet oder bar ist Sache zwischen den Beiden - aber ihre Einkünfte sind schon wichtig für die Höhe deines Anteils.

Suche mal nach den Begriff "Volljährigenunterhalt" - da wirst viele erfahren können  - so simpel, wie du es dir offenbar vorstellst ist es nicht.

Gruß
Haddock
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Aniram
Gast
« Antwort #4 am: 29. Juni 2007, 22:33:34 »

Hallo Taccina !

Zitat
Aber zu bedenken ist, das die Mutter ja auch zB Wasserkosten, Heizkosten, Miete, Lebensmittel, Kleidung usw bezahlen muss... Und das macht sie nun zum Teil auch von dem Unterhalt... 

Das kann sie ihm aber nur mit dem Barunterhalt zu dem sie ihm
gegenüber ab Volljährigkeit verpflichtet ist, verrechnen.

Die weitere Überweisung auf ihr Konto würde diese Verpflichtung
unterlaufen. Sie bekäme weiter den Unterhalt des KV und ihre (Ver-
pflichtung) geht unter oder seh ich hier was falsch ?

Meiner Ansicht nach gibt es nur eine korrekte Vorgangsweise. Der
Sohn erhält auf ein Konto den Anteil, der ihm vom jeweiligen Eltern-
teil zusteht und überweist den Betrag auf den er sich mit der Mutter
geeinigt hat, auf ihr Konto retour.

Allzuviel sollte das nicht sein was sie von ihrem Sohn verlangt. Es
ist ok, wenn Sohn merkt, das Wäsche waschen, bügeln, Essen
Gas/Strom und wohnen Geld kostet und nicht umsonst sind.

Aber ich würde mich schämen, wenn ich meinem Kind diese Dinge
wie jeden x-beliebigen Fremden normal in Rechnung stellen würde.

Oder weniger umständlich könnte sie ihm auch nur den vereinbarten
Differenzbetrag so es zu dem kommt, überweisen - auch das wäre
eine Möglichkeit.

Alles andere würde mir halbseiden vorkommen.

LG Marina
Gespeichert
Taccina
Gehört zum Inventar
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.813



« Antwort #5 am: 29. Juni 2007, 22:57:02 »

Zitat
Meiner Ansicht nach gibt es nur eine korrekte Vorgangsweise. Der
Sohn erhält auf ein Konto den Anteil, der ihm vom jeweiligen Eltern-
teil zusteht und überweist den Betrag auf den er sich mit der Mutter
geeinigt hat, auf ihr Konto retour.

Huhu Marina,

das meinte ich ja mit Kosten für Kost und Logie.

Klar, wenn Die Mutter es sich leisten kann, würde sich wohl jede (naja fast jede) schämen, dem Kind Geld abzuknöpfen dafür..

Aber mal Gesetz dem Fall, die Mutter hat keinen Job...bezieht ALGII
Sie leben in einer Bedarfsgemeinschaft..
Dann wird das Geld automatisch eh angerechnet...

Oder aber die Mutter verdient grad mal soviel das sie sich selbst über Wasser halten kann... Ist auf den Unterhalt angewiesen, weil sie "zwecks" Kind eine größere Wohnung anmieten muss, mehr heizen muss, mehr Wasserverbrauch da ist, mehr einkaufen muss....


Ich denke das sind alles Dinge die man berücksichtigen müßte...

Liebe Grüße Tacci
Gespeichert

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Aniram
Gast
« Antwort #6 am: 29. Juni 2007, 23:18:26 »

*seufz*

Wahrscheinlich hast Du recht Taccina, nur mich würgt
es bei dem Gedanken, von meinem Kind leben zu wollen
oder vielleicht zu müssen.

Und wie gesagt... es spricht nichts, aber auch schon gar
nichts dagegen, Kind (egal ob männlich oder weiblich)
klarzumachen, dass das Leben leider nicht umsonst ist.

Nur, wenn ich nicht gerade geldgeil bis zum Anschlag
bin, würde ich lieber anderswo einsparen, als meinem
Kind den Eindruck vermitteln, ich würde auf seine Kosten
leben (wollen).

Aber manchmal geht es vielleicht nicht anders....

Mein Problem ist wahrscheinlich das, daß ich schwanke,
auf der einen Seite fast auch schon hinter jeden zweiten
Exe und/oder Mutter eine Zählmaschine zu sehen und
dem Ärger, wenn genau das wie in dem Tread von
'gittihenning', dieser unterstellt wird.

Aber das ist eine andere Geschichte.

LG Marina

Gespeichert
Taccina
Gehört zum Inventar
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.813



« Antwort #7 am: 29. Juni 2007, 23:46:38 »

Zitat
Wahrscheinlich hast Du recht Taccina, nur mich würgt
es bei dem Gedanken, von meinem Kind leben zu wollen
oder vielleicht zu müssen.

Aber leider ist es so Marina,

bei meinen Zuzahlungen die ich von der ARGE neben meinem Job noch bekomme, wird jeder Cent mit angerechnet.. (und das ist ja ned nur bei mir so)

Auch KU und Kindergeld...
 
Wir sind nun mal eine Bedarfsgemeinschaft und uns steht ne gewisse Summe an Geld zu...
Und ALLES was an Einkünften rein kommt, wird verrechnet... Eagl, für wen oder was das bestimmt ist....

Somit MUSS ich das Geld aus dem KU mit in den gemiensamen Topf werfen und auch davon meine Rechnungen zahlen...

Aber ich will hier mal ned behaupten das es meinem Sohn schlecht geht.... nö..gar ned

Ich verzichte lieber, bevor er auf was verzichten müßte (was aber auch wieder nicht heißen soll, das er ALLES bekommt was er will...nee.. da werd ich mich hüten das zu tun)

Sagen wir mal so: Es mangelt ihm an nichts...und bissel Verwöhnstaus ist auch noch dabei....

Erst mein Kind...und wenn dann nochwas übrig bleibt... dann ich!

Liebe Grüße
Taccina
Gespeichert

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eskima
Spezialgruppe
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2.752



« Antwort #8 am: 30. Juni 2007, 00:41:33 »

Moin,

wir haben aktuell die Situation. Und es sieht so aus, dass beim Volljährigenunterhalt auch die Mutter ihre Einnahmen offen legen muss. Wenn sie unter dem SB bleibt, dann wird sie auch keinen KU leisten müssen. Wenn sie drüber liegt, dann wir ihr Einkommen mit angerechnet und im Verhältnis zum Einkommen des Vaters gequotelt.

Was Mutter und Sohn im Haushalt dann vereinbaren, ist ganz allein ihre Sache. Wenn die Mutter Kost und Logie anbietet, dann wird gefragt, in welcher Höhe diese Leistung finanziell zu bewerten ist.

Fakt ist, dass es mit dem 18. Lebensjahr keine Sorge mehr gibt. Laut Gesetz sollte der junge Erwachsene in der Lage sein, seine Wäsche selbst zu waschen, sein Essen selbst zu kochen, aufzuräumen, Fenster zu putzen, usw. Er sollte schlichtweg sein Leben selbständig führen können.

Persönlich finde ich diese Regelung gar nicht schlecht. Wenn Mutter und erwachsenes Kind nun beide berufstätig oder in Ausbildung sind, dann kann doch mal der eine und mal die andere kochen, waschen, bügeln, wie in einer gleichberechtigten Wohngemeinschaft halt. Mal kauft der eine ein, mal die andere.

Krieg ich jetzt Haue question

LG eskima

edit: KU wird im Familienrecht bei volljährigen Kindern als Einkommen des Kindes gewertet, nicht als Einkommen der Mutter
« Letzte Änderung: 30. Juni 2007, 00:44:52 von eskima » Gespeichert

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
Weisnich
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Beiträge: 1.969



« Antwort #9 am: 30. Juni 2007, 04:59:59 »

Leicht Off-Topic, aber muss sein:

wie die rechtslage ist, kann ich Dir nicht sagen.
Aber zu bedenken ist, das die Mutter ja auch zB Wasserkosten, Heizkosten, Miete, Lebensmittel, Kleidung usw bezahlen muss... Und das macht sie nun zum Teil auch von dem Unterhalt... deshalb wird es wohl normal sein, das das Geld auf das Konto der Mutter weiter gezahlt wird.

Äääähmm. Taccina. Also KU ist für das Kind da. Das wird jetzt nicht gezahlt das Mama genug Geld für das Kind hat.

Kinder kosten bekannterweise Geld und sind hoffentlich beidseitig gewollt. Und sie müssen auch von beiden Seiten bezahlt werden. Vor der Geschäftsfähigkeit kriegt zumeist der Elternteil das Geld, bei dem das Kind lebt.

Aber KU ist jetzt nicht so gedacht, dass damit allein das Kind unterhalten wird. Also nicht nur ab 18, sondern eigentlich immer. Ein Teil kommt von Papi, einer von Mami. Ich denke, es ist völlig OK, wenn Mami ihren Anteil in Naturalunterhalt zahlt und mit KU/KG die anderen Aufwendungen gezahlt werden. Und bei einem geschäftsfähigen Kind halte ich es sogar für sinnvoller, wenn das Kind dies selber macht. Da sind die Summen für Fehler kleiner und das Lehrgeld somit auch.

Der Gedankengang hat sich leider noch nicht durchgesetzt. Oft lese ich mehr so: Er hat mir das Kind angedreht, jetzt soll er es auch bezahlen. Da kind kostet Miete, Essen, Klavierunterricht... Wer soll das bezahlen, wenn nicht der Typ, der mir das Kind angedreht hat?

So nebenbei,
Michael
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spitzbub
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Beiträge: 6


« Antwort #10 am: 30. Juni 2007, 15:22:16 »

Also jetzt werde ich euch mal meine Geschichte erzählen.

Als wir uns getrennt hatten, hatte meine Tochte mit 14 Jahren sich für mich entschieden, was dem Kind von der Mutter zum Vorwurf gemacht wurde Mittlerweile ist sie 21 Jahre hat Abitur und macht jetzt eine AB. Der Junge war 11 Jahre und  blieb bei der Mutter, wollte sie nicht alleine lassen.Als sie auszog hatte sie schon nach 4 Wochen einen Neuen was jeder für sich selber entscheiden muss.Aber der muss ja nicht direkt in der Wohnung übernachten wo das Kind lebt wobei es alles mitbekam. Naja und so andere Dinge.
 
Als die Kinder geboren wurde hatten wir für jedes Kind eine Ausbildungsversicherung abgeschlossen Versicherungsnehmer die Mutter, wer denkt daran das die Mutter nach der Trennung  die Policen für sich in Anspruch nimmt. Meine Tochter hätte damit einen guten Start  machen können, von dem Jungen die ist 2010 fällig auch er könnte damit gut starten, so hatte ich mir das mal 1986 und 1989 gedacht. Muss noch dazu sagen die Mutter ging und geht arbeiten und verdient gutes Geld für halbe Tage.ca 1400-1600€  Netto da träumt manch einer von.
Als wir nach 20 Jahren 2005 geschieden wurden wovon 4 Jahre gestritten wurde, musste ich ihr bis April 2007 Unterhalt zahlen ,,nur ihr''. Seit April war der Geldhan zu. Sie wohnt jetzt mit einem Neuen zusammen, wovon sie auch ein Kind bekam.(Kinderfrau kostet 400,-€ im Monat )

Jetzt hat man nichts anderes zutun als zum Jugendamt zulaufen und Unterhalt zuvordern bervor der Junge 18 wird. Wobei die schon gesagt hat das sie ihn mit 18 rausschmeißt, tolle Mutter.
Auf Grund dieser Erfahrungen  hatte ich nachgefragt ob man den Unterhalt direkt an den Jungen überweisen kann weil er wird nicht viel davon haben. Für mich ist es das letzte sich an seinen Kindern zu bereichern
Man muss dazu noch sagen er ist nicht im Hotel Mama er putzt auch und hat seine Aufgaben desweiteren hat er auch noch ein Treppenhaus was er putzt und bezahlt bekommt.

Ich weiss jeder hat seine Geschichte aber die Kinder sollte man daraus lassen aber man bekommt eben nur Geld über die Kinder.
Wollte nur mal was schreiben weil die Situation nicht ganz klar war.
Leben und leben lassen

Gruss
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
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Beiträge: 10.375



« Antwort #11 am: 30. Juni 2007, 17:26:29 »

Moin spitzbub,

ich denke nicht, dass Du Dich hier für irgendwas rechtfertigen musst. Die von Dir beschriebenen Symptome Deines Sohnes lassen sich naheliegenderweise mit dem so genannten "PAS-Syndrom" erklären; eine recht gute Erläuterung findest Du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Parental-Alienation-Syndrome

Was den Unterhalt angeht: Ab dem 18. Geburtstag MUSST Du Deine Zahlung auf das Konto Deines Sohnes leisten, da ab Volljährigkeit sowohl Du als auch seine Mutter nicht mehr seine gesetzlichen Vertreter sind. Ob und wieviel davon er seiner Mutter für Kost und Logis abgibt, müssen die beiden unter sich verhackstücken; das ist nicht Dein Problem. Sollte Muttern vor lauter Geldgeilheit alles bis auf ein kleines Taschengeld beanspruchen - nun, dann muss Sohnemann sich seine eigenen Gedanken über seine Mutter machen.

By the way: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du dabei das gesamte Kindergeld in Anrechnung bringen; möglicherweise vermindert sich Dein Zahlbetrag also sogar.

Frage beantwortet?

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
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