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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 06:01:09 *
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Autor Thema: Pfändung aus befristetem Vergleich?  (Gelesen 473 mal)
petrapan
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2


« am: 29. Juni 2007, 14:02:07 »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe auch gleich mal eine Frage:

Mein KG wurde 2003 gescheiden und es gab da einen befristeten Vergleich zu ZAhlung KU unter 100%, dafür aber EU von ca.300 €. Dieser Vergleich wurde bis Ende 2005 befristet. 2006 hat man sich dann mit den Anwälten auf Zahlung von DT Stufe 6 und EU von 80 € geeinigt (Mein PArtner ist Mangelfall udn ihm beleiben dadurch nur ca. 600 €, aber wir wollten einfach Ruhe haben). KU ist tituliert, EU nicht.

Anmfang Juni wurde unsere gemeinssame Tochter geboren und mein LG hat die Zahlung des EU eingestellt mit (mündlichem) hInweis auf die anstehende Neuberechnung. Jetzt kommt vom gegn. Anwalt die Aufforderung, innerahlb von 2 Werktagen zu bezahlen, sonst würde er aus dem Titel von 2003 vollstrecken wenigstens die 80 €. Darf er das???

Dazu kommt, dass seit 6 JAhren der Ku immer zur Mitte des Monats überwiesen wirsd - auch dieser^soll jetzt mit Androhung von Pfändung innerhalb von 2 Tagen zum 3. überwiesen werden.  Da das Konto extrem überzogen ist, ist das gar nicht möglich. Was also tun? (BTW,  bei einer Lohnpfändung isses ja auch erst MItet des Monats bei ihr auf dem KOnto....)

Danke schon mal für ein Feedback - da wir die extrem kurze Frist haben, wäre ich für schnelle NAtworten dankbar ;-))

petrapan

Gespeichert
Uli
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5.561


VS-Fossil


WWW
« Antwort #1 am: 29. Juni 2007, 15:48:41 »

Hallo Petrapan,

herzlich willkommen hier bei uns!

Könntest Du die Textstelle mit der Befristung des Vergleichs hier einmal im genauen Wortlaut einstellen?

Was den KU anbetrifft, so könnte der gegn. Anwalt das in der Tat tun. Der KU muss bis zum dritten Werktag auf dem Konto verbucht sein. Es fragt sich nur, was die Gegenseite davon hat, hier den Starken zu markieren. Wenn der Mangel auf den Hand liegt, dürfte es doch eigentlich klar sein, dass spätestens nach der Abänderungsklage Schluss ist. Hier möchte wohl noch jemand leicht verdiente Kohle abschöpfen.

LG, Uli
Gespeichert
petrapan
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2


« Antwort #2 am: 29. Juni 2007, 16:30:03 »

Hallo Uli,

der VErglich leigt mir leider nicht vor (wir sind auf der Suche nach dem Scheidungsordner bzw. ich vermute, dass ee noch beim Anwalt liegt seit der letzten Neuberechnung.)

Ich habe jetzt aber ein Schreiben an den gegn. Anwalt geschickt mit HInweis auf zwei neue UH-Berechtigte, der anstehenden Neuberechnung und dem Hinweis, dass der Vergliech befristet war. Ausserdem habe ich nochmal darauf hingewiesen, dass der KU seit 6 Jahren immer zur Monatsmitte überwiesen wird.

Wenn ioch noch was finde, melde ich moch wieder ;))
petrapan
Gespeichert
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