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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 06:00:16 *
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Autor Thema: Pfändung  (Gelesen 1901 mal)
ASB98
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« am: 02. Juni 2004, 20:03:10 »

Hallöle

Hab da auch mal ne Frage. und zwar wenn der Schuldner ein Grundstück hat was ihm nur zur hälfte gehört kann man das pfänden und veräußern. Ich denke mal nicht eine hälfte lässt sich ja schlecht verkaufen Oder??? Bei pfändungen können da die Eltern mit ran gezogen werden und wenn unter welchen Voraussetzung.

Können die auch was pfänden z.B. bei einer Freundin/Eltern o.s. wo der Schuldner aber nicht wohnt?Huch

also bis denne und danke im voraus
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Melly
Gast
« Antwort #1 am: 02. Juni 2004, 20:36:29 »


Zitat
Hab da auch mal ne Frage. und zwar wenn der Schuldner ein Grundstück hat was ihm nur zur hälfte gehört kann man das pfänden und veräußern. Ich denke mal nicht eine hälfte lässt sich ja schlecht verkaufen Oder??? Bei pfändungen können da die Eltern mit ran gezogen werden und wenn unter welchen Voraussetzung.


Man kann schon eine Teilungsversteigerung in Angriff nehmen, wenn der Schuldner nicht zahlt. Ihm gehören ja 50% Des Besitzes. Auch kann man sich eine Grundschuld auf die 50%  eintragen lassen.
die Eltern müssen nicht für die Schulden der Kinder aufkommen.
Wenn die eltern aber gebürgt haben schon. ansonsten keine Angst.

Zitat
Können die auch was pfänden z.B. bei einer Freundin/Eltern o.s. wo der Schuldner aber nicht wohnt?Huch


Nein die können nur das eigentum des Schuldners pfänden!
Wenn Du natürlich deinen dicken BMW zur Freundin stellst und der auf Dich angemeldet ist, holen die den!


Zitat
also bis denne und danke im voraus



Bitteschön
Liebe Grüße
Melly
---------
Anm.: quotings zwecks besserer Lesbarkeit gesetzt

[Editiert am 2/6/2004 von DeepThought]
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ASB98
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« Antwort #2 am: 04. Juni 2004, 14:22:53 »

Hallöle

Danke für die Antwort.

Also muss noch mal nachhaken.  
Zitat
Können die auch was pfänden z.B. bei einer Freundin/Eltern o.s. wo der Schuldner aber nicht wohnt?Huch
--------------------------------------------------------------------------------



Nein die können nur das eigentum des Schuldners pfänden!
Wenn Du natürlich deinen dicken BMW zur Freundin stellst und der auf Dich angemeldet ist, holen die den!


auch wenn der Schuldner zeitweise wo anderst wohnt bzw. unterkommt aber nicht dort gemeldet ist. Können/dürfen die dann dort die Wohnung durch suchen???

vielen Dank

 bis denne
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sky
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« Antwort #3 am: 04. Juni 2004, 18:05:22 »

Hallo ASB,

Zitat
auch wenn der Schuldner zeitweise wo anderst wohnt bzw. unterkommt aber nicht dort gemeldet ist. Können/dürfen die dann dort die Wohnung durch ??

hm, das Eigentum des Wohnungsinhabers kann nicht gepfändet werden. Sollten sich dort allerdings auch Dein Eigentum befinden, gilt folgendes:

Zunächst ist die Pfändung von Sachen, die sich im Gewahrsam eines Dritten befinden, nur möglich, wenn der Dritte zur Herausgabe bereit ist, § 809 ZPO. Es kann von der Gläubigerin allerdings ein Titel gegen den Dritten (Pfändung des Herausgabeanspruches, § 846, 847 ZPO) erwirkt werden.

Heißt also letztendlich: Auf einem Umweg können Gegenstände, die Dein Eigentum sind und sich im Gewahrsam eines Dritten befinden, gepfändet werden.

Gruß
sky
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Melly
Gast
« Antwort #4 am: 04. Juni 2004, 17:03:27 »

Nein das geht auch nicht, da man davon ausgehen muß, daß alles was in der wohnung des Fremden ihn gehört und Du nur Gast bist.
Pfänden dürfen die dann nur, wenn Du eine eigene Wohnung hast .
Gefährlich wird es dann, wenn Du mit jemanden zusammen wohnst und Ihr da auch beide gemeldet seit.
Da muß dann dann nachweisen, wem was gehört und was nicht gepfändet werden darf.
Aber wenn Du grad mal bei Freunden oder Verwanten wohnst, bist du Gast und wirst ja wohl nicht Deine superteure Stereoanlage da aufstellen.
Gruß Melly
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ASB98
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« Antwort #5 am: 05. Juni 2004, 15:01:18 »

Hallo und vielen vielen Dank für die Antworten

in einen anderen Beitrag von Sky hab ich gelesen:
--------------------------------------------------------------------------------
 
Zitat
kommt die EV in die Schufa? wenn ja warum?
--------------------------------------------------------------------------------


Nur, wenn der Gläubiger Vertragspartner der Schufa ist. Ein Kind ist das z.B. nicht. Ein RA m.E. auch nicht.


Also hab ich das jetzt richtig verstanden wenn es wegen Kindesunterhalt zur Pfändung kommt und der Schuldner die EV abgibt dann bekommt der definitiv keine Eintragung in die Schufa???
Das heißt dann, das der Schuldner irgendwann ein Kredit aufnehmen kann, wenn eine Bank mitspielt.
Kann mir einer mal bitte die Quelle dafür angeben, würde mir sehr weiter helfen. Habe noch nichts gefunden.

Tausend Dank bis bald mal wieder
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ASB98
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« Antwort #6 am: 05. Juni 2004, 15:06:47 »

Ich noch mal

noch ne Frage zur abwendung einer Pfändung.
wenn der schuldner von Kindesunterhalt zur Zahlung aufgefordert wurde aber Ihm keine Bankverbindung angegeben wurde, ist die Pfändung dann nicht unwirksam ist ja nicht sein verschulden??? Gibt es da irgendwelche ansetze oder so.

bis denne ihr lieben  
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« Antwort #7 am: 05. Juni 2004, 16:36:22 »

noch mal ich

doch noch eine Frage zum Grundbesitz.
Wenn der Schuldner ein Grundstück besitzt was ca. 300 qm klein/groß ist, kann das dies vom GV veräußert werden oder gibt es da sowas wie ein mindestsatz was dem Schuldner bleiben kann/darf/soll. Das Grundstück ist mit einem Stark sanierungsbedürftigen Haus behaftet.

MfG ASB98
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sky
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« Antwort #8 am: 05. Juni 2004, 18:25:45 »

Hallo ASB,
Zitat
Also hab ich das jetzt richtig verstanden wenn es wegen Kindesunterhalt zur Pfändung kommt und der Schuldner die EV abgibt dann bekommt der definitiv keine Eintragung in die Schufa???

Richtig.
Zitat
Das heißt dann, das der Schuldner irgendwann ein Kredit aufnehmen kann, wenn eine Bank mitspielt. Kann mir einer mal bitte die Quelle dafür angeben, würde mir sehr weiter helfen. Habe noch nichts gefunden.

Jau, und wenn Du diesen Kredit dann nicht zurückzahlst, gibt es einen Eintrag bei der Schufa.

Die Schufa interessiert sich nicht für Schulden zwischen privaten Personen. Die Schufa ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, und eine Gemeinschaftseinrichtung von Wirtschaftsunternehmen, die ihren Kunden Geld- oder Warenkredite gewähren, wie etwa Banken und Sparkassen, Telekommunikationsunternehmen, Versandhäuser und Kreditkartengesellschaften. Ziel der SCHUFA ist es, ihre VERTRAGSPARTNER vor Kreditausfällen zu schützen. Die Schufa unterstützt UNTERNEHMEN bei der Kreditgewährung an Privatpersonen.

Kind ist nicht Unternehmer und nicht Vertragspartner der Schufa.
Zitat
noch ne Frage zur abwendung einer Pfändung.
wenn der schuldner von Kindesunterhalt zur Zahlung aufgefordert wurde aber Ihm keine Bankverbindung angegeben wurde, ist die Pfändung dann nicht unwirksam ist ja nicht sein verschulden??? Gibt es da irgendwelche ansetze oder so.

Nein, die Pfändung ist deshalb nicht unwirksam. Betrachte es wie eine Bringschuld. Das Herausfinden der Kontoverbindung dürfte Dich einen Anruf bzw. ein Schreiben kosten.
Zitat
Wenn der Schuldner ein Grundstück besitzt was ca. 300 qm klein/groß ist, kann das dies vom GV veräußert werden oder gibt es da sowas wie ein mindestsatz was dem Schuldner bleiben kann/darf/soll. Das Grundstück ist mit einem Stark sanierungsbedürftigen Haus behaftet.

Dazu kann ich keine verlässliche Auskunft geben, weil die Effizienz einer Vollstreckung in Grundbesitz vom Einzelfall abhängig ist, d.h. von der Größe, Beschaffenheit, evtl. bestehenden Belastungen mit Grundpfandrechten und von vielen weiteren Faktoren.
Allerdings gibt es keinen ?Mindestsatz?, der dem Schuldner verbleiben darf, außer das Bleiberecht bis das Grundstück bzw. Haus versteigert ist.

Die  Immobiliarvollstreckung ist in § 864 ZPO geregelt:

Es gibt drei Vollstreckungsverfahren, mit denen ein Gläubiger einer titulierten Forderung auf ein Grundstück des Schuldners zugreifen kann:

1.Durch Eintragung einer Zwangssicherungshypothek, d.h. der Gläubiger kann sich in das für das fragliche Grundstück bestehende Grundbuch ein Grundpfandrecht eintragen lassen.

2.Antrag auf Zwangsversteigerung des Grundstücks, d.h. der Gläubiger sichert sich durch die Beschlagnahme des Grundstücks einen Rang.

3.Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung, d.h. der Gläubiger erzwingt sich die Herausgabe der Erträge eines Grundstücks, wie z.B. die Mieten oder die Ernteerträge eines landwirtschaftlichen Grundstücks.

Gruß
sky
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« Antwort #9 am: 05. Juni 2004, 20:07:16 »

Als kleine Ergänzung:

Zitat
ASB schrieb:
noch ne Frage zur abwendung einer Pfändung.
wenn der schuldner von Kindesunterhalt zur Zahlung aufgefordert wurde aber Ihm keine Bankverbindung angegeben wurde, ist die Pfändung dann nicht unwirksam ist ja nicht sein verschulden??? Gibt es da irgendwelche ansetze oder so.
Zitat
sky schrieb:
Nein, die Pfändung ist deshalb nicht unwirksam. Betrachte es wie eine Bringschuld. Das Herausfinden der Kontoverbindung dürfte Dich einen Anruf bzw. ein Schreiben kosten.

Bei einem derart gelagerten Fall ist immer von Stretigkeiten zwischen den Eltern auszugehen. Daher ist mit Sicherheit auch der Anwalt des Unterhaltsberechtigten eingeschaltet. Ich würde dann den KU einfach an den überweisen. Zusätzlich ein Hinweisschreiben an den RA mit der Bitte um Weiterleitung an den Mandanten/die Mandantin. Kopie des Überweisungsträgers und des Schreibens ans JA und gut ist.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
ASB98
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« Antwort #10 am: 07. Juni 2004, 16:57:07 »

Hallöle

Na vielen Dank für eure Hilfe, find ich echt super.
Sky ich hab in den Topic von Ingo gelesen:
Zitat
Ein persönliches Wort: Ich habe Dir schon vor längerer Zeit gesagt, dass da eine Lösung her muss. "Aussitzen", weil "man hat ja nichts", geht langfristig in den seltensten Fällen gut.

Was gibt es denn für Lösungen oder Wege die ein Schuldner gehen kann?Huch kann der Schuldner einer Pfändung gegen wirken???
Kann man ein Unterhaltsschuldner strafrechtlich belangen, auch wenn aus der  EV hervorgeht das er den Kindesunterhalt nicht zahlen kann???

MfG ASB98

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« Antwort #11 am: 08. Juni 2004, 09:03:34 »

Hallo ASB,
Zitat
Was gibt es denn für Lösungen oder Wege die ein Schuldner gehen kann?Huch

Damit meinte ich, sich mit dem Gläubiger auf eine Ratenzahlung oder dergleichen zu einigen. Was den Unterhalt angeht, dachte ich eher an eine Nebenbeschäftigung, oder an eine Einigung mit der Gläubigerin, einen Teil des Unterhaltes bis zur Aufnahme einer ertragsreicheren Erwerbstätigkeit zu stunden.  
Zitat
kann der Schuldner einer Pfändung gegen wirken???

Das kommt darauf an, um was für eine Pfändung es sich handelt. Zur Lohn/Gehaltspfändung und Kontopfändung habe ich doch schon was geschrieben. Du müsstest schon konkreter werden.
Zitat
Kann man ein Unterhaltsschuldner strafrechtlich belangen, auch wenn aus der EV hervorgeht das er den Kindesunterhalt nicht zahlen kann???

Du meinst sicher, wenn auch mit den neuen Informationen aus der EV alle Vollstreckungsversuche erfolglos bleiben?
Im Strafrecht wird die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen anders beurteilt. Stellt sich allerdings in einem Verfahren heraus, dass der Unterhaltspflichtige wenigstens einen Teil des KU hätte zahlen können, dann besteht die Gefahr einer Verurteilung. Diese erfolgt meist mit Auflage. Dazu hab ich hier und hier schon was geschrieben.

Gruß
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« Antwort #12 am: 12. Juni 2004, 13:26:35 »

Leider ist mir ein richtig dicker Fehler unterlaufen: Wenn der Gläubiger kein Vertragspartner der Schufa ist, gibt es bei einer Pfändung keinen Eintrag bei der Schufa.

Bei der Abgabe der EV gibt es doch einen Eintrag bei der Schufa.

Tausendfache Entschuldigung für die falsche Information.

Gruß
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« Antwort #13 am: 12. Juni 2004, 17:25:14 »

Oh sch....!

Na da dachte ich mal ein Licht blick zu sehen war es wieder nichts zum kotzen. Das heißt dann das das Leben des Schuldners total verpfuscht ist. Wie ist doch die Welt ungerecht und da sag noch einer das ist ein rechtstaat eher unrecht. Darf garnicht drüber nachdenken, mich wundert es nicht wenn manche Leute total durchknallen. Manchmal kann ich es verstehn irgendwie.

Na vielen Dank für die Antworten Sky.

ich kann nur jeden mann raten zeugt keine Kinder(außer ihr steht finanz. sehr gut da) sonst landet ihr in der Gosse und das Kind muss auch noch drunter Leiden für den egoissmus der Mütter(gibt auch ausnahmen hoffe ich mal). Ist das armseelig!

MfG ASB98
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« Antwort #14 am: 12. Juni 2004, 19:58:52 »

Ich hatte zwar ein schlechtes Gewissen wegen der Falschinformation, allerdings scheinst Du, was die Verwendung des KU angeht, unbelehrbar zu sein.
Wer einigermaßen rechnen kann, weiß, dass die Mutter sich nicht am KU bereichert.  Aber Du bedienst ja wirklich jedes Klischee, das bei drei nicht auf dem Baum war.

Du hoffst also, dass es noch andere Frauen gibt? Ja, das sind die, die neben der kompletten Pflege und Betreuung der Kinder und dem Haushalt auch noch genügend Geld für das Kind ranschaffen. Die komplette Last liegt dann bei der Mutter. Prima.

Bei Deiner Einstellung ergeben sich die Probleme übrigens von ganz alleine. Jedenfalls habe ich von Dir noch nicht ein Wort davon gelesen, dass Du Dich mal um eine Nebentätigkeit (geht sogar bei Bezug von ALG) bemühst, oder sonst irgendwie versuchst Deiner Unterhaltspflicht nachzukommen.

Verantwortungsbewusstsein scheint bei Dir 'ne glatte Fehlanzeige zu sein.

So, aber nun werde ich mit meinem Freund in ein schickes Restaurant gehen. Natürlich zahle ich, schließlich lässt sich das vom KU auch noch ganz locker mitfinanzieren!

sky

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« Antwort #15 am: 28. Juni 2004, 20:26:15 »

Ach Sky

Drehst alles rum oder verstehst mich einfach nur falsch.

Zitat
Du hoffst also, dass es noch andere Frauen gibt? Ja, das sind die, die neben der kompletten Pflege und Betreuung der Kinder und dem Haushalt auch noch genügend Geld für das Kind ranschaffen. Die komplette Last liegt dann bei der Mutter. Prima


Also, im meinem Fall und nur über diesen spreche ich hier.
Die Mutter hat eine Entfernung von über 600 km geschaffen um nach ihrer eigenen Aussage den ganzen aus dem Weg zu gehen, Umgang und so. Ich habe von der Kindesmutter noch nie verlangt das sie die komplette Pflege und Betreuung des Kindes übernimmt eher im Gegenteil. Das hat sie von sich aus gemacht und mir dies als Vater verweigert. Wenn sie mich daran beteiligen lassen würde wären ihre angeblichen Kosten auch nicht so hoch. Das erscheint doch logisch oder nicht? Nach deiner Meinung soll ich für was bezahlen was sie mir aus reinen Egoismus verweigert, dies ist nämlich ein Vater zu sein für mein Kind.

Ich hoffe nicht  wie du es schreibt das es Frauen gibt die die ganzen Lasten auf sich nehmen  das was ich hoffe ist das es Mütter gibt die mal an Ihr Kind denken und nicht immer nur an die kohle, und dem Kind seinen Vater lassen und dies nicht nur am Geld fest machen. Denn die Aussagen die ich gehört habe sind du bist der Vater deshalb zahle auch aber misch dich nicht in unser leben ein! Ja da ist die Frage, mische ich mich als Vater in Ihr Leben ein wenn ich ein verantwortungsbewusster Vater sein will , wenn ich Verantwortung übernehmen will und dies nicht nur mit Geld ausdrücke?

 
Zitat
Verantwortungsbewusstsein scheint bei Dir 'ne glatte Fehlanzeige zu sein.

 

Dann wie kannst du über einen Menschen Urteilen den du ihn nicht kennst???
Mir Vorwerfen das ich Verantwortungslos bin und so, nur weil ich den KU nicht zahlen kann! Du kennst meine Situation gar nicht und kannst dir darüber auch kein faires Urteil bilden finde ich. Das Problem bei vielen ist das sie alles pauschalisieren, schließlich sag ich doch auch nicht das alle Frauen schlecht sind wenn ich schlechte Erfahrungen mit diesen gemacht habe. Aber da hat wohl jeder seine Ansichten.

Ach im übrigen bewerbe ich mich genügend je nach meinen finanziellen Mittel. Und das mit der Nebenstelle ist so ne Sache, habe ich auch versucht aber z.b. als Telefonistin wollten sie mich nicht hab wahrscheinlich doch so ne männliche Stimme. Und irgendwo erst Geld zu bezahlen um dann Geld zu verdienen kann ich mir einfach nicht leisten. Jedenfalls gibt es solche Angebote zur Genüge.

Ach im übrigen scheinst du nicht so einigermaßen rechnen zu können sonst hättest du dies nicht geschrieben.( ist auch pauschalisiert)
 
Zitat
Wer einigermaßen rechnen kann, weiß, dass die Mutter sich nicht am KU bereichert. Aber Du bedienst ja wirklich jedes Klischee, das bei drei nicht auf dem Baum war


Dann noch mal auf Pfändung zurück zu kommen, wenn eine Pfändung durchgeführt wird und da ist nichts zu holen, was der KM auch klar ist. Dann auch noch eine Eintragung bei der Schufa hat wie soll jemals der US da wieder raus kommen? Dies ist nicht möglich denn wer stellt 1. einen ein der Lohnpfändung an der Bagge hat macht sehr selten ein Arbeitgeber wenn überhaupt einer. 2. durch die Schufa Eintragung wird dem US jegliche möglichkeit genommen irgend wann  mal ein Kredit  zu bekommen um vielleicht irgend was auf die Beine zu stellen um da raus zu kommen. Dies die KM genau weiß und ihr es nicht interessiert, das ist reiner Egoismus seitens der KM. Denn wenn sie nicht so handeln würde bestände ja die möglichkeit das mann sich ja was erarbeiten könnte und dies dem Kinde dann auch zu gute kommen würde. Da ja KU nicht verjährt.

Na ich hoffe mal das essen hat geschmeckt und ihr habt keine Lebensmittelvergiftung bekommen  Lächelnd

Also bis denne bin gespannt auf deine Antwort
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« Antwort #16 am: 28. Juni 2004, 22:36:27 »

Hallo,
Zitat
Wenn sie mich daran beteiligen lassen würde wären ihre angeblichen Kosten auch nicht so hoch. Das erscheint doch logisch oder nicht?

Nein. Und da kommt es doch wieder so hübsch durch: Es sind nicht ihre Kosten, sondern die des Kindes!
Zitat
Nach deiner Meinung soll ich für was bezahlen was sie mir aus reinen Egoismus verweigert, dies ist nämlich ein Vater zu sein für mein Kind.

Erstens ist ein Kind nicht "etwas" und zweitens haben Umgang und Unterhalt nichts miteinander zu tun. Das Verhalten der Mutter was die Verweigerung einer Betreuung deinerseits angeht, finde ich keinesfalls in Ordnung. Aber das hatten wir schon ausführlich und ich habe keine Lust, alles zweimal zu schreiben.
Zitat
Ja da ist die Frage, mische ich mich als Vater in Ihr Leben ein wenn ich ein verantwortungsbewusster Vater sein will , wenn ich Verantwortung bernehmen will und dies nicht nur mit Geld ausdrücke?

Man kann sich nicht einfach den vermeintlich angenehmen Teil aussuchen.
Zitat
Dann wie kannst du über einen Menschen Urteilen den du ihn nicht kennst???

Ich beurteile das, was Du schreibst!
Zitat
Mir Vorwerfen das ich Verantwortungslos bin und so, nur weil ich den KU nicht zahlen kann!

Falsch geraten. Bislang hast Du hier in diesem Forum nur über Deine Situation gemeckert. Deine Anfragen in diesem Forum kreisten ausschließlich um das schlimme Urteil bzgl. KU und das Verhindern aller möglichen  Pfändungen - jeder kann das nachlesen. Vielleicht solltest Du Deine Energie darauf verwenden, Deine Situation zu verändern. Es war bislang auch noch nichts davon zu lesen, wie Du Deine Position in Bezug auf den Umgang und die Betreuung des Kindes stärken kannst.
Zitat
Du kennst meine Situation gar nicht und kannst dir darüber auch kein faires Urteil bilden finde ich

Nochmal: Deine Situation kann und will ich nicht beurtelen; lediglich das, was Du schreibst. Allerdings hast Du Deine Situation ja nun wirklich ausgiebigst beschrieben - und das nicht nur in diesem Thread.
Zitat
Das Problem bei vielen ist das sie alles pauschalisieren, schließlich sag ich doch auch nicht das alle Frauen schlecht sind wenn ich schlechte Erfahrungen mit diesen gemacht habe. Aber da hat wohl jeder seine Ansichten.

So, so. Ich erinnere mal an Deine eigenen Worte. Wer hier wohl pauschalisiert…
Zitat
ich kann nur jeden mann raten zeugt keine Kinder(außer ihr steht finanz. sehr gut da) sonst landet ihr in der Gosse und das Kind muss auch noch drunter Leiden für den egoissmus der Mütter(gibt auch ausnahmen hoffe ich mal). Ist das armseelig!

…..aber da will sich ja jemand pertu nicht irritieren lassen.
Zitat
Ach im übrigen bewerbe ich mich genügend je nach meinen finanziellen Mittel. Und das mit der Nebenstelle ist so ne Sache, habe ich auch versucht aber z.b. als Telefonistin wollten sie mich nicht hab wahrscheinlich doch so ne männliche Stimme. Und irgendwo erst Geld zu bezahlen um dann Geld zu verdienen kann ich mir einfach nicht leisten. Jedenfalls gibt es solche Angebote zur Genüge.

Eigentlich n.c., aber: Wow! Du scheinst ja ein unheimliches Interesse an einem Arbeitsplatz zu haben!

Und zur Pfändung: Jeder Schuldner meint, die Pfändungen wären ungerecht. Und jeder Gläubiger findet die Rechtsmittel nicht ausreichend.

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« Antwort #17 am: 28. Juni 2004, 23:14:14 »

Zitat

Die Mutter hat eine Entfernung von über 600 km geschaffen um nach ihrer eigenen Aussage den ganzen aus dem Weg zu gehen


Jetzt höre auf mit jammern, pack es an, wenn dein Kind dich liebt, wirst du es püren....

Meine Familie und ich wohnten in www.cunewalde.de ich war dann in www.herrenberg.de bei Stuttgart arbeiten, sie zog nach Berlin. Die Entfernung waren 780 Kilometer. und als ich mich nach einem Besuch Pfingsten 2002 von meinen Kindern verabschiedete, fragte mich meine Tochter ob ich mich nicht krank melden könnte und da bleiben kann (wenn man selbständig ist ist krank machen eher schlecht). In den 7 Stunden Autofahrt habe ich dann beschlossen umzuziehen.... und 8 Wocher später war es soweit. In Stuttgart gänge es mir sehr wahrscheinlich finanziell besser... aber nur finanziell...

diesen schritt habe ich niemals bereut!!!

@moderatorenlieblinge: bitte nix editieren und so... ;)

EDIT sagt: Wechsstaben verbuchtelt :lol:

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« Antwort #18 am: 29. Juni 2004, 19:57:28 »

Hallöchen!

Also Ingo das was du gemacht hast mit dem Umzug, da bin ich grad dabei das irgendwie in die Reihe zu bekommen. Dies habe ich auch vor. Ich ziehe wegen meiner Tochter nach österreich sofern dies geht. Das hängt aber an gewisse Dinge noch ab die ich grad dabei bin zu klären! Das größte Problem zur Zeit ist halt die finanzielle Situatin. Wenn jetzt noch ne Pfändung dazu kommt lässt sich dies noch schwerer realisieren. Aber naja das krieg ich auch schon irgendwie hin.  
Zitat
Erstens ist ein Kind nicht "etwas" und zweitens haben Umgang und Unterhalt nichts miteinander zu tun.


Sky ich sehe mein Kind nicht als etwas, mein Kind ist keine Ware über die man verfügen kann!!!
Du hast schon in gewisser weise recht das dies miteinander nicht unbedingt was zu tun hat. Aber wenn der KU und die Kosten des Umganges in den Umgang mit rein greift das ein Umgang dann nicht mehr zustande kommen kann finde ich schon das dies berücksichtigt werden sollte. Nach deiner Meinung so kommt es mir vor soll ich lieber den KU zahlen dafür kein Umgang ausüben!!!

 
Zitat
Falsch geraten. Bislang hast Du hier in diesem Forum nur über Deine Situation gemeckert. Deine Anfragen in diesem Forum kreisten ausschließlich um das schlimme Urteil bzgl. KU und das Verhindern aller möglichen Pfändungen - jeder kann das nachlesen. Vielleicht solltest Du Deine Energie darauf verwenden, Deine Situation zu verändern. Es war bislang auch noch nichts davon zu lesen, wie Du Deine Position in Bezug auf den Umgang und die Betreuung des Kindes stärken kannst


Erstens mal meckere ich oder jammere ich nicht über meine Situation habe ledeglich geschrieben wie sie ist! ich werd ja wohl kaum Luftsprünge vor Freude machen. Habe mehr oder weniger Hilfe gesucht um meine Situation zu verbessern. Zweitens verwende ich meine ganze Energie für meine Tochter und dies nicht erst seit der Trennung. Sky wir haben was den KU angeht verschiedene Meinungen dies ist auch gut so es können nicht alle die gleiche Meinung haben.( Hängt sicherlich auch damit zusammen das wir unterschiedlichen Geschlechtes sind.) Deswegen suche ich ja auch die auseinandersetzung zu diesen Thema um auch andere sichtweisen kennen zu lernen und zu verstehen!

Wenn ich was wüßte wie ich meine position stärken könnte, würde ich kaum hier Hilfe suchen sondern vielleicht als Berater tätig sein.

 
Zitat
So, so. Ich erinnere mal an Deine eigenen Worte. Wer hier wohl pauschalisiert…


schrieb auch
Zitat
(gibt auch ausnahmen hoffe ich mal).  


ich weiß das es diese gibt wenn auch nur in der Minderheit!!! Mit der Aussage die du zitiert hast ging es mir mehr oder weniger um den "Rechtsstaat" und nicht nur um die Mütter. Sie nutzen ja das nur was der Staat vorgibt.

 
Zitat
Und zur Pfändung: Jeder Schuldner meint, die Pfändungen wären ungerecht. Und jeder Gläubiger findet die Rechtsmittel nicht ausreichend.


Im Prinziep finde ich ja Pfändung nicht schlecht aber wenn man weiß da gibt es nichts zu holen und dann trotzdem ne pfändung durchzieht wird den Schuldner jegliche möglichkeit genommen wieder auf die Beine zu kommen. Von einer Mutter wäre es cleverer mit sowas zu warten bis was da ist oder da sein könnte. Dies lässt sich ja raus kriegen.( es kann ja auch möglich sein wenn was da ist das er es dann auch freiwillig zahlt wäre möglich???) Aber sie wollen ja nur das beste für das Kind und vernichten somit die existens des schuldners und auch die chance für das Kind irgendwann mal zu ihren Geld zu kommen. Aber dies ist ja nicht egoistisch ne ne!!! Irgendwie hab ich warscheinlich ein Sprung in der Schüssel das ich das so sehe, kommt mir so vor.
Entschuldige mich herzlichst dafür.  ;)  

OK das soll es kurz gewesen sein.

PS. jetzt weiß ich nicht so richtig ob ich zu einen Thema wegen Umgang was schreiben soll und um Hilfe bitten kann, will ja nicht jammern!!:-)

Also bis denne

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« Antwort #19 am: 29. Juni 2004, 20:18:46 »

Hallo ASB,

ob Du einen Sprung in der Schüssel hast, kann ich (auch) nicht beurteilen. Allerdings fällt mir da grad Dein damaliger Vorschlag ein, der KM ein Paket mit Lebensmitteln (anstelle von KU) schicken zu wollen *grins*.

Wie dem auch sei, der Standpunkt einnes Schuldners und eines Gläubigers liegen wohl meilenweit auseinander.

Ich stimme Dir dahingehend zu, dass es auch aus Sicht des Gläubigers keinen Sinn macht, den Schuldner kaputtzuvollstrecken.

Vielleicht schaffst Du es ja, Deine Situation auch im Sinne Deines Kindes positiv zu verändern; bei Anfragen bzgl. des Umgangs sind Dir die zuständigen Moderatoren und natürlich auch die anderen User bestimmt behilflich.

Gruß
sky

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