Hallo,
Autor: suffering_d
Es gibt kein hälftiges Sorgerecht.

@suffering_d: schau Dir mal den Film Bambi an: Da kommt der Spruch " Wenn man nichts nettes zu sagen hat, dann sollte man lieber gar nichts sagen".
Ich denke du hast gewusst dari meinte, wie auch ein Großteil der User.
Meine Meinung ist, wenn man keine Tips geben möchte/kann, sondern sich hier nur als Oberlehrer aufspielen will... dann kann man das woanders.
Die Leute die hier schreiben suchen Hilfe, Rat und Verständnis...keine Klugscheisserein!!!

So zur Frage:
Wenn gemeinsames SR besteht kann der Vater mit Hilfe eines guten Anwaltes sicherlich versuchen eine Abwanderung zu verhindern...da die Kids Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
Das Problem wird sein, wenn die Kids erstmal weg sind...dann ist der Drops gelutscht und die KM kann und wird alles abschmettern.
Es sollte im Vorfeld beobachtet werden ob die Kindsmutter Vorbereitungen trifft.
Falls ja so würde ich sofort mit einem guten RA den Antrag auf Übertragung des ABR stellen.
Da dieses immer echt schwierig ist, empfehle ich einen guten Fachanwalt.
Mfg
papi74