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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 05:55:59 *
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Autor Thema: Türkei-Deutschland  (Gelesen 825 mal)
dari
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 98


« am: 27. Juni 2007, 22:02:53 »

Hallo...

hat jemand von Euch Erfahrungen mit dieser Konstellation gemacht?

Türkische Mutter....hälftiges Sorgerecht mit ehelichem Vater, Sohn 14 Jahre alt

Umgangsregelung demnächst mit nichtehelichem Vater, Sohn 7 Jahre alt

Also, nur für den Fall, dass die Ex auf die Idee kommt, mit den Söhnen in die Türkei abzuwandern...sie hat noch Familie dort unten...

Die Söhne sind hier geboren, gehen zur Schule, ihre Väter und Vaterfamilien leben hier...

Gibt es Übereinkünfte, wonach die Kinder wieder nach Deutschland müssten...

Meines Wissens haben die Beiden beide Staatsbürgerschaften...

Danke vorab erstmal für eventuelle Antworten..

Dari
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suffering_d
eingeschränkt
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 819

Letzte Verwarnung kassiert


« Antwort #1 am: 27. Juni 2007, 22:12:30 »

Es gibt kein hälftiges Sorgerecht.
Gespeichert
dari
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 98


« Antwort #2 am: 27. Juni 2007, 22:49:21 »

dann eben gemeinsames Sorgerecht...

wußte nicht, dass hier so auf die genaue ausdrucksweise geachtet wird...

werde mich bessern...
Gespeichert
papi74
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.419



« Antwort #3 am: 28. Juni 2007, 08:41:06 »

Hallo,

Zitat
Autor: suffering_d 

Es gibt kein hälftiges Sorgerecht.
  exclamation_smile exclamation_smile exclamation_smile


@suffering_d: schau Dir mal den Film Bambi an: Da kommt der Spruch " Wenn man nichts nettes zu sagen hat, dann sollte man lieber gar nichts sagen".

Ich denke du hast gewusst dari meinte, wie auch ein Großteil der User.

Meine Meinung ist, wenn man keine Tips geben möchte/kann, sondern sich hier nur als Oberlehrer aufspielen will... dann kann man das woanders.

Die Leute die hier schreiben suchen Hilfe, Rat und Verständnis...keine Klugscheisserein!!! mad




So zur Frage:

Wenn gemeinsames SR besteht kann der Vater mit Hilfe eines guten Anwaltes sicherlich versuchen eine Abwanderung zu verhindern...da die Kids Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.

Das Problem wird sein, wenn die Kids erstmal weg sind...dann ist der Drops gelutscht und die KM kann und wird alles abschmettern.

Es sollte im Vorfeld beobachtet werden ob die Kindsmutter Vorbereitungen trifft.

Falls ja so würde ich sofort mit einem guten RA den Antrag auf Übertragung des ABR stellen.


Da dieses immer echt schwierig ist, empfehle ich einen guten Fachanwalt.


Mfg



papi74
« Letzte Änderung: 28. Juni 2007, 08:45:20 von papi74 » Gespeichert

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
riviera
Gast
« Antwort #4 am: 28. Juni 2007, 09:33:21 »

Hi,

bin nicht sicher, aber es könnte das HKÜ greifen. Das Abkommen gibt es aber nur mit bestimmten Ländern, ob da die Türkei bei ist weiß ich nicht.

Google mal danach, da gibts ne ewig lange Seite, viel zu lesen, aber sehr gut beschrieben wie' s laufen könnte.

Gruß riviera
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