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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 05:49:37 *
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Autor Thema: warmmiete  (Gelesen 920 mal)
caf
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Beiträge: 9


« am: 02. Juni 2004, 15:05:35 »

Hallo Leute,

in dem Selbstbehalt sind die Kosten für die Warmmiete enthalten.
Meine Warmmiete liegt mit 645 EUR über diesen Betrag.
Wie kann ich meinen Selbstbehalt erhöhen? Einfach die Differenz addieren?
Gibt es eine Berechnungsgrundlage?

Danke
CAF
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sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #1 am: 02. Juni 2004, 16:40:31 »

Hallo caf,

es wird nur in absoluten Ausnahmefällen der Selbstbehalt aus diesem Grund erhöht. Und zwar bei der Notwendigkeit höherer Mietkosten z.B auf Grund ortsbedingter höherer Mietzinsen.

Einfach so, weil man diese Wohnung behalten möchte, geht's nicht. Im Zweifel bedeutet das eben eine andere, günstigere Wohnung suchen.

Gruß
sky
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
caf
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 9


« Antwort #2 am: 02. Juni 2004, 17:22:25 »

Hallo Sky,

wie sieht es aus, wenn meine jetzige Ehefrau behindert ist (Narkolepsie) und zwei Kinder vorhanden sind? Die Größe der Wohnung sollte mit ca. 95qm kein Problem sein.

Sorry, ich weiß, alle Infos immer auf einmal.

Gruß
caf
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sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #3 am: 03. Juni 2004, 00:02:15 »

Hallo caf,

die Kinder (wenn's Deine leiblichen sind) und die jetzige Ehefrau werden bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt. Der Selbstbehalt ändert sich deshalb nicht.

Ich hab so das Gefühl, es geht hier eher um eine evtl. anstehende Pfändung ?

Gruß
sky
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caf
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 9


« Antwort #4 am: 03. Juni 2004, 09:39:06 »

Hallo Sky,

ja, die Kinder sind meine leiblichen; und ja, es geht auch um Pfändung (ist nicht die erste, die meine Ex nicht durchbekommen hat).
Ich streite mich mit meiner Ex seit 11 Jahren vor Gericht.

Ich weis jetzt was ich machen kann.

danke
CAF
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