Ich habe mich mal versucht diese Düsseldorfer Tabelle zu verstehen. Komme jedoch nicht ganz mit zurecht. Vielleicht gibt es jemanden der mir das kurz erklären kann. Mein Problem: Ich beziehe zur Zeit Unterhalt noch bis zum 01.08. danach beginne ich meine Ausbildung. Ich bin momentan 21 und bekomme daher noch das Kindergeld bzw. meine Mutter. Meine Frage besteht darin, wie ich genau nun meinen Unterhalt berechnen kann den ich noch bekomme.
Also, du bsit volljährig also sind beide Elernteile zum Barunterhalt verpflichtet.
Deine Ausbildungvergütung wird auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet. Du darfst ca. 90 € abziehen (je nach OLG). Der Rest, sowie das KG wird auf deinen Bedarf angerechnet.
Dein Bedarf ist, sofern du nicht zuhause wohnst 640 €, ansosnten berehcnet er sich nach DDT, wobei die Einkommen diener Eltern zusammengerechentwerden, dann wird der Anspruch ermittelt und von diesem Betrag das KG und dien Gehalt abgezogen. Der Rest wird je nach Einkommen auf deine Eltern verteilt.
Tina