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vatersein.de - Forum 23. Mai 2012, 05:48:48 *
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Autor Thema: Abgetrennt KU und KG bei Ausbildung  (Gelesen 970 mal)
stang
Frischling

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Beiträge: 2



WWW
« am: 25. Juni 2007, 14:34:18 »

Ich habe mich mal versucht diese Düsseldorfer Tabelle zu verstehen. Komme jedoch nicht ganz mit zurecht. Vielleicht gibt es jemanden der mir das kurz erklären kann. Mein Problem: Ich beziehe zur Zeit Unterhalt noch bis zum 01.08. danach beginne ich meine Ausbildung. Ich bin momentan 21 und bekomme daher noch das Kindergeld bzw. meine Mutter. Meine Frage besteht darin, wie ich genau nun meinen Unterhalt berechnen kann den ich noch bekomme.
« Letzte Änderung: 25. Juni 2007, 14:53:57 von DeepThought » Gespeichert
midnightwish
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Beiträge: 7.771



« Antwort #1 am: 25. Juni 2007, 14:39:00 »

Zitat
Ich habe mich mal versucht diese Düsseldorfer Tabelle zu verstehen. Komme jedoch nicht ganz mit zurecht. Vielleicht gibt es jemanden der mir das kurz erklären kann. Mein Problem: Ich beziehe zur Zeit Unterhalt noch bis zum 01.08. danach beginne ich meine Ausbildung. Ich bin momentan 21 und bekomme daher noch das Kindergeld bzw. meine Mutter. Meine Frage besteht darin, wie ich genau nun meinen Unterhalt berechnen kann den ich noch bekomme.

Also, du bsit volljährig also sind beide Elernteile zum Barunterhalt verpflichtet.

Deine Ausbildungvergütung wird auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet. Du darfst ca. 90 € abziehen (je nach OLG). Der Rest, sowie das KG wird auf deinen Bedarf angerechnet.

Dein Bedarf ist, sofern du nicht zuhause wohnst 640 €, ansosnten berehcnet er sich nach DDT, wobei die Einkommen diener Eltern zusammengerechentwerden, dann wird der Anspruch ermittelt und von diesem Betrag das KG und dien Gehalt abgezogen. Der Rest wird je nach Einkommen auf deine Eltern verteilt.

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
stang
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2



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« Antwort #2 am: 26. Juni 2007, 12:27:23 »

Ahso verstehe das schon besser, aber meine Eltern leben getrennt. momentan beziehe ich rund 427 (grob) Euro von meinem Vater,.. Ich lebe bei meiner Mutter. Wenn ich das also richtig verstanden habe, wird mir im Normalfall dann 90 Euro entsprechend abgezogen ?!?
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midnightwish
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.771



« Antwort #3 am: 26. Juni 2007, 12:34:50 »

Auch wenn deine Elern getrennt leben ändert sich an der Berechnung nichts. Beide Eltern sind Barunterhaltspflichtig. Dieser Bedarf wird ausgerechnet undje nach Leistungsfähgikeit auf deine Eltern verteilt, wobei deiner Mutter ihren Baranteil durchaus in Form von Zimmer und Essen leisten kann.

Von deiner Vergürung werden pauschal 90 € abgezogen. Dann wird der verbleibende Rest + KG von errechneten Bedarf abgezogen und man schaut mal was übrig bleibt. Sollte allerdingsdein Vater mehr als 75 % des Barunterhalts leisten wird das KG vollständig von seinem Zahlbetrag abgezogen, d.h. bei der Berechnung wird dein Einkommen vom Bedarf abgezogen, dann der Restbetrag auf die Eltern verteilt und dann das KG vom Anteil des Vaters abgezogen.

Tina

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