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Titel: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Papa1977 am 07. Juli 2011, 20:58:32 hiho, seit heute hab ich es schriftlich. das gericht hat meinem antrag zugestimmt und das sorgerecht soll nun gemeinschaftlich erfolgen. für alle die nicht so im fall stecken. trennung nach 7 jahren, nicht verheiratet. mutter nach trennung gegen gsr. man was bin ich froh. verfahren lief seit oktober letzten jahres, also im nachhinein ging es eigentlich recht schnell. vielen dank an alle, die mir mit rat und tat zur seite standen. lg papa1977
ps: die einmonatige beschwerdedrift läuft seit, heute. mal sehen was passiert .... aber ich bleibe sowieso hier weil ich sicher den einen oder anderen rat benötigen werde. Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: midnightwish am 07. Juli 2011, 21:05:05 Glückwunsch.
Und es war wirklich ein URteil und kein Verglich dem die KM zugestimmt hat? *staun* Gruß Tina Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Papa1977 am 07. Juli 2011, 21:07:00 hi, ne ist ein beschluss !!!!!! lg
ps: auf nen vergleich hätte ich mich nicht eingelassan ;-) Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Burzel am 07. Juli 2011, 21:08:56 Herlichen Glückwunsch :wink: :thumbup:
WEnn du es schriftlich hast, kannst du da mal paar Auszüge der Begründung einstellen? Würde mich interessieren, was alles für Argumente für dich gesprochen haben. Vielleicht kann man ein oder anderes nutzen. Supi, echt toll :) Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Papa1977 am 07. Juli 2011, 21:10:28 hi, ja mach ich. warte aber erstmal den monat ab. man, man. das hätte ich echt nicht gedacht.... lg
ps: lasst euch nicht unterkriegen !!!! mein lieblingsspruch auch auf der arbeit : ALLES WIRD GUT !!!! Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Ariba am 07. Juli 2011, 21:11:20 Moin,
Glückwünsche ebenso!! (Mein GSR Antrag "läuft" derzeit beim OLG - in Beschwerde, da Ablehnung beim AG) Und es war wirklich ein URteil und kein Verglich dem die KM zugestimmt hat? *staun* DAS wäre auch meine mir wichtige Frage. Wenn Urteil, dann wäre es wohl der ERSTE überhaupt, oder??Die Begründung des Gerichts wirst Du uns wenn vorhanden doch sicherlich nicht vorenthalten :) Nun heißt es das GSR auch zu leben bzw leben zu können. Das wird vermutlich für die wenigen Väter die das GSR erhalten dürfen, die nächste Hürde bei so manchen Kindesmütterchen sein. Aber das GSR erhalten zu haben ist ja schon mal :thumbup: :thumbup: :thumbup: Grüße Ariba Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: MichaelBolten am 07. Juli 2011, 21:12:35 Glückwunsch auch von mir und alles Gute
lg Michael Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Papa1977 am 07. Juli 2011, 21:14:29 hiho, wie jetzt. das erste ??? dachte hier sind shcon einige durch. also auf dem schreiben steht oben beschluss drauf ..... lg
ps: ich denke jetzt wird es weniger spannungen geben, da man sich auf einer ebene gegenübersteht gefühlstechnisch. Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: ostseereiter am 07. Juli 2011, 21:19:27 Hi Papa1977,
klasse Herzlichen Glückwunsch. Ja das macht Mut. OSR :) Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: elwu am 07. Juli 2011, 21:28:06 Congratz! ich freu' mich für euch. Und hoffe, dass diese Erfolgsgeschichte anderen entrechteten Vätern den Antrieb gibt, den Kampf aufzunehmen!
/elwu Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: zahltag am 07. Juli 2011, 21:35:51 :thumbup: :thumbup:
dann hoffe ich, dass du in einem monat erneut frohe nachrichten ins forum trägst und deep das entsprechende urteil zukommen lässt.... daumen hoch zahltag Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Papa1977 am 07. Juli 2011, 21:42:50 hiho, aber sicher. und hier zwei meiner lieblingssätzte aus dem beschluss:
es entspricht grundsätzlich dem wohl des kindes, wenn es in dem bewusstsein lebt, dass beide elternteile für es verantwortung tragen. (dies gilt jedenfalls dann, wenn das kind zu beiden elternteilen eine gut ebeziehung hat, bzw. sich beide um es kümmern und kontakt mit ihm pflegen) und die übertragung des gsr auf den vater könnte dementsprechend zur reduzierung von konflikten führen. dies ist dem kindeswohl dienlich. nun doch schonmal eine einzelheiten: bezug wird auch noch auf den beschluss vom 07.7.02.2011, 9 UF 100/10 brandenburgisches ol (mindestmass an übereinstimmung usw.) LG Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Bester Papa am 07. Juli 2011, 21:54:48 Glückwunsch auch von meiner Seite. Auch ich würde mich über ein paar mehr Infos wünschen da ich Ende August dran bin ( ja ja schon wieder verschoben wegen Ferien) Gruss Bester Papa
Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: ginnie am 07. Juli 2011, 22:03:10 Hi
auch von mir Glückwunsch :) und ich kann nur hoffen dass sich diese - Selbstverständlichkeit ---> gemeinsam Eltern - Gemeinsam Sorgerecht - langsam mal durchsetzt. ligr ginnie ...die alle Väter hier grüßt, die sich so einsetzen für ihre Kinder, aber dies nicht tun um die KM zu nerven oder zu ärgern oder Macht auszuüben (ja auch solche KV gibt es ja nunmal, nur sind die zum Glück nicht hier vertreten...) sondern um wirklich aktiv mitzumachen und mitzuwirken bei der Erziehung des gemeinsamen Kindes. Ihr habt meinen Respekt. Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: elwu am 07. Juli 2011, 22:24:45 es entspricht grundsätzlich dem wohl des kindes Hi, um noch mal einen gesetzen Fakt aus dem für normale Menschen (Juristen sind zumeist unnormal) unerklärlichen Juristenspeak zu erläutern: 'grundsätzlich' bedeutet, es gibt mindestens eine Ausnahme, d.h., 'grundsätzlich' ist grundsätzlich *g* ein wenig zwingendes Argument. /elwu Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Lausebackesmama am 07. Juli 2011, 22:25:44 :thumbup: :thumbup: :thumbup:
Super, Glückwunsch auch von mir :) Ich hoffe, dass wir hier bald noch mehr solche Beschlüsse erleben dürfen! LG LBM Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: oldie am 08. Juli 2011, 00:04:22 Hi
Wenn ich es richtig verstanden habe, hat hier ein Amtsgericht das GSR entschieden - finde ich mutig. Wärst Du einverstanden, den Beschlusstext anonymisiert hier einzustellen? Die Begründung ist vermutlich für viele Väter mit ähnlichem Problem hilfreich. Gruss oldie Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Papa1977 am 08. Juli 2011, 09:05:34 hi, ja war ein amtsgericht. die richterin hatte zwar bei der ersten anhörung gesagt, dass sie evtl. keine entscheidung treffen kann und wird und es wahrscheinlich auf ein kindeswohlgutachten rauslaufen wird ..... beim zweiten termin meinte sie, das es inzwischen diverse änderungen und urteile gibt und sie ein urteil sprechen kann. dies kam für mich und meinen anwalt sehr überraschend. ja das urteil kann ich zur verfügung stellen. ich würde jedoch die einmonatige beschwerdefrist abwarten wollen. lg papa1977
Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Michael67 am 08. Juli 2011, 09:57:14 Hi Papa1977,
Glückwunsch zur GSR-Entscheidung! Wo ein Sieger ist, da gibt es auch einen Verlierer - also mein Rat, achte darauf, dass sich die KM nicht als Verliererin fühlt, sondern merkt, dass dies eine gute Entscheidung, vor allem für das Kind ist! VG, Michael Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Papa1977 am 08. Juli 2011, 10:15:30 hi, ja sicher. ich sehe mich auch nicht direkt als sieger, eher als gewinner ;-) der eigentlich gewinner ist unser kind und das ich jetzt auch über sachen mitreden kann (elternabende usw.) wovon ich früher nichts mitbekam. ich hoffe, das es ein neuer anfang auf augenhöhe ist. die richterin und die vp denkt auch, das die möglichkeit besteht, spannung aus der situation zu nehmen. ich sehe die km nicht als verlierin, nur fonde ich es absolut i.o. das ihr grenzen aufgezeigt wurden, auch wenn in ihren augen alles ok war so wie es war. ich freu emich und hoffe, das es nicht zu einer beschwerde kommt im interesse unseres kindes. lg papa1977
Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Michael67 am 08. Juli 2011, 10:22:51 nun, Du wirst ganz schnell an der Reaktion der KM merken, wie sie die Entscheidung für sich einstuft! Aber ganz bestimmt eröffnet sich für Euch beide jetzt die Möglichkeit, Eure Verantwortlichkeiten für das Kind neu zu sortieren und dabei Spannungen abzubauen. Zum Spannungen abbauen müsst ihr natürlich beide beitragen! Ich drück dir die Daumen, dass es so positiv für Dich weiter geht! LG, Michael
Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Mux am 08. Juli 2011, 10:51:39 Hi Papa1977,
auch von mir ganz liebe Glückwünsche. Wie weit wir hier in Deutschland allerdings von der Normalität entfernt sind, sieht man auch an den euphorischen Reaktionen im Forum: Einem Vater ist per Gericht das zugesprochen worden, was das Natürlichste der Welt ist: Nämlich das Recht, Verantwortung für das eigene Kind zu übernehmen und schon flippen alle aus! :) Ich wünsche Dir, dass die KM das schluckt und nicht Beschwerde einlegt (so wie ich, aber mir ist das GSR auch durch Amtsgericht verweigert worden) und feier erst mal schön! Auch von mir die Bitte, den Beschluss einzustellen. Vielleicht auch vorab per PN? Da ich im Beschwerdeverfahren bin, würde mich die Begründung sehr interessieren. LG, Mux Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Bester Papa am 08. Juli 2011, 13:59:45 Über eine PN wäre ich auch mehr als dankbar. :wink:
Grüße BP Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: DeepThought am 08. Juli 2011, 14:29:26 Moin,
Glückwunsch... ist ein beschluss Würde ich gern veröffentlichen. Wenn er dir vorliegt bitte per E-Mail.DeepThought Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: bagger1975 am 08. Juli 2011, 14:29:46 Hallo BP,
willkommen im Club, Glückwunsch! Werd nicht überheblich ggü. KM und das GSR schafft Dir jetzt eine gewisse Souveränität, Dich über alle Belange Deines Kindes zu informieren. Wenn KM nicht ganz durchgeknallt ist, dann fördert dies sehr die Kommunikations- und Informationsbereitschaft, war/ist zumindest bei mir so und das ist für unsere Kleine nur zu begrüssen... Viele Grüsse Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: brille007 am 08. Juli 2011, 14:47:06 Moin Papa1977,
die noch offene Frage, ob Deine Ex Widerspruch gegen das Urteil einlegt, ändert ja nichts an dessen Wortlaut; insofern kannst Du es Deep Thought durchaus schon heute zur Verfügung stellen (und in ein paar Wochen ggf. die Widerspruchsbegründung dazu). Grüssles Martin Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Papa_2008 am 08. Juli 2011, 15:31:47 Hallo Papa1977,
erstmal meinen Glückwunsch zu diesem positiven Ausgang :) Ich bin im August mit der Verhandlung beim Amtsgericht dran und hoffe, dass die Sache für meinen Sohn und mich ebenso erfreulich endet. Kannst du nicht doch den Beschluss schon vorher einstellen, oder ein paar mehr Details daraus schreiben? Bei welchem Amtsgericht wurde dein Fall verhandelt? Ich wünsche dir natürlich auch, dass deine Ex dem Urteil nicht wiederspricht. Viele Grüsse Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: diskurso am 08. Juli 2011, 19:53:46 Hallo Papa1977,
auch von mir Glückwunsch ! :) Ich bin diese Woche erst am Amtsgericht gescheitert und stehe vor einem Widerspruchsverfahren am OLG. Wie brille schon schrieb, ändert auch ein möglicher Widerspruch Deiner KM nichts an der Begründung Deines Amtsgerichtes. Es stehen viele Väter hier inmitten oder kurz vor gSR-Verfahren und würden gern Deinen Beschluss dringend lesen wollen. Die Rechtslage zum § 1671 wird sich höchstwahrscheinlich dieses Jahr nicht mehr grundsätzlich ändern, solange wird so mancher Vater nicht mehr abwarten wollen. beste Grüße, diskurso Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Papa1977 am 08. Juli 2011, 21:46:53 hi an alle, versuche nächste woche den beschluss zu digitalisieren und mail ihn dann an die admins. die stellen ihn dann hier ein. lf papa1977
Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: diskurso am 08. Juli 2011, 22:20:40 hi an alle, versuche nächste woche den beschluss zu digitalisieren und mail ihn dann an die admins. die stellen ihn dann hier ein. lf papa1977 Klingt gut.Danke schon einmal. Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Papa1977 am 08. Juli 2011, 22:21:41 ... nicht dafür. ich glaub das würde jeder hier für jeden tun. :-) lg
Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Papa_2008 am 18. Juli 2011, 13:10:49 Hallo Papa1977,
ich schaue fast täglich hier rein und hoffe jedesmal, dass du schon den Beschluss vom Amtsgericht eingestellt hast. Habe heute wieder einen Termin bei meinem Anwalt wegen meinem GSR-Antrag. Du hast geschrieben, dass du den Beschluss über die Administratoren einstellen willst. Muß ich mich da irgendwo eintragen, um ihn lesen zu können? Viele Grüsse Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: taddy am 22. Juli 2011, 08:36:21 Hallo Papa1977,
würde mich auch sehr interessieren, ist das Urteil irgendwo nachzulesen? Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Burzel am 09. August 2011, 20:56:17 Hallo Papa,
und hast du schon was von einem Widerspruch seitens deiner Ex gehört? LG Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Papa1977 am 15. August 2011, 16:04:54 hi, sorry das ihr noch nix von mir gehört habt. nein, einspruch hat sie nicht eingelegt :-) ich werde das ganze einscannen und an den admin schicken. sorry fürs warten. lg papa1977
Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: diskurso am 15. August 2011, 17:14:48 Na endlich, der Beschluss ist also auch rechtskräftig.
Wir warten weiter ... Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Burzel am 15. August 2011, 17:42:22 Hallo Papa,
das ist die beste Nachricht des Tages. Alles alles Gute. Und auf den Beschluss bin ich natürlich auch schon gespannt. Supi!!! :wink: LG Burzel Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Papa1977 am 17. August 2011, 10:58:07 hiho an alle, so das warten hat ein ende. hie rnun mein urteil als download. eine mail ist auch an die admins raus, die stellen das sicher dann hie rnoch als text ein. hier habt ihr aber ersteinmal das urteil als. pdf lg und nochmal dank an alle, nur mal zwischendurch. lg papa1977
Link vorläufig entfernt. Begründung: S.u. bei Mux Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Mux am 17. August 2011, 11:09:27 Danke!
Das Dokument ist nur unzureichend geschwärzt. Namen und alle Daten sind lesbar. Nur als Hinweis. LG, Mux Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Papa1977 am 17. August 2011, 11:12:09 hi, was soll denn noch geschwärtzt werden? hab doch alle persönlichen daten weg gemacht oder wie? gruss papa1977
ps: danke fürs entfernen des links :-) Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Papa1977 am 17. August 2011, 11:55:35 hiho, so nu noch mal. hin und her kopiert und nu sollte es schwarz sein. lg papa1977
http://download1076.mediafire.com/kvaobb8p2ksg/o9330jwylj90568/Urteil.pdf (http://download1076.mediafire.com/kvaobb8p2ksg/o9330jwylj90568/Urteil.pdf) Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: diskurso am 17. August 2011, 18:29:11 Hallo Papa1977,
Herzlichen Dank für die Mühe. :traeumich: Der Richter hat genau so argumentiert, wie jeder hier es auch in seinem Fall erwarten würde und es dem derzeitigen Stand der Gesetzgebung entspricht. Da ist alles drin, was rein gehört - sowohl der Verweis auf das BVerfG, das GG Art. 6. Auch die von der KM vorgeschobene mangelnde Kooperationbereitschaft wird ausführlich widerlegt ! Besonders gut hat mir gefallen: Zitat Die Rechtsprechung geht von einem Mindestmaß an Kooperation der Eltern aus. Dies liegt hier Den fett markierten Text sollte sich jeder Vater, der das gSR beantragen will, als sehr gutes Argument merken.vor. Eine absolut übereinstimmende und konfliktfreie Erziehung des Kindes durch die Eltern ist utopisch und wird auch nicht verlangt. Darüber hinaus wäre, auch wenn man die Kooperation zwischen den Eltern als gestört bewerten würde, nicht allein deshalb von einer Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts abzusehen, denn nur dann, wenn die gestörte Kooperation dem Kindeswohl abträglich ist, wäre die Übertragung abzulehnen. Danke ! :thumbup: :thumbup: Das hier allerdings: Zitat Einen ausdrücklichen Herzenswunsch, den sie auch ist wieder einmal völlig absurd.begründen konnte, äußerte XX nicht, Ihre Antworten auf die Fragen der Dezernentin waren dementsprechend eher zögerlich, daher wird nicht davon ausgegangen, dass das Wohl von XX beeinträchtigt wird, wenn ihre Ansicht, sie fände es besser, wenn Mama allein entscheidet, keinen Eingang in die Entscheidung findet. Der weit um sich greifende Dilettantismus, eine SR-Entscheidung vom Willen des Kindes abhängig zu machen, taucht sogar bei diesem sonst doch unabhängigem Richter auf. Zum Glück hat er aber die Kurve noch gekriegt ... Hier musste ich herzlich lachen, denn das kenne ich nur zu gut: Zitat Sie fühle sich als Mutter und Mensch vom Vater nicht ausreichend gewertschätzt. Du hast wirklich allen Grund zur Freude, wenn die KM diesen Beschluss nun auch noch als konfliktlösend erkennen kann, ist alles bestens. :blumen: Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Burzel am 17. August 2011, 20:33:21 Da sieht man mal wieder, NICHT aufgeben.
Hast du supi hinbekommen. Viele gute Dinge, die sehr hilfreich sind. LG Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Papa1977 am 17. August 2011, 20:53:11 hi, bitte gern. ich kann aber echt nicht glauben, das ich der evtl. erste bin, der das auf amtsgerichtsebene hinbekommen hat. mein anwalt war aber auch echt der hammer udn ich hab echt nicht locker gelassen. die mutter wollte immer wieder einige mittwoche (umgang mit mir) udn feiertage und sonstwas ausfallen lassen, aber nicht mit mir :-) *stolz* hoffe es hilft einigen von euch, euer recht zu bekommen. lg papa1977
ps: ist alles geschwärzt, was geschwärzt gehört? Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: diskurso am 17. August 2011, 23:43:56 ich kann aber echt nicht glauben, das ich der evtl. erste bin, der das auf amtsgerichtsebene hinbekommen hat. Hier im Forum wohl schon, das müsste aber einer der Admins besser wissen.ps: ist alles geschwärzt, was geschwärzt gehört? Doch, doch - bis auf den Namen der Richterin, aber das passt schon :wink:Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Bester Papa am 18. August 2011, 23:03:04 Hallo Papa1977,
besten Dank fuer das Urteil. Ich denke es wird vielen helfen, insbesondere mir. Das mit der Facebookgeschichte ist schon sonderbar, dass so etwas ueberhaupt aufgefuehrt wird.Wo soll da eine Kindeswohlgefaehrdung sein? Immerhin hat die Richterin erkannt dass das GSR grundsaeztzlich dem Kindeswohl dient. Und das solltten sich alle Richter hinter die Ohren schreiben. Gruss Bester Papa Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Papa1977 am 19. August 2011, 08:16:02 hi, die facebookgeschichte war wohl das einzige was die gegenseite meinte gegen mich in der hand zu haben. ich habe dort nur einige passagen von http://www.trennungsfaq.de/ (http://www.trennungsfaq.de/) gepostet. da war ich mit der km noch "befreundet" ich wollte ihr zeigen, das es so nicht geht, was sie mit mir macht. das stellte sie natürlich als öffentliche hetze gegen sie da ... naja, hätte mich einigen ärger erspart, wobei mein anwalt sich über die aktion der gegenseite totgelacht hat. lg papa1977
Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: diskurso am 19. August 2011, 11:22:57 Das mit der Facebookgeschichte ist schon sonderbar, dass so etwas ueberhaupt aufgefuehrt wird.Wo soll da eine Kindeswohlgefaehrdung sein? Das ist noch gar nichts.In meinem letzten AG-Beschluss wird vom Richter auf angebliche Diffamierungen der KM von mir in einem (anonymen) Internetforum bezug genommen. Und gerade weil es völlig anonym ist, hat der befangene Richter sogar selbst noch hinzugedichtet, das Übereinstimmungen von Ort, Zeit, in der Beschreibung der Position etc. bestehen würden. Zu diesem Schluss kam der Richter lediglich aus einer sehr kurzen Äußerung der KM während der Verhandlung - ohne Beweis. Was das darüber hinaus mit gSR zu tun hat, erläuterte der Richter hingegen nicht, muss er ja auch nicht, ist ja ein Richter :wink: Derselbe Richter übrigens, gegen den schon Befangenheitsantrag von einem anderem Vater gestellt wurde und der auch vor Urkundenfälschung und der Unterschlagung von Dokumenten nicht zurückschreckt. Was kann ihm schon passieren? Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Beppo am 19. August 2011, 12:19:46 In meinem letzten AG-Beschluss wird vom Richter auf angebliche Diffamierungen der KM von mir in einem (anonymen) Internetforum bezug genommen. Das versucht der PaRAsit meiner Ex auch immer.Hat nur bisher niemanden interessiert. Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: oldie am 22. August 2011, 16:17:36 hi, bitte gern. ich kann aber echt nicht glauben, das ich der evtl. erste bin, der das auf amtsgerichtsebene hinbekommen hat. Naja, für mir persönlich jedenfalls ist es das erste Amtsgericht, welches im Alleingang das Urteil des BVerfG konsequent und ausschliesslich anwendet. Und die vielen Begründungen, z.B.Zitat Einen ausdrücklichen Herzenswunsch, den sie auch sind auch teilweise kein Dilettantismus - lieber diskurso - sondern notwendig, um einer weiteren Instanz keine Munition zu liefern, sondern ausdrücklich aufzuzeigen, dass alle Aspekte des BVerfG betrachtet wurden. So kann nicht behauptet werden, die Aussage des Kindes oder der KM wurden nicht genügend gewürdigt. Ein meht als notwendiger Formalismus bei den gegenwärtig unsicheren/undefinierten rechtlichen Rahmenbedingungen.begründen konnte, äußerte XX nicht, Ihre Antworten auf die Fragen der Dezernentin waren dementsprechend eher zögerlich, daher wird nicht davon ausgegangen, dass das Wohl von XX beeinträchtigt wird, wenn ihre Ansicht, sie fände es besser, wenn Mama allein entscheidet, keinen Eingang in die Entscheidung findet. Meiner Achtung für diese Richterin. Das war gute Arbeit - und eine gesunde Grundauffassung. Gruss oldie Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: diskurso am 22. August 2011, 17:05:47 Und die vielen Begründungen, z.B.sind auch teilweise kein Dilettantismus - lieber diskurso - sondern notwendig, um einer weiteren Instanz keine Munition zu liefern, sondern ausdrücklich aufzuzeigen, dass alle Aspekte des BVerfG betrachtet wurden. Widerspruch, euer Ehren.Diese Aussage des Kindes hätte in der nächsten Instanz durchaus anders interpretiert werden können. Dies nun als nichtvorhandene Munition zu bezeichnen, na ja ... Ich kann mich auch nicht erinnern, dass das BVerfG in seinem Beschluss zur Verfassungswidrigkeit des § 1626 eine SR-Entscheidung vom Willen eines unter 14-jährigen Kindes abhängig zu machen, thematisiert hatte. Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: oldie am 22. August 2011, 18:19:15 Hi diskurso
Es geht nicht um die Interpretation, sondern die Würdigung des Umstandes überhaupt. Es ist üblich, dass Kinder im Alter von 7-8 Jahren vom Gericht "befragt" werden. Das muss das BVerfG nicht erwähnen. Zudem hat die Richterin ihre Entscheidung nicht davon abhängig gemacht, sondern gesagt (erster Satz des Abschnitts): Zitat Der Wille >des Kindes< steht der Einschätzung nicht entgegen. Alles andere ist die Begründung für diese Aussage. Aber wie sollte sonst die Aussage des Kindes "negiert" werden? Vielleicht hättest Du andere Worte dafür gefunden, nur - welche? Und wären diese OLG-tauglich?Gruss oldie Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: diskurso am 22. August 2011, 19:53:41 Hallo oldie,
wahrscheinlich ist es müßig, in diesem Thread darüber zu diskutieren, inwieweit der Kindeswille in einem gSR-Verfahren eine Rolle spielt (oder überhaupt spielen sollte). Denn das will mir einfach nicht in den Kopf. Es ist üblich, dass Kinder im Alter von 7-8 Jahren vom Gericht "befragt" werden. Darüber würde ich gern diskutieren und habe mal einen neuen Thread eröffnet:http://www.vatersein.de/Forum-topic-23147.html Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Ariba am 23. August 2011, 00:31:40 Moin,
schluss mit dem "Streiten" :wink: Naja, für mir persönlich jedenfalls ist es das erste Amtsgericht, welches im Alleingang das Urteil des BVerfG konsequent und ausschliesslich anwendet. Sag ich ja :wink: und wie ich bereits geschrieben hatte Wenn Urteil, dann wäre es wohl das ERSTE überhaupt, oder?? Meiner Achtung für diese Richterin. Das war gute Arbeit - und eine gesunde Grundauffassung. Dennoch, wenn "eigentlich" auch selbstverständlich - spätestens nach dem richtungweisenden(!) Urteil des BVerfG: Auch meinen RESPEKT für diese Richterin, welche sich offnbar nicht von zuviel "Muttipolitik" einwickeln hat lassen und schlicht und einfach mal zur Abwechslung auch an das Kind selbst gedacht hat! DAS ist doch mal was!! :applaus1: RESPEKT zum Zweiten!! Ariba Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Wildlachs am 08. Dezember 2011, 08:54:32 Hallo Papa1977,
ich habe mich erst kürzlich hier angemeldet und nun Von Deinem Erfolg erfahren. Meinen Glückwunsch dazu. Offenbar hat die KM keine Beschwerde eingelegt. Mich interessiert sehr der Antrag zu diesem Beschluß. Kann ich den hier irgendwo einsehen, könntest Du den noch zur Verfügung stellen? VG Wildlachs Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Papa1977 am 08. Dezember 2011, 10:39:19 hi, lange nicht hier gewesen. ich habe nnen normalen antrag auf die erteilung des gsr gestellt. hab ne vorlage im internet gefundne und etwas abgewandelt. gruss
Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Wildlachs am 08. Dezember 2011, 10:58:04 hi, lange nicht hier gewesen. ich habe nnen normalen antrag auf die erteilung des gsr gestellt. hab ne vorlage im internet gefundne und etwas abgewandelt. gruss Hast Du mal 'nen Link dazu?VG Wildlachs Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Papa1977 am 14. Dezember 2011, 12:19:27 hi, den hier hab ich genommen und etwas abgewandelt. gruss papa1977
http://www.vaeternotruf.de/sorgerecht-antrag.htm (http://www.vaeternotruf.de/sorgerecht-antrag.htm) Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Wildlachs am 14. Dezember 2011, 13:48:31 Hallo papa1977,
ich danke Dir. Nachdem durch das BVerfG die Möglichkeit einer Antragstellung eröffnet wurde und ein nicht-ehelicher Vater die geS ohne Zustimmung der KM einrücken kann, besteht nun die Herausforderung, diese auch zu behalten. Die größte Gefahr hinsichtlich der geS geht nun -für ALLE Väter- vom § 1671 BGB aus. Das SR zu erhalten ist das Eine, es zu behalten, das Andere. W. Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: brille007 am 14. Dezember 2011, 17:51:15 @ WL,
besteht nun die Herausforderung, diese auch zu behalten. das ist - leider - mal wieder ein Spruch von der Sorte "eine starke Behauptung ist besser als ein schwacher Beweis." Fakt ist: Es gibt (auch im >>>§ 1671 BGB<<< (http://dejure.org/gesetze/BGB/1671.html)) kein "GSR zweiter Klasse". Sofern ein nichtehelicher Vater es gerichtlich erstritten hat, unterliegt er für den dauerhaften Erhalt des GSR denselben Kriterien wie beispielsweise eheliche Väter, die es bereits ab Geburt hatten.Die größte Gefahr hinsichtlich der geS geht nun -für ALLE Väter- vom § 1671 BGB aus. Das SR zu erhalten ist das Eine, es zu behalten, das Andere. Du tätest diesem Forum (und vermutlich auch Dir selbst) einen grossen Gefallen, hier nicht ständig juristisches Halbwissen als "Wahrheit" darzustellen. Just my 2 cents Martin Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Beppo am 14. Dezember 2011, 18:13:24 Naja, unter Anwendung des §1671 braucht ein GSR-feindlicher Richter tatsächlich nicht viel um das GSR wieder aufzuheben.
Und ob er dabei bei einem daher gelaufenen Schuft, der sich geweigert hat, das liebreizende Fräullein zu freien, die gleichen Maßstäbe ansetzt, wie bei einem strammen Ex-Ehemann kann dabei durchaus in Frage gestellt werden, wenn man sich vor Augen führt, dass nahezu 100% der Ex-Ehemänner in den Genuß des GSR kommen aber bisher offenbar nur eine nicht messbare Minderheit der Unehelichen. Warum sollte ein Richter, der bisher jedem unehelichen Vater das GSR vorenthalten hat, Skrupel haben, es einem anderen, der es sich aus seiner Sicht unredlich erschlichen hat wieder weg nehmen? Zumal der §1671 auch für eheliche Väter ein unkalkalkulierbares Risiko darstellt. Es gibt mehr als genug Väter, die das GSR unter fadenscheinigsten Vorwänden verloren haben. Einzig durch den unschlagbaren Zauberspruch "Kindeswohl!" in Verbindung mit dem mächtigen Elixier §1671. Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Wildlachs am 14. Dezember 2011, 18:22:43 @ WL, Lieber Martin,das ist - leider - mal wieder ein Spruch von der Sorte "eine starke Behauptung ist besser als ein schwacher Beweis." Fakt ist: Es gibt (auch im >>>§ 1671 BGB<<< (http://dejure.org/gesetze/BGB/1671.html)) kein "GSR zweiter Klasse". Sofern ein nichtehelicher Vater es gerichtlich erstritten hat, unterliegt er für den dauerhaften Erhalt des GSR denselben Kriterien wie beispielsweise eheliche Väter, die es bereits ab Geburt hatten. Du tätest diesem Forum (und vermutlich auch Dir selbst) einen grossen Gefallen, hier nicht ständig juristisches Halbwissen als "Wahrheit" darzustellen. Just my 2 cents Martin nichts anderes, als das, was Du behauptest, habe ich gesagt. Der 1671 kann sich gegen alle Väter richten, die Sorgerechtsinhaber sind, ganz gleich, ob ehelich oder nicht. Wir sind uns doch da völlig einig. Ich weiß wirklich nicht, was das jetzt soll. W. Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: brille007 am 14. Dezember 2011, 18:54:39 @ WL,
nichts anderes, als das, was Du behauptest, habe ich gesagt. Du hast geschrieben:Das SR zu erhalten ist das Eine, es zu behalten, das Andere. Das versteht der durchschnittliche Leser als Behauptung eines Sorgerechts "zweiter Klasse" oder "auf Probe", das einem nach Lust und Laune auch wieder weggenommen werden kann.Der 1671 kann sich gegen alle Väter richten, die Sorgerechtsinhaber sind, ganz gleich, ob ehelich oder nicht. naja, diese Erkenntnis ist jetzt etwa so sensationell wie die Tatsache, dass uns morgen der Himmel auf den Kopf fallen kann.Just my 2 cents Martin PS: Wen es interessiert: Der § 1671 BGB stammt in seiner Urfassung aus dem Jahr 1958; damals (es galt bei Scheidungen noch das Schuldprinzip) war er wesentlich umfangreicher und lautete: § 1671. (1) Ist die Ehe der Eltern geschieden, so bestimmt das Vormundschaftsgericht, welchem Elternteil die elterliche Gewalt über ein gemeinschaftliches Kind zustehen soll. (2) Von einem gemeinsamen Vorschlag der Eltern soll das Vormundschaftsgericht nur abweichen, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist. (3) [1] Haben die Eltern innerhalb von zwei Monaten nach Rechtskraft des Scheidungsurteils keinen Vorschlag gemacht oder billigt das Vormundschaftsgericht ihren Vorschlag nicht, so trifft es die Regelung, die unter Berücksichtigung der gesamten Verhältnisse dem Wohle des Kindes am besten entspricht. [2] Ist ein Elternteil allein für schuldig erklärt und sprechen keine schwerwiegenden Gründe dafür, ihm die elterliche Gewalt zu übertragen, so soll das Vormundschaftsgericht sie dem schuldlosen Teil übertragen. (4) [1] Die elterliche Gewalt soll in der Regel einem Elternteil allein übertragen werden. [2] Erfordert es das Wohl des Kindes, so kann einem Elternteil die Sorge für die Person, dem anderen die Sorge für das Vermögen des Kindes übertragen werden. (5) Das Vormundschaftsgericht kann die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes einem Vormund oder Pfleger übertragen, wenn dies erforderlich ist, um eine Gefahr für das geistige oder leibliche Wohl oder für das Vermögen des Kindes abzuwenden. (6) [1] Die vorstehenden Vorschriften gelten auch, wenn die Ehe der Eltern für nichtig erklärt worden ist. [2] Der Schuldigerklärung steht es gleich, wenn einem der Ehegatten die Nichtigkeit der Ehe bei der Eheschließung bekannt war. Dagegen ist die heutige Version ein laues Lüftchen. Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Wildlachs am 14. Dezember 2011, 18:58:14 Ergänzung:
Ich meinte Anträge, die von Müttern ausgehen. Im Vergleich zu Anträgen, die Väter nach 1671 stellen, bin ich schon der Ansicht, daß es Unterschiede gibt. Die ergeben sich schon aus Kriterien, die sich zB aus dem überwiegendem Aufenthaltsort des Kindes ergeben. Insofern und aus dem sog. Mütterbonus ergeben sich mE schon Unterschiede in der Rechtsprechung. Auch das Alter des Kindes spielt dabei eine Rolle. W. Titel: Re: Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu* Beitrag von: Wildlachs am 14. Dezember 2011, 19:14:26 Hallo Martin,
es sind zweifelsohne unterschiedliche Verfahren und Rechtsgrundlagen, die einen nicht-sorgeberechtigten Vater in die eS einrücken lassen -oder eben nicht- und die ihm diese erhalten -oder eben nicht. Wenn der nicht-sorgeberechtigte Vater, weil unehelich, sich die eS erstritten hat, dann ist das gar kein Garnat, diese später auch zu behalten, ebeso wenig wie sein Kollege, der sie per Gesetz a priori inne hat., weil ehelich oder mit Zustimmung der KM nach 1626a. DAS wollte ich zum Ausdruck bringen. W. |