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Themen => Zwangsvollstreckung / Forderungsbeitreibung => Thema gestartet von: Jeff69 am 28. Oktober 2010, 00:37:43



Titel: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: Jeff69 am 28. Oktober 2010, 00:37:43
Hallo erst mal (bin neu hier)

Habe 2 Kinder, die bei der Ex leben, wir haben Gemeinsames Sorgerecht.
Fürs erste Kind Zahlt der JA für mich da ich arbeitslos bin.
Das zweite Kind ist jetzt 13, Unterhaltszahlungen muss ich direkt an die Mutter zahlen.
Da ich aber zur zeit arbeitslos bin kann ich das nicht. Bekomme 825,- EUR ALG
davon werden automatisch 55,- EUR für das erste Kind vom JA einbehalten.
So bekomme ich 770 EUR, Davon Zahle ich 400 EUR Miete, 50 EUR Schulden an ein Gericht in Raten,
bleiben mir 320 EUR zum leben.

Vor 3 Wochen waren wir beim Familiengericht,
Der Richter sagte zu mir, ich soll Geld auftreiben egal wie, egal wo
Ich soll 24 std. am Tag Bewerbungen schreiben um meine Arbeitslosigkeit zu beenden
Ab 1. November muss ich Monatlich 200,- EUR an die EX zahlen
Ab Februar 2011 volle Unterhaltshöhe von 334,- EUR + 50 EUR Rückzahlung/Tilgung
der Unterhaltsforderung seit März 2010 (Abzüglich 3 Monate da ich in einer Umschulung diese Jahr nach März hatte)
So jetzt habe ich eine Arbeit gefunden den ich am 2.11.10 anfange, mache aber erstmal 2 wochen Praktikum
nach dem Praktikum werde ich 1300 Netto verdienen(wenn die Firma mich einstellt)
Ich kann aber vorerst keine Unterhaltszahlung ab 1. November leisten (da kein cent in der Tasche)
und auch nicht ab Februar in voller Höhe für beide Kinder.
Habe 12.000 EUR Schulden an die JA, 8000, EUR Privatschulden, 2000 EUR Schulden an den Staat

Der Richter sagte noch, dann muss ich mir einen nebenjob suchen.
Die Tätigkeit welche ich jetzt fand ist meist eine Reisetätigkeit, so kann ich aber keine Nebenjob ausüben.

Mein Rechtsanwalt hat mich mit einer Gefängnisstrafe gewarnt, wenn ich die Unterhalt nicht zahlen kann.
Welche Optionen habe ich den überhaupt?
Ich denke schon daran auszuwandern, egal wohin!

Ich bin sowieso aus der Türkei, meine Ex auch. Lebe hier seit 1981 in Deutschland
habe aber einen deutschen Pass.
Ich komme hier mit den deutschen Prima aus. Und will eigentlich gar nicht in die Türkei.
Seid mir nicht böse aber das deutsche Gesetz was Unterhalt angeht ist für den  **tsts - ID 6** gemacht worden.
Es gibt kein anderes Land auf der Welt der so hart ran geht, und Männer verurteilt weil sie nicht in der Lage
sind Unterhalt zu leisten. Was ich nicht habe das kann ich doch nicht zahlen!?





Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: riviera68 am 28. Oktober 2010, 05:32:48
Hallo Jeff69,
ich geb zu, ich kenne die Hintergruende nicht, aber wenn ich lese, dass du 12.000 Schulden beim Ja, 8.000 Privat- und dann noch 2.000 beim Gericht hast,
dann frag ich mich, was du meinst wer denn dafuer zustaendig ist?

Du hast ein Kind und bist finanziell fuer dieses auch verantwortlich, Ende der Meldung. Ueber Gesetze kann man geteilter Meinung sein und es gibt ne Menge Menschen,
die es wirklich nicht leicht haben, aber wenn man ueber 20.000 Schulden hat, dann wirds Zeit, dass was passiert.

Der Richter hat sich ziemlich klar ausgedrueckt, und wenn du ab demnaechst nen Job hast, dann mach halt vernuenftige Ratenzahlungen klar und dann musst du
entsprechend kuerzer treten.

Auswandern? Prima Idee....hilft aber wenig, und moralisch betrachtet eher untere Schublade. Und das es kein anderes Land gibt wo es so hart zugeht ist absoluter Unsinn.

Du hast Verantwortung, komm ihr nach.

riviera



Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: Jeff69 am 28. Oktober 2010, 09:45:35
Welche Hintergründe meinst du?
Das interessiert sowieso niemanden, interessant das es dich interessiert  :)

Hallo,
3 Jahre nach der Scheidung erfahre ich das die ex mich in der Ehezeit fast tag täglich betrogen hat!
schon ab der ersten Ehewoche! selbst mit meinem Vater, selbst mit ihrer Bruder!!!
Ich weis nicht ein mal ob die Kinder von mir sind!
Ich habe Vaterschaftstest Klage eingereicht, dieser wurde aber vom Gericht abgewiesen!
Grund: keine Zeugen das sie fremd ging
Ich habe bewiesen das sie in der Ehezeit "Chlamydien" hatte (eine sexuell übertragbare Krankheit)
diese wurde aber als Grund nicht anerkannt!

Hast du diesen Hintergrund gemeint?


Hallo Jeff69,
 dass du 12.000 Schulden beim Ja, 8.000 Privat- und dann noch 2.000 beim Gericht hast,
dann frag ich mich, was du meinst wer denn dafuer zustaendig ist?

Und ich frag mich, was du meinst wer wohl dafür zuständig sein soll? wenn nicht ich
Sag mal was ist das für ne Frage?


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: wedi- am 28. Oktober 2010, 10:16:13
Hi Jeff69
Welche Hintergründe meinst du?
Habe 12.000 EUR Schulden an die JA, 8000, EUR Privatschulden, 2000 EUR Schulden an den Staat
Diese

Gruss Wedi


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: Jeff69 am 28. Oktober 2010, 11:13:51
12.000 EUr Ans Jugendamt, weil die während der arbeitslosigkeit für mich bezahlt haben
8.000 eur Privatschulden an Kumpels und Bekannte, und Rechtsanwälte
2000 EUR Schulden ans  Gericht, Gerichtskosten
+ 800 EUR, (2 Nächste Monatsmieten werden noch dazu kommen denke ich mal weil mein Konto einen Minus von -600 eur aufweist und Dispo=0)

was ist daran so unklar? Schulden sind schulden oder nicht?


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: Beppo am 28. Oktober 2010, 11:15:02
Moin, ich wüßte jetzt auch keinen Grund, warum man über den TO herfallen sollte.

Die Gesetze sind wie sie sind, und sogar Richter sind, theoretisch, daran gebunden.
Dass sie sich trotzdem oft nicht daran halten, muss man dem TO nicht vorwerfen.

Ich würde das zahlen was du kannst, und den Rest eben nicht.

Auch die Ministerin für Anwaltsinteressen, Zypries hat in Abgeordnetenwatch gesagt, dass der Schutz des Pflichtigen über die Pfändungsfreigrenzen geregelt ist.

Solange du arbeitslos bist solltest du alles, was über 770,- liegt für den aktuellen Unterhalt aufwenden.
Sobald du arbeitest, alles was über 900,- liegt.
Dabei solltest du dein Einkommen aber auch noch um die 5% berufsbedingte Kosten und ggf. die Umgangskosten bereinigen.
Und sobald du den Job angetreten hast, sofort neu auf Abänderung der Titel klagen und dafür VKH beantragen.
Dabei darfst du dich keinesfalls auf einen faulen Vergleich einlassen, sondern musst dich ggf. neu verurteilen lassen um zum OLG gehen zu können.
Beachte dabei auch dieses (http://www.vatersein.de/Forum-topic-20928-start-msg226073.html#new) aktuelle Urteil.


Die Schulden, die du sonst noch hast, würde ich erstmal ignorieren, denn die sind nach dem Willen der Justiz zweitrangig.
Und die wirst du auf absehbare Zeit sowieso nicht abtragen können, bei deinem Einkommen und 2 Kindern.
Da kommt es auf ein paar € mehr an Schulden auch nicht mehr an.
Leicht wird dein Leben in D in den nächsten Jahren jedenfalls nicht. Egal was du machst.

Und deinen Anwalt schmeißt du auch raus.

Gruss Beppo


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: Jeff69 am 28. Oktober 2010, 11:20:44
Danke erstmal Beppo

Eine andere Frage mal:
Ich habe für das 2. Kind als es noch 11 war 162,- EUR an das JA zahlen müssen.
Wieso muss ich jetzt auf ein mal fast das doppelte also 334,- eur an die Mutter zahlen?

was bedeutet VKH?
OLG = Oberlandesgericht?


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: Beppo am 28. Oktober 2010, 11:26:05
VKH ist die Verfahrenskostenhilfe
OLG ist richtig.

Sag uns doch mal, was bisher, und von wem, festgelegt wurde.

Gibt es Titel, die dich zu Unterhalt in bestimmter Höhe verpflichten? Wenn ja welche?
Wer sagt, dass du 334,- bezahlen sollst?

Das JA kann nichts entscheiden, denen musst du aber belegen, dass du nicht leistungsfähig bist, damit keine Schulden mehr auflaufen.


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: wedi- am 28. Oktober 2010, 11:31:04
Hi Jeff
Ich wollte nicht über dich herfallen, sorry wenn das so rüberkam, ich wollte nur riveria's Frage bezüglich des Hintergrundwissens der Schulden aufzeigen.

OLG=Oberlandesgericht
VKH=Verfahrenkostenhilfe, sonst auch Prozesskostenhilfe genannt.

Das kannst du beantragen, wenn du aus eigenen Mitteln die Gerichtskosten und Anwaltkosten nicht zahlen kannst.

Gruss Wedi

Beppo war schneller


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: Jeff69 am 28. Oktober 2010, 11:32:33
Der Richter hat laut Düsseldorfer Tabelle die 334,- EUR festgelegt (vor 3 wochen)

Bis August 2009 habe ich teilweise nur ans JA 152,- für das 1. und 162,- für das 2. Kind bezahlt.
Obwohl ich damals teilweise arbeitslos war, muss ich dennoch die Restschulden bezahlen.
So hat das Gericht auch entschieden.

Ansonsten gab es keine Regelungen


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: Beppo am 28. Oktober 2010, 11:40:35
Wenn das erst 3 wochen her ist, könntest du wohl noch Berufung einlegen.
Es ist allerdings fraglich, ob sich das lohnt.

Ich würde vielleicht tatasächlich warten, bis du den job hast um dann neu zu klagen, wegen geänderter Bedingungen.

Du könntest dir allerdings auch ne LMAA-Haltung zulegen, da du von dehn Schulden sowieso nicht runter kommst.


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: Jeff69 am 28. Oktober 2010, 11:45:59
Meine Privatschulden möchte ich /muss ich sowieso zahlen!
sowas ist für mich eine Ehrensache!
Für die anderen Schulden kann ich selber nichts dafür, die nenn ich mal schicksalsschlag/pech.
Aber Privatschulden habe ich mir selber geborgt/geliehen und diesen muss ich wieder
zurück geben, es sei denn ich sterbe, nur dann kann ich es nicht zurück geben.
Der rest dann kann mich LMAA, oder was auch immer



Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: Beppo am 28. Oktober 2010, 11:51:19
Naja vor den vor den Gläubigern kannst du dich dauerhaft nur durch eine Privatinso schützen und dann liegt es nicht mehr in deiner Hand zu bestimmen, wer welchen Anteil am Kuchen bekommt und ob überhaupt.
Ich kann dein Ansinnen zwar nachvollziehen, denn man will natürlich nicht seinen Freunde, die einem geholfen haben, nicht in den Rücken fallen aber da kenne ich keinen Ausweg.


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: staengler am 28. Oktober 2010, 11:53:35
Servus,

Du machst es Dir ganz schön einfach.

Für den Rest Deiner Schulden soll also dann die Allgemeinheit aufkommen? Somit auch ich als Steuerzahler?

Wenn Du mit heruntergelassenen Hosen zwecks LMAA vor mir stehen würdest, dann könntest Du dafür bestenfalls Bekanntschaft mit meiner Schuhsohle machen...

Denk doch mal darüber nach, ob Dir nicht doch ein paar Kleinigkeiten dazu einfallen, warum diese Schulden ausgerechnet Dir gehören und nicht Deinem Nachbarn!
Und ob Du nicht selbst ein paar Kleinigkeiten zum angeblichen Schicksalsschlag oder Pech beigetragen hast.

Gruß, Michael


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: Jeff69 am 28. Oktober 2010, 11:58:16
Ich wüsste jetzt nicht das ich von dir oder von der Allgemeinheit was geliehen habe!
Oder hast du auch Forderungen von mir?
Wenn ja stell dich mal ganz hinten an,
und das mit deiner Schuhsohle merke ich mir, wer wen in den A tritt sehen wir dann
wenn du als gläubiger auftretest!


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: midnightwish am 28. Oktober 2010, 12:02:26
Hi,

ich möchte nochmal nachhaken.

Bei 12.000 € Schulden aufgrund von Unterhaltsvorschuß sind das über den Daumen gepeilt ca. 3 Jahre in der du keinen Utnerhalt zahlen konntest.

Zwei Frage: Warum wurde für diese Zeit nicht irgendwann die Leistungsunfähigkeit festgestellt?

Wie kam es dazu? Warum warst/bist du so lange arbeitslos? Wenn der Richter auf den Mindestunterhalt besteht, scheint er ja den Verdacht zu haben, das du dich nicht genügend bemühst oder deien Arbeit selbstverschuldet verloren hast o.ä.

Tina


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: staengler am 28. Oktober 2010, 12:05:44
Jeff,

wer glaubst Du zahlte den Unterhaltsvorschuss und die Gerichtskosten erst mal für Dich?
Das tut die Allgemeinheit mit ihren Steuergeldern.

Ja, und somit habe ich eine Forderung gegen Dich. Und auch die damit verbundene Erwartung, dass Du durchaus Bemühen zeigst, diese Forderungen wieder zu bedienen. So wie isch es auch gemacht habe.
Ein lapidares "Pech" ist mir hier ehrlich gesagt zu wenig.

Michael


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: midnightwish am 28. Oktober 2010, 12:06:08
Ich wüsste jetzt nicht das ich von dir oder von der Allgemeinheit was geliehen habe!
Oder hast du auch Forderungen von mir?

Wer glaubst du den zahlt den Unterhaltsvorschuß? Der jeweilige Sachbearbeiter? Nein, der Vorschuß wird vom Steuerzahler bezahlt, wenn der Unterhaltspflichtige seinen Plichten nicht nachkommt. Kann er das nicht und wird das auch so festgestellt, dann laufen keine Schulden bei der Allgemeinheit uaf, köntne er es doch ,dann muß der Pflichtige der Allgemeinheit eben die Schulden irgendwann zurückzahlen.

Ich ahne langsam warum dir dein RA den Hinweis mit der Strafe wegen Nichzahlens des KU gegeben hat.

Tina


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: Beppo am 28. Oktober 2010, 12:33:34
Kinners beruhigt euch.
Zum Unterhalt ist nur verpflichtet, wer Leistungsfähig ist.
Auch wenn wir alle nicht hinter den Vorhang schauen können, gibt es hier auch Anzeichen, dass er ziemlich über den Tisch gezogen wurde.
Wäre er sicher nicht der erste.

Und für die rechtliche lage und seine Auswirkungen ist auch nicht verantwortlich.

Mich würden aber auch die Antworten auf die Fragen von Midnigtwish interessieren.


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: staengler am 28. Oktober 2010, 12:54:09
Zitat
Kinners beruhigt euch.
Hab mich ja noch gar nicht richtig aufgeregt...

Aber der TO scheint schon seine eigene Auffassung von Recht und Gerechtigkeit zu haben.

Mag sein, dass er über den Tisch gezogen wurde.

Aber wer sich nur seiner eigenen Sicht der Dinge verpflichtet fühlt, der kann an bestehenden Systemen schnell scheitern. Egal ob diese nun gerecht oder ungerecht sind.
Und ganz einfach so mag ich mich dafür dann nicht in Regress nehmen lassen.

Aber jetzt geb` ich Ruhe und hoffe ebenfalls noch auf ein paar klärende Aussagen des TO.

Michael


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: ML1 am 28. Oktober 2010, 13:12:46
Also bitte was soll das

Was zahlt ihr sonst als Steuerzahler ( Finanzkrise Herr Ackermann Bonus zahlen mit 6 nullen) ihm war auch alles egal :mad:

Ist trotzdem gut angesehen bei unseren oberen oder bekam er eine Strafe :rofl2:


Er ist über den Tisch gezogen worden und hat kein Geld oder

Es regt mich auf das hier immer so getan wird als muss der Mann nur zahlen und (es gibt Exen die mehr Geld haben durch Erbschaften diese werden nicht berücksichtigt, was ist das für ein Recht  :question:


Der Steuerzahler bin auch ich, aber ich denke man sollte es nicht immer sagen äääh ich zahle dies als Steuerzahler, weil wenn er nicht wäre würde man für einen anderen Dreck bezahlen


Gruß
ML1


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: midnightwish am 28. Oktober 2010, 13:26:28
Hi ML1,

halte dich doch bitte mal zurück. Egal in welchem Thread, du kannst nichts kosntruktives beitragen, stänkerst aber jedesmal rum.

Zitat
Er ist über den Tisch gezogen worden und hat kein Geld oder

Ja.... oder auch nicht.

Es steht jedem frei sich im Falle der Arbeitslosigkeit dem JA zu stellen und prüfen zu lassen, ob man überhaupt leistungsfähig ist. Notfalls muß das dann eben ein Gericht feststellen. Wird das unterlassen, kann man das nicht unbedingt als "über den Tisch ziehen" bezeichnen.

Tina


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: Beppo am 28. Oktober 2010, 13:38:05
Es steht jedem frei sich im Falle der Arbeitslosigkeit dem JA zu stellen und prüfen zu lassen, ob man überhaupt leistungsfähig ist. Notfalls muß das dann eben ein Gericht feststellen. Wird das unterlassen, kann man das nicht unbedingt als "über den Tisch ziehen" bezeichnen.
Das ist sicherlich richtig, nur das muss man erstmal wissen. Und wie wir hier schon oft gehört haben, verschweigen die JAs sowas gerne.
Und genau danach klingt das hier für mich.


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: ML1 am 28. Oktober 2010, 13:40:32
halte dich doch bitte mal zurück. Egal in welchem Thread, du kannst nichts kosntruktives beitragen, stänkerst aber jedesmal rum.



Für den Rest Deiner Schulden soll also dann die Allgemeinheit aufkommen? Somit auch ich als Steuerzahler?

*** gelöscht *** Ich verweise auf die Forums-Regeln. Und dies ist der Thread von Jeff69, nicht Deiner. Daher bitte etwas konstruktiver. oldie

ich geb zu, ich kenne die Hintergruende nicht, aber wenn ich lese, dass du 12.000 Schulden beim Ja, 8.000 Privat- und dann noch 2.000 beim Gericht hast,
dann frag ich mich, was du meinst wer denn dafuer zustaendig ist?


stängern nichts sinnvolles  :question: :question:

Gruß ML1


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: Jeff69 am 28. Oktober 2010, 14:52:58
Hi ML1,

Es steht jedem frei sich im Falle der Arbeitslosigkeit dem JA zu stellen und prüfen zu lassen, ob man überhaupt leistungsfähig ist. Notfalls muß das dann eben ein Gericht feststellen. Wird das unterlassen, kann man das nicht unbedingt als "über den Tisch ziehen" bezeichnen.

Tina

 das höre ich auch zum ersten mal!



Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: oldie am 28. Oktober 2010, 15:18:34
Hi

das höre ich auch zum ersten mal!
Interessanter wäre wenn Du schreibst, was Du sonst gehört hast. Schliesslich möchtest Du - wennmöglich - eine vernünftige Lösung. Dazu sind alle relevanten Daten und Umstände oftmals hilfreich.

Gruss oldie


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: brille007 am 28. Oktober 2010, 15:20:17
Moin Jeff,

das höre ich auch zum ersten mal!
nicht alles im Unterhaltsrecht ist eine Bringschuld. Will heissen: Man hat keinen Anspruch darauf, dass einem sämtliche Möglichkeiten hinterhergetragen werden. Der Staat erwartet (nicht zu Unrecht), dass seine mündigen Bürger sich auch selbst über ihre Rechte informieren.

Wenn Du entlastende Sachverhalte bislang nicht kanntest, ist das also nicht die Schuld von irgendjemand anderem, der Dir das unaufgefordert hätte mitteilen müssen. Was Dich nicht hindern soll, jetzt korrigierend einzugreifen. Das heilt zwar nicht die Fehler der Vergangenheit, aber vermeidet sie zumindest für die Zukunft.

Grüssles
Martin


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: midnightwish am 28. Oktober 2010, 15:31:37
Hm,

geht es nur mir so?

Ich wundere mich zunehmend, das sehr viele Väter ohne Nachfragen und Zweifel immer zahlen was das JA so sagt. Klar, es laufen Schulden auf...

Wenn man Schulden hat, dann wird doch meist nach Möglichkeiten gesucht Raten zu verkleinern oder zu stunden o.ä.

Warum stellt kaum jemand das bei Unterhaltstiteln in Frage?

Gruß Tina


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: Beppo am 28. Oktober 2010, 15:42:13
Ich wundere mich zunehmend, das sehr viele Väter ohne Nachfragen und Zweifel immer zahlen was das JA so sagt. Klar, es laufen Schulden auf...

Es gab eine Zeit, da habe auch ich noch geglaubt, was eine Amtsperson zu mir gesagt hat.

Ist aber, zugegebenermaßen, schon eine Weile her!


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: riviera68 am 28. Oktober 2010, 18:47:32
@wedi
danke, das meinte ich!

@Jeff69
...ja du bist ja ein ganz lustiger Geselle....die 8.000 Euroten bei Freunden & Co sind also Ehrenschulden, die du auch unbedingt zahlen willst...mannomann, bis so ne Summe zusammen kommt, dauerts aber auch ne
Weile bzw gerade mit Verpflichtung wie KU fuer ein Kind bzw mehreren waere wohl kuerzer treten mal angesagt gewesen.

Und bis ne Summe von 12.000 fuer KU beim JA angelaufen ist dauerts auch laenger als drei Tage.

Ich geb dem Richter Recht, sieh zu wo du das Geld herkriegst, es ist eines nicht zu wissen, wie was laeuft, es ist etwas anderes sich nicht ausreichend zu kuemmern und dann wenns 12 geschlagen hat ueber abhauen nachzudenken. Grossartig.

DU hast Schulden, bezahle sie.

riviera


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: elwu am 28. Oktober 2010, 19:46:54
Ich bin sowieso aus der Türkei, meine Ex auch. Lebe hier seit 1981 in Deutschland
habe aber einen deutschen Pass.
Ich komme hier mit den deutschen Prima aus. Und will eigentlich gar nicht in die Türkei.

Hallo,

was solltest du da auch wollen als Deutscher und ohne Geld. Ach ja: der Richter hat recht. Er gab dir sogar bis Februar Zeit, dein Einkommen aufzubessern, so zahm sind Familienrichter sehr selten. Du solltest davon ausgehen, dass er sehr ungehalten wird, wenn du diese Chance nicht nutzen wirst.

Und es wäre angebracht, du würdest langsam anfangen nach Möglichkeiten zu suchen, wie du deine Verpflichtungen erfüllen kannst, statt das weiterhin der Gesellschaft zu überlassen und nach Fluchtmöglichkeiten zu gucken. Ein Nebenjob kann da in der Tat hilfreich sein. Ein Entschuldungsplan. Verhandle mit deinen Gläubigern, strecke die Rückzahlungen. Aufhören zu rauchen und trinken, sofern du überhaupt dergleich machst. Uswusf - es geht, man muss dafür natürlich seine Prioritäten richtig setzen und Ausdauer zeigen.

/elwu


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: Jeff69 am 02. Januar 2011, 14:43:42
Also,
muss ich jetzt erstmal einen "Antrag auf Leistungsunfähigkeit"
beim Jugendamt stellen, damit ich während der arbeitslosigkeit
die für mich bezahlten Unterhaltsvorschüsse später nicht zu zahlen brauche?


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: brille007 am 02. Januar 2011, 15:10:14
Moin,

muss ich jetzt erstmal einen "Antrag auf Leistungsunfähigkeit"
beim Jugendamt stellen, damit ich während der arbeitslosigkeit
die für mich bezahlten Unterhaltsvorschüsse später nicht zu zahlen brauche?

wenn Du nicht gleichzeitig und dokumentierbar diese überdeutliche "Empfehlung"
Vor 3 Wochen waren wir beim Familiengericht,
Der Richter sagte zu mir, ich soll Geld auftreiben egal wie, egal wo
Ich soll 24 std. am Tag Bewerbungen schreiben um meine Arbeitslosigkeit zu beenden
befolgst, wird das mit der Anerkennung der Leistungsunfähigkeit wohl eher nichts werden.

Grüssles
Martin


Titel: Re: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind
Beitrag von: Jeff69 am 02. Januar 2011, 22:59:49
nun,
das was das richter sagte war ein anderes thema,
ich meine hier den 2. kind der unter 12 ist, und für den ich unterhalt direkt ans jugendamt zahlen muss,
darüber gibt es kein urteil.