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Themen => Zwangsvollstreckung / Forderungsbeitreibung => Thema gestartet von: stefan70 am 29. Juni 2010, 20:16:17



Titel: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 29. Juni 2010, 20:16:17
Hallo Leute

würde Euch hiermit gern mal um Rat und Ünterstützung hinsichtlich bevorstehender Vollstreckung bitten.

Ich hatte im April schonmal kurz einen Beitrag geschrieben Thema: Urteil mit fiktivem Einkommen.

Habe dann Einspruch eingelegt und das ging zum OLG Frankfurt und wurde abgelehnt. Heute habe ich es bekommen.

Nun drängt die Zeit bei mir!

Kurz zu mir. Ich wurde verurteilt mit meinen 1250 Netto , 670 Euro KU zu zahlen (2 Kids)
Der Rückstand beläuft sich , durch das Urteil, auf ca. 5000 Euro. Ich habe Zeit bis 7 Juli.
Ratenzahlung wurde mir vom RA meiner Ex angeboten, wobei ich je 1200 Euro anzahlen soll, also 2500 Euro
Summa Sumarum- Kann ich nicht!

Jetzt hab ich am Donnerstag nochmal Termin bei meinem RA und ich weiß nicht was ich jetzt so richtig zu tun habe.

Was kann der GV pfänden? Habe Angst das mein Auto weggepfändet wird. Arbeitsweg ist 10 Kilometer. Baujahr 2003 , 120000 Km.
Dann könnte ich auch meine Kids nicht mehr so einfach holen.

Meine Lebensversicherung hab ich schon ändern lassen auf monatliche Auszahlung.

Hab auch letztes Jahr den Fehler gemacht eine LCD Flachbild auf meinen Namen gekauft zu haben, obwohl uns das Geld geschenkt wurde von beiden Elternteilen.

Wäre dankbar für Tipps, damit ich das was ich habe dann noch wenigstens behlten kann.

Vielen Dank

Grüße Stefan und danke schonmal an Wedi


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: wedi- am 29. Juni 2010, 20:50:20
Hi stefan

Kurz zu mir. Ich wurde verurteilt mit meinen 1250 Netto , 670 Euro KU zu zahlen (2 Kids)
Wie ist es dazu gekommen, denn es bleibt ein Rest von 580,-Euro?
Hab auch letztes Jahr den Fehler gemacht eine LCD Flachbild auf meinen Namen gekauft zu haben, obwohl uns das Geld geschenkt wurde von beiden Elternteilen.
Spielt erstmal keine Rolle
Was kann der GV pfänden? Habe Angst das mein Auto weggepfändet wird. Arbeitsweg ist 10 Kilometer. Baujahr 2003 , 120000 Km.
Ich denke, das Auto ist notwendig und der GV wird da nicht ran gehen
Wäre dankbar für Tipps
Die wirst du hier bekommen. :wink:

Gruss Wedi


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: DeepThought am 29. Juni 2010, 21:27:02
Moin,

ich würde flugs zum BGH marschieren, ggf. mit Nichtannahmebeschwerde. Kommt da nix bei rum, geht's zum BVerfG. Die haben intereassante Dinge zum fiktiven Einkommen geäußert. Findest du in den Urteilen zum Kindesunterhalt.

DeepThought


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: Beppo am 29. Juni 2010, 21:33:11
Das hier (http://www.anwalt.de/rechtstipps/fiktives-einkommen-bundesverfassungsgericht-bestaetigt-eingeschlagenen-kurs_012106.html) zum Beispiel!


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: DeepThought am 29. Juni 2010, 21:46:11
>Selbiges< (http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1863.html) auch hier zu finden  :wink:


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 30. Juni 2010, 13:24:14
zu wedi

mir wurde gesagt, ich bin 40 Jahre und arbeite schon 15 Jahre in dem Job und mit der Berufserfahrung kann ich mich in den alten Bundesländern bewerben und verdiene zB. in Niedersachen 25% mehr und in Bayer wäre das Doppelte drin.
Der Verdienst von Niedersachsen wurde genommen und zack! wurde ich auf die 670 Eus verknackt.
Der Selbstbehalt hatte da nicht interessiert.

Nur können ja nicht alle aus dem Osten das Land verlassen und rüber wegen dem KU, das kanns doch nicht sein.

Wieso meinst Du brauch ich mir wegen den LCD keine gedanken machen? Hab gehört das die GV da rann gehen.

GrüßeStefan


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 30. Juni 2010, 13:28:41
Danke an DeepThought und Beppo

ich habe mir das Urteil durchgelesen.
Das Urteil bezieht sich hier auf einen 52 jähren mit einem gesundheitlichen Problem der dadurch eingeschränkt Leistungspfähig ist und dadurch das fiktive Einkommen abgelehnt wurde.

Macht es wirklich Sinn für mich weiter zu gehen zum BGH !??

Ich weiß man soll nicht aufgeben.


Viele Grüße Stefan


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: staengler am 30. Juni 2010, 14:00:24
Servus Stefan,

zieh es durch bis zum BGH. Warum nicht?
Ein jeder sieht doch, dass es so nicht passt!

Z.B. kann niemand von Dir verlangen, deshalb Deinen Wohnort zu wechseln. Das verstößt gegen das Grundgesetz.
Da kommt IMO keiner damit durch.

Was hast Du für eine Angst wegen dem LCD? Liegt`s am Fußball oder was?
Hoffentlich machst Du Dir um die Kinder genauso viel Sorgen....

Gruß, Michael


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: Beppo am 30. Juni 2010, 14:07:21
Ich wüsste auch nicht, was dich abhalten sollte.

Du bekommst doch sicher VKH oder?

Dann kannst du doch die Segnungen unseres Sozialstaates auch in Anspruch nehmen, nachdem er dich ja auch hemmungslos in Anspruch nimmt.


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: wedi- am 30. Juni 2010, 17:47:30
Hi

Hier (http://Geschlecht:
 Mein Partner und ich sind nicht verheiratet und meine zwei kinder sind auch nicht von ihm, er erzielt ein monatliches Nettoeinkommen von etwa 1250,00€, arbeitet im Familienbetrieb dem zu 50% seinem Vater gehören und die andere Hälfte einem anderen Gesellschafter. Er ist zweifacher Meister im KFZ bereich und das gehalt ist für die Region ein überdurchschnittliches.) steht etwas, mit dem ich mich sehr gut auskenne.
Im eigenem Familienbetrieb ist viel möglich.Jetzt verstehe ich auch die fiktive Anrechnung, ob gerecht oder nicht.
Mit deiner Qualifikation und Vater als Chef gehen Richter natürlich von getürkten Zahlen aus., wieder ob gerechtfertigt oder nicht.
Ku hat ''Hoheitsstatus'' und 1250,- als zweifacher Meister ist nicht viel, zumal du im Familienbetrieb arbeitest, kannst du nicht mit deinem Vater und Gesellschafter sprechen, dir einen Leistungsgerechtes Gehalt zu zahlen?

Gruss Wedi


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: Beppo am 30. Juni 2010, 18:25:54
Hi wedi, dein Link linked nicht!


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: wedi- am 30. Juni 2010, 18:44:03
Hi
Ich habs gerade noch mal versucht, klappt aber seltsamerweise nicht(Lg'in,Schnnuuckipuutzi, hat irgend etwas am Rechner gemacht), ich schreibs mal ab:

reni79, Lg'in von Stefan schrieb am 20,Januar 2010 um 12:58:27 in''Wer kann helfen???''

....Mein Partner und ich sind nicht verheiratet und meine zwei Kinder sind auch nicht von ihm, er erziehlt ein monatliches Nettoeinkommen von ca.1250,-Euro, arbeitet im Familienbetrieb dem zu 50% seinem Vater gehören und die andere Hälfte einem anderem Gesellschafter.Er ist zweifacher Meister im Kfz Bereich...

Daher, so denke ich, die fiktive Anrechnung.

Gruss Wedi


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 30. Juni 2010, 20:02:40
Hallo Wedi

Ja meine LG'in hatte da auch schonmal was zu geschrieben.

Der Lohn ist nicht getürkt. In Sachsen Anhalt ist das Gehalt für Meister 2000 bis 2200 Brutto. Je nach Steuerklasse hast du dann etwa das Netto.
Das Schreiben habe ich sogar von der KFZ Innung hier. Es wurde aber Bundesschnit genommen.
Hier in der Gegend müßte ich echt suchen. DIe Überlegung hatte ich auch schon glaub mir!
Es sind 2 Geschäftsführer die darüber entscheiden.
Nur den Job dann hier zu finden um dann vielleicht 100 mehr in der Tüte zu haben ist mir die Sache echt nicht wert.
Natürlich über kurz oder lang werd ich das Gespräch suchen müssen.

Nur wenn du schon sagst  , es ist verdammt wenig , obwohl der Lohn hier normal ist!

Der Verdienst alte und neue Bundesländer ist immer noch sehr unterschiedlich


Gruß stefan


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 30. Juni 2010, 20:11:42
Nachtrag:

mit 2 Geschäftsführer die entscheiden meine ich hier natürlich die Entlohnung


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: wedi- am 30. Juni 2010, 20:53:06
Hi

Ich glaube aber, das dein Vater sich aufgrund der Verhältnisse nicht weigern wird, und der zweite Gesellschafter auch nicht.
Du als ''Doppelmeister'' bist für den Betrieb(Familienbetrieb) unabkömmlich und Hilfe wirst du da suchen müssen und auch bekommen. :wink:
Weitere gerichtliche Schritte wie z.B.zum BGH, sehe ich bis auf eine Vollstreckungsschutzklage imMo. nicht.

Gruss Wedi


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 30. Juni 2010, 21:08:53
Wedi du weißt aber auch , daß es den Doppel-Meister heute nicht mehr gibt.

Jeder ist ersetzbar. Auch ich wäre das. In der Firma ist noch ein ALT-Meister tätig und ein frischer Meister.

Also leider keine Alleinstellung.


Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, wäre der Schritt zum BGH doch sinnlos, auf Grund Famillienbetrieb.

Und dann also Vollstreckungschutzklage beantragen?



Gruß stefan



Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: DeepThought am 30. Juni 2010, 21:18:03
Moin,

Und dann also Vollstreckungschutzklage beantragen?
Das ist nicht möglich ohne Berufung.

Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, wäre der Schritt zum BGH doch sinnlos, auf Grund Famillienbetrieb.
Nö.

DeepThought


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 01. Juli 2010, 07:56:27
Kurz und knapp geantwortet ist gut

Vielen Dank an Euch erstmal. Ich werde mit meinem RA sprechen und heute Abend berichten.

Grüße stefan


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: princesspeachy am 01. Juli 2010, 11:48:50
Muss mich hier mal einklinken.

Wie soll er denn damit beim BGH landen?
Ich dachte immer, entweder muss die Revision ausdrücklich zugelassen worden sein oder aber über eine Nichtzulassungsbeschwerde, die nur zum tragen kommt, wenn der Streitwert 20.000 Eur beträgt.

Gruß
PP


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: DeepThought am 01. Juli 2010, 16:10:15
Quelle?


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: oldie am 01. Juli 2010, 17:15:10
Hi

Ich kenne drei Möglichkeiten den BGH anzurufen:
- (zugelassene) Revision gegen Berufungsurteile
- Beschwerde gegen Beschlüsse
- Sprungrevision (mit Zustimmung des Prozessgegners und des Revisionsgerichts)

eine Quelle (http://www.jurablogs.com/de/beschwerde-gegen-die-nichtzulassung-der-revision)

Habe dann Einspruch eingelegt und das ging zum OLG Frankfurt und wurde abgelehnt.
Kannst Du mal "Einspruch" ebenso wie "abgelehnt" konkretisieren? Hast Du da was Schriftliches?

Einfacher könnte hier der Gang vor's BVerG sein. (Art.6 Abs.2, Art.11 Abs.1, Art.12 Abs.1 alle GG (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html)).

Gruss oldie

PS: Mit fällt gerade auf, dass Du ja ganz woanders als das Kind lebst. Dann fällt Art.6 flach. Die anderen beiden wirken auch noch zusammen mit Art.19. Alle zielen zwar nicht auf die Anrechnung eines fiktiven Einkommens ab, allerdings tun sie es dann, wenn die Begründung dafür einen Arbeitsplatzwechsel in ein anderes Bundesland voraussetzt.


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: wedi- am 01. Juli 2010, 18:42:28
Hi

Klare Option, Anwalt überzeugen und ab gehts.

Gruss Wedi


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 01. Juli 2010, 18:55:24
Hi

habe nun mit meinem RA gesprochen und es ist einfach nur Enttäuschung!

Mußte erstmal verdauen.

Ich versuch mal zu schreiben was er sagte:

1. Beschwerde zum BGH ist nicht möglich. Das OLG hat was geschrieben von ZPO oder EGZPO und dadurch ist dies nicht möglich.

2. Man kann eine Verfassungsbeschwerde beim BVerG einreichen, nur sagte er wortwörtlich ''Das ist nicht mein Gebiet , das traue ich mir nicht zu''!
    Er würde mir eventuell Jemanden raussuchen.

3. Pfändungschutzklage würde auch keinen Sinn machen, da schon runter auf 750€ gepfändet wird

4. Und auf meine Frage des VKH Antrages der 1. Instanz kam, ich müßte eventuell damit rechnen das VKH auch abgelehnt , wie jetzt auch bei der Beschwerde zum OLG


Also ich bin pappesatt !!!!  Jetzt hat mich mein RA 2500 € gekostet und dann son **tsts - ID 1**!!!!!



Gruß Stefan


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: wedi- am 01. Juli 2010, 19:10:41
Hi
Also ich bin pappesatt !!!!  Jetzt hat mich mein RA 2500 € gekostet und dann son **tsts - ID 1**!!!!!
Kann ich absolut nachvollziehen.
Man kann eine Verfassungsbeschwerde beim BVerG einreichen, nur sagte er wortwörtlich ''Das ist nicht mein Gebiet , das traue ich mir nicht zu''!
    Er würde mir eventuell Jemanden raussuchen.
Lass nicht ihn suchen, sondern suche du dir einen, der sich das zutraut.

Gruss Wedi, der sich auch einen gesucht hat, der sich das zutraut

P.s. ich glaube dein Anwalt ist genau son Schlappfuss wie mein letzter auch


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: DeepThought am 01. Juli 2010, 19:27:57
>RA Rixe< (http://www.baltesundrixe.de/)


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 01. Juli 2010, 19:43:55
RA Rixe ist gut?


Bielefeld ist von mir 4 Stunden entfernt

hmm..

Werd Morgen mal anrufen.


Danke


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: wedi- am 01. Juli 2010, 19:51:11
Mach das und viel Glück

Gruss Wedi

P.S. sach bescheid


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 02. Juli 2010, 10:19:24
Also hab angerufen.

Waren sehr nett!

Ich soll erstmal alles hinmailen.


Gruß Stefan


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 04. Juli 2010, 21:27:52
Hallo Leute

hat hier jemand eventuell noch eine Idee wie ich meine bevorstehende Vollstreckung verhindern kann.

wie ich oben schonmal schrieb:

Der Rückstand beläuft sich , durch das Urteil, auf ca. 5000 Euro. Ich habe Zeit bis 7 Juli.
Ratenzahlung wurde mir vom RA meiner Ex angeboten, wobei ich je 1200 Euro anzahlen soll, also 2500 Euro
Summa Sumarum- Kann ich nicht!


Von meinen 750 € (Lohnpfändung) was soll ich da noch abknapssen.

Wenn ich dem RA von der Gegenseite einfach mal was anbiete??? Oder erkenne ich dann die Rückstände/Schulden an?

Oder lieber doch warten bis GV kommt (der wird kommen) und dann Rate anbieten???



Danke schonmal

Gruß Stefan


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: wedi- am 04. Juli 2010, 21:58:29
Hi Stefan

Wenn ich dem RA von der Gegenseite einfach mal was anbiete??? Oder erkenne ich dann die Rückstände/Schulden an?

Da das Urteil rechtskräftig ist, kann gepfändet werden.
Anbieten kannst du der gegnerischen Ra'in alles, nur darauf eingehen muss sie nicht.

Wenn sie nicht darauf eingeht, kommt der GV.Mit dem kannst du aber auch eine Ratenzahlung vereinbaren, die geringer ist wie die von der Ra'in.

Ob Schuldeingeständniss oder nicht, ich sehe nur das Urteil, das imMo Rechtskraft hat.

Da wissen die Experten hier aber mehr drüber.

Gruss Wedi


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: DeepThought am 04. Juli 2010, 22:12:57
Moin,

Ich soll erstmal alles hinmailen.
Ist das erledigt?

Da das Urteil rechtskräftig ist, kann gepfändet werden.
Das Urteil datiert auf irgendwas um Ende Juni. Sofern kein besonderer Vollstreckungsvermerk enthalten ist, ist das Ding meiner Meinung nach zunächst nicht rechtskräftig. Es kann natürlich evtl. gegen Sicherheitsleistung die Vollstreckbarkeit hergestellt werden.

Im Moment kannst du nur das machen, was wir auch machen: Auf die Beurteilung durch Rixe warten.

DeepThought


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 05. Juli 2010, 10:57:57
Moin

ja , hatte ich Gestern Nachmittag erledigt. Habe den ganzen Vorgang zu Rixe gemailt!


Der Beschluss vom Amtsgericht wurde am 07.04.2010 gefällt. Hier entstand der Rückstand von 5000 €

Der Beschluss vom OLG wurde am 22.06.2010 gesprochen.

Der RA der Gegenseite hatte uns im Mai auf Grund des Beschlusses vom Amtsgericht angeschrieben, daß sie die Rückstände haben wollen. Mein RA hatte zurück geschrieben, daß wir Beschwerde beim OLG einlegen und er doch dies bitte abwarten möchte.
Meine Ex will aber den Rückstand haben, laut Schreiben vom RA Gegenseite, wollten Sie nicht bis zum Abschluß des Beschwerdeverfahrens warten.
Hier wurde wieder auf den Beschluss vom Amtsgericht Bezug genommen.

Bis 07.Juli wurde mir Zeit gegeben.

Ansonsten wird vollstreckt.


Gruß stefan


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 05. Juli 2010, 11:03:27
Nachtrag:

Letzte Woche kam ja der Beschluss vom OLG.

Da wird der RA von der Ex bestimmt nochmal was schreiben und sich daruf beziehen!


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: Beppo am 05. Juli 2010, 11:13:57
Gibt es denn bei dir was zu pfänden?

Wo nix ist, kann man nix holen.
Das ist immer noch der beste Pfändungsschutz.


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 05. Juli 2010, 11:35:09
naja

vorbereitet hab ich mich.

Das Einzige wo ich noch Bange habe, wäre mein Auto.
Bei Gericht mußte ich nachweisen, daß ich ein Auto habe. Das wollten die mir nicht glauben!

Jetzt wissen die ja das ich ein Auto, mein Besitz nenne.

Hab schon viele gesprochen und die Mehrzahl sagt, melde um auf anderen Namen.
Denn was auf deinen Namen steht gehen Sie erstmal ran, egal ob Du den KFZ Brief hast oder auch nicht.

Auch egal ob Du den PKW zur Arbeit brauchst.

Und ich brauch Ihn nunmal zur Arbeit und auch für 330 Km um meine Kinder zu holen.

Ich denk auch , daß ich Ihn ummelden werde.

Ziel wäre aber da nicht nochmehr Kosten und Schulden entstehen zu lassen, der GV will ja auch bezahlt werden



Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: Beppo am 05. Juli 2010, 11:52:52
Ziel wäre aber da nicht nochmehr Kosten und Schulden entstehen zu lassen, der GV will ja auch bezahlt werden
In deiner Lage wären mir die Schulden relativ egal und der Job auch, denn der deckt nicht deine Lebenshaltungskosten und macht dich zu einem "Working poor".

Wenn du deinen Job nicht mehr machen kannst, weil du dein Auto verkaufen musstest, ist das zunächst mal das Problem derjenigen, die von deinem Job leben. Da gehörst du aber nicht dazu. Dich macht dein Job arm!

Und auch der GV holt sein Geld letzten Endes da, wo er es findet.

Wenn du noch ein Auto hast, wird es der GV verkaufen und damit erstmal seine eigene Rechnung begleichen.
Wenn nix da ist, wird sein Auftraggeber ihn bezahlen müssen, was die Lust, ihn nochmal los zu schicken i.d.R. deutlich mindert.
Und anders als bei Leuten, die für ihr Geld noch arbeiten, werden die Umgangskosten bei Hartzern inzwischen auch von unserem fürsorglichen Staat übernommen.

Ich finde, wir sollten brave Bürger sein, und es genau so machen, wie es unsere barmherzige Mutter möchte.

"Erst wenn der letzte Job zerstört, der letzte Unterhaltspflichtige ruiniert ist, werdet ihr feststellen, dass man von fiktiven Einkünften nicht leben und Unterhaltstitel nicht essen kann."


Häuptling Sitting Umgangsvater.


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 05. Juli 2010, 12:33:29
das ist sicherlich richtig beppo

nur können ja nicht alle die neuen Bundesländer verlassen und in den Alten arbeiten, nur weil da mehr Geld zu verdienen ist.

Das passt doch vorn und hinten nicht.
Die auf dem Amt sagte auch es geht sehr Vielen so!

Ich hab vorher auch regelmäßig KU gezahlt. 400 jeden Monat.
Das war alles noch verkraftbar u ich brauchte auch nicht zum Amt rennen.


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: wedi- am 05. Juli 2010, 13:36:17
Hi
nur können ja nicht alle die neuen Bundesländer verlassen und in den Alten arbeiten, nur weil da mehr Geld zu verdienen ist.

Das passt doch vorn und hinten nicht.
Den ersten Schritt hast du gemacht, nur wer bereit ist etwas zu ändern, der schafft es auch. :wink:
"Erst wenn der letzte Job zerstört, der letzte Unterhaltspflichtige ruiniert ist, werdet ihr feststellen, dass man von fiktiven Einkünften nicht leben und Unterhaltstitel nicht essen kann."

Häuptling Sitting Umgangsvater.
Den Spruch will ich, wenn ich mal von dieser gnadenlosen Welt abtreten soll, auf meinem Grabstein haben,....mmhh, wenn sich dann noch jemand findet, der das bezahlt!??

Nach genauerem Überlegen reicht dann auch wohl ein Aufkleber.

Gruss Wedi


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: Beppo am 05. Juli 2010, 13:44:32
nur können ja nicht alle die neuen Bundesländer verlassen und in den Alten arbeiten, nur weil da mehr Geld zu verdienen ist.

Das passt doch vorn und hinten nicht.
Die auf dem Amt sagte auch es geht sehr Vielen so!
Eben!

Deswegen würde ich es an deiner Stelle auch nicht tun.

Du hättest auch dort ja nicht mehr übrig als den SB von 900,- € und müsstest dennoch deine Schulden abtragen, den GV und deine Gerichts- und Anwaltskosten für sinnlose Gerichtsverfahren, bei denen auch wieder nur erklärt wird, dass alle Männer Schweine sind, abtragen.
Darüber hinaus hast du alleine die erhöhten Kosten für Fahrt und Unterkunft zu tragen und deine Ex braucht sich daran nicht zu beteiligen. Schließlich hast du ja die zusätzliche Entfernung geschaffen. Von der Zeit ganz zu schweigen.

Das geht alles von 900,- SB noch runter.
Und die Fahrtkosten für dein schönes Auto werden sie dir auch streichen. Du kannst ja auch mit dem Fahrrad fahren.

Und wenn deine Ex sich gerade über dich geärgert hat, wird sie die Tür nicht aufmachen, wenn du klingelst und du fährst auf eigene Kosten wieder nach Hause und wirst mittelfristig sowieso krank.

Willst du das?

Du musst mich gar nicht überzeugen, dass das alles Wahnsinn ist, nur so sind im Moment die Spielregeln.
Ich finde sie keineswegs gut, und ich habe Diejenigen, die sie gemacht haben, auch nicht gewählt, nur solange die Regeln so sind, werde ich sie einhalten.

Die meisten Leute arbeiten, damit sie Geld dafür bekommen. Manche auch für goldene Anstecknadeln wie "Mitarbeiter des Monats" oder "Held der Arbeit". Einige auch dafür, dass ihm Abends seine Kinder freudestrahlend entgegen laufen und seine Frau ihm ein leckeres Abendessen kocht, die Socken wäscht und die Puschen hinstellt oder ihn vielleicht auch mal mit einem netten Fummel begrüßt.

Alles das ist aber bei dir und bei mir einfach nicht mehr gegeben.
Wir werden dafür nur noch angemotzt und verklagt.

Und wenn man in sich selbst nicht die Kraft findet, dieses System zu heilen, so muss man sich eben darin einrichten.
Mir gibt es auch das gute Gefühl, dieses Kranke System schneller zum Einsturz zu bringen, als es durch meine Mitarbeiter am Leben zu halten.

Meine Kinder (2 Jungs, 2 Mädchen) sollen nämlich unter diesem  System nicht mehr zu leiden haben.
Und da sie nicht mehr ganz klein sind, muss dieses Transfersystem möglichst schnell kollabieren, damit etwas gesundes entstehen kann.


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 05. Juli 2010, 20:19:19
So , RA Rixe hat mich jetzt freundlicher Weise zurück gerufen und nun bin ich , ja wie soll ich sagen , baff, erschüttert !

Versuche es mal kurz zusammen zu fassen:

1. Eine Verfassungsklage ist nicht möglich (obwohl mein RA das aber meinte) , da das OLG ja nur den VKH abgelehnt hat
   
2. Man könnte nur Beschwerde beim OLG einlegen , gegen die Ablehnung für VKH, nicht in der Sache selbst.
    Hier hatte er mir noch einige Sachen genannt , die man gleich nochmal mit einreichen sollte. Das ging in Richtung Jugendsamt Urkunden für den KU       von 2004. Ob das über eine Einigung mit der Mutter lief oder Jugendamt entschieden hat. Und dann noch einige Punkte die wir aber schon oder mein RA mit vorgetragen hatte. Er sagte selber , daß es schwer wird was zu erreichen. Machte mir nicht viel Hoffnung, weil ...so ist die Gesetzeslage in Deutscheland !!!!!

Kurz um ich solle mit meinem RA sprechen , denn nur er kann Beschwerde beim OLG einlegen. Aber ich glaube nicht , daß ich mein Ra dahin gehend noch überzeugen kann. Denn irgendwie glaub ich hat er aufgegeben hate ich letzten Donnerstag so den Eindruck.

Werd mit Ihm sprechen müssen


Grüße stefan


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 09. Juli 2010, 12:56:25
Hi, wollte Euch mal auf den laufenden halten

Habe jetzt mit meinem RA gesprochen und ich konnte Ihn überzeugen, daß wir Beschwerde beim OLG Frankfurt gegen die Ablehnung des VKH einlegen.

Überzeugen konnte Ihn dieser Punkt ''Jugendamturkunde von 2004''.

Er wußte da gleich Bescheid und sagt , ja das wäre ein Punkt, er nannte da auch gleich ein Gesetz oder Urteil.

Wir müssen erreichen, daß die Richter sich das nochmal ansehen!!!!

Jedenfalls hab ich erstmal wieder etwas Hoffnung, vielleicht doch noch etwas ändern zu können.

Die Vollstreckung kann man aber nicht abwenden und rollt auf mich zu. :exclam:

Grüße Stefan


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 19. Juli 2010, 20:45:10
Ihr werdet es nicht glauben !!!!!!! 

War heute im Amt ALG2 beantragen und ich habe gefeiert!!

Da sagt doch der Bearbeiter zu mir.........'' Das Urteil geht ja garnicht. Mit dem Urteil werden und sind Sie ja bedürftig! Hier wurde ein Verdienst genommen, den können Sie bei uns hier in der Region überhaupt nicht verdienen. Ein Urteil das den Staat belastet !!!!!!!!!!!!!!!!!!
Gehen Sie zum Amtsgericht und lassen Sie das ändern !!!   :knockout:

Erst dachte ich der will mich verarschen! Aber nein ich muß Euch enttäuschen. Der Junge hat es ernst gemeint!

Ich sagte '' Junger Mann, da haben Sie absolut Recht......aber was glauben sie was ich im Mom mache!? (Einspruch OLG)

Das Amtsgericht werde ich aber besuchen gehen, auf Grund  der Bitte vom Amt ALG 2  :wink:

Was für ein Staat!?

PS.: Wenn der ALG 2 Antrag durchgeht, habe ich mehr Geld zur Verfügung (mit KU Zahlung) als wenn ich meinen jetzigen Verdienst nehme und Unterhalt zahle (ohne Unterstützung)

Es lebe der Staat  :knockout:

Grüße Stefan


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: wedi- am 19. Juli 2010, 20:52:25
Hi Stefan

Sag unbedingt bescheid wie, wo, und was du machst, ist für mich auch sehr wichtig.(Wie du weisst :wink:)

Gruss Wedi


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: DeepThought am 19. Juli 2010, 20:55:27
Moin,

nichts anderes hatten Beppo in Antwort #13 und ich in Antwort #14 angeführt. Deine Integrationsfachkraft scheint aktuell informiert zu sein.

DeepThought


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 19. Juli 2010, 21:09:34
*Vollquoting gelöscht

Hey wedi

Jo mach ich! Ich weiß ja um deine Situation Wedi

Grüße Stefan


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 19. Juli 2010, 21:18:05
*Vollquoting gelöscht

Hallo DeepThought

hilf mir mal bitte auf die Sprünge mit Antwort 13 und 14 passt da was nicht. Welche meintest Du genau!?

Integrationsfachkraft = ALG 2 Mitarbeiter ?  :question:


Danke Gruß stefan


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: DeepThought am 19. Juli 2010, 21:23:05
Antwort #13...Antwort #14
  :redhead:


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 21. Juli 2010, 21:07:51
Neue Nachricht!

Am 12 Juli hat mein Anwalt nochmal zum OLG geschrieben, hatte ich oben schon erwähnt, nennt sich Gegenvorstellung laut Schreiben meines RA.

Am 16 Juli hat das OLG wieder abgewiesen. Heute habe ich es über meinen RA erhalten.

Verdammter Mist!! Ich stecke fest!!

Das OLG hat ja sozusagen den VKH Antrag abgelehnt und gleich begründet.

Was kann ich noch tun? Wie komme ich weiter?


Es muß doch irgendwas geben, daß man diese fiktiven Einkünfte abwirkt!


Von einer Bekannten habe ich erfahren (Sie lebt bei Oldenburg) das Ihr Ex für Ihre Beiden Kinden nur jeweils 60 Euro zahlen brauch. Urteil von 2008.
Er arbeitet auch in der KFZ Branche, ist bei seinem Vater angestellt......hat sich aber als Autoputzer ausgegeben.
Aber egal 60 Euro ist doch ein Witz pro Kind!
Und nix mit fiktivem Einkommen !!!!!!!!

Wie geht sowas ???????

Gruß Stefan
 


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: Beppo am 21. Juli 2010, 21:15:18
Wie geht sowas ???????

Richterliche Willkür.


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: DeepThought am 21. Juli 2010, 21:34:46
Du hast einen neuerlichen Beschluss und damit stehen dir die Wege zum BGH und BVerfG offen. Sprich mit Rixe.


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 26. Juli 2010, 13:36:18
Du hast einen neuerlichen Beschluss und damit stehen dir die Wege zum BGH und BVerfG offen. Sprich mit Rixe.

Hallo DeepThougt

hab eben mit Rixe telefoniert und er sagte mir, ich solle unbedingt Berufung zum OLG einlegen.
Wenn es denn von der Zeit her noch geht! Die Frist könnte schon abgelaufen sein.

Das OLG hat ja nur den VKH Antrag abgelehnt. Die Berufung ist wichtig um den Rechtsweg einzuhalten für eine Verfassungsklage.

Berufung geht aber wiedermal dann auf meine Kosten....was solls hab sowieso schon Schulden an der Backe!

Ist die Frist abgelaufen, dann war es das für mich !!!!!!!!!!!!!!!!

Grüße Stefan


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 27. Juli 2010, 15:24:13
Berufung zum OLG kann nicht mehr eingelegt werden. Die Zeit ist abgelaufen und der Zug abgefahren  :mad:

Mein RA sagte mir ich kann (könnte) nur noch versuchen Verfassungsklage hinsichtlich der Ablehnung der VKH einreichen. Die Frist hier läuft aber Morgen ab!!!!
Angeblich weil mir dieses Rechtsmittel verwehrt wurde ist eine Verfassungsklage möglich.

Werd mich wohl mit dem Urteil abfinden müssen


Spreche nochmal mit Rixe

mal sehen

ist doch echt zum brechen



Grüße an Alle


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 28. Juli 2010, 12:27:09
So die nächste Info sagt...

alles zu Ende, das wars !!!!!

Hab mit RA Rixe gesprochen und es geht nicht mehr weiter!

Mein RA sagt er hat aus Kostengründen keine Berufung beim OLG eingelegt (Frist bis 25 Mai)
Er hat den VKH Antrag mit Einspruch eingereicht, hier wird aber dann über VKH entschieden nicht in der Sache selbst.

Mein RA sagt, Verfassungsklage kann nur noch gemacht werden (ist aber heute abgelaufen)!
Rixe sagt Berufung einlegen, (hier ist aber die FRist abgelaufen) Die Berufung wurde von meinem jetzigen RA nicht richtig vorbereitet.

Ich würd sagen alles in allem, hatte keinen bissigen Anwalt ! Der hat mir das Ding verbockt !

Was bleibt nun?

Urteil muß ich hinnehmen!

Bin nu seid neuestem beim Amt.....schön ALG 2 beantragen. Liege den Staat auf der Tasche!

Weil irgendwelche Richter/in mit fiktivem Einkommen um sich schmeissen und urteilen.

Urteile die einen in die Knie zwingen, für Jahre! Urteile die dann doch die/den Steuern/Staat belasten.
Urteile die plötzlich einen Gerichtvollzieher vor der Tür stehen lassen.

Obwohl ich immer pünktlich Unterhalt gezahlt habe...........und nun doch verschuldet bin.


was für ein System  :gunman:


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: Beppo am 28. Juli 2010, 12:41:23
Moin,

also diese Umstände würden mich krank machen.

Vielleicht solltest du mal den Arzt deines Vertrauens aufsuchen, und ihm all die Symptome schildern, die dich im Moment so plagen.
Insbesonder natürlich die psychischen Probleme, die sich aus dieser Situation ergeben.

Vielleicht sieht dein Chef ja auch bald keine Möglichkeit mehr, dich zu beschäftigen und muss dich betriebsbedingt kündigen.

Wenn du dann nicht schleunigst eine neue Arbeit findest, kann es passieren, dass du unter die Pfändungsgrenze sinkst und du gar keinen Unterhalt mehr zahlen kannst.

Wenn sich deine tatsächlichen Lebensumstände so drastisch geändert haben, würde das einen neuen Prozess rechtfertigen, in dem du dann dem Gericht natürlich die Grenzen der Anrechnung von fiktivem Einkommen aus obigem BVerfG Urteil nahe bringst. Natürlich finanziert durch Verfahrenskostenhilfe.

Da du von der staatlichen Justiz in diese Lage gebracht wurdest, ist es nur natürlich, dass du nun der staatlichen Fürsorge anheim fällst.


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 20. August 2010, 13:16:24
Hallo,

habe letzte Woche die Entscheidung vom Gericht bekommen, daß VKH bewilligt wird! Positive Nachricht!

Zahlungen an RA erstmal eingestellt! Vielleicht bekomme ich ja noch ein Gutschrift !

Weil......heute kamen neue Rechnungen von der Gerichtskasse für Kosten des RA der Gegenseite.

Schon wieder Schock!

Eben mal 1000 Euro.


1. Weiß jemand ob ich die zahlen muß?

2. Ist das nicht durch die VKH erstmal gedeckt/abgesichert wie auch immer.


Jeden Monat laufen Schulden auf durch so einen wunderbaren Beschluss und dann schicken die mir noch ne Rechnung.

es ist zum brechen

Dank an Euch

Grüße Stefan


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: DeepThought am 20. August 2010, 13:30:27
Moin,

VKH/PKH decken die eigenen Kosten des Verfahrens. Im Unterliegensfall müssen die gegn. Kosten übernommen werden.

DeepThought


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 30. Januar 2011, 19:08:11
Hallo

Ich muß jetzt doch noch mal den Thread wieder aufleben lassen.

Habe da mal eine Frage weil ich nicht weiß wie ich mich verhalten soll.

Es geht ja um meine Unterhaltsschulden ca 6000 € , geurteilt im April 2010

Der RA der Ex schreibt jetzt an die Firma und verlangt, daß die Firma die Schulden ausgleichen soll!! Sonst Drittschuldner Klage !!

GEHT DAS ÜBERHAUPT ????  Der Arbeitgeber kann doch nicht für Schulden eines Mitarbeiters aufkommen?

Das gleiche Schreiben hatte ich in der Post, mit dem Hinweiß, das er es zur Firma geschickt hat und mir jetzt auch noch mal Zeit gibt bis 16.02.2011 die Schulden auszugleichen.

Sonst droht mir Pfändung durch GV, Kontopfändung etc.

Er hatte mir ja schon mal Frist gesetzt bis zum Juli 2010. Seit dem warte ich ja schon auf den GV.

Wie soll ich mich verhalten? Oder was kann ich tun? Soll ich mich mit dem RA der Ex in Verbindung setzten bzw anschreiben.

Hab im Moment ja nur die 750 € Lohn im Monat weil Lohnpfändung und den ALG 2 Zuschuß.

Wenn man so über Zwangsvollstreckungen ließt wird oft gesagt/geschrieben dass man sich mit der Gegenseite auf eine Ratenzahlung einigen soll.

Oder soll ich still halten , warten bis der GV kommt und ne Ratenzahlung versuchen??

Danke Euch

Stefan

PS: Vielleicht hat Jemand da Erfahrungen gemacht/machen müssen !


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: wedi- am 30. Januar 2011, 19:21:13
Hi Stefan

Der RA versucht jetzt das geschuldete Geld über deinen Arbeitgeber zu bekommen, d.h. nicht das der AG für deine Schulden aufkommen soll, sondern über deinen Lohn soll alles was über der Pfändungsgrenze liegt an den RA abgeführt werden.
Da du aber m.E. unter dem liegst, wird da nichts zu holen sein.
So wie ich deine Geschichte kenne und in Erinnerung habe ist dein AG doch dein Vater(Familienbetrieb), von der Seite wird dir also erstmal nichts passieren(Jobverlust etc.).

Du hast sicherlich noch die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu vereinbaren, wenn du aber nicht kannst, wird das so laufen.
Also erstmal keine Panik.

Gruss Wedi


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 30. Januar 2011, 19:31:34
Hallo wedi

Ja das ist richtig.

Also ist das (fast) normal das RA sich an den AG wendet und auch da mit Drittschuldnerklage droht !?

Das macht bestimmt nicht jeder AG mit! Hier ist das unbekannt.

Du meinst auch warten bis der GV kommt u dann Rate versuchen?


Grüße Stefan


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: wedi- am 30. Januar 2011, 19:40:54
Hi
Das macht bestimmt nicht jeder AG mit!
Das ist mit Arbeit und Stress verbunden und einige Arbeitgeber sehen das nicht gerne.
Du meinst auch warten bis der GV kommt u dann Rate versuchen?
Falls der GV dann überhaupt noch auftaucht(was ich nicht glaube).
Da bei dir die Situation mit dem AG anders ist, würde ich das erstmal so in Kauf nehmen, es sei denn du kannst eine Rückzahlung in Raten garantieren.


Gruss Wedi


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: DeepThought am 30. Januar 2011, 20:01:58
Moin,

deine preußischen Tugenden kannst du locker zu Grabe tragen. Ganz typisch Deutsch wird auf Gedeih und Verderb jeglicher externe Anspruch bedient, auch wenn nix mehr geht.

Es hat in deiner Situation (Verdienst vs. Schulden) keinen Sinn, auch nur einen Cent als Rate anzubieten. Du wirst über die (regelmäßige) Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung den GV zum besten Freund gewinnen und dein Leben ganz normal leben. So wie bisher auch.

Bzgl. der Symptome erinnere ich dich dringendst an Beppo's Rat bzgl. fachärztlicher Begleitung.

DeepThought


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: midnightwish am 30. Januar 2011, 20:02:49
Hi,

ich muß nochmal nachfragen, weil ich es nicht so ganz verstehe.

Du hast bereits eine Lohnpfändung. Ich nehme an das damit der KU gepfändet wird, oder?

Nun will der RA nochmal an deinen Arbeitgeber (der ja dein Vater ist) und dort noch weiteres pfänden lassen???

Kann ich jetzt nicht nachvollziehen oder will er zukünftiges Gehalt, Erbe oder was auch immer pfänden lassen?

Gruß Tina


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 30. Januar 2011, 20:20:12
Hallo

DeepThought , ja den Rat weiß ich noch. Nur zum Psycho gehen und den was vorspielen das kann ich ich da bin ich nicht der Typ für.

Ich versuche normal der Arbeit nach zu gehen. Ich verdiene Geld und zahle den besch.. Unterhalt. Und wenn die Kinder 18 sind, was ja hoffentlich nicht mehr so weit ist (Studium) geht es an die Schuldentilgung etc.

Da verstehe ich nicht warum ich die EV abgeben soll/muß. Habe doch Einkommen und zahle!!

Grüeß Stefan


Titel: Re: Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)
Beitrag von: stefan70 am 30. Januar 2011, 20:27:57
Hallo Tina

Ja ich habe bereits die 2 Lohnpfändung hinter mir.

Die 1te August 2009 ( Unterhaltsrückstände) und die 2. Oktober 2010 (wegen Urteilsspruch 04.2010 und daraus resultierenden Schulden von damals 5000 €)

Die Firma ist eine GmbH mit 2 Geschäftsführern und jeweils 50% Anteil. Einer davon ist mein Vater! Beim Gericht hatte ich azch Schwierigkeiten das zu erklären, irgendwie wollten die das nicht verstehen oder nicht hören.

Der RA der Ex will die offenen 6000 € / Rückstände haben, bezahlt von der Firma, so das Schreiben.

Aber was hat der AG damit zu tun!!??

Grüße Stefan