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Titel: Was kommt heute auf uns zu ? Beitrag von: concanus67 am 09. Februar 2010, 08:10:11 Was kommt heute auf uns zu ,wenn in Karlsruhe über den Mindestbedarf für Kinder verhandelt wird ? Steht uns da die nächste Erhöhung im KU bevor ?
Titel: Re: Was kommt heute auf uns zu ? Beitrag von: Agent_Zero am 09. Februar 2010, 08:15:38 Moin,
nachdem leider keiner hier eine Glaskugel besitzt, kann man das nicht voraussagen. :wink: Zitat Im Jahr 2002 wurde mit meiner Ex ein Vertrag gemacht in dem steht,das meine Tochter 121% des Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle bekommt. Was heißt das für mich,mit der DT von 2010 ? Hier der Auszug aus deinem anderen Beitrag. Wurde der Vertrag beim Notar oder JA gemacht? Du besitzt ein ziemlich gutes Netto. Inwieweit der Wohnvorteil usw. eine Rolle spielt kann ich dir nicht sagen. Die DDT ist nur ein Richtwert und die Tabelle hat keine Gesetzeskraft. Wenn du einen dynamischen Titel hast, passt sich dieser in der DDT 2010 automatisch an. Dadurch erhöht sich dann auch der KU. Gruss Agent Titel: Re: Was kommt heute auf uns zu ? Beitrag von: concanus67 am 09. Februar 2010, 08:50:23 Moin Agent Zero,
es soll hier nicht um mich gehen,sondern das Thema soll ganz allgemein betrachtet werden. Gruß Titel: Re: Was kommt heute auf uns zu ? Beitrag von: midnightwish am 09. Februar 2010, 08:55:07 Hallo Concanus,
die derzeit noch geltenden Sätze betragen: Zitat Kinder bis einschl. 5 Jahre = 60% = 215 EUR Kinder ab 6 bis einschl. 13 Jahre = 70% = 251 EUR Kinder ab 14 Jahren = 80% = 287 EUR Das Kindergeld wird damit verrechnet. Für Schüler gibt es allerdings noch 100 EUR jährlich extra Wenn man diesen die reinen Zahlbeträge des Mindestsatzes der DT ggü. stellt: Kinder -6: 225 € Kinder -12 :272 € Kinder -18: 334 € dürfte man ohne weiteres 2 Dinge feststellen: Mit dem Mindestunterhalt ist der Hartz-IV-Satz bereits überdeckt. Und bei Unterhaltszahlern kosten Kinder ab 12 bereits mehr, während für den Staat Kinder erst ab 14 einen höheren Bedarf haben. Tina Titel: Re: Was kommt heute auf uns zu ? Beitrag von: Beppo am 09. Februar 2010, 09:11:52 Auf jeden Fall wird der Umbau vom Leistungsprinzip zum Bedarfsprinzip weiter entwickelt.
Der Staat (die Justiz) legt fest, was ein Mensch zum Leben braucht. Wer darunter liegt, bekommt staatliche Fürsorge. Alles was darüber liegt wird einkassiert. Egal was jemand tut oder nicht tut. Die Staatsquote wird weiter erhöht und damit die Verfügungsgewalt des Staates über alle Belange des Lebens. Erst wenn die Staatsquote bei 100% liegt, ist sichergestellt, dass die Bürger keinen Unsinn mehr machen können! Titel: Re: Was kommt heute auf uns zu ? Beitrag von: oldie am 09. Februar 2010, 09:22:09 Hi
Allgemein lässt sich sagen, dass zw. den Hartz4-Sätzen, dem tatsächlichen Existenzminimum und dem sächlichen KFB nicht der geringste Zusammenhang der Höhe nach besteht. Der Staat definiert, so wie er es gerade braucht, verschiedene Beträge. Beim KU z.B. wird ja auch - ohne weitere Begründung - der doppelte sächl. KFB herangezogen. Ebenso sollen ja laut BGB Bar- und Betreuungsbedarf gleichwertig sein, im §32 Abs.6 EStG (http://bundesrecht.juris.de/estg/__32.html) wird allerdings eine erhebliche Unterscheidung gemacht. Und der Hartz4-Satz für ein Kind wird von dem eines Erwachsenen abgeleitet - keine Rede vom sächl. KFB oder Existenzminimum. Zu guter Letzt einmal ein Blick auf die historische Entwicklung des KFB: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderfreibetrag (http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderfreibetrag) Und auch mal die Tabelle am rechten Rand anklicken, dort sind die Werte für das Existenzminimum lt. BVerG zum Vergleich angegeben. Die Beliebigkeit, was ein Kind zum Leben braucht, ist mannigfaltig. Und vielleicht werden wir Zeuge einer weiteren kreativen Schöpfung des Staates. Aber eins lässt sich feststellen: Der vom UH-Pflichtigen zu leistende Barunterhalt stellt die Leistungen des Staates - egal von welcher Stelle bewertet/geleistet - in den Schatten. Was natürlich nicht heissen soll, dass hier nicht noch mehr herauszupressen ist. M.E. ist das gesamte Gefüge auseinander gebrochen, selbst die Gerichte haben mittlerweile erhebliche Probleme, hier nach eigenem Maßstab noch angemessene Entscheidungen zu fällen (von Hamm und Konsorten mal abgesehen - aber es gibt überall schwarze Schafe und Durchpeitscher). Gruss oldie Titel: Re: Was kommt heute auf uns zu ? Beitrag von: brille007 am 09. Februar 2010, 19:54:06 Moin,
in Ergänzung zu dieser Diskussion sollte einmal eine weitere Merkwürdigkeit des deutschen Sozial- und Familienrechts herausgestellt werden: Immer wieder bekommt man die auch o. a. angeführte Bemerkung zu hören, dass Bar- und Betreuungsunterhalt als "gleichwertig" zu betrachten wären. Egal, ob man nun die staatliche Grundsicherung oder väterlichen Barunterhalt heranzieht: Warum wundert sich irgendwer, dass Erziehungs- und Betreuungsarbeit allgemein so gering geschätzt wird, wenn sie selbst nach Ansicht des Gesetzgebers nur wenige hundert Euros pro Monat wert sein soll? Just my 2 cents Martin Titel: Re: Was kommt heute auf uns zu ? Beitrag von: midnightwish am 09. Februar 2010, 20:24:57 Ich habe da noch eine weiter "komische" Sache gelesen.
Die Hartz-IV-Sätze können für 2 Erwachsene, die zusammenleben um 10 % pro Person herabgesetzt werden, wegen der Haushaltsersparnis. Warum darf bei der Unterhaltsberechnung auf Seiten des Unterhaltspflichtigen (Vaters) eine Haushaltsersparnis von bis 25 % für ihn alleine ausgegangen werden? |