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Themen => Unterhaltsrecht => Thema gestartet von: DeepThought am 20. Dezember 2009, 20:34:51



Titel: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: DeepThought am 20. Dezember 2009, 20:34:51
Voweg: Dies ist kein "Ach wie ist das alles schlimm"-Topic. Hierin soll es ausschließlich um die Situation ab 01.01.2010 gehen. Wer über das Thema an sich diskutieren möchte, begebe sich >hier hin< (http://www.vatersein.de/Forum-topic-17008.html). Daher werden Texte und/oder Textpassagen, die sich nicht um die Erörterung der individuellen Neuberechnung drehen, gelöscht.



Nachfolgende Hinweise sind ausschließlich für Kindesunterhaltsverpflichtungen maßgeblich, wenn:
1) ein Titel vorliegt und
2) dieser Titel dynamisch ist.

Treffen diese beiden Punkte nicht auf deine Situation zu, kannst du dich entspannt zurücklehnen und aufhören, dieses Topic zu lesen.

Am Freitag, den 18.12.2009, wurde das "Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)" vom Bundesrat verabschiedet. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird es in Kraft treten. Ob dies noch zum 01.01.2010 geschieht, ist ungewiss, hingegen wahrscheinlich.

Grundsätzlich ist das Vorliegen der Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.01.2010 unerheblich. Diese ist zunächst "nur" ein Tabellenwerk, wodurch das Ablesen des Kindesunterhaltes erleichtert wird. Ferner ist bei wie oben beschriebenen Titeln die Stufe, somit der Prozentsatz, festgeschrieben.

Für den Kindesunterhalt maßgebliche Ausgangsgröße ist gem >§ 1612a Abs. 1 BGB< (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612a.html) das sächliche Existenzminimum gem. § 32 Abs. 6 Satz 1. Dieses sächliche Existenzminimum wird von derzeit 1.932 € auf 2.184 € erhöht.

Ferner wird das Kindergeld für jedes Kind um 20 € erhöht. Die Kinderanzahlstufen bleiben wie bisher. Somit gilt ab 01.01.2010:
1) Erste und zweite Kind: 184 € Kindergeld
2) Drittes Kind: 190 € Kindergeld
3 ) Jedes weitere Kind: 215 € Kindergeld

Mit diesen Änderungen ist eine erhebliche Erhöhung des Kindesunterhaltes verbunden (durchweg 13 % und mehr). Die Kindergelderhöhung wirkt dabei nicht wirklich mildernd.


Wie errechnet sich nun der neue Kindesunterhalt?

2.184 € * 2 / 12 Monate * Prozentsatz gem. § 1612a Abs. 1 BGB * Prozentsatz gem. DT - halbes Kindergeld.

Beispiel 1:
Kind 4 Jahre, Kindesunterhalt nach Stufe 3 der DT ( = 110 % )
2.184 * 2 / 12 Monate = 364 € * 87 % = 316,68 = 317 * 110 % = 348,70 = 349 - 92 Kindergeld = 257 € Zahlbetrag

Beispiel 2:
Kind, 9 Jahre, Kindesunterhalt nach Stufe 2 der DT ( = 105 % )
2.184 * 2 / 12 Monate = 364 € * 100 % = 364 € * 105 % = 382,20 = 383 - 92 Kindergeld = 291 € Zahlbetrag


Was ist bei Unterschreiten des Selbstbehaltes?

Das wissen wir auch nicht. Eigentlich muss eine Mangelfallberechnung erfolgen. Dies bedingt das Einreichen einer Abänderungsklage, sofern die Gegenseite nicht mit sich reden lässt und einer Titeländerung zustimmt. Unklar, ist derzeit, ob die Gerichte eine Abänderungsklage wegen geänderter Rechtslage zulassen. Nur, wer es nicht versucht, wird es nicht erfahren. Auch gibt es Gerüchte, nach denen der Selbstbehalt erhöht werden soll. Da der Selbstbehalt ohnehin nur ein Blendwert ist, kann dieser Punkt vernachlässigt werden.


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: staengler am 21. Dezember 2009, 10:49:40
Hallo Zusammen,

mein Kind ist 17 Jahre und bereits seit 01.10.09 in Ausbildung. Sie verdient somit eigenes Geld.
Kürzlich wurde deshalb der Titel neu angepasst. Er ist dynamisch. Nach Abzug des hälftigen Kindergeldes zahle ich derzeit monatlich noch 102.-€. Dieser Betrag wurde erst ermittelt und dann passen dazu der Titel erstellt.

Muss ich in dieser Situation (eigenes Einkommen des Kindes) zusätzlich noch etwas beachten?

Gruß, Michael


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: DeepThought am 21. Dezember 2009, 11:20:30
Moin,

auch in deinem Fall gilt obige Formel. Der Bedarf (= sächliches Existenzminimum) ist um die Ausbildungsvergütung zu kürzen. Wenn dein Kind "erst" seit 01.10.09 in Ausbildung ist, wird es wohl eher keine Erhöhung der Ausbildungsvergütung gegeben haben, weswegen der KU sich reduzieren würde.

Es wäre demnach zu rechnen:

2.184 € * 2 / 12 Monate * 117 %(Altersstufe) * Prozentsatz gem. Titel - halbes Kindergeld  - Überhang Ausbildungsvergütung

DeepThought

Edit: Habe mir erlaubt, Deine Formel etwas verständlicher zu gestalten. Gruss oldie


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Tom66 am 21. Dezember 2009, 17:48:06
Hallo,

für meine 2 minderjährigen Kinder habe ich nach der angegeben Formel umgerechnet um zu schauen, was mich ab 01.01.2010 erwartet.

Wie sieht es für meine volljährige Tochter aus. Sie ist 18 Jahre alt und geht aufs Gymnasium.

Womit muss ich dann bei Einstufung in Stufe 4 (115%) der DT rechnen?

Grüße, Thomas


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: oldie am 22. Dezember 2009, 22:35:01
Hi Tom66

Auch bei Dir dürfte es zutreffen, dass sich lediglich Dein Zahlbetrag entsprechend erhöht. Allerdings wird bei Volljährigen aus dem gemeinsamen Einkommen beider Elternteile die Einstufung in die DDT (dies dürfte gleich bleiben) vorgenommen und anschliessend entsprechend der Einkommensverteilung gequotelt. Daher steigt bei Dir der Zahlbetrag anteilig. Wird nur Dein EK zur Bedarfsbemessung herangezogen, so trifft es Dich voll. Das heisst nach Deep's (für im Elternhaushalt wohnende Volljährige modifizierter) Formel:

2.184 € * 2 / 12 Monate * 134%(Altersstufe) * 115%(Prozentsatz gem. Titel) - volles Kindergeld

Der Prozentsatz gem. DDT für Volljährige, im Elternhaushalt wohnende Kinder, beträgt 134%. Allerdings habe ich die Rundungskünste der DDT nie verstanden, daher können Abweichungen von wenigen Euro zur 2010 erscheinenden Tabelle auftreten.
Die 115% wurden freilich aus Deinem Titel entnommen.

Gruss oldie

Edit: Angaben präzisiert.


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: vogelstrauss am 28. Dezember 2009, 07:59:02
Hallo am alle,

ich hab gestern den alten Unterhalt überwiesen, ich hab bis jetzt noch keine Benachrichtung über die Änderung erhalten, muss ich jetzt etwas von mir aus unternehmen oder kann ich mich zurück lehnen und mich freuen?


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: DeepThought am 28. Dezember 2009, 13:46:04
muss ich jetzt etwas von mir aus unternehmen oder kann ich mich zurück lehnen und mich freuen?
Ich empfehle, das zu lesen, was ich Eingangs schrieb,


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: staengler am 29. Dezember 2009, 14:45:09
Hilft mir bitte einer beim Rechnen?

Tochter ist 17 Jahre. Im Titel stehen 48,8% damit ein Zahlbetrag von 102.- € rauskommt. Von ihrer Ausbildungsvergütung wurden hierbei noch 231.- berücksichtigt zu meinen Gunsten.

Mir ist noch nicht ganz klar, ob sich jetzt die Werte auf den Mindesunterhalt für 17jährige in der DT berufen, oder auf eine andere Stufe.

Wo komme ich am Ende raus?


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: DeepThought am 30. Dezember 2009, 09:12:03
Nun ist alle Hoffnung dahin - das Wirtschaftsbeschleunigungsgesetz ist per Datum heute veröffentlicht im Bundesgesetzbatt (>hier< (http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl))

@staengler
Steht in deinem Titel 48% des Mindestunterhaltes gem 1612a BGB bzw. Regelbetragsverordnung? Dann gilt die Formel auch für dich.

DeepThought


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: dadwithouthope am 08. Januar 2010, 11:57:46
Hallo, zusammen,

in meinem Vergleich steht folgendes:

Der Kläger bezahlt an die Beklagte jeweils monatlich im voraus Kindesunterhalt in Höhe von 65,424 % abzüglich hälftiges Kindergeld für ein 1. gemeinschaftliches Kind, Zahlbetrag mithin derzeit 160 Euro.

Wie funktioniert das nun bei mir mir mit dem neuen Betrag ? Muss ich auch etwas abändern ?



Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 08. Januar 2010, 12:01:19
Ja,

du musst 65,424% von dem Betrag aus Zeile 1 bezahlen und danach das halbe KG abziehen.


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: dadwithouthope am 08. Januar 2010, 12:16:16
 :redhead: Tschuldigung. Welche Zeile 1 ?


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 08. Januar 2010, 12:17:24
Der düsseldorfer Tabelle


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: dadwithouthope am 08. Januar 2010, 12:47:48
Hallo,

also jetzt blick ich gar nicht mehr durch.

Meine beiden Kinder sind in der Altersklasse 6-11. Das wären dann bisher 322 euro pro Kind gewesen, abzüglich hälftiges Kindergeld.

322/100*65,424 - 77 ( damals als der Vergleich gemacht wurde ) = 133,66 Euro.

Woher kommen dann die 160 Euro , die der Richter errechnet hat ????

Jetzt käme ich auf 146 Euro ungefähr. Da stimmt doch was nicht ?


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 08. Januar 2010, 12:58:59
Weiß ich auch nicht.

Von wann ist denn der Titel?


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: dadwithouthope am 08. Januar 2010, 13:04:13
Der ist vom 01.06.2008


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 08. Januar 2010, 13:10:07
Kannit Verstaan!

Judis non kalkulat.


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: dadwithouthope am 08. Januar 2010, 13:50:23
Ich hab jetzt mal nachgerechnet. Wenn der Richter auf 160 Euro kommt, dann müsste der von einem 100 % Satz von 362 Euro ausgegangen sein.

Kannst du mit dieser Zahl was anfangen ? Taucht die irgendwo in der Düsseldorfer Tabelle auf oder sonstwo in Unterhaltberechnungen ?


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 08. Januar 2010, 13:59:02
Vermutlich hat er erst die 77,- abgezogen und dann die % gezogen.

322,- minus 77,- = 245,- * 0,6524 = 160,288


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: dadwithouthope am 08. Januar 2010, 14:02:12
Das ist aber dann falsch. Denn meine Kinder sind damals erst 8 und 10 Jahre alt gewesen.

Was würdest du mir raten jetzt zu tun ? soll ich den Unterhalt einfach abändern nach eurer Berechnung ?


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 08. Januar 2010, 14:07:17
Ich habe meine These von der 3. Spalte inzwischen zurück gezogen und durch obige Formel ersetzt.
Deine KG-Hälfte wurde damit auch auf 65% gekürzt.


Das sollte man auch mal ansetzen, wenn man mehr als 100% zu bezahlen hat!

Betrügerpack!


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: dadwithouthope am 08. Januar 2010, 14:10:12
unsere Antworten haben sich überschnitten !!! ich rechne das jetzt mal durch.


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: dadwithouthope am 08. Januar 2010, 14:19:01
Als ehrlicher Mensch ändere ich dann jetzt mal meine Unterhaltszahlungen nach dem Vergleich ab.

Das wäre dann 364/100*65,424 - 92 = 146,15 Euro.

Denkt ihr, ich kann das einfach so machen ? Die Berechnung wäre ja eigentlich richtig.

Was mir auch noch aufgefallen ist in meinem Vergleich : Mir wird immer nur erlaubt, das hälftige Kindergeld für das 1. Kind abzuziehen. Das ist aber eigentlich nicht richtig, da meine Ex Kindergeld für das 2. und 3. Kind bekommt , da das älteste Kind bei mir lebt und bei ihr als Zählkind gerechnet wird.  Das bedeutet dass sie 184 Euro für ein Kind bekommt und für das andere dann bereits 190 Euro.


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 08. Januar 2010, 14:21:58
Da im Titel 1. Kind steht, musst du es auch so bezahlen.

Nur beim nächsten Mal dran denken.


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: dadwithouthope am 08. Januar 2010, 14:30:53
Aber sonst kann ich den neuen Betrag überweisen ? Die 146 Euro ?



Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 08. Januar 2010, 14:31:54
Ja, sehe ich so.
Irgendjemand ne andere Meinung?


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: dadwithouthope am 08. Januar 2010, 14:46:38
Danke. dann werd ich das mal ab Februar schön brav tun. Man soll sich ja als zahlender Vater treu und brav an die Düsseldorfer Tabelle halten. Hätte ich ja auch getan, wenn ich jetzt mehr hätte zahlen müssen.


Titel: Re: 30% mehr Unterhalt ab 2010?
Beitrag von: Flieder am 10. Januar 2010, 16:40:31
 :question: :puzz: :question:
Hallo an alle Zahler und Empfänger,
ich habe mir jetzt diverse Beiträge zu der neuen DDT und den Auswirkungen durchgelesen, leider kann ich mir selbst nicht helfen, da ich trotz der ganzen Infos nicht durchblicke und dringend eure Hilfe benötige.

Zur Zeit zahle ich 333€ für meine beiden Kids (Junge wird 13 und Mädchen wird 16 Jahre alt im Februar)
Mein zur grunde gelegtes Nettoeinkommen beläuft sich auf 2300,- €.
Die KM bekommt zur Zeit kein Unterhalt, da ich eine Abänderungsklage am laufen habe, wobei am 27. Januar der nächste Termin ist.
Laut damaligem Gerichtsprogrokoll soll ich für beide Kinder 114% des jeweiligen Regelbedarfs bezahlen. Das waren am 30 November 2006 für meinen Sohn damals 257 € (9 Jahre) und für meine Tochter 316 € (12 Jahre).
Ab Februar 2009 zahle ich für beide Kinder 333 € da ich den Unterhalt zu meiner Ex eingestellt habe und meine Anwältin mir geraten hat bei "nur noch" zwei Unterhaltsberechtigten Kindern diese Summe zu bezahlen.
Jedoch musste ich anschließend für meine Ex den Unterhalt von 627 € bis einschl. Oktober nachzahlen.

Nun meine Frage:
1. Ist es richtig, dass ich nun ab Januar 2010 für beide Kinder 377 € bezalen muss (DDT) oder wie berechnet man die 114 % des Regelbetrages ???
(Ich komme mit der Berechnung von Deep in dem anderen Forum nicht ganz klar,....da komme ich auf einen Betrag von über 400 €)

2. Wird ein Einkommen der KM in irgendeiner Weise auf den Kindesunterhalt angerechnet, oder spielt das "nur" für ihre Bedürftigkeit eine eventuelle Rolle?

Es wäre sehr nett, wenn ihr mir helfen könntet.
Vielen Dank
Flieder




Titel: Re: 30% mehr Unterhalt ab 2010?
Beitrag von: Flieder am 10. Januar 2010, 16:56:53
Kurzer Nachtrag zu meinem vorherigen Beitrag: (Mein Junge ist zur Zeit 12, wird im Februar 13, meine Tochter wird im Februar 16 Jahre alt)

Kann es sein, dass die Berechnung richtig ist?

2184 € x 2 : 12= 364€ x 117 % = 426 € x 110% (DDT Altersstufe 3) = 468.60 € - 92€ (Kgeld) = 377 € pro Kind.

Oder gelten in meinem Fall laut Gerichtsurteil die 114 des Regelbedarfs indem ich rechne:

2184 € x 2 : 12 = 364€ x 114 % = 415 € x 110 % (DDT Altersstufe 3 ) = 456,50 € - 92€ (Kgeld) = 364,50 € Pro Kind

Ich habe hier das Rechenbeispiel von Deep aus dem anderen Forum angenommen. Richtig oder falsch ?

LG flieder


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: DeepThought am 10. Januar 2010, 17:28:25
Moin,

konkrete Fragen sind in diesem Topic richtig  :wink:

Der Regelbetrag aus deinen Titeln wird durch die Bestimmungen des $ 1612a BGB ersetzt.

Die anzuwendende Formel hast du etwas durcheinandergewürelt. Sie lautet:
2.184 € * 2 / 12 Monate * Prozentsatz gem. § 1612a Abs. 1 BGB * Prozentsatz gem. DT - halbes Kindergeld.

Für deine Kinder ändert sich der KU nur wegen der gesetzlichen Änderungen, weil sie sich bereits in Altersstufe 3 befinden und berechnet sich wie folgt:
2.184 € * 2 / 12 Monate * 117 % gem. $ 1612a BGB * 114 % gem. Titel - 92 € = 394 €

Der Gesamt-KU-Zahlbetrag beträgt somit 2 * 394 € = 788 €.

Diese Erhöhung ist in der EU-Verhandlung zu berücksichtigen.

DeepThought


Titel: Re: 30% mehr Unterhalt ab 2010?
Beitrag von: Schmusepapa am 11. Januar 2010, 13:18:23
Hallo Flieder,

oder wie berechnet man die 114 % des Regelbetrages ???

Nach meiner Ansicht muss gem. > Düsseldorfer Tabelle 2010 < (http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1817.html) Anmerkung E. erst eine Umrechnung vorgenommen werden der 114% gem. Regelbeitragsverordnung:

(316 € (Zahlbetrag f. Kind 12 - 17 Jahre) + 77 € (hälftiges Kindergeld)) / 365 € (Tabellenbetrag Stufe 1 Altersstufe 12 - 17 Jahre DDT 01.01.2008)

ergibt einen Prozentsatz von

107,7%.

Der Faktor müsste gem. Titel daher nicht 114%, sondern 107,7% betragen.

Ich komme bei meiner Berechnung auf (426 € (Mindestunterhalt DDT 01.01.2010) * 107,7%) - 92 € hälftiges Kindergeld = 366,80 € Zahlbetrag je Kind ab 01.01.2010.

Gruß

Martin


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: vanruescherl am 12. Januar 2010, 17:37:52
Hallo!

Mich drückt jetzt auch mal eine Unterhaltsfrage.
Ich habe mich letztes Jahr Scheiden lassen. Meine Kleinen sind noch 2 und 5 Jahre. Die Dame beim Jugendamt hat mir aber den
Titel nicht auf 100%, sondern auf den zu zahlenden Betrag von 199 € je Kind geschrieben.

Meine Ex will jetzt die 225 € von Stufe 1. Muß ich da zahlen, oder braucht sie erst eine Änderungsklage? Ich bin eh schon unter meinem
Selbstbehalt mit rund 1200 € netto und zweimal 199€. Da noch Miete und Auto und so weg, da is nicht mehr viel.

Sollte ich vielleicht auf eine Änderungsklage warten, und schaun, das mir auch mein Selbstbehalt bleibt? Dann würde sie wohl noch weniger bekommen. Mir reicht schon, das sie nach der Scheidung über 300 km weggezogen ist und ich jetzt 6-7 Stunden fahr, wenn ich die Kinder hole. Von den Spritkosten gar nicht zu reden.... Ich liebe meine Kinder, will aber auch leben.


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 12. Januar 2010, 17:43:36
Moin,

da kannst getrost auf die Klage warten.

Du musst nur das zahlen, was im Titel steht.

Der Erfolg einer Klage hängt davon ab, ob es bei dir noch Ansätze für fiktives Einkommen gibt, z.B. durch Streichung von abzugsfähigen Kosten oder Auflage von Zusatzjobs aber so musst du vermutlich nicht viel befürchten.

Da du vermutlich VKH bekommst, kostet dich ne Klage auch nix.
Also relax.

Gruss Beppo


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: elwu am 12. Januar 2010, 17:43:52
Ich habe mich letztes Jahr Scheiden lassen. Meine Kleinen sind noch 2 und 5 Jahre. Die Dame beim Jugendamt hat mir aber den
Titel nicht auf 100%, sondern auf den zu zahlenden Betrag von 199 € je Kind geschrieben.

Hallo,

wie lautet der Titel *genau*, steht da vielleicht was von 'derzeit'?

/elwu


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: vanruescherl am 12. Januar 2010, 18:00:11
Es heißt genau:


Ich verpflichte mich

x   ab 01.04.09 Unterhalt als feststehenden Betrag in Höhe von 199 € mtl zu zahlen.


Mehr ist nicht angekreuzt.


Muß eh mal schaun, gibts da nicht was, wenn die Frau weiter weg zieht, das sie sich an den Fahrkosten beteiligen muß? Entgegekommen zur Hälfte
will sie nicht. Wobei so die Kinder schneller bei mir wären.


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: vanruescherl am 12. Januar 2010, 18:00:45
Ach ja, schon mal vielen, lieben Dank für die Antworten!  :thumbup:


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 12. Januar 2010, 18:08:25
Muß eh mal schaun, gibts da nicht was, wenn die Frau weiter weg zieht, das sie sich an den Fahrkosten beteiligen muß? Entgegekommen zur Hälfte

Ja, gibt es!

Gibt nur keine Rechtsgrundlage dafür und die Gerichte fassen das nur mit ganz spitzen Fingern an und nur wenn du völlig pleite und sie gut bei Kasse ist.

Aber das solltest du wohl nur vorbringen, wenn sie dich verklagt.

Für eine eigene Klage ist das zu dünn.

Obwohl, mit VKH...

Gruss Beppo


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: elwu am 12. Januar 2010, 18:08:49
Ich verpflichte mich

x   ab 01.04.09 Unterhalt als feststehenden Betrag in Höhe von 199 € mtl zu zahlen.

Hallo,

das ist ein statischer Titel. Du brauchst solange keinen Cent darüber hinaus zu zahlen, bis der von dir freiwillig odre von einem Gericht per Urteil abgeändert wird. Einer Klage der KM würde ich übrigens an deiner Stelle sehr gelassen entgegensehen.

/elwu


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Flieder am 13. Januar 2010, 14:29:54
@ Deep @ Martin
Danke für die Antworten
LG Flieder


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: soulsister am 13. Januar 2010, 14:40:23
Hallo,

unsere Anwältin sagt, es sei nicht richtig das hälftige Kindergeld vom Prozentbetrag abzuziehen. Man müsse vom Tabellenbetrag das halbe Kindergeld abziehen und davon dann die Prozent berechnen.

Das wäre dann bei uns 364-92= 272/100*64,424 = 177,95 Euro.

Was ist nun richtig ????

Und steht das irgendwo in der DT oder im Gesetz ?



Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 13. Januar 2010, 14:54:41
Ich weiß es nicht.
Das würde aber wieder heißen dass unterhalb der 100% anders gerechnet als oberhalb.

Und genau sowas ist doch eigentlich 2008 beseitigt worden.

Hat eure RAin nicht gesagt, wo das steht?

Was mich stutzig macht:

Es wäre total unlogisch und ungerecht und genau das ist meistens der beste Beleg, dass es genauso gemacht wird.

Besserwisser vor!

Gruss Beppo


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: soulsister am 13. Januar 2010, 16:52:17
Doch, sie sagt, das stände so in den Unterhalts-Leitlinien des OLG Nürnberg. Ich konnte es aber nicht finden-


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: oldie am 13. Januar 2010, 18:45:54
Hi

@ soulsister

Wenn dem so wäre, dann dürfte zw. DT selbst und ihrer Anlage A zw. den jeweils zutreffenden Feldern nicht jedesmal das hälftige KG als Differenz auftauchen.
Es ist korrekt, die Prozente aus dem Titel auf die DT anzuwenden, anschliessend wird das KG (= Differenz :wink:) abgezogen. So sollte es auch in den dyn. Titeln drinne stehen. Ansonsten würde entsprechend der Prozentsätze unterschiedliche Differenzen auftauchen.

Gruss oldie


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 13. Januar 2010, 18:54:44
Oldie, in diesem Fall geht es um einen Mangelfall unter 100%.
Siehst du einen Grund, das da anders zu machen?



Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: oldie am 13. Januar 2010, 19:37:41
Nein. Auch im Mangelfall verhält es sich so grundsätzlich. So wird nun mal der Zahlbetrag ermittelt.
Allerdings ist dem entgegen zu halten, dass man lediglich nach seiner Leistungsfähigkeit verpflichtet ist. Da auf der Einkommensseite keine Änderung aufgetreten ist müsste eigentlich alles in allem beim Alten verbleiben. Das wäre jedenfalls bei einer heutigen Titulierung so. Da fällt mir doch glatt das GG ein und alle sind vor dem Gesetz gleich.
Wie in den "Altfällen" verfahren werden soll/wird - keine Ahnung. Doch irgendwie habe ich lau im Ohr, dass der SB keinesfalls das Existenzminimum darstellt sondern eigentlich viel zu hoch ist. Bei korrekter Anwendung des dyn. Mangelfall-Titels kommt es jedenfalls zu einer Erhöhung des Zahlbetrages und Unterschreitung des SB.

Gruss oldie


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 13. Januar 2010, 19:44:41
Da auf der Einkommensseite keine Änderung aufgetreten ist müsste eigentlich alles in allem beim Alten verbleiben. Das wäre jedenfalls bei einer heutigen Titulierung so.

Das habe ich auch gedacht, als ich den Titel gelesen habe.

Wie kann man überhaupt im Mangelfall einen dynamischen Titel erstellen?

Im Mangelfall ist man doch nur für einen bestimmten Betrag Leistungsfähig und das ändert sich weder durch durch andere Altersstufen, noch durch geänderte Freibeträge.

@Soulsister, ihr greift wirklich überall in die braune stinkende Masse.

Und mit eurer RAin anscheinend auch.
Vermutlich will die mit ihrer Aussage nur vertuschen, dass sie bei der Erstellung des Titels gepennt hat. Oder war sie da gar nicht dabei?
Auf jeden Fall würde ich da mal nach bohren, an welcher Stelle der URL das denn wohl genau stehen soll.

Immerhin hat sich der Standpunkt, dass ihr nicht mehr, sondern weniger bezahlen müsst nun verfestigt.


Gruss Beppo


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: oldie am 13. Januar 2010, 19:47:21
Wie kann man überhaupt im Mangelfall einen dynamischen Titel erstellen?
Ganz genau - ergibt überhaupt keinen Sinn.

Gruss oldie


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: DeepThought am 13. Januar 2010, 20:39:59
Heute wurden von mir erneut Texte gelöscht und ich erinnere an meinen Text im Opening:
Voweg: Dies ist kein "Ach wie ist das alles schlimm"-Topic. Hierin soll es ausschließlich um die Situation ab 01.01.2010 gehen. Wer über das Thema an sich diskutieren möchte, begebe sich >hier hin< (http://www.vatersein.de/Forum-topic-17008.html). Daher werden Texte und/oder Textpassagen, die sich nicht um die Erörterung der individuellen Neuberechnung drehen, gelöscht.


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: soulsister am 13. Januar 2010, 22:49:13
Hallo,

wie es zu dem dynamischen Titel gekommen ist, kann ich mir auch nicht erklären.

Bei der Verhandlung damals wurde ewig hin und her diskutiert, wieviel mein Mann zahlen könne. Wie ihr wisst, ist bei uns alles etwas durcheinander, weil ja eine Tochter von ihm bei uns lebt und er für sie keinen Unterhalt bekommt. Ausserdem hat er einen sehr weiten Weg zur Arbeit, was ihm ja angerechnet werden müsste. Damals hat der Richter sich erst auf stur gestellt und verlangt, dass mein Mann näher zur Arbeit zieht. Das war aber nicht realisierbar, da meine Kinder und auch die Tochter meines Mannes nicht einfach wieder aus dem gewohnten Umfeld gerissen werden konnten. Der Richt war damals in einer ziemlichen Zwickmühle.

Unsere Anwältin hat einen Unterhalt in Höhe von 124 Euro pro Kind ausgerechnet, die gegnerische Anwältin wollte fast 350 Euro pro Kind. Da der Richter überhaupt nicht mehr klar kam, hat er versucht zu verhandeln. Die Ex hat dann ziemlich viel Blödsinn gequatscht ( von wegen mein Mann müsse für ihre Fahrtkosten aufkommen, weil sie ja jetzt die Tochter bei uns abholen müsse und solche Dinge ), darüber hat der Richter sich dann ziemlich geärgert und plötzlich gesagt, er schlage einen Betrag von 160 Euro vor und den sollen die beiden nun einfach so annehmen.
Was dann auch getan wurde.

Als wir dann den Vergleich zugesandt bekamen, stand dann plötzlich diese dynamische Berechnung drin, warum auch immer.Wir haben nicht so besonders darauf geachtet, da ja im Endeffekt genau das bezahlt werden musste, was ausgemacht war. Dass dann so kurz nacheinander zwei Kindergelderhöhungen und eine Unterhaltserhöhung stattfinden würde, hat damals ja niemand ahnen können. Es ist allerdings auch festgelegt worden, dass der Unterhaltsanspruch sich aufgrund dass ein Kind in eine andere Altersstufe kommen würde sich nicht ändern solle, und zwar bis 01.10.2011. Was bedeutet, dass wir bis dahin in der Alterstufe 5-11 bleiben, obwohl eines der Kinder bereits 12 Jahre alt geworden ist.

Begründet hat der Richter diese Anordnung damals damit, dass er es satt habe, von unserer Ex ständig belästigt zu werden. " Ich mache dass, damit sie nicht in ein paar Monaten schon wieder mit einer Änderungsklage hier bei mir stehen "  hat er damals zu ihr gesagt.



Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: soulsister am 14. Januar 2010, 22:09:04
Hallo,

nach reiflicher Überlegung haben wir nun beschlossen erstmal gar nichts zu machen. Wir zahlen ganz einfach das weiter, was wir bisher auch bezahlt haben.

Warten wir ab ob Ex dagegen etwas macht. Denn mit dem was wir bisher zahlen, können wir ganz gut leben.



Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: profesor am 15. Januar 2010, 23:10:36
Hallo.

Auch ich hab die unglaubliche Nachricht über die Erhöhung des Unterhalts vernommen, super, mein Kind wird natürlich nicht davon profitieren, eher die Kindesmutter  :gunman:, und das Ende vom Lied, die Väter müssen zusehen wie sie ihr Kind zusätzlich noch beschenken können!

Zum Thema:

Habe einen dynamischen KU Titel  :rofl2:, 121% des Regelbetrages.

KU-Betrag nach neuer Düsseldorfer Tabelle:
Gehaltseinstufung 3: Kindesalter= 6-11 = 401€ - häftiges Kindergeld = 309€ (gemeinsames Sorgerecht).

Ist der Betrag nun richtig, oder muss ich anders Rechnen nach dem dynamischen Titel (121%)???

Wird der KU Betrag u.u. anders Berechnet in einer neuen Ehegemeinschaft + Kind?

Mal ein paar Daten:

Ehegemeinschaft, 1Kind, 2 Verdiener, Stkl.4/4, je 1,5 Kinder auf Karte

Für Tipps bin ich immer Dankbar!

Gruß
Peter


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: DeepThought am 16. Januar 2010, 11:47:39
Moin,

du musst so rechnen, wie meine Formel im Opening dieses Topics.

DeepThought


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: profesor am 16. Januar 2010, 14:30:45
Okay, daraus ergibt sich dann folgender Rechenweg:

2184€ x 2 : 12= 364€ x 110% (Altersstufe) = 368,00€ x 121% (Titel) = 372,45€ - 92€ (hälfte Kindergeld) = 280,45€

Ist das so richtig gerechnet?

Dann hätte ich meiner Ex ja zuviel überwiesen, nämlich 309€

Bitte um Info's welcher Betrag denn zu zahlen ist!

Danke


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Rainer 69 am 17. Januar 2010, 13:21:17
Hallo,

bin gerade im Netz über eine Excel-Datei eines JA gestolpert, welche für den einen oder anderen hilfreich sein könnte.

Sie hilft bei der Umrechnung alter Titel und ermittelt auch gleich den neuen Zahlbetrag.

http://www.derbeistand.de/download/Umrechnung%20%25RB%20in%20%25MU%20Beispiel%202010.xls

Wichtig: Bei Eingabe des bisherigen Zahlbetrages darauf achten, dass man die Daten aus dem Jahr 2007 eingibt
            und als Mindestunterhalt die voreingestellten Sätze ( mit Stand 1.1.2008 ) unverändert lässt.
            Denn der der Prozentsatz alt (nach Regelbetragverordnung) zu neu (Mindestunterhalt nach §1612a BGB)     
            wird nur einmal umgerechnet und bleibt danach fix.

Schönen Sonntag noch
Rainer
       


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: soulsister am 17. Januar 2010, 14:21:45
Hallo,

wenn ich das mache, dann stelle ich mit Verwunderung fest, dass wir die ganze Zeit  73,6 % bezahlt haben, und obwohl der Richter nur 65, 4 % angeordnet hatte.

Und laut unserer Anwältin sollen wir das auch schön brav weiter tun.

Ich werde ihr diese Tabelle mal per Email zukommen lassen.

Aber wie immer, wagt DWH wieder mal nicht, etwas zu ändern. Er zahlt schön brav weiter, wenigstens erhöht er nicht auch noch, sondern zahlt den Betrag weiter wie bisher.



Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: profesor am 17. Januar 2010, 21:43:56
Bin immer noch unsicher welcher KU Zahlbetrag seit Januar 2010 richtig ist. Je mehr ich lese, je mehr infos ich sammel, desto unterschiedlichere Rechnungen kommen Zustande!

Wenn sich jemand das in meinem Fall mal ansieht:

KU-Betrag nach neuer Düsseldorfer Tabelle:
Gehaltseinstufung 3: Kindesalter= 6-11 = 401€ - häftiges Kindergeld = 309€ (gemeinsames Sorgerecht).

Ist der Betrag nun richtig, oder muss ich anders Rechnen nach dem dynamischen Titel (121%)

Wie ist die Rechnung mit den 121% des dynamischen Titels?


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Rainer 69 am 17. Januar 2010, 23:52:31
Hallo Profesor,

also meiner Meinung nach wäre es richtig, zuerst den dynamischen Titel mit 121 % ( erstellt nach der Regelbetragsverordnung,welche es ja seit 1.1.2008 nicht mehr gibt) nach folgender Formel umzurechnen:

( Zahlbetrag des Jahres 2007+ 1/2 Kindergeld) x 100 / Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe am 1.1.2008 = Prozentsatz neu

Also 254 € + 77 € = 331 € x 100 / 322 = 102,8 % !!!

siehe hierzu auch hier: http://unterhaltsreform-2008.de/kindesunterhalt/neue-prozentsaetze/
oder
hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-11748.html

Aus deinen 121 % nach der Regelbetragsverordnung wurden 102,8 % vom Mindestunterhalt ( siehe Anmerkung E in der Düsseldorfer Tabelle 2010 ) Du musst also 102,8 % vom Mindestunterhalt abzgl.hälftiges Kindergeld bezahlen.

Also Mindestunterhalt in der zweiten Alterstufe in Höhe von 364 € x 102,8% - 92 € = 374 € - 92 € = 282 € Unterhalt

Hoffe, dass dir der Rechenweg einleuchtet.

Rainer





Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: profesor am 18. Januar 2010, 10:29:05
Super, exakt!

Hatte eben das JA angerufen, nach deren Rechnung kommen die auf 102,7% Umrechnungskaktor (1,027 x 364 - 92) = 282€

Danke Rainer!


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: sehrtraurig am 18. Januar 2010, 11:52:49
Hallo zusammen!

Ich habe zwei Söhne im Alter von 8 und 13 Jahren. Die beiden leben 650 km von mir entfernt. Die Distanz wurde durch die Mutter meiner Kinder geschaffen. Kann ich die extrem hohen Umgangskosten geltend machen, um mein Einkommen zu bereinigen?

Ein Titel liegt nicht vor.

LG, Lutz


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 18. Januar 2010, 12:20:49
Moin Lutz,

Wenn kein Titel vorliegt, kannst du ja machen was du willst.
Es besteht nur eben die Gefahr, dass sie dann einen fordert.

Allerdings bietet vielleicht gerade diese Erhöhung die Chance, die Umgangskosten geltend zu machen.

Hängt aber auch in hohem Maße davon ab, wieviel Geld dir und ihr übrig bleiben.

Bisher wurden Umgangskosten nämlich nur dann anerkannt, wenn dein SB unterschritten wird.
Und dann auch nur, wenn ihrer dadurch nicht gefährdet wird.
Ein sehr schmaler Pfad!

Ich würde ihr schreiben, dass diese Erhöhung dir den regelmäßigen Umgang unmöglich machen würde, und du deshalb auf ihr Verständnis hoffst, sie nicht leisten zu können. Vieleicht bietest du eine kleine Erhöhung an für den Fall, dass sie zustimmt.

Gruss Beppo


Titel: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: wirdreibeide am 18. Januar 2010, 20:40:37
Hallo, bin neu hier im FORUM . . . echt klasse !    :yltype:

Meine Tochter ist im Oktober 2009  volljährig geworden. Seit dem bezahle ich 5,-€ Unterhalt !
Dieser berechnete sich seit dem sich wir folgt :
- Einkommen 2.Stufe; Kind ab 18 Jahre => 454,- €
- minus 164,- € Kindergeld =>  290 €
- minus 376,- € Ausbildungsvergütung / Anzurechnen 90,- € Ausbildungpauschale =>  4,- € aufgerundet 5,- €

Welcher neue Betrag ergibt sich 2010 durch die Erhöhung der DDT/KG  ?!
(Bin/war nicht nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet. Mit meiner Frau habe ich einen dreij. Sohn. Meine Frau hat "nur" ein geringes Einkommen)


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 18. Januar 2010, 20:52:00
Hallo Wirdreibeide,

guggst du hier (http://vatersein.de/News-file-article-sid-1817.html).


513,- minus 184,- = 329,- minus 286,- = 45,-.

Also eine Steigerung um Satte 800%!

Das solltest du mal deinem Abgeordneten schreiben!

Aber vielleicht kannst du ja die Mutter an dieser Last beteiligen.

Gruss Beppo


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: midnightwish am 19. Januar 2010, 08:00:13
Dazu wäre auch mal über die eigene Leistungsfähigkeit zu überdenken.

Das Kind ist volljährig und in der Ausbildung, d.h. es ist nicht mehr priveligiert und rutscht somit aus dem Rang 1 in den Rang 3 hinter dem 3-jährigen Kind und hinter der Ehefrau.

Das kleine Kind hat seinen Anspruch und da verheiratet auch die Ehefrau sich durch ihre geringfügige Beschäftigung nicht selbst unterhalten kann steht ihr ebenfalls Unterhalt zu. Ja auch über das dritte Lebensjahr hinaus, da ja zusammenlebend  :wink:

Bleibt da nach Bereinigung und errechneten Ansprüchen überhaupt noch Platz für 45 €?

Tina

Nachtrag: Falsche Rechnung:

Bis Dez 2009: Stufe 2 der DDT 3 Unterhaltsberechtigte
Ab Januar 2010: Rückstufung in Stufe 1, da 3 Unterhaltsberechtigte, aber DDT geht nur noch von 2 Berechtigten aus.

Also ist der Betrag der DDT nicht 513 €, sondern 488 €

488 € -184 € - 286 € = 18 €


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Pfadisultan am 21. Januar 2010, 22:36:27
Hallo zusammen,

eine Frage: habe ich eigentlich eine Möglichkeit, den neuen erhöhten Kindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle 2010 beim Betreuungsunterhalt für die Ehefrau abzuziehen? Laut Tabelle muss ich jetzt 80 EUR mehr KU bezahlen.

Vielen Dank für eine Antwort!

Bin noch ganz neu hier...


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 21. Januar 2010, 22:44:42
Hallo Phadisultan,

Wie so oft!
Im Prinzip ja, in der Praxis kommt es darauf an, ob und mit welcher Formulierung die Unterhaltsansprüche tituliert sind.

Das wäre auch wichtig für die Frage, ob es wirklich 80,- mehr sind oder vielleicht doch weniger.

Gruss Beppo


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: papaaufpapier am 22. Januar 2010, 07:53:53
Zitat
Nachfolgende Hinweise sind ausschließlich für Kindesunterhaltsverpflichtungen maßgeblich, wenn:
1) ein Titel vorliegt und
2) dieser Titel dynamisch ist.

Guten Morgen,

Bei mir treffen Nr 1 und Nr 2 zu. Den Titel habe ich im Januar 2009 aktualisiert auf dem Jugendamt und gilt eigentlich für 2 Jahre. Heisst dass ich jetzt innerhalb der eigentlich 2 fixierten Jahre den Titel schon wieder gemäß der neuen Richtlinie jetzt im Januar erneut abändern muß? Wie gesagt, ich gehe davon aus dass ich erst im Januar 2011 den Titel anpassen muss? Also nach Abllauf der 2 fixierten Jahre.

Vielen Dank für Rückinfo und viele Grüße
papaaufpapier


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: DeepThought am 22. Januar 2010, 08:04:57
Moin,

dynamische Titel müssen nicht geändert/angepasst werden. Das gibt der Begriff "dynamisch" ja schon mit.

DeepThought


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Malachit am 22. Januar 2010, 09:24:31
Hallo zusammen,

Heisst dass ich jetzt innerhalb der eigentlich 2 fixierten Jahre den Titel schon wieder gemäß der neuen Richtlinie jetzt im Januar erneut abändern muß?

dynamische Titel müssen nicht geändert/angepasst werden. Das gibt der Begriff "dynamisch" ja schon mit.

Allerdings, wenn der Titel aus 2009 stammt, dann ergibt sich die Einsortierung in die richtige Zeile der Düsseldorfer Tabelle doch sicher noch nach der alten Regelung, die von drei Unterhaltsberechtigten ausging - und demzufolge zahlt papaaufpapier gemäß Titel vermutlich mehr als er nach der neuen Regelung in der DT 2010 müsste. Die Dynamik bezieht sich ja üblicherweise "nur" auf Änderungen an den Euro-Beträgen in der Tabelle sowie das Alter der Kinder, während die Zuordnung zur Zeile (bzw. der zugehörige Prozentsatz) im Titel fest vorgegeben ist. Daher, wenn durch den Titel mehr zu zahlen ist als der Mindestunterhalt (Zeile 1): Es geht um die altbekannte Frage, ob man gegenüber den Zahlbeträgen von 2009 jetzt 13% mehr (Wortlaut des Titels) oder "nur" 5% mehr (Neuregelung mit zwei Berechtigten) abzuliefern hat.

Insofern: Nein, er muss das Ding nicht ändern ... aber vielleicht sollte er es trotzdem versuchen ;-)

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: vanruescherl am 28. Januar 2010, 16:42:57
Hallo,

das ist ein statischer Titel. Du brauchst solange keinen Cent darüber hinaus zu zahlen, bis der von dir freiwillig odre von einem Gericht per Urteil abgeändert wird. Einer Klage der KM würde ich übrigens an deiner Stelle sehr gelassen entgegensehen.

/elwu

Wenn ich euch Profis noch etwas fragen darf?!
Bin seit Januar in einer neuen Firma und gestern hat eine Frau angerufen, ob ich dort arbeite und aufgelegt. Wer wird das wohl sein...  :question: :)

Jetzt kommt bestimmt bald wieder ein Brief vom Anwalt, wegen meinem Lohnzettel.  Den und die Steuerunterlagen hat er schon ein paarmal angefordert. Kann der Anwalt das dauernd? Muß ich dem immer alles schicken?

Danke!


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 28. Januar 2010, 16:45:00
Nein, das kann er nur alle 2 Jahre.

Gruss Beppo


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Agent_Zero am 28. Januar 2010, 16:46:30
Zitat
Bin seit Januar in einer neuen Firma und gestern hat eine Frau angerufen, ob ich dort arbeite und aufgelegt. Wer wird das wohl sein...  

Das kenne ich. Meine (H)exe hat damals auch beim Steuerberater meine Eltern (selbständig) angerufen und wollte Auskünfte über mich usw.  :phantom:

Die Lohnzettel können die glaube ich alle 2 Jahre verlangen.

Gruss
Agent

(Edit: Beppo war schneller)


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Malachit am 28. Januar 2010, 16:50:08
Moment!

Nein, das kann er nur alle 2 Jahre.

Alle zwei Jahre sowieso, aber meines Wissens auch, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben. Neuer Job könnte durchaus in letztere Kategorie fallen ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: vanruescherl am 28. Januar 2010, 16:53:49
Danke  :thumbup:


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: rednex111 am 28. Januar 2010, 17:27:07
@all,

hallo ich bin der Rednex aus Berlin und neu hier.
Ich hoffe das Ihr mir wegen der neuen Unterhaltsreglung 2010 helfen könnt.

Mein Kind ist 6 Jahre alt,
110 % Mindestunterhalt, abzüglich 92,00 € KG
Mein Netto ist circa 1400 € im Monat.
Mein zu zahlender Betrag ist ab Januar  309,00 €

Kann das richtig sein?

Kenne mich mit der ganzen Thematik nicht wirklich aus, also wenn dann bitte für einen Dummy erklären.

Vielen Dank


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 28. Januar 2010, 17:29:17
Hallo rednex,

wo hast du die 110% her?

Gibt es einen Titel, also ein von dir unterschriebenes Dokument, in dem du dich zu den 110% verpflichtest?


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: rednex111 am 28. Januar 2010, 17:34:36
So stand  es auf dem Brief vom Jugendamt.

habe die gesamte Zeile mal abgetippt.

110,0 % Mindestunterhalt-------- 401,00€-( ab Januar 2010)  -----469,0 € ( ab 01.01.2015)
abzüglich                                    92,0 €      Kindergeld
Neuer Zahlbetrag                       309,0€

mfg


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 28. Januar 2010, 17:57:52
Entscheidend ist, ob du etwas unterschrieben hast, oder du nur diese "einseitige" Aufforderung hast, an die du dich bisher einfach gehalten hast.

Wenn du nichts unterschrieben hast, könntest du jetzt nach Zeile 2, Spalte 2 der DT (http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1818.html) 291,-€ bezahlen.

Wenn du allerdings 110% unterschrieben hättest, müsstest du auch 110% = 309,-€ bezahlen.

Gruss Beppo


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Malachit am 28. Januar 2010, 18:04:20
Wenn du allerdings 110% unterschrieben hättest, müsstest du auch 110% = 309,-€ bezahlen.

... und den Sportsfreunden auf die Zehen treten, den Titel zu ändern, damit nicht nur die geänderten Zahlbeträge, sondern auch die geänderte Berechnungsgrundlage berücksichtigt wird.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: rednex111 am 28. Januar 2010, 18:25:12
@all,

habe gerade mal in den Unterlagen gewühlt.
Ab Geburt betrug der Unterhalt sogar 131% Mindestunterhalt.

Dann kam ein Schriebs vom Amt, wo ich bloss noch 110% Mindestunterhalt gefordert wurde. Das lustige war dran, dass das Schreiben meine Unterschrift trug, die Maschinell eingetragen wurde. Auf dem Schreiben aber stand, dass ich persönlich anwesend war und es mir verlesen wurde.

Aber der Unterhalt hat doch aus was mit meinem Einkommen zu tun. Ich war im letzten Jahr von Jan- Juni krank und habe Ersatzleistungen von der KK bekommen. Ab Juli kam dann wieder ein Einkommen so wie ich es im Eingang beshrieben habe. Das Jugendamt prüfte dann meine Anfrage wegen Unterhaltsänderung und kam zum Schluss, dass da nix war mit Änderung.

Und wie kann ich diesen Titel denn ändern??

Viele blöde fragen.

mfg


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 28. Januar 2010, 18:34:23
Die Senkung von 131% auf 110% ist keine wirkliche Senkung des Betrages, da 2008 die Berechnungsgrundlage geändert wurde und deswegen umgerechnet werden musste.
Dieser Änderungsschrieb muss auch nicht von dir unterschrieben sein.
Der Ursprungsschrieb aber schon.
Ist er das?


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: rednex111 am 28. Januar 2010, 18:41:21
ja leider.

komm ich aus der geschichte denn irgendwie raus????

mfg


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 28. Januar 2010, 19:03:09
Ich würde zum JA mal hingehen und sie, unter Hinweis, dass die DT nunmehr nur noch von 2 Berechtigten ausgeht, bitten den Titel auf 105% zu ändern.

Wenn sie dazu nicht bereit sind, bleibt nur hinnehmen oder klagen.

Es macht aber auch "nur" die 18,-€ zwischen 291,- und 309,- aus.


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: rednex111 am 28. Januar 2010, 19:36:32
das JA bitten, der war gut.

nee aber im ernst, der Unterhalt wird doch nach meinem Einkommen berechnet. Wenn ich nun ein halbes Jahr nur " 1100 €" hatte und danach 1300 € ich hatte vorhin zu hoch gegriffen, dann kann das doch nicht sein.

Bei circa 1300 € bleibt ja schon nach  KG -309 € fast nix mehr zum leben. Ich will meinem Sohn das Geld gönnen, kein Thema. Nur das er nix von hat, da Mutter Hartz 4.

mfg


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 28. Januar 2010, 19:41:46
Der Titel wird auf Basis deines Einkommens erstellt.

Danach hast du diesen genau so zu bedienen, wie er formuliert ist.

Wenn dein Einkommen sinkt, darfst du keinesfalls einfach weniger bezahlen, sondern musst den Titel ändern lassen.

Entweder beim Ja oder per gerichtlicher Klage.

Wobei Senkungen i.d.R. nicht vorgesehen sind.
In der Welt der Juristen existieren nur Steigerungen!


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: rednex111 am 28. Januar 2010, 19:52:01
nee ist schon klar, habe ja auch immer brav die geforderte Summe abgedrückt.
Nur mittlerweile knackse ich schon rum, weil diese Erhöhung mich fast zum Umzug zwingt. Sicher das JA juckt das nicht.


Erst mal danke für Eure Hilfe,

wenn wer noch nen Tipp hat, ich bin für jede Hilfe dankbar

gruss rednex


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Malachit am 28. Januar 2010, 21:11:18
Hallo rednex,

kein Tipp, nur eine Klarstellung. Auch bei 1.300 Euro netto wärest du bei einer Neuberechnung mit 291 Euro Unterhalt dabei. Es ist zwar richtig, dass du mit diesem Einkommen zunächst in Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle landest (das wären 272 Euro), aber weil du "nur" ein Kind zu versorgen hast, die Düsseldorfer Tabelle dagegen von zwei Unterhaltsberechtigten ausgeht (Anmerkung 1 in der DT, bis 2009 waren es noch drei Unterhaltsberechtigte), wirst du traditionell um eins hochgestuft in Zeile 2, und das sind dann eben diese 291 Euro. Allerdings, Zeile 3 und damit 309 Euro würden es bei einer Neuberechnung auf keinen Fall werden, denn eine Hochstufung gleich um zwei Zeilen gibt es nicht mehr.

Ich an deiner Stelle würde mit genau dieser Begründung aufs JA marschieren oder denen einen Brief schreiben (mit Fristsetzung für die Antwort). Ziel: Weg von den 110% (das entspricht der Zeile 3 in der DT) und statt dessen nur noch 105% (das entspricht Zeile 2 der DT). Wenn die Brüder ablehnen, dann sieh' zu, dass du die Begründung schriftlich kriegst. Den Text kannst du dann gerne hier bei vatersein.de einstellen, und wir gucken mal, was man dann als nächstes machen kann. Nebenbei bemerkt, wenn ich mich recht an andere Beiträge erinnere, dann hat es offenbar seit Jahresanfang wohl schon den ein oder anderen Fall gegeben, wo das JA so eine Änderung auf entsprechende Nachfrage ohne viel Aufhebens gemacht hat - also wende dich erst mal freundlich, aber bestimmt an das zuständige Jugendamt.

Ach so, eine Sache noch zur Berechnung: Von den 291 Euro auf die 272 Euro herunterkommen würdest du u.U. dann, wenn nach Abzug des Kindesunterhalts von deinem Netto der Bedarfskontrollbetrag unterschritten ist, und der beträgt für Zeile 2 immerhin 1000 Euro. Also bitte mit spitzem Bleistift nachrechnen, wie hoch dein monatliches Netto im Jahresdurchschnitt tatsächlich ist (Weihnachtsgeld u.ä. muss anteilig berücksichtigt werden). Und Achtung: Bis zu sechs Monate Arbeitslosigkeit, Krankheit o.ä. gelten in dieser väterverachtenden Drecksrepublik Deutschland als ein "vorübergehendes Ereignis", welches ganz alleine dein Problem ist. Erwarte also nicht, dass du für die Zeit, in der du nur 1.100 Euro hattest, irgendeinen Rabatt beim Unterhalt bekommen könntest.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: okto am 29. Januar 2010, 18:08:25
Hallo
Kann mir jemand sagen wieviel Unterhalt ich zahlen muß?
2 Kinder 11 J. u. 17 J. Bin wieder verheiratet, und meine jetzige Frau hat keine
einkünfte. Ich verdiene etwa 1840 Euro netto.


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 29. Januar 2010, 18:24:21
Moin Okto,

schau mal in die Düsseldorfer Tabelle (http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1818.html).

Die ist in deinem Fall recht einfach, da du keine Zeile rauf oder runter musst.

Gruss Beppo


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: rednex111 am 29. Januar 2010, 19:09:11
@ all,

habe heute beim JA angerufen und es war zum Glück ein Mann am Telefon ( sonst ist die SB eine sehr unwirsche Dame).
Auf meine Frage wegen dem Einkommen erklärte mir der Herr, dass lt Tabelle das ganze Geahltsgefüge bei 1500 öcken netto beginnt. Das sollte heissen wenn ich auch bloss 1300 verdiene, ist das egal. Nur wenn dann mein Selbstbehalt von 900 €? angekratzt wird hätte ich eventuell ne Chance.
Und das ich von den 110% runterkomme muss mit der Kindesmutter abgeklärt werden.
Die Kindesmutter hat eine Beistandsschaft vom JA. Ich versuche sie davon zu überzeugen, dass sie dieses Sache aufgibt. Dann könnten wir uns eventuell einigen was der KU betrifft.

Das wäre jetzt meine einzige Hoffnung.

mfg rednex


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Malachit am 29. Januar 2010, 20:48:46
Hallo rednex,

Auf meine Frage wegen dem Einkommen erklärte mir der Herr, dass lt Tabelle das ganze Geahltsgefüge bei 1500 öcken netto beginnt. Das sollte heissen wenn ich auch bloss 1300 verdiene, ist das egal.

Bis hierhin bin ich mit dem Herrn von JA einverstanden. Es entspricht auch dem, was ich gestern Abend geschrieben hatte.

Nur wenn dann mein Selbstbehalt von 900 €? angekratzt wird hätte ich eventuell ne Chance.

Da hat der freundliche JA-Mann allerdings etwas übersehen: Wenn du 1300 Euro verdienst und er meint, dass du 110%, also Zeile 3, also 309 Euro Unterhalt bezahlen sollst, dann ist zwar dein Selbstbehalt von 900 Euro gewahrt, aber den Bedarfskontrollbetrag hast du damit sauber gerissen - in Zeile 3 beträgt der nämlich 1.100 Euro! Und das bedeutet nun mal: Es wird so lange herabgestuft, bis der Bedarfkontrollbetrag der jeweiligen Zeile nicht mehr verletzt wird (das ist bei dir dann bereits in Zeile 2 der Fall, bzw. wenn du noch ein paar berufsbedingte Kosten geltend machen kannst, vielleicht sogar erst in Zeile 1). Ich liebe diese JA-Mitarbeiter, die ihr eigenes Gebetbuch nicht kennen ...

Und meine Argumentation von gestern Abend gilt natürlich immer noch: Es gibt mit der Düsseldorfer Tabelle 2010 keine Hochstufung um zwei Zeilen mehr, auch deshalb kannst du von der Zeile 1, die deinem Einkommen entspricht, maximal in Zeile 2, aber nicht in Zeile 3 hochgestuft werden.

Das Dumme ist halt: Du hast einen Titel an der Backe, in dem diese 110% drinstehen, d.h. der Titel nagelt dich auf Zeile 3 fest. Nach der neuen Düsseldorfer Tabelle wäre es höchstens Zeile 2, egal wie das Jugendamt es auch (ver)dreht und wendet.

Und das ich von den 110% runterkomme muss mit der Kindesmutter abgeklärt werden.

Nun, meiner Meinung nach muss da mit der KM "nur" abgeklärt werden, ob sie den Titel freiwillig ändern lässt, oder ob du gewissermaßen zum Präzedenzfall werden möchtest und wegen dieser 18 Euro im Monat tatsächlich eine Klage auf Abänderung des Titels einreichen sollst.

Und rechne bitte mal dein genaues durchschnittliches Netto aus sowie eventuelle Abzüge - wenn die JA-Truppe dir so kommt, würde ich schon aus Prinzip noch mal ganz genau schauen, ob du nicht vielleicht sogar in Zeile 1 einsortiert werden kannst.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: skotispider am 30. Januar 2010, 20:41:41
Hallo
hätte da auch mel ne frage.Zahle seit 2007 unter halt für meinen sohn ,bin damals mit 114 % ausgrechnet worden,die gibt es ja jetzt nicht mehr,falle ich jetzt in die stufe von 110% ?
Und kann ich das selber mit meiner ex-frau "ausmachen "oder muß ich das vpm jugendamt schriftlich bekommen?
gruß
skoti


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: einfachich07 am 01. Februar 2010, 18:28:22
Hi,

also ich habe mir alles durchgelesen, klar ist mir jetzt das ich den KU für mein erstes Kind erhöhen muss (2,5 Jahre) (Titel Mindestunerhalt)

unklar ist mir:
Muss ich den Betrag auch erhöhen wenn ich bei KM nachfrage und diese mir sagt "Ich hab keine Ahnung zahl das was du bisher zahlst, das reicht" oder zählt das nicht und ich sollte schleunigst auf von 199 auf 225 erhöhen?

Was ist mit dem Selbstbehalt, wenn man noch ein zweites Kind hat, das bei einem lebt. Wird das voll angerechnet auf den Unterhalt?
Ich verdiene 1200€ wenn ich für beide Kinder den "neuen" KU rechne, komme ich auf 450 € KU für 2 Kinder, ergo einem Netto von 750 €, 150€ unter dem Selbstbehalt, ist das Rechtens? Hat mein 2tes Kind überhaupt Anspruch auf KU? (da gibts ja keinen Titel)
Oder zahle ich für beide Kinder nun je 150€ so das mir mein SB von 900€ bleibt?

Oder was muss ich nun bezahlen?

Fragende Grüße



Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 01. Februar 2010, 18:34:29
Du musst das zahlen, was auf dem Titel steht.
Und zwar, bis du eine Änderungsklage durch hast.

Wenn du das nicht tust kann Ex jederzeit pfänden.

Gruss Beppo


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: rednex111 am 03. Februar 2010, 18:10:03
@Malachit,

wieder mal danke für Deine ausführliche Antwort. So die Kindesmutter möchte von der Beistandsschaft nicht abrücken. Gut nicht zu ändern. Sie hat aber gesagt, beim JA die Möglichkeit anzusprechen von den 110% auf 105% zu senken. Aber wie ich mittlerweile die JA MA einschätze, werden sie ihr das flugs wieder ausreden.
Gibt es ne Möglichkeit eines Formbriefes öder ähnlichen, wo ich dann meine Daten eintrage und dem JA schicke?
Ich möchte hier im Forum nun nicht alle persönlichen Daten einstellen.

Aber eine Frage habe ich dann immer noch.

Was ist dieser Bedarfskotrollbetrag???

ne Klage vorm Kadi kann ich mir leider nicht leisten. Und wäre wohl auch kontraproduktiv. Im Ende wollte ich ja etwas sparen indem ich gerecht behandelt werde.

mfg rednex


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Malachit am 03. Februar 2010, 19:54:42
Hallo rednex,

Was ist dieser Bedarfskotrollbetrag???

Findest du in der Düsseldorfer Tabelle auf Seite 1 in der Spalte rechts außen; Erklärung dazu in Anmerkung 6 der DT.

Um es in meinen Worten zu sagen: Wenn dir nach Abzug aller Unterhaltspflichten weniger verbleibt als der Bedarfskontrollbetrag jener Zeile, die der Berechnung zugrundeliegt, dann wird der Unterhalt anhand der nächstniedrigeren Zeile ermittelt; ist der Bedarfskontrollbetrag dann auch für diese Zeile noch unterschritten, geht's nochmal eins runter, und so weiter, bis es endlich passt oder bis du in Zeile 1, d.h. Mindestunterhalt gelandet bist. Auf diese Art und Weise soll verhindert werden, dass einzelne Unterhaltsempfänger besser dastehen als der Unterhaltszahler.

Und daran sollten sich eigentlich auch die Jugendämter halten. Wenn dein JA-Mitarbeiter zickt, dann lass dir von ihm 'ne schriftliche Begründung geben, warum er trotzdem die 110% für richtig hält. Den Text stellst du dann anonymisiert hier ein und dann sehen wir weiter. Wobei in deinem Fall die 110% sogar aus zwei Gründen falsch sind - erstens da es keine Hochstufung um zwei Zeilen mehr geben kann, und zweitens weil der Bedarfskontrollbetrag zuschlägt. Insofern wäre ich bei einer Ablehnung wirklich gespannt, was für Möchtegern-Argumente das JA in dieser Situation liefern könnte ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: oldie am 03. Februar 2010, 21:13:12
Hi skotispider

Bei Deinen 114% aus 2007 ist es erforderlich, diese entsprechend der Berechnungsgrundlagen in der >>DDT2008<< (http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1442.html) (da damals vieles verändert wurde) neu auszurechnen. Herauskommen tut lediglich ein neuer Prozentsatz, der Zahlbetrag selbst ändert sich dabei nicht. Mit diesem neuen Prozentsatz kannst Du dann entsprechend der derzeit gültigen >>DDT2010<< (http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1817.html) den von Dir zu leistenden Zahlbetrag (KG von hälftig 92€ beachten) ausrechnen.

Gruss oldie


Titel: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: merti01 am 09. März 2010, 12:21:12
Wie sieht es eigentlich bei den zahlungskräftigen Vätern aus, die drei Kinder haben, für diese drei Kinder bisher 108% gezahlt haben und gem. der Anwältin der Kindsmutter auch weiterhin zahlen sollen?
Ich zahle jetzt 903,-€ für meine Kinder (11, 11 und 10). Die neue Düsseldorfer Tabelle gibt an, dass sie für zwei Unterhaltsberechtigte gilt (vorher drei), gibt es da eine Umrechnung? Dynamischer Titel hin oder her, wo bleibe ich jetzt??


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: elwu am 09. März 2010, 12:26:54
Die neue Düsseldorfer Tabelle gibt an, dass sie für zwei Unterhaltsberechtigte gilt (vorher drei), gibt es da eine Umrechnung? Dynamischer Titel hin oder her, wo bleibe ich jetzt??

Hallo,

du bleibst, wo du gemäß Titel bist. Wenn da 123,45% stehen, zahlst du weiterhin 123,45%.

/elwu


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: was_guckst_du am 09. März 2010, 13:38:00
Wie sieht es eigentlich bei den zahlungskräftigen Vätern aus, die drei Kinder haben, für diese drei Kinder bisher 108% gezahlt haben und gem. der Anwältin der Kindsmutter auch weiterhin zahlen sollen?
Ich zahle jetzt 903,-€ für meine Kinder (11, 11 und 10). Die neue Düsseldorfer Tabelle gibt an, dass sie für zwei Unterhaltsberechtigte gilt (vorher drei), gibt es da eine Umrechnung? Dynamischer Titel hin oder her, wo bleibe ich jetzt??

Hallo,

ich stand vor dem gleichen Problem und war ursprünglich hochgestuft worden, da nur zwei Unterhaltsberechtigte. Nach meinem Schreiben (siehe unten) wurde dann eine neue Berechnung durchgeführt und ich finde mich nun in der Gehaltsstuife wieder, in der ich auch hineingehöre.

Das Schreiben ging an meine Exfrau, die zu allem Überfluss Mitarbeiterin des zuständigen Jugendamtes ist. Dort wurde die vollziehbare Urkunde seinerzeit beurkundet...


Verpflichtungsurkunde 94/2003
Neuberechnung des Unterhaltbeitrages mit einvernehmlicher Abänderung der beurkunde-ten Unterhaltsverpflichtung (239 FamFG; 323a ZPO) bis zum 23.02.2010


Liebe XXX,

wie dir bekannt sein dürfte, ist die Düsseldorfer Tabelle am 06.01.2010 rückwirkend zum 01.01.2010 geändert worden.

Die Anpassung wurde erforderlich, da sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld geändert haben.

Das zum 01.01.2010 in Kraft getretene sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz sieht einen deutli-chen Anstieg des Freibetrages für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) vor. Da der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder, der den Beträgen der ersten Gruppe der Düs-seldorfer Tabelle entspricht, sich nach diesem Freibetrag richtet (§ 1612a BGB) und die Unter-haltsbeträge für höhere Einkommensgruppen wiederum auf den Mindestunterhaltsbeträgen aufbauen, erhöhen sich die Tabellenbeträge, d.h. die Unterhaltsbedarfsbeträge, gegenüber 2009 beträchtlich.

Die deutliche Erhöhung soll jedoch dadurch abgemildert werden, dass die Tabelle ab sofort eine bestehende Unterhaltsverpflichtung gegenüber zwei statt bisher drei Unterhaltsberechtigten ausweist. Eine Heraufstufung in der Tabelle wird daher erst bei einem Unterhaltsberechtigten in Betracht kommen.

Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich zwar nicht um ein Gesetz; aber allein schon aufgrund der Tatsache, dass die Düsseldorfer Tabelle - die nebst Anmerkungen ihre Grundlage auf Koordi-nierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller bundesdeutschen Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. zurückzuführen ist - in der Fami-liengerichtsbarkeit nahezu uneingeschränkt Anwendung findet, entwickelt sie in dieser Anwendung regelmäßig gesetzesähnlichen Charakter.

So folgte das in unserer Unterhaltsangelegenheit örtlich zuständige OLG Hamm der Änderung der Düsseldorfer Tabelle unmittelbar, indem es seine Leitlinien zum Unterhaltsrecht ebenfalls rückwir-kend zum 01.01.2010 anpasste, um damit eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten OLG-Bezirk zu gewährleisten. Die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht des OLG Hamm sehen daher zur Eingruppierung in eine Einkommensgruppe unter Ziffer 11.2.1 nun ebenfalls vor, dass der Unterhaltspflichtige nur noch zwei (statt bisher drei) Berechtigten Unterhalt zu gewähren hat. Aufschläge (durch Einstufung in eine höhere Einkommensgruppe) sind daher nur noch bei einer höheren Anzahl von Unterhaltsberechtigten (also mindestes drei) angemessen.

Wenn nun mit der aktualisierten Düsseldorfer Tabelle 2010 und in der Folge mit den aktualisierten Unterhaltsleitlinien des OLG Hamm ein grundsätzlich wichtiger Berechnungsmaßstab (nämlich die Regelanzahl der Unterhaltspflichtigen von drei auf zwei)  - und damit die Geschäftsgrundlage für die o.a. Urkunde - geändert wird, kann daraus gefolgert werden, dass damit eine erhebliche Änderung zu einer nach altem Recht vorgenommene Berechnung vorliegt, die für sich alleinstehend schon die Grundlage eines Abänderungsgrundes darstellt. Ansonsten wäre es nicht nur aus ver-assungsrechtlicher Sicht nicht nachvollziehbar, warum Unterhaltsverpflichtete, die nach der Düsseldorfer Tabelle 2010 aktuell eingestuft werden, besser gestellt werden, als die Altfälle, die nach der Düsseldorfer Tabelle 2010 ihre Unterhaltsbeträge anzupassen (erhöhen) haben, denn diese sind von der deutlichen Steigerung der Unterhaltsbeiträge von mindestens 13 % genauso betroffen und müssen daher von der im Gegenzug offensichtlich gewollten Abmilderung ebenso Gebrauch machen können.

Dieser Äbänderungsgrund ist für o.a. Verpflichtungsurkunde vorliegend gegeben und zwar aus folgenden Gründen:

 ich bin gegenüber XXX und XXX (und damit zwei Berechtigten) zum Unterhalt verpflichtet,

 bei einer nach der aktualisierten Düsseldorfer Tabelle und den aktualisierten Unterhaltsleitlinien des OLG Hamm vorzunehmenden Einstufung in eine Einkommensgruppe wäre ein Aufschlag durch Einstufung in eine höhere Einkommensgruppe allein wegen der Anzahl der Berechtigten deshalb nicht mehr angemessen,

 Grundlage für die o.a. Verpflichtungsurkunde 94/2003 war die jedoch Heraufstufung um
zwei (!) Stufen auf 150 % des Regelbetrages

Diese Änderung der Berechnungsparameter ist von grundsätzlicher Bedeutung und beinhaltet in sich die Änderung der Geschäftsgrundlage, auf der die o.a. Urkunde ursprünglich erstellt wurde. Sie ist daher schon für sich alleinstehend ein erheblicher Grund zur Stattgabe des o.a. Antrages auf Neuberechnung.

Darüber hinaus mache ich noch folgenden weiteren Abänderungsgrund geltend:

 bei einer Neuberechnung meines unterhaltsrelevanten Einkommens (sh. Berechnung unten) nach der Düsseldorfer Tabelle 2010 würde die Einstufung in Stufe 3 (110 %) und - da zwei Unterhaltsberechtigte - keine Heraufstufung mehr vorgenommen,

 dies beinhaltet im Ergebnis eine erhebliche Änderung (Minderung) des Unterhaltsbeitrages um monatlich 41 € (siehe Berechnung unten).

Zur Berechnung meines unterhaltsrelevanten Einkommens habe ich folgendes zugrunde gelegt:
 Jahresbruttoeinkommen 2009  (Anlage 1)  =   XXX
 minus AG-Anteil VWL (Anlage 1)                =   XXX   
 minus Lohnsteuer (Anlage 1)                      =  XXX
 minus Solidarzuschl. (Anlage 1)                  =   XXX
 minus KV/PV-Beiträge (Anlage 2)               =     XXX
 minus KV/PV Beiträge Kinder (Anlage 3)    =     XXX
 minus berufsbedingte Aufwendungen         =     XXX
(Anlagen 4 und 5)
 minus sekund. Altersvorsorge max. 4%      =     XXX
v. Bruttoeinkommen (Anlage 6)
     anrechenbares Jahreseinkommen           =   XXX
     anrechenbares Monatseinkommen          =    XXX 
                                                                         
Bei einem anrechenbaren Monatseinkommen in Höhe von XXX wird nach der Düsseldorfer Tabelle 2010 und in Anwendung der neuen Unterhaltsleitlinien des OLG Hamm die Einstufung in die Stufe 3 (110 % vom Regelsatz) vorgenommen und für die Altersstufe 17 ein Unterhaltsbeitrag in Höhe von 377,00 € (419 € ./. 92 € hälftiges Kindergeld) festgesetzt.

Gemäß Anlage zur o.a. Verpflichtungsurkunde habe ich aktuell bei einen Unterhaltsbeitrag in Höhe von 418,00 € (119,7 % vom Regelsatz 426 € = 510 € ./. 92 € hälftiges Kindergeld) zu zahlen, also 41,00 € mehr. Diese Mehrbelastung ist nicht nur in der Einzellfallbetrachtung als erheblich zu werten sondern liegt mit 10,88 % auch noch über der mit Einführung des FamFG zum 01.09.2009 weggefallenen Erheblichkeitsgrenze von 10 %.

Ich gehe davon aus, dass du bei sachlicher Würdigung der Fakten den o.a. Antrag auf Neuberechnung nachvollziehen kannst und bitte daher auf Grundlage der beigefügten Anlagen um kurz-fristige Einleitung einer Neuberechnung zur einvernehmlichen Abänderung der o.a. Urkunde.

Als Mitarbeiterin des zuständigen Jugendamtes wird es dir möglich sein, diese Neuberechnung bis zum xxx durchführen zu lassen, so dass ein eventuell abgeänderter Titel noch im laufenden Monat beurkundet werden kann.

Anlagen 1 - 6

Gruß


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: mike_muenchen am 26. August 2010, 14:48:16
Hallo,
ich verstehe nix mehr.
Das JA hat zu mir gesagt das ich, weil ich Ledig bin 2 Stufen höher komme bei der DT.
Ich bezahle 330 Euro Monatlich und meine liebe Tochter ist 8 Jahre Kindergeld bekommt alles Sie.
Auf meine Steuerkarte habe ich 0,50eingetragen.
Wie berechnet man jetzt den Unterhalt und welche Daten braucht man.
Kann mir jemand von euch helfen?.

 :question:


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: brille007 am 26. August 2010, 14:50:40
Moin,

Wie berechnet man jetzt den Unterhalt und welche Daten braucht man.
vor allem anderen das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen.

Grüssles
Martin


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: mike_muenchen am 26. August 2010, 14:58:04
OK das ist ca. 30000 und jetzt? :redhead:


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: mike_muenchen am 26. August 2010, 15:00:43
Danke Martin, und wie geht es weiter?


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: brille007 am 26. August 2010, 15:03:12
OK das ist ca. 30000 und jetzt? :redhead:
jetzt überlegt man sich, ob darin wirklich alle Einkünfte enthalten sind (also auch Zulagen, Provisionen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Spesen, Dienstwagen, Vermietungseinkünfte, Zinsen etc.). Die dann gefundene Summe bereinigt man um berufsbedingte Aufwendungen und eventuelle private Altersvorsorge (bis 4% vom Brutto), teilt sie durch 12 Monate und schaut dann in die >>>Düsseldorfer Tabelle<<< (http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/Duesseldorfer_Tabelle_Stand_01_01_2010.pdf)

Ist hier im Forum gefühlte tausend Mal nachzulesen.

Grüssles
Martin


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: was_guckst_du am 26. August 2010, 15:04:33
Hi,

das ist dann ein mtl. unterhaltsrelev. Eink. in Höhe von 2.500€.

Das ergibt nach DDT Altersstufe 2 einen monatlichen Unterhaltsbetrag  von 419€ - 92€ (hälftiges Kindergeld) = 327€

Gruß aus Schwelm


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: mike_muenchen am 26. August 2010, 15:10:00
Vielen DANK Frischling und Martin ich zahle 330 im Monat also alles OK.
 :thumbup:


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Tomi am 10. November 2010, 00:44:53
hat jemand ahnung ob der unterhalt sich 2011 wieder erhöhen wird?!


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: midnightwish am 10. November 2010, 06:39:59
Wenn wie im Wahlversprechen der steuerliche Freibetrag an den der Mindestsatz der DDT gekoppelt ist noch einmal erhöht, wird sich auch die DDT automatisch erhöhen.

Tina


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 10. November 2010, 07:40:10
Im Gespräch ist wohl noch eine Erhöhung des SB auf 950,-€ und eine irgendwie geartete Berücksichtigung von Umgangskosten.
Das ist aber alles nur Gerücht.


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: nadda am 10. November 2010, 07:48:26
Gerüchte im November und im Januar soll es losgehn? Vorrausschauendes Planen sieht irgendwie anders aus ;-)

Gibt`s auch Gerüchte über die Erhöhung von UVG? (wäre ja mal was nettes)

LG
Nadda


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: midnightwish am 10. November 2010, 07:52:23
Och warum nadda,

im Dezember 2009 war die DDT, die ab 1.1.2010 gelten sollte auch noch nicht bekannt. Sogar zum 1.1.2010 war sie noch nicht veröffentlicht.  :puzz:


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: nadda am 10. November 2010, 07:55:09
Immer nett, oder? Wenn ich mir in meinem Job so was erlaubt hätte, hätte ich meinen Job gleich losgehabt. (Ok mit 3 Wochen krank sein hab ichs auch geschafft das meine Stundenerhöhung gestrichen wurde und die Kündigugn kam)

Ist halt immer wieder spannend wie mies die Politik arbeiten kann.

Mich würde es jedenfalls freuen wenns mal mehr Geld gäbe, auch wenn ich daran nicht wirklich glaube ;-)

LG
Nadda


Titel: Re: Kindesunterhalt ab 01.01.2010
Beitrag von: Beppo am 10. November 2010, 08:06:21
Es gab ja auch die Gerüchte am Anfang diesen Jahres vom Vater der DT (Soika) selbst, dass im Sommer die Bedarfssätze neu ermittelt würden und die DT komplett neu strukturiert werden müsse, sowie das Gerücht, dass direkt nach der Sommerpause ein Gesetzentwurf zur Neuregelung des Sorgerechts vorgelegt würde, sowie seit 2003 ständig das Gerücht, das BMJ arbeite mit Hochdruck an einer Studie zur Erforschung über die Gründe, die Mütter für die Verweigerung des GSR angeben würden.

Aber vermutlich ist es auch nur ein Gerücht, dass diese Figuren überhaupt irgendetwas sinnvolles tun.
 :gunman: