Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

Enzyklopädie


Umgang


Kinder haben gem § 1684 Abs. 1 BGB das Recht auf Umgang mit ihren Eltern, diese wiederum die Pflicht. Es hat sich die Ansicht heraus kristallisiert, dass Umgang alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag statt findet, in den großen Ferien und zu den wichtigen Feiertagen wechselseitig. Eine Umgangsvereinbarung kann vor dem Jugendamt oder bei Gericht erklärt werden, hat aber eigentlich rechtlich keine Auswirkung. Sollte der die Kinder betreuende Elternteil den >Umgang boykottieren<, besteht keine durchsetzbare Rechtspflicht auf Herausgabe der Kinder. Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle auf das >Wechselmodell< (auch 50/50-Modell genannt) und >P.A.S. (Parental Alienation Syndrome = Elternentfremdungssyndrom)< hingewiesen.

Die Gestaltung des Umgangs obliegt alleinig dem Umgangselternteil. Ebenso hat dieser die Kosten zu tragen. Ausnahmen sind denkbar, wenn der Betreuungselternteil eine große räumliche Entfernung zwischen Umgangselternteil und Kindern allein zu verantworten hat und gerichtlich hierzu entsprechend geurteilt wurde.

Klappt es mit dem Umgang nicht, ist das >Jugendamt< um Vermittlung zu bitten. Bleibt dies erfolglos, ist Umgangsklage zu erheben. Wegen der Gefahr der Entfremdung bietet sich dieses immer als Antrag auf Erlass einer >Einstweiligen Anordnung< an.

Bitte die Hinweise zum >betreuten Umgang< beachten.

Siehe auch:
[ Jugendamt ] [ Wechselmodell ]






Zurück ]

Familienrecht

Copyright © Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern - (11069 Aufrufe)



www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team