Vaterschaftsanfechtungsklage
Die Vaterschaftsanfechtungsklage kann eingereicht werden, wenn ernsthafte Zweifel an Vaterschaft bestehen. Die Frist hierzu beträgt zwei Jahre beginnend mit dem Tag, an dem Dinge baknnt wurden, die an der Vaterschaft zweifeln lassen.
Untersuchungen zur Folge soll jedes 7. Kind in Deutschland ein dem momentanen männlichen Partner untergeschobenes Kind sein (sog. Kuckuckskind).
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