Der Kindesunterhalt dient zur Deckung der Lebenshaltungskosten eines Kindes und bemisst sich am unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Ausschlaggebend für die Höhe des Kindesunterhalts ist die Stufe in der Düsseldorfer Tabelle, die dem Alter des Kindes und dem Einkommen des Pflichtigen entspricht. Die Berliner Tabelle wird für Kindesunterhalt in den neuen Bundesländern hinzugezogen.
Siehe auch:
[ Unterhaltspflicht ] [ Unterhalt ] [ Düsseldorfer Tabelle ]
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