Eine Elternvereinbarung wird beim
>Jungendamt< abgeschlossen, um unterhalts- und umgangsrelevante Themen außergerichtlich und gütlich festzulegen. Sie wird in jedem Fall schriftlich getroffen, enthält klare und möglichst einfache Regelungen und sollte u. U. schon eine Ersatzlösung für evtl. auftretende Konfliktfälle enthalten. Grund einer solchen Vereinbarung ist es, eine nötige Einvernehmlichkeit zur Bewältigung auftretender Konflikte zu erzeugen, um die gemeinsame elterliche Sorge nicht zu gefährden.
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