Der Scheidungsantrag gibt dem Gericht gegenüber den Willen auf Scheidung bekannt und ist über einen Anwalt einzureichen. Es empfiehlt sich in kritischen Fällen, dass auch dann ein Scheidungsantrag gestellt wird, wenn der andere dies bereits tat. Würde nämlich der Ersteinreichende die Scheidung zurückziehen, hätte dies Auswirkung auf den Stichtag für den Vermögens- und Versorgungsausgleich. Dies wäre nicht der Fall, wenn auch der zweite die Scheidung einreicht.
Siehe auch:
[ Scheidung ] [ Versorgungsausgleich ]
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