Steuerklasse
Im Folgejahr der Trennung sind die Steuerklassen zu ändern. Der die Kinder betreuende Elternteil erhält die Steuerklasse II mit x Kindern, der andere die Steuerklasse I mit jeweils einem halben Kind pro Kind. Der Wechsel ist natürlich auch im laufenden Jahr möglich, aber eigentlich nicht sinnvoll, da hierdurch Geld verschenkt werden würde durch die hohen Steuerabzüge.
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